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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. ^ 76, 4. April 1923. ergibt sich daraus, daß sie im größten Geschäftszentrum Italiens statt- fiirdct und ihre Besucher aus eine Million geschätzt werdew Das deutsche Generalkonsulat Mailand hält unter diesen Umständen die deutsche Beteiligung an der Buchausstelluug für dringend erwünscht und ist bereit, die schon in der Handelskammer Mailand stattsindende Dauer-Ausstellung deutscher Werke, die vor einem Jahre durch uns zusammengcbracht wurde, als Grundstock für die Zeit der Mailänder Messe zur Verfügung zu stellen. Es würde sich also für die dort be reits vcrtl'etellLN Verleger besonders darum handeln, zur Ergänzung die neucrschienencn Werke nach Mailand zu senden. Erwünscht sind mit Rücksicht auf die Älesucher hauptsächlich volkstümliche Werke ans den Gebieten der Technik, Industrie, kl u n st und des Kunst- gewcrbes, also in erster Linie Werke mit Bildern, Tafeln und Vorlagen, weiterhin Wörterbücher besonders für Italiener. Die würdige Vorführung und die Vertretung des deutschen Ver lages hat die deutsche Buchhandlung Sperling L Kupfer, Mai land, Piazza S. Stefano 10, übernommen unter freundlicher Mitwir kung des deutschen Generalkonsulats in Mailand. Die genannte Firma wird sich au einzelne Verleger von ihr selbst als geeignet bekannten Werken wenden und diese fest bestellen. Die Kosten der Ausstellung tragen Sperling L Kupfer allein, -daher empfehlen wir den Verlegern dringend, Vorzugsbedingungen für die angeforderten Ausstellungs stücke zu gewähren. Die Ausfuhrgenehmigung zu Vorzugspreisen wird bei vorliegendem Hiniveis aus die deutsch Buch-Ausstellung durch die Anßenhandelsnebenstelle für das Buchgewerbe erfolgen. Alle Verleger einschlägiger Werke werden hierdurch gebeten, diese der Firma Sperling L Kupfer für die Ausstellung in Kommission zur Verfügung zu stellen. Kosten für Platzmiete und Vertretung entstehen ihnen nicht, dagegen ist das Porto für Kreuzbanüsendungen an Sperling L Kupfer zu tragen und bei einem Verkauf der Ausstellungsmustcr ein angemessener Rabatt zu geben. Rücksendung der nicht von Sperling L Kupfer übernom menen Ausstellungsexemplare erfolgt ebenfalls auf Kosten der Ver leger, sofern diese nicht bie Ausstellungsmuster dem deutschen General konsulat für die oben erwähnte Dauer-Ausstellung zur Verfügung stellen. Wir empfehlen also den Verlegern, die von Sperling K Kupfer selbst aufgefordert werden, sowie den bereits in Mailand vertretenen, die gewünschten Werke bzw. Ergänzungen und Werbedrucksachen um gehend unter Kreuzband an Sperling L Kupfer gelangen zu lassen. Die Verleger, die sich außerdem zu beteiligen wünschen, bitten wir, ebenfalls einschlägige Werke nebst Prospekten und Preisen sogleich als Drucksache an Sperling L Kupfer zu senden, damit das Ausstellungs gut -noch rechtzeitig in Mailand eintrifft. Dir Rotlage des deutschen Buchhandels an der Ruhr! Zu den Vorgängen in Witten a. d. Ruhr (s. Bbl. Nr. 05, S. 338 und 339) wird uns noch geschrieben: Die Auslagen der Buchhändler im neubesetzten Industriegebiet sind den fremden Eindringlingen ein großer Dorn im Auge. Die Franzosen haben längst gemerkt, daß die vaterländische Literatur, die Zeitschriften und Zeitungen, die der Buchhandel in gro ßen Mengen der Bevölkerung vermittelt und die jetzt so stark wie. kaum zuvor gekauft werden, in hervorragender Weise den im zähen Kampf stehenden Volksgenossen das Rückgrat stärken. Man sucht den Buch handel daher planmäßig mit immer schärferen Gewaltmitteln zu unter drücken. Ganz besonders toll geht es dabei in Witten her. Schon vor längerer Zeit drangen Bewaffnete in die Läden ein und suchten aus die Inhaber unter Vorhaltung eines Revolvers einen Druck auszuüben. Die Buchhändler ließen sich jedoch in ihrer Haltung nicht beirren. Als alles nicht half, lud man sie vors Kriegsgericht nach St., zunächst ihrer 3, die sich durch Verkaufsverweigenlng und »Beleidigung der Besatzung« durch Auslagen in den Fenstern, wie »Die Erschließung des Ruhrgcbictes«, »Was der Feind uns nahm«, »Franzosen heraus« usw., besonders mißliebig gemacht hatten. Nach kurzem Verhör wurden sie zu je einer Viertelmillion Geldstrafe und 45 Tagen Gefängnis ver urteilt, einer bis dahin gegen Geschäftsleute ausnehmend hohen Buße. Wie es dabei mit der berühmten Gerechtigkeit der Franzosen bestellt ist, für die sie ja zu kämpfen angeben, zeigt sich aus der Frage ebnes Gc- richtsoffiziers an einen Buchhändler : Haben Sie gedient?« Auf seine Verneinung erfolgte prompt die Antwort: »Das ist Ihr Glück« (!). Zwei Buchläden wurden gewaltsam vollständig geschlossen und die In haber gezwungen, entsprechende Befehle der Besatzung zum Aushang zu bringen, die mit der bezeichnenden Wendung schlossen: »Ter Geschäfts inhaber ist verpflichtet, die Angestellten lveiter zu entlohnen«. Man merkt die Spekulation auf die Stimmung der Angestellten- und Arbci- tcrbevölkcrung. Aber das nützt den Herren Franzosen schon längst nichts mehr. Ihre brutale Gewaltherrschaft ist hinreichend gerade von der Arbeiterschaft erkannt. Noch härter ging man gegen einen jungen Buchhändler vor, der zwar nur dasselbe »Vergehen« begangen hatte wie die andern, aber scheinbar den Haß der großen Nation in beson derem Maße dadurch erregt hat. daß er Offizier im Kriege war. Auch! 422 hier -wieder ein jeder Gerechtigkeit ins Gesicht schlagendes Urteil. Mau legte ihm statt einer viertel Million gleich eine ganze Million Geld buße und statt 45 insgesamt 120 Tage Gefängnisstrafe auf (!). Jetzt versucht man durch strikte Befehle an die Buchhändler den gesamten Zeitungsvertauf einfach zu unterdrücken, auch die meisten Zeitschriften werden wohl bald mit auf die schwarze Liste kommen. Das alles ge schieht zur restlosen Unterbindung jeder freien Meinungsäußerung von seiten einer Nation, die sich die erste Vertreterin der Kultur in der Welt zu nennen beliebt. Es handelt sich ferner allmählich nicht nur darum, sondern es wird immer mehr auch die materielle Existenz des Buchhandels im besetzten Gebiet aufs Spiel gesetzt. Tenn solche Zwangsmaßnahmen kann kein Geschäft auf die Dauer ertragen! Es ist eine Schmach und eine Kulturschande, wie der Franzose in unfern, deutschen Laude haust. Es wird höchste Zeit, daß dagegen nicht nuv öffentlich allerschärfster Einspruch erhoben, sondern von seiten der dazu Berufenen, insbesondere der Vertretung des Buchhandels im Reiche Mittel und Wege gesucht rverden, daß der Bevölkerung des besetzten Gebietes ihr Recht ans freie Selbstunterrichtung über die Zeitereignisse durch die Literatur des Tages unangetastet erhalten bleibt. So ka n,r es nicht w e i t e r g e h e n! Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei E. V. in Leipzig — Durch gütige Vermittlung -des Herrn Kommerzienrats Charles W. Palmie in^. Dresden wurde -der Gesellschaft als Spende eines Dentschfreundes^die Summe von Mk. 50 000.— überwiesen. Es wäre mit Freuden zu begrüßen, wenn auch, andere Mitglieder und Gönner ihre Beziehungen -in ähnlichem Sinne für die Gesellschaft nutzbar machen würden. Kantatc-Bugra-Messe 1923? (Vergl. Bbl. Nr. 69.) — Der Deutsche Meister-Verlag, München, schreibt uns: Zu dem Thema Kantate-Bugra-Messe 1923 geben wir die Zeilen eines mchsrer Vertreter bekannt, der den Verkauf im Bugrahaus zu Kantate vorigen Jahres übernommen hatte. Wir bitten um Erörterung, ob es möglich ist, einen Tag zwischen den Versammlungen frei zu machen, der Orien- ticrungs- und Einkaufszwecken dienen soll. Unser Vertreter berichtete voriges Jahr: »Daß so viele Bestellungen zusammengekommen sind, hätt-e ich selber nicht geglaubt, denn man muß berücksichtigen, daß die ganze Kcit mit Versammlungen voll ausgefttllt i^t. Ich bin deshalb mit dem Resultat sehr zufrieden. Hier müßten meines Erachtens die Herren Verleger einmal einen energischen Vorstoß unternehmen und zu er reichen wissen, daß zwischen dlksi Versammlungstagen wenigstens ein Tag frei liegt, der zum Besuch der Bugra-Messe ausgenützt werden kann. Heute bei den gewaltig hohen Spesen hält sich keiner der Herren unnötig länger auf. Sie fahren meistens nach Beendigung der Versammlungen sofort wieder ab, und die Bugra-Messe mit ihren eben falls hohen Spesen hat zum Teil das Nachsehen.« Keine Veränderung des Gold- und Silbcrankaufspreises. Dev Ankauf von Gold für das Reich durch die Neichsbank und Post erfolgt bis auf weiteres unverändert zum Preise von 85 000 Mark für ein Jwanzigmarkstück, 42 500- Mark für ein Zehnmarkstück. Für ausländische Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankanf von Reichssilbermüuzen durch die Neichsbank und Post erfolgt bis aus weiteres unverändert zum 1500fachen Betrage des Nennwertes. Das Ende des Notgeldes sächsischer Gemeinden. — Das von den sächsischen Verwaltungsbehörden (Bezirksverbänden und Stadträten) sonne von einzelnen sächsischen Firmen ausgegebenc Notgeld verliert mit Ablauf des 5. April seine Gültigkeit als Zahlungsmittel. Die Ausgabestellen haben es bis zum 3. Mai einzuziehen. Ein Gutenberg-Druck unter dem Hammer! - Vom Rhein wirb uns geschrieben: In dem dieser Tage erschienenen Versteigerungs- katalog der Firma M. Lempertz' Buchhaudl u u g in B o u n ist eine Merkwürdigkeit aufgeführt, die für den deutschen Buchhandel und den Buchdruck von Bedeutnng ist. Dort wird unter Nr. 61 ein biuzelblatt aus Guteubergs Catholicon von 1460 ausge boten. Es handelt sich um die beiden Seiten, enthaltend die Wörter der Buchstaben 1 und V, mit dem großen Initial V, das reich in Grün und Rot aus-gemalt ist. Es ist ein sehr breitrandiges unbe schädigtes Blatt aus dem allen Bibliophilen wohlbekannten Werk, des ersten Erzeugnisses Guteubergs in seiner zweiten Druckerei in Mainz: »Joannes Laibus <16 3anua, 8umma guas voeatur Oatbolicon-. Sehr erwünscht wäre es, wenn das kostbare Blatt Deutschland er-- ! halten bliebe und nicht anfangs Mai ins Ausland wanderte.
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