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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1924
- Strukturtyp
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- 1924-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1924
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X- 73, 28. März 1924. ausgehen, der aber für das Geschäft für den zu bewertenden Gegen stand nicht immer zutreffend zu sein braucht, ebensowenig wie der allgemeine Verkehrswert oder auch der individuell« Wert. Als den im allgemeinen richtigen JnventarisierungSwert kann man den G e sch ä f t s w e r t, d. i. der sich aus den Geschäftsverhältnissen unter Berücksichtigung aller Umstände ergebende Wert, bezeichnen, der, genau genommen, nur vom Geschäftsinhaber selbst nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns ermittelt werden kann. Dieser Geschäftswelt kann mitunter auch höher als der Anschas- fungs- oder Herstellungspreis sein. In Zweiselsfällen ziehe man Sachverständige zur Abschätzung zu Rate. Die nach den Gotdmark-Bilanzierungs-Grundsätzen ausgestellte neu« Bilanz ergibt in unserem Beispiel folgende Ziffern: Eröffnungs-Bilanz am 4. April 1924. Vermögen: Bücherlager Mehrwert 130 000.— 8 000 — 138 000- Papiervorrüte - . . Mehrwert 9 500.— 2 000.— --- 11500- Grund und Gebäude Aufwertung 100 000 — loooo- --- 110 000.- Geschäftseinrichtung Mehrbewertung 1.— 9 999.— --- 10000- Kasienbestand Wechsel Bankguthaben Post checkamt Kommissionär Kundensorderungen Schulden: 1 500 — 200.- 15 000- 800.- 500 — 72 500- Gläublger-Rechnungen 3V 000.— Eigenes Vermögen: Kapitalkonto 300 001.— -st Wertberichtigung 29 999.— --- 330000.— 330 000 — 380 000- Mit diesen hier festgelegten Zahlen sind die Hauptbuch- kante» im neuen Geschäftsjahr zu eröffnen. IBnchungsanfätze: für die Aktiva: Per folgende Konten iTebitoren) A» Bilanz- Konto . . .; für die Passiva: Per Bilanz-Konto An folgende Kon ten (Kreditoren und Kapitalkontoj . . .j Diese erhöhten Werte gelten nunmehr für die betreffenden Vermögensgegenstände als Anschassungs- bzw. Herstellungspreis, von dem am Jahresschluss die Abschreibungen vorzunehmen sind. Zum besseren Verständnis des Goldmark-Bilan- zicrnngsversahrenS tm allgemeinen und der obigen Eröfsnungs-Bibanz- zisfern im besonderen hier noch einige Erläuterungen: Der Wert der Goldmark wurde auf »"/>- des Dollarkmses fest gesetzt. Am Tage der Erössnungsbilanz hatte der Dollar den Kurs von 4,2 Billionen Papiermart; ^°/>- Dollar - 1 Goldmark ist also eine Billion Papicrmark. Die Umrechnung ist hier also verhältnismässig einfach; man streicht bei den obigen Bilanzposten von den Papiermark- zisfern zwölf Nullen, und der verbleibende Betrag ergibt die in dis Erössnungsbilanz einzustellende Goldmarksumme. — Von der Strei chung dieser Nullen abgesehen, sind in der obigen Goldmarkbilanz gegenüber der Papiermarkbilanz folgende Bermögensteilc unverändert geblieben: Kasse, Wechsel, die Forderungen an Banken, Kommissionär, Postscheckamt und die Kundschaft. Abweichungen durch Höherbewertung weisen dagegen einige Bilanzposten auf, aus die hier »och kurz ein gegangen werden möge. Das Bücher- ober Warenlager. Nach der Abschluß bilanz würde die Umrechnung 130 000 Gm. ergeben. Da in früheren Jahren vom Bücher- und Warenlager reichliche Abschreibungen vorgc- nommen wurden, die nach den Vorschriften der Goldmarkbilanzverord nung nicht zu rechtfertigen sind, ist der Bert des Lagers um 8000 Gm. höher einzustellen - 188 000 Gm. Für Bücher und Waren ist der Hcrstellungs- ober Einkaufspreis der gegebene Wert. Je nach dem Absatz, den Zuknnftsaussrchten und sonstigen etwa zu berücksichtigenden Verhältnisse» must selbstverständlich eine niedrigere Bewertung erfol gen, die allein der Besitzer zutressend zu beurteilen vermag. Nach der Verordnung kann und must aber auch ein höherer Wert als der Her stellungspreis l» Frage kommen. Wenn beispielsweise von einem Werk, das nicht wieder neu aufgelegt wird, nur noch eine bestimmte Etllckanzahl vorrätig ist, deren Absatz unbedingt feststeht, was schon zur Heraussetzung des Verkaufspreises führte, so soll auch der Jnven- tarpreis sllr die Gm.-Bilanz den Herstellungspreis übersteigen. Geschäftseinrichtung. Diese steht schon seit Jahren mit einer Goldmark zu Buche. Dieser niedrige Betrag darf aber für diese Eröffnungsbilanz nicht gelten, es ist vielmehr der »ach den Ver hältnissen abzüschätzenbe höhere Geschäftswelt einzustellen, der unter Berücksichtigung aller Umstände hier 10 000 Gm. beträgt. Grundstück und Gebäude. Der in den Geschäftsbüchern geführte Preis von 100 000 Gm. entspricht etwa dem Wehrbeitragswert bzw. dem snr das HanSgrundstllck im Jahre 1913 zu zahlen gewesenen Preis. Da aber am Hause verschiedene den Wert erhöhende bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, deren Kosten in früheren Jah ren über Unkosten abgebuchd worden sind, der Wert des Bodens in zwischen auch gestiegen ist, mußte eine Hcranssctzung ans 110 000 Gm. erfolgen. Natürlich kann auch der Kall elntreten, daß ein Hans an Wert einbllßt, wie dies wohl bei Wohnhäusern jetzt meist der Fall sein dürfte. Papiervorrätc. Mehrere große Restposten und einige Ge- legenhcitskäuse sind bet der vorjährigen Inventur unbemerkt gelassen worden. Weil sie für das Geschäft jedoch noch einen entsprechenden Wert besitzen, ist deren Wieberbewertung für die Eröffnungsbilanz mit dem auf Goldmark umgercchnelen Anschaffungspreis erforderlich. Die Verordnung verlangt Sonderausweifung von Aufwertungen im K 4 nur bei Überschreitung des Anschasfungs- oder Herstellungs preises. Bet den in obiger Bilanz zugeschrlebenen Mehrbeträgen han delt es sich eigentlich nicht um eine Überschreitung dieser Preise, sodaß sie nicht unbedingt gesondert ausgewiesen werden müssen; der Klar heit halber und späteren Nachweises wegen ist die Sonderaufsllhrmig solcher Mehrwertposten aber doch anzuraten, mindestens im Inventar. Während die Papiermark-Abschlußbilanz ein Neinvermögen von 200 000 000 000 100 001 Pm. zeigt, ergibt sich nach der Gm-Eröss- nungsbilanz ein Kapital von 830000 Gm., also ein Mehr von rund 130 000 Gm., das sich aus den bei. Haus, Einrichtung, Bücher- und Pa- xierlager erfolgten Höheobewertungen ergibt. Rach der Verordnung find solche Wertberichtigungen in der Bilanz und demnach auch in den Geschäftsbüchern gesondert anszuführen. Hierfür richtet man am besten ein besonderes Konto ein, das man mit dem Namen »Wert berichtigungs-Konto«, »Verinögenswert-Veränderungs-Konto« oder ähnlich belegt. Sich bei den einzelnen Vermögensteilen ergebende Mehrwerte werden den für sie bestehenden Konten zugcschrieben, be lastet und dem Wertberichtigungskonto gutgcschriebcn. Umgekehrt wer den Wertverminderungen dem Wertberichtigungs-Konto debitiert, den in Krag« kommenden Hanptbuchkonten aber kreditiert. Der sich auf Wertberichtigungs-Konto ergebende Unterschied wird de! Einzebunter- nehmungeii auf Kapital-Konto übertragen. Entstand eine Wirtver minderung, so ist das Kapital-Konto für diese zu belasten, das Wert berichtigungs-Konto zu erkennen. Bei einer Wertoerinehrung ist letz teres zu belasten, Kapitnlkonto zu erkennen. In unserem Beispiel sind Wertvermehrungen zu verzeichnen und es ist zu buchen: Per 4 Debitoren lKonten) An WertberichtigungS-KonIo für sich bei Ausstellung des Goldmark. Jnoentars ergebende Mehrwerte belasten Per Bücher.lWarenjKonto 8000.— „ Papier-Konlo . . - 2000.— „ Grund, und Gebäude.Konto. . . 10000.— „ EinrichtungS-Konlo 9 999.— 29 999.— Per Wertberichtigungs.Konto Kapital.Konlo Übertrag des sich laut Inventar ergebenden Mehrwertes 29 999.— Hierauf folgen die sich aus dem Inventar ergebenden, das Bilanz- Konto betreffenden Buchungen. <B»ch»ngsansätze sind oben angegeben.) Tie Einrichtung des Wertberichtigungs-Kontos kann nötigenfalls auch unterbleiben, und die Verbuchung erfolgt lediglich durch das Eröff nungs-Inventar und die Eröffnungs-Bilanz. Immerhin ist die ord nungsmäßige Nicbcrlcgung dieser Posten durch Sonderbnchung anzn- ratc». Handelte es sich im Vorstehenden um die Bilanz einer Einzel firma, so sei nachfolgend noch die Abschluß- und Eröffnungs- Bilanz,einer E r w e r b sg« s« l l sch a f t, und zwar einer Gesell schaft m. b. H., wiedergegeben. Die diesen Gesellschaften Handels- gesetzlich vorgeschriebenen beengenden Bewertungsvorschristen be züglich Anlogegcpenstände, Grundstücke, Waren, Wertpapiere sind für diese Gm.-Bilanz z. T. aufgehoben.
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