gl»«*« eta SttU^e zum stgeaen De- ;; ' . S- 20000 M. Stellenqes- 05 M. die ^3a. <lhtst^eaet»abr dars Sber LElpztg oder postübsrlV^tloag M. 1500. . M<t>r- ZZ 100 M. DesteNz. ,. Milqi. u. M<chtmitgl. die Seile 175 M. — Derber Post oestettl M. 10000 N Auf alle Preise 200 Sujcklag. Anzeigen vor» - *Wlralt«^^!rel» Die ^eile 125 M.^5^ tz' ^ nng«». Willeiiuua !o» Lia^rilaU i-^«r- 40000 H S. 20000 S. 10000 M. M^lmtkqttever- N z-t» vovbebaileu. Nr. 75 ,R. 50). Leipzig, Donnerstag den 29. März 1923. 90. Jahrgang Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer, Sonnabend, den 3t. März 1923. Redaktioneller Teil. Erklärung. Der Unterzeichnete Vorstand verwahrt sich gegen die Angriffe, die gegen seine Geschäftsführung und diejenige der Ge schäftsstelle des Börsenvereins in einem Artikel -Die Reform des Börsenvereins- im Buchhändlergilde-Blatt vom lo. März l923 gerichtet sind. Abgesehen von vielfach unrichtiger Darstellung weist der Vorstand insbesondere den unüblichen Ton der Kritik zurück und legt Wert daraus, schon jetzt zu erklären, daß, wenn etwa beabsichtigt ist, innerhalb des Börsenvereins selbst in dieser Form zu polemisieren, er dies nicht dulden, erforderlichenfalls mit seinem Rücktritt beantworten wird. Sachlich sei sestgestellt: 1. Beschlüsse, denen der Wille eines erheblichen Teiles der Mitglieder, insbesondere einer ganzen Berufsgruppe entgegen- steht und bei deren Durchführung im Einzelfall« stets zu berücksichtigen ist, ob dies« nicht mit bestehenden Gesetzen oder Verordnungen kollidieren, können nur in maßvoller Weise durch Anwendung bereinsmätzigen Zwanges zur Geltung gebracht werden. 2. Interessengegensätze unter den Berufsgrtlppen des Börsenvereins werden stets bestehen und in schwierigen Wirtschafts zeiten besonders laut werden. Auch innerhalb des Vorstandes kommen -dies« zum Ausdruck. Wenn auch das ein zelne Vorstandsmitglied hierbei öfter der von ihm vertretenen Meinung nicht volle Geltung zu verschaffen vermag, weil andere Ansichten dem entgegenstehen, so sind solche Meinungsverschiedenheiten, abgesehen von nebensächlichen Dingen, niemals, wie der Artikelschreiber des Buchhändlergilde-Blattes es behauptet, im Vorstand durch Überstim mung, sondern stets durch Verständigung oder Nachgeben ausgetragen worden. Eine Majorisievung mittels der Stimme des Vorsitzenden ist nie erfolgt. Hinter den sodann gefaßten Vorstandsbeschlüssen steht der Vorstand ein mütig. Er kann es nicht dulden, daß die Verantworlung dafür einzelnen Vorstandsmitgliedern, insbesondere dem Ersten Vorsteher, aufgebürdet und dadurch «in« Spaltung des Vorstandes bezweckt wird. 3. Die Arbeitsleistung der Syndici des Börsenvereins ist im höchsten Maße anzuerkennen und infolge der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse derjenigen der Vorkriegszeit nicht vergleichbar. Wenn die Herren trotzdem die verschieden artigsten Materien für den Vorstand in den schriftlichen Umläufen so vorbereiten, daß die Entschlüsse erleichtert werden, so wird dies dankbar enipfunden rmd entspricht den Beschlüssen des Vorstandes. Der Urteils- und Entschlutz- bildung des einzelnen Vorstandsmitgliedes ist hierdurch nicht vorgegriffen. Auch ist kein Fall bekannt, daß einer der Syndici bei der folgenden Ausarbeitung seine Ansicht nicht den Vorstandsbeschlüssen untergeordnet hätte. 4. Der Vorstand glaubt, daß seine und seiner Beamten Geschäftsführung das Vertrauen der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder besitzt; sollte er diese Überzeugung verlieren, so wird keines der Mitglieder des gegenwärtigen Vor standes Arbeit und Verantwortung länger zu tragen gewillt sein. Leipzig, den 27. März 1923. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Max Röder. Otto Paetsch. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Seit der letzten, Anfang Februar erfolgten Erhöhung der Anzeigenpreise sind die Herstellungs- und sonstigen Betriebs kosten um über 100"/» wieder gestiegen. Wir sind deshalb nunmehr auch gezwungen, den bisherigen Teuerungszuschlag um 50?? zu erhöhen, sodaß vom 3. April an auf alle Anzeigenpreis« usw. insgesamt 300?? erhoben werden. Die Erhebung dieses Zuschlages wird auch auf die vor April erteilten Aufträge, soweit diese noch keine Erledigung fanden, vorgenommen. SS7