Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230404
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192304047
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230404
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-04
- Tag1923-04-04
- Monat1923-04
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X: 78. 4. April 1923, Vorderseite nur den Aufdruck »Bücherzettel» tragen, auf deren Rückseite aber sämtliche Angaben handschriftlich bewirkt werden müssen, sind nicht zulässig. Der Ausdruck der Bestellung, Abbestellung oder des Angebots mutz aufgedruckt sein; die einfache Niederschrift des gewünschten Buches ist unzureichend, es mutz vorgedruckt fein: »-von der Firttia , , , verlange«, oder ähnlich. Von der Post werden Formulare für Bücherzettel nicht aus- gegeben, sondern der Buchhandel mutz sie sich selbst unter Be- achtung der hier erläuterten postalischen Vorschriften Herstellen lassen, worüber ausführlich der folgende Abschnitt 8: Vordruck für die Rückseite des Bücherzettels handelt. Es muß also stets ein gedrucktes »Formular« zum Bücherzettel verwendet werden. Die handschriftliche Aus fertigung der ganzen Buchbestellung unter Benutzung eines Brief bogens und ihre Versendung als Bücherzettel gegen die Druck sachentaxe ist nicht statthaft. Derartige Sendungen würden dem Briefporto unterliegen. Auch ist unzulässig, auf einer Postkarte zu schreiben: »Ich bestelle hiermit , . oder »Biete freiblei bend an , , ,- und dann den Vordruck »Postkarte« in »Bücher zettel« zu ändern, um dies« Karte dann zum Bücherzettelporto befördern zu lassen. Eine solche Karte erfordert das Porto einer Postkarte, - Zu bemerken ist noch, daß der unbedingt erforderliche Vor druck nicht durch Buchdruck hergestellt zu sein braucht, er kann auch durch ein von der Postordnung zulässiges Vervielfältigungs- Verfahren und auch durch Kautfchukstempel bewirkt werden. Bei den heutigen hohen Preisen für gedruckte Formulare ist die Herstellung eines Stempels in Betracht zu ziehen, Bücherzettel mit anhängendem Formular für d i e A d reff e. Wenn ein Sortimenter den Wunsch hat, datz ein von ihm be stelltes Buch unter seiner Firma vom Verleger dem Besteller unmittelbar zugesandt wird, kann er dem Bücherzettel (offene Karte) ein Adressenformular beifügen (anheft-en)*). Die Adresse kann handschriftlich ausgefüllt sein. Durch eine derartige Maß nahme darf aber eine Prüfung der Bücherzettel nicht erschwert werden, A u f k l e b e z e t t e l, Bücherzettel in Kartenform mit einem nicht mit der ganzen Fläch« aufgeklebtcn Zettel, der mit einem abtrenn baren Rand zum Aufkleben auf Fakturen versehen ist, sind nur unter Umschlag zulässig. Bei Büchcrzetteln in Kartenform müssen diese Zettel ganz aufgeklebt sein. 4, Frankaturzwang und Porto. Da der Bücherzettel zu den Drucksachen (im postalischen Sinn) gerechnet werden muß, unterliegt er wie dies« dem Fran katurzwang, Als Drucksache unter Umschlag oder Kreuzband im Gewicht bis zu 50 8 und in Form offener Karte ist der Bücher- zettel mit dem geringsten Portosatz für Drucksachen (jetzt 20 Mk.) zu frankieren, und zwar gilt dieses Porto autzer im inneren deut schen Verkehr noch nach dem Freistaat Danzig, nach Luxemburg, dem Memelgebiet und Lsterreich, Nach dem übrigen Ausland, wozu auch jetzt Elsaß-Lothringen, die Tschccho-Slowakci und Ungarn gehören, kosten jetzt Bestellzettel das Auslands-Druck sachenporto, Größere Posten Bücherzettel, in offenem Briefumschlag oder Streifband vereinigt (s, nachstehend Abschnitt 10), unterliegen ihrem Gewicht nach der Drucksachentaxe, (Über »Strafporto- siehe Abschnitt 18), *) Etwa in Form einer Doppelkartc, deren Papier aber dieselbe Stärke haben müßte wie das des Bücherzettels, Sonstige tose An fügung (teilweise angeklebt oder angehestct) ist bei osfener Verscndnng ausgeschlossen, 420 5. Format der Bücherzettel als offene Karlen. Die schon angeführte »Allgemeine Dienstanweisung- sagt auf S, 15/16: »Als Karten müssen die Bücherzettel in Größe und Stärke des Papiers den Bestimmungen für Postkarten entsprechen-. Was gilt nun für die Größe der Postkarten gegenwärtig? Nach einer Berichtigung zu den »Ausführungsbestimmun gen- zu Z 7, II a, a, O, (s, Bbl, 1922, Nr. 73) find nichtamtlich ausgegebene (im Privatwege hergestellte) Postkarten bis zur Grütze von 15,7 :10,7 cm und bis zum Gewicht von 8 8 zulässig. Dementsprechend bestimmt 8 6, II der neuen Postordnung vom 22, Dezember 1S21, datz nicht von der Post bezogene Posttarten zugelassen werden, wenn sie in Form und Papierstärke nicht wesentlich von den amtlich ausgcgebenen abweichen und die Höchstmaße von 15,7 :10,7 cm nicht überschreite». Da Bücherzettel tn Größe den Postkarten gleich sein dürfen, betragen demnach die Höchstmaße für Bücherzettel in Kartenform 15,7:10,7 cm. Es empfiehlt sich aber, ein etwas geringeres Maß (15,5 :10,5 cm) zu wählen, weil bei der Herstellung der Karten erfahrungs gemäß kleine Überschreitungen und Ungleichheiten aus technischen Ursachen nicht immer zu vermeiden sind, was dann zu Bean standungen durch die Post führen kann. Alle das obige Höchst maß (15,7 : 10,7 cm) überschreitenden Bücherzettel sind unzulässig. Nach 8 7, XI der Postordnung unterliegen solche Bücherzettel der Briefgebühr, werden von der Post aber nicht wie früher vor Ver sendung zurückgegeben. Vom I, März 1923 an beträgt die Nach gebühr das E i ne i n h a l b f a ch e des Fehlenden, mindestens i Mark, (Vgl, auch Abschnitt 18: Strafporto.) Die Versendung größerer Formulare von Bücherzetteln in Umschlag ist natürlich nicht zu beanstanden. In dem Paketkariensormat (15,7 : 10,7 cm) dürfen Bücher zettel auch die Form offener (einmal gefalteter) Doppelkar ten haben; dagegen sind sie in der Form von dreiteiligen, dop pelt gefalzten Karten zur offenen Versendung ungeeignet. Letz tere können daher nur unter Umschlag oder Streifband zum Druck- sachenporio versandt werden. Bei Bücherzciieln in Form von Doppelkarien (Antwortkar ten) ist es nicht gestattet, daß der Absender den anhängenden, dem Enipfänger zur Bestellung dienenden Bücherzettel bereits mit handschriftlichen Einträgen versteht. Für den A u s land v e rkeh r bestehen keine Vorschriften über die Größe der Bücherzettel, (Siehe auch den Abschnitt 17: Bücherzettel nach dem Auslände,) 6. Papier für die Bücherzettel (offene Karten), Das für die Bücherzettel-Formulare in der Form offener Karten zu verwendende Papier mutz in seiner Stärke dem der amtlich verkauften Posttarten gleich sein, Bücherzettel in Karicn- form sind bis zum Gewicht von 8 8 zulässig. Über seine Farbe ist .nichts vorgeschriebe», sodatz in diesem Punkte freie Wahl ge stattet ist, (Kortfetzimg folgt.) Ausfuhr und Einfuhr im Jahre 1922. (Abschnitt 12 des Zolltarifs.) Nachdem nunmehr die Zahlen der Außenhandelsstatistik für 1622 vorliegen, ist es möglich, einen ersten Überblick über die Entwick lung der Ausfuhr in den letzten Jahren zu geben. Von vorn herein muß aber bemerkt werden, daß die in dieser Neichsstatistik er faßten Mengen nur die durch die Zollstellcn kontrollierte Ansfuhr um fassen. Die hier genannten Zahlen bleiben infolgedessen beträchtlich hinter den von der Anßcnhandelsnebenstelle verzeichneten zurück. Da infolge der Vcrschiebnngsdcr Fracht- und Portokosten die Benutzung des Krenzbandwegs auch bei der Ausfuhr gegen die Vorkriegszeit überaus stark zugenommen hat, ist ein Vergleich mit den Vorkriegszahlcn un möglich, er müßte zu falschen Eindrücken führen. Deshalb sind nach stehend nur die letzten Jahre nach dem Kriege znm Vergleich herange zogen worden. Da überdies für das Jahr 1921 vollständige Zahlen nicht veröffentlicht worden sind, kann zunächst nur das Jahr 1920 und das Jahr 1922 im Ganzen verglichen werden. Einen gewissen Ersatz für die Beurteilung der Entwicklung in den letzten 3 Jahren zusammen gemährt eine Vergleichung der AuSfnhrmcngen je des 2. Halbjahrs.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder