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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1923-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1923
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. Dücherzettel. Postalische Bestimmungen und Erläuterungen dazu von Richard Alberti. . Ter ganze Stofs soll in folgenden 18 Abschnitten behandelt lverden: 1. Geschichte der Einrichtung des Büchcrzettels. 2. Allgemeines. 3. Kormularzwang^ lBllcherzettel) mit anhängendem Formular für die Adresse — Ausklebezettel). 1. Frankaturzwang und Porto. ö. Format der Btichcrzettcl als offene Karten. 8. Papier sür die Bücherzettel lossenc Karten). 7. Vorderseite (Aufschrlstscite). 8. Vordruck sür die Rückseite des Biicherzettcls. 8. Sammel-Bücherzettel mit lKasteneintcilung). Cinpsehlungszettcl. 18. Bücherzettel unter Briefumschlag oder Streifband. 11. Wos kann mit Blicherzetteln bestellt werden und was nicht? (An sichtskarten — Bedingte Bestellungen — Besprechungsstllcke — Einbanddecken — Schnittmuster — Wanbsprüche). 12. Zur handschriftlichen Eintragung des bestellten Buches oder Gegenstandes. 13. Weitere handschriftliche Zusätze. 14. Benutzung der Bücherzettel zum Abbestcllen oder Aubleten von Büchern usw. 18. Mißbrauch der Büchcrzettcl-Formu'lare-zu allerlei Mitteilungen (Anzcigen-Aufträge — Erinnerungen an frühere Bestellungen, Fehlmeldungen und Reklamationen — Offerten-Einhol ungen -- Preis-Erkundigungen — Zurlickverlangen von Büchern — Bestell- saktureu). 16. Geltungsbereich der erörterten Bestimmungen. 17. Bücherzettel »ach dem Ausland. 18. Strafporto. 1. Geschichte der Einrichtung des Bücherzettels. Die Akten des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler aus dem Jahre 1871 enthalten verschiedene Wünsche und Vorschläge für Verbesserung der postalischen V erkeh r se in r i ch - tun gen. die der damalig« Vorsteher des Börsenvereins. Herr Julius Springer in Berlin, der im Mai 1842 die berühmte Verlagsbuchhandlung gleichen Namens gegründet hatte, dem Generalpostmeister Stephan vorgetragen hat. Stephan, der sich bekanntlich durch seine Reformen im deut schen Postwesen große Verdienste erworben hat, ist auf die Wünsche des Buchhandels mit großer Bereitwilligkeit eingegan- gen. Besonders deutlich tritt dieses Entgegenkommen hervor, als es sich um die Einführung der Bücher-Bestellzettel handelte. Von wem der Gedanke dieser Einrichtung ursprünglich ausgin-g, ob von Springer oder von Stephan, ist aus den Akten nicht ersichtlich) es könnte angenommen werden, daß Julius Springer sich zuerst mit dem Plan beschäftigt hat. Stephan aber hat ihm sofort großes Interesse entgegengebracht, das beweisen mehrere eigenhändige Brief«, di« er darüber an Julius Springer gerichtet hat. Am 4. Oktober 1871 schickt Stephan an Springer ein von ihm entworfenes Normalschema eines Bllcher-Bestellzettels mit folgenden Begleitworten: ! -Sehr geehrter Herr Springer! Nach den von Ihnen mir gütigst übersandten Bestellzetteln habe ich versucht, ein Normalschema anzusertigen, von welchem 2 Exemplare anbei folgen». Ter Entwurf trug auf der Vorderseite die gedruckte Aufschrift »Bücher-Bestellzettel», ferner noch gedruckt für die An- fchrtft die Wörtchen »An» und »in» und rechts oben ein Viereck »Zum Aufkleben der Freimarke». Die Rückseite hatte folgenden Ausdruck: Wir erbitten: u) direct: per Kreuzband; — per Postpacket; b) durch: Herrn E. F. Stetnacker in Leipzig, die Vossische Buchhandlung in Berlin: per Postpacket; — Eilzug; — Güterzug. — a Condition. — Fest — Baar. — Aachen, den 187 B e n r a t h k V o g e l ge s a n g. Es folgen in dem Begleitschreiben Angaben über die Einrichtung, Format und das Papier der Bücher-Bestell« zettel. Stephan fährt dann weiter fort: »Werden dies« Be dingungen innegehalten, so glaube ich, erreichen zu können, daß wir dies« Bücher-Bestellzettel zur Kreuzbaudtaxe (hh Silber groschen — 4 Ps.) auf alle Entfernungen, mit der handschriftlich eingetragenen Bezeichnung des verlangten Buches, Zeitschrift usw., per Brlcfpost aus schnellstem Wege inkl. Österreich. Bayern pp. (später vielleicht auch das andere Ausland) befördern». Mit Brief vom 19. Oktober 1871 unterrichtet Springer feine Vorstandskollegen über die von ihm unternommenen Maßnahmen -und erbittet deren nachträgliche Zustimmung. Herr G. Marcus in Bonn schreibt dazu: »In vollster Anerkennung der Zweckmäßig keit der vom Herrn Vorsteher gethanencn Schritte». — Herr Carl Vocrster, Leipzig, stimmt mit folgenden Worten zu: »Die ge wohnte Energie und dankenswerte Förderung der Gesamttnler- essen des Buchhandels durch unseren Herrn Vorsteher ist auch in diesen Vorlagen zu erblicken«. Im Börsenblatt 1871, Nr. 243, vom 2V. Oktober, ist dann die Verordnung des Reichskanzlers vom 14. Oktober 1871 Bücher- Bestellzettel betreffend und anschließend daran die General- Verfügung des General-Postamts vom 15. Oktober 1871, enthal tend die Ausführungs-Bestimmungen dazu, abgedruckt, die wir ihrer Wichtigkeit halber hier'wied-ergeben: Verordnung des Reichskanzlers, Bllchcrbe-stellzcttel betreffend. Vom 14. Oktober 1871. Auf Grund des K ö7 des Gesetzes über das Postivcscu vom 2. No vember 1867 wird Folgendes bestimmt: Ter Absatz XI des K 14 des Reglements vom 11. December 1867 zu dem Gesetze über das Posttvescn, welcher lautet: De» Correcturbogen können Acnderungen und Zusätze, welche die Corrcctur, die Ausstattung und den Druck betreffen, hiuzu- gcfügk, auch kann denselben das Manuskript bcig-elcgt werden. Tlc bei Correcturbogen erlaubten Zusätze können ln Ermange- likng des Raumes auch aus besonderen, den Correcturbogen bcl- gcsilgten Zetteln angebracht sein, 4>7
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