Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1923
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- 1923-08-08
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 183, 8. August 1923. Redaktioneller Teil orangerote eingebettete Fasern enthält. Die Wertangabe ist in kräf tigen gotischen Buchstaben hergestellt. Die gleiche Schriftart ist für dae. Wort »Neichsbanknote«, für die Tagesangabe und für die Unter schriftzeile verwendet. Rechts und links von den Unterschriften befin det sich je ein Stempel. An der rechten Seite steht quer -die Straf androhung, links neben dem Wasserzeichen in roter Farbe die Neihen- bezeichnung und Nummer. Die Note ist nur einseitig bedruckt und zeigt eine von oben nach unten gehende Riffelung des Papiers. Aus dem besetzten Gebiet. — Das französische Kriegsgericht in Wit ten verurteilte die Frau des Hüttendirektors Rocholl aus Witten zu 5 Millionen Mark Geldstrafe, weil sie eine ihr durch die Post zuge gangene Zeitung, -deren Erscheinen von den Franzosen verboten war, angenommen hatte. Das Revisionsgericht in Düsseldorf bestätigte das Urteil. Neue Beitragsklassen und erhöhte Leistungen in der Angestellten- Versichcrnng. — Durch Gesetz vom 13. Juli gelten ab 1. A u g u st die ses Jahres folgende Gehaltsklassen und» Beiträge: Klasse 13 üi'^^18.''o00 M >(?M^ .. 1-1 von niehr als 180000— 360 000 10 000 15 360 000— 540 000 17'-00 .. 16 540 000- 720 000 24 0- 0 17 720 000— 990 000 32 000 .. 18 990 000—1 260 000 42 000 „ 19 1 260 000- 1 620 000 54 OM .. 20 1 6.0 000—1 9-0 000 68 OM „ 21 1 980 000—2 430 000 82 000 „ 22 2 430 000 2 970 OM IM 000 23 2 970 000 M. 124 M0 » Rückerstattung der englischen Ncparationsabgabe. — Die Friedens- vcrtrag-Abrechnungsstelle G. m. b. H., Charlottcnburg, ist nunmehr auf Grund des ihr aus England zugegangenen Prüfungs- und Vergleichs materials in der Lage, Erstattungsantrüge von Exporteuren, denen von ihrem englischen Kunden bei Zahlung der Rechnungen im Jahre 1921 und 1922 und in der ersten Hälfte 1923 Repara tionsabgabebeträge gekürzt wurden, ohne daß sie die Möglichkeit hatten, der Friedensvertrag-Abrechnungsstelle G. m. b. H. einen Original-Neparationsgutschein zwecks Einlösung vorzulegen, zu prüfen und gegebenenfalls zu berücksichtigen. Die in Frage kommen den Exporteure werden aufgefordert, der Friedensvertrgg-Abrech- nungsstclle die Höhe der einbchaltenen Beträge unter Beifügung be stimmter Unterlagen und unter Jnnchaltung der unten aufgefiihrten Termine anzumclden: Die Abrechnung dieser Rcparationsabgabe- beträge erfolgt zu dem Mittel zwischen dem Berliner Geldkurse des 2. Tages vor Auszahlung des Papiermark-Gegenwertes durch die Fric- densvertrag-Abrechnungsstelle und dem Ausstellungstag der Oricft- nalgutscheine in England. Bei Markfakturen werden nur 50, bzw. 26"/, des Markbetrages der Faktura erstattet. Von dem zur Auszah lung gelangenden Papiermarkbetrag werden für die mit der Abwick lung zusammenhängende Sonderarbeit der Friedensvertrag-Abrech nungsstelle 5 pro Mille Inkasso-Provision von ihr einbehalten. Ter mine für die Anmeldungen sind, wenn die Reparationsab gabe im Jahre 1921 gezahlt wurde, der 31. August dieses Jahres, wenn sie im Jahre 1922 gezahlt wurde, der 15. September d. I. und wenn sie in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Juli 1923 gezahlt worden ist, der 15. Oktober 1923. Wegen der notwendigen Unterlagen ist Näheres bei der Friedensvertrag-Abrechnungsstelle zu erfahren. Die Gehaltsklassen 1—12 sind dis auf weiteres (auch für die freiwillige Weiterversicherung) außer Kraft gesetzt. Alle Versicherten, deren Entgelt monatlich weniger als 60 009 Mk. beträgt, müssen vom 1. Aug. 1923 an den Beitrag in Klasse 13 entrichten. Lediglich für Juli 1923 bleiben für Lehrlinge und jugendliche Angestellte bis^zum vollendeten 18. Lebensjahre, soweit sie ein monatliches Entgelt unter 60 000 Mk. erhalten, noch die Gehaltsklassen 8 bis 12 bestehen. Die Post wird von jetzt an nur noch Marken von Klasse 13 an aus wärts verkaufen. Arbeitgeber und Angestellte, -die mit Beitrügen für die Zeit vor dem 1. August rückständig sind, müssen auch für die rückliegende Zeit Monatsmarken in Klasse 13 zum neuen Preise von 5000 Mk. kleben. Ungültig gewordene Marken können innerhalb drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bei den Verkaufsstellen umgetauscht werden. Die V e r s i ch e r n n gs p f l i ch t g re n z e ist mit Wirkung vom 1. Juli au und auf 78 Millionen Mk. im unbesetzten Gebiet und auf !!6 Millionen Mk. im besetzten Gebiet, im Einbruchsgebiet und in den Bezirken, in denen besondere Vorschriften für die Erwerbslosenfür sorge gelten, festgesetzt. Für Versicherte, die ans Grund einer Lebens versicherung von der eigenen Beitragsleistung befreit sind (Halbver- sichertc), entrichtet der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages ihrer Ge haltsklasse. Entspricht die Hälfte nicht einem der neuen Beiträge, so ist der nächsthöhere zu entrichten. (Beispiel: Beitrag Klasse 23 124 000 Mark, Hälfte 62 000 Mark: es ist die Marke der Klasse 20 mit 68 000 Mark zu kleben.) Der Arbeitgeber kann von Halbvcrsicherten die Er stattung des Mehrbetrages, im vorbezeichneten Falle also 6000 Mark verlangen. Bei der Frage, ob ein Angestellter auf Grund seines Jahresarbcitsverdienstes noch -der Versichernngspflicht unterliegt oder ob er die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, werden die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlten Zulagen (Frauen- und Kin- derzulage) nicht angerechnet. Sie werden aber mitgerechnet bei der Fest stellung, in welcher Gchaltsklasse die Beiträge zu entrichten sind. Schließlich ist zugunsten sämtlicher Versicherten bestimmt, daß alle in der Angestelltenversicherung erworbenen Anwartschaften bis zum 31. Dezember 1922 als aufrechterhalten gelten. Auch die Leistungen der Angestellten-Versicherung sind ab 1. August wieder wesentlich erhöht worden. Der Grundbetrag und der Kinderzuschuß wurden verzehnfacht: die jährliche Teuerungszulage wurde auf 360 000 Mark bei Ruhegeld und Witwenrente und auf IM000 Mk. bei Waisenrente festgesetzt. Aufhebung der Höchstpreise für Zcitungsdrnckpapier. Eine Ver ordnung des Neichswirtschaftsministers vom 4. August verfügt: Auf Grund- des 8 1 des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse vom 21. Juli 1922 (NGbl. 1 S. 629) wird die Ver ordnung über Höchstpreise für Zeitungsdruckpapier vom 24. Juli 1923 lDeutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger vom 25. Jnli 1923 Nr. 171) mit Wirkung vom 4. August 1923 aufgehoben. Der Fernbricf im September 3000 Mark. — Im Neichspostmini- stcrium ist die angekündigte Vorlage über die neue Postgebühren erhöhung, die am 1. September in Kraft treten soll, fertig gestellt worden. Die von der Neichspostverwaltung vorgeschlagene Erhöhung soll, wie gemeldet wird, durchweg einen 200prozentigen Aufschlag auf die am 1. August in Kraft getretenen Gebühren vorsehen. Danach soll ab 1. September der Fernbrief 3000 Mk., die Fernpost karte 1200 Mk. kosten. Bei den Telegrammgebühren wird eine Grund gebühr von 4800 und eine Wortgebühr von 2400 Mark vorgeschlagen. Die Ortsgebühr im Fernsprechverkehr soll auf 1500 Mark festgesetzt werden. Die Jahresgrundgebühr für Fernsprechanschlüsse soll von der neuen Erhöhung zunächst nicht betroffen werden. Zur Begründung der neuen Vorlage führt die Neichspostverwal tung an, daß der Jahresfehlbetrag der Reichspost, der bei der Fest setzung der am 1. August in Kraft getretenen Gebühren 5,9 Billionen Mark betrug, inzwischen auf ungefähr 30 Billionen angc - wachsen ist. Die Aufwendungen, die der Neichspostverwaltung mit den letzten Erhöhungen der Diensteinkommen der Beamten und Staats arbeiter erwachsen, -belaufen sich auf das Jahr gerechnet auf ungefähr 20 Billionen Mark. Die sächlichen Ausgaben betragen ungefähr 5 Bil lionen Mark. Gegenwärtig finden im Neichspostministerium Beratun gen darüber statt, wie eine gewisse Wertbeständigkeit der Tarife er reicht werden kann. Es ist beabsichtigt, bestimmte Grundzahlen für die Gebührenfestsetzung, die es gestatten, mittels einer zu errechnenden Schlüsselzahl die Gebühren der Teuerung schneller als bisher anzu passen, aufzustellen. Die Anregung hierzu ist vom Verkehrsbeirat aus gegangen, der auch in der ersten Hälfte des August in dieser Frage ge hört werden soll. Bis dahin hofft man, im Neichspostministerium die Beratungen über die Wertbeständigkeit der Tarife zum Abschluß brin gen zu können. Die Mitglieder des Verkehrsbeirates werden vom Reichspostminister ersucht werden, ihr Einverständnis zu der am 1. Sep tember in Kraft tretenden Gebührenerhöhung schriftlich zu erteilen. Erstattung der Kosten für das Aufstellcn von ZeitungSbczieher- listcn dnrch die Post. Das »Nachrichtenblatt des N-eichspostmi'niste- riums« Nr. 70 gibt Folgendes bekannt: Die Kosten für die auf Antrag der Zeitungsverleger aufzustellen den Bczieherlisten haben die Verleger von jetzt an mit 30 Mk. für jede mitgetcilte Anschrift an die Verlags-Postanstalt zu erstatten. Für die Berechnung der Kosten gelten auch fernerhin die früher gegebenen Be stimmungen. Jedoch sind Rückvergütungen zuviel erhobener Betrüge für die Mitteilung von Anschriften solcher Bezieher, die mehr als ein Stück derselben Zcitnng bestellt haben, nur dann zu gewähren, wenn es sich dabei im ganzen nm Beträge von mindestens 1000 Mk. handelt. Die beim Eingang dieser Verfügung bereits vorliegenden Anträge der 1119
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