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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1923
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- 1923-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1923
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- Deutsch
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«örse-ilatl f. d. Dtschn. vuch-a-L«!. Redaktioneller Teil. X° 183, 8. August 1923. bei jedem Betrieb anders liegen. Nicht minder schwierig ist aber anch die Bewertung des eisernen Bestandes, wobei namentlich die Ausführungen über die Bewertung bei schwankender Währung Hervorhebung verdienen. Ter Verfasser wen det sich schließlich der 'bilanzmäßigen Behandlung des eisernen Be standes, vor allem in -den Steucrbilanzen zu und übt an der durch das Geldentwertungsgcsetz getroffenen Regelung Kritik, ist jedoch der Meinung, daß die bloße Anerkennung des Prinzips der Mengeniden tität hinsichtlich des eisernen Bestandes in den meisten Fällen schon zur Lösung des Problems führen könnte. Die Schrift kann jedem, der sich mit der betriebswirtschaftlich wie steuerlich gleich wichtigen Frage des eisernen Bestandes beschäftigen will, zur Lektüre bestens empfohlen werden. 2. k. 8tern: kiluur-velikte. k'ulZede OeseliäktZ- unck Lerlln 1923. vrrppbauck Or. 4,5. Das gleichfalls in der »Bücherei für Bilanz und Steuern« als Band 6 erschienene Büchlein liegt bereits in -der zweiten Auflage vor und legt schon dadurch für seine praktische Brauchbarkeit beredtes Zeugnis ab. Gegenüber der ersten Auflage ist nunmehr eine Zweiteilung der Delikte in Geschäftsbilanzen und der Delikte in Steuerbilanzen vor genommen worden, wobei namentlich das Geldentwertungsgesetz Be rücksichtigung gefunden hat. Auch ist die Zahl der Beispiele wesentlich vermehrt worden, was den instruktioucllen Wert dieser aus reicher praktischer Erfahrung geborenen Arbeit noch bedeutend erhöht. Beson dere Hervorhebung verdient die in 8 5 enthaltene, an Hand zahlreicher Beispiele erläuterte Zusammenstellung von Bilanz-Delikten nebst den einschlägigen Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen. Be züglich der Steuerbilanzen unterscheidet der Verfasser zwischen der steuerlichen Ertrags-Bilanz und der steuerrechtlichcn Vermögens- Bilanz. Im Anschluß hieran gibt er, gestützt auf reiches Material, dem Steuerrevisor wertvolle Richtlinien für seine Tätigkeit unter beson derem Hinweis auf die bei Steuerbilanz-Deliktcu häufigen Fehler quellen. Ten Abschluß bildet ein Nachtrag, welcher eine äußerst prak tische, zur raschen Orientierung geeignete Hauptübersicht über die Stcuer-Bilanzdelikte enthält. Die Schrift kann jedem Steuerpraktiker aufs wärmste empfohlen werden. 5. H. Rohdc: Preußisches Grundvermögen steuer- gesetz. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin 1923. Gz. 4. Das preußische Gesetz über die Erhebung einer vorläufigen Steuer vM Grundvermögen vom 14. Februar 1923 stellt nur ein Proviso rium dar, das am 1. April 1926 wieder in Wegfall kommen soll. Man hat -deshalb im wescntlichen-auf die bereits vorhandenen Grundlagen zurückgegriffeu, jedoch mit der Tendenz, die Landwirtschaft stärker hcr- auzuziehen, indem außer sämtlichen Grundstücksbestandtcilen das lebende und tote Inventar -der Besteuerung unterworfen wird. Der vorliegende, kurzgesaßte Kommentar enthält nebst einer Einleitung eine brauchbare Erläuterung des aus 23 Paragraphen bestehenden Gesetzes. Neben den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Bestandteile und Zubehör werden insbesondere -die Neichsabgabcn- ordnung sowie das preußische Kommunala'bgaben- und Ergänzungs- steuergesctz und die bisherigen Grund- und Gebäu-d-esteuergesctze be rührt, aus die das neue Grundvermögensteuergesetz ausdrücklich Bezug nimmt. Somit ist alles Wissenswerte in diesem kleinen, empfehlens werten Kommentar enthalten. 6. vr. L. Bielschowsky: DerEinslußveränderterVer- hältnisse auf gegenseitige Verträge. Verlag Franz Bahlen, Berlin 1923. Gz. 0,6. Diese kleine, nnr 19 Seiten umfassende Schrift gehört nicht dem Steuerrecht an, son-dern fällt unter die Lehre von der sogenannten e1au8u1a redus 8ie 8tautibu8. Ihr Zweck ist, in erster Linie dem Kauf mann eine Übersicht über die deutsche und ausländische Rechtsprechung in dieser wichtigen Frage, soweit sie sich auf gegenseitige Ver träge (Kauf, Miete, Pacht, Werkvertrag) bezieht, zu geben, waS als ge lungen bezeichnet werden kann. Namentlich findet auch die Behandlung des Gel-dcntivertungsproblems durch das Reichsgericht gebührende Be achtung. d^ioix t!?8 IlVf68 3l1LI6l18, rar68 6t eurieux 6N vonta ä la Ilbrairie I^eo 8. Ol8ekki, k'lorevce. 5e Partie: Iüvra8 ü ki§ure8 cle8 XVe et XVIe siöcle8, Italie. (U—2 et 5upp1ömeut). ^vee 357 kae-8lmil68. 8. 1983—2446. 8*. 3. vr. Erler u. vr. Koppe: Die Körper schafts st euere r- klärung. 3. Aufl. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin 1923. Gz. 3,8. Die unmittelbar auf das praktische Bedürfnis zugeschnittencn Er läuterungen der beiden Verfasser sind ein nützliches und beliebtes Hilfsmittel bei Abgabe der Steuerdeklaration Neben einer übersichtlichen Zusammenstellung aller bei der Steuererklärung zu be rücksichtigenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Ausführungs- bcstimmuugen und der durch -das GeldcntwertungKgesetz hinsichtlich der Zahlungsweise, des Tarifs und der Bewertung hervorgerusenen Veränderungen enthält die Schrift außer einer kurzen Einführung als Hauptbestandteil einen ausgesülltcn amtlichen Vordruck nebst knappge haltenen, aber sehr guten Erläuterungen, was allein schon -die Anschaf fung für nichtphysische Steuerpflichtige lohnend erscheinen läßt. 4. vr. W. Beuck u. vr. L. Krämer: Das Steuerrecht der Pensionseinrichtungen für Direktoren, Angestellte und Arbeiter. Jndustrieverlag Spaeth L Linde, Berlin 1923. Gz. 4,5. Aufgabe der sich äußerster Klarheit befleißigenden Schrift ist die Darstellung der Formen der Pensionseinrichtungcn zugunsten von Pri vatangestellten nnd ihrer günstigsten steuerlichen Gestaltung. Unter den rechtlich möglichen Formen wird unterschieden zwischen Pensionskassen mit und ohne Rechtspersönlichkeit, wozu noch -die Fälle des bilanz mäßigen Wohlfahrts-(Neservc-)-Fonds, des Treuhänder-Instituts und des namentlich für leitende Angestellte in Betracht kommenden Nuhe- gehaltsvcrtrages treten. Eingehende Beleuchtung erfahren sodann die steuer-gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Einkommen-, Körper schaft-, Gewerbe- und Erbschafts-(Schenkungs-)Steuergesetzcs sowie der Vermögenssteuergcsetze, und zwar betrachtet vom Standpunkt des Do tierenden (Arbeitgebers), des Versicherten (Arbeitnehmers) und der Pensionskasse selbst. Dem unmittelbaren Gebrauch in der Praxis dient endlich das dritte Kapitel, welches eine Reihe von Statutcncntwürfcn für Pensionskassen mit Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Kassen und andere Pcnsionseinrichtnngen, namentlich auch einige Pcnsions- vcrtragscntwürfe aufweist. Ein Sachregister erhöht die Brauchbarkeit dieses von der Praxis längst benötigten nnd willkommen geheißenen Buches. v^vcl. ?rei8 25 8cknveiLer k'r. Seit 1907 gibt der berühmte floreutiuische Antiquar unter obigem Titel eine Katalogreihe heraus, von der jetzt -der fünfte Band vorliegt. Die Bedeutung des Unternehmens rechtfertigt eine besondere Erwäh nung an diesem Platze, wenn cs auch leider nur wenigen Firmen oder Bücher! icbhadern möglich sein wird, den Katalog zu erwerben, wenig stens im jetzigen Augenblick. Für die Besitzer der früheren Bände bedeutet das einen schmerzlichen Verlust, denn wenn die Reihe einmal vollständig vorlicgen wird, ist ein Repertorium der Literatur be sonders des 15. und 16. Jahrhunderts geschaffen, das ähnliche Dienste leisten wird wie einst der 16bändige Oeueral eataloZuie ok booÜ8 von Bernard Quaritch. Die Verzeichnung erfolgt nach wich tigen. Stichworten und ist bei dem Buchstaben L mit Iüvr68 ü ki§ur68 ä68 XV. et XVI. 8iöe1e8 angelangt. Während der dritte Band des Katalogs die Werke -der deutschen, englischen, spanischen, französischen und holländischen Schulen verzeichnete, sind die Bände vier und fünf ganz den italienischen illustrierten Büchern des 15. und 16. Jahr hunderts gewidmet. Es ist dies natürlich keine Bevorzugung des eigenen Landes, sondern entspricht der Bedeutung, die die italienischen Druckstätten bald nach Erfindung der Buchdruckerkunst zu erringen verstanden, war doch Italien das Land, wo damals Kunst und Wis senschaft in höchster Blüte standen. Im ganzen sind eS 1748 Nummern, die in diesen beiden Bänden aus 869 Seiten beschrieben werden. Es ist ganz unmöglich, auf Einzelnes einzugchcn, doch sollen wenigstens einige der wichtigsten Materien angeführt werden, auf die sich die Bücher beziehen. Gleich am Anfang des Stichwortregisters nimmt Amerika einen "breiten Raum ein, und cs läßt sich daraus ermessen, wel chen Einfluß die Entdeckung der Neuen Welt auf die Gemüter aus- geüdt hat. Die große Zahl der Bücher über Astronomie zeigt, wie beliebt diese Wissenschaft damals war. Nitterromaue und Heiligen leben nnd -Legenden halten sich ungefähr die Wagschale. Theater und Musik waren "bevorzugte Künste, -doch auch die ernsten Wissenschaften', wie Mathematik, Medizin, Sprachwissenschaft und die Militärwissen schaft sind mit viele» Holzschnitt- nnd Knpferstichwerken, denn nur um solche handelt es sich hier, vertreten. Diese Einschränkung zeigt, daß es sich zwar nicht um ein allgemeines Repertorium der damals in Italien erschienenen Bücher handeln kann, doch für die eigentliche italienische Literatur wir-d mau selten vergebens nachschlagen. 1116
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