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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1923
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- 1923-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1923
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- Deutsch
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.>5 153, 4. Juli 1923. Sprechsaal. Jedenfalls werden die Verleger, die sich der letzten Konsequenz der Sllüsselzahl angcschlosscn haben, sich der Gefahr aussetzcn, daß sie vom Sortiment gemieden werden, und es wird von diesen Verlegern nur im äußersten Notfälle gekauft. Das Lager dieser Verlage läßt der Sortimenter immer mehr zusammenschrumpfen, da es Gott sei Dank noch viele Verleger gibt, .die für die schwierige Lage, in der sich das Sortiment augenblicklich befindet, Verständnis haben. Ein Beispiel nur: Soeben erhalte ich einen Prospekt eines Verlags, der seine Verlagswerke bei Bestellung innerhalb von vier Wochen zur Schlüsselzahl 3000 mit 40°/o Rabatt und Zahlungsziel von sechs Wochen anbietet. Ta ist keine Rede von Buchmarkbcrechnung. Auch große Verlage müssen die Konkurrenz fürchten, sobald das Sortiment sich intensiv für die Konkurrenzwerke einsetzt un-d mit den Verlagen Conderbedingungen abschließt, die nicht auf der letzten Konsequenz der Schlüsselzahl fußen. Breslau. HannsSemm, i. H. E. Morgenstcrn's Buchhandlung. E ne bedenkliche Erklärung. In Nr. 134 des Börsenblattes vom 12. Juni veröffentlicht der Verein der Leipziger Kommissionäre eine spaltcnlange Erklärung, in der er nachzuweiscn versucht, daß die Verleger sogar gezwungen wären, Zahlungen ihrer Schuldner durch seinen Zalko entgegenzunehmcn, selbst wenn die Verleger erklären, daß sie einen Zahlungsverkehr durch diesen Vermittler ablehnen. Gegenüber dieser Erklärung der Kom missionäre muß doch mit aller Klarheit nnd Deutlichkeit festgestellt werden, daß es sich bei ihrem Zalko nicht nur um eine absolut über flüssige, sondern sogar um eine direkt schädliche Einrichtung handelt, die nur dazu da ist, die bisher beklagten ttbelstände im Zah lungsverkehr zwischen Verlag und Sortiment zu vermc h r e n. Wo durch sind denn diese beklagten ttbelstände entstanden? Doch allein dadurch, daß der Verlag sehr oft mit großer Verspätung in den Besitz seiner Gelder gelangte für viele kleine Sendungen, die gerade im buchhändlerischen Verkehr unvermeidlich sind. Der Verlag wurde durch diesen ttbelstand mit zweierlei Verlusten bedroht: 1. entstanden ihm durch die damit verbundenen Buchungs-, ttber- wachungs- nnd Mahnarbeiten überflüssige Spesen, 2. erhielt er bei verspäteter Zahlung entwertetes Geld. Die Frage, um die es sich allein handelt, ist doch nun die: Wird Lunch den Zalko diesem beklagten Ubelstande abgeholfen? Die Antwort wird lauten müssen: Nein, sondern das Gegenteil ist der Fall, diese ttbelstände iverdcn noch vermehrt, denn der Zalko veranlaßt niemand, schneller und pünktlicher zu zahlen, sondern er schiebt sich zwischen Schuldner und Gläubiger nur als neuer überflüssiger Vermittler ein, durch den der Verlag noch später in den Besitz seines Geldes gelangt, als es bisher der Fall war. Zahlte ein Sorti menter bisher schon verspätet, so überwies er den schuldigen Betrag dach gewöhnlich von seinem Postscheckkonto auf das Postscheckkonto des Verlegers, und dieser konnte nach drei bis vier Tagen bei seinem Post scheckkonto über den Betrag verfügen. Das war auch für den Sorti menter ein billiges, einfaches und zeitersparendes Verfahren. Was muß statt dessen bei der Zahlung durch den Zalko geschehen? 1. Statt des Postschecks schreibt der Sortimenter den Zalko-Scheck aus (gleiche Arbeit!). 2. Die Zalko-Schecks sammelt er und schickt sie mit einem Begleit avis an den Zalko (überflüssige Arbeit, die sich der Sortimenter erspart, wenn er einfach direkt durch Postscheck an den Verleger zahlt). 3. Der Sortimenter rechnet ans dem Begleitavis die Gesamtsumme ans und überweist diese von seinem Post- oder Bankkonto an den Zalko (wieder überflüssige Arbeit, denn der Sortimenter muß jetzt statt bisher ein ldas Postscheck-)Konto fortan zwei (Postscheck konto und Zalko-Konto) führen und überweisen. Zunächst wird also dem Sortimenter durch den Zalko überflüssige Zeit und Geld raubende Arbeit zugemntet. Beim Verlag gestaltet fick- die Sache nun aber noch viel schlimmer. 1. Wenn der Sortimenter durch Postscheck direkt an den Verleger zahlt, kann dieser — wie bereits erwähnt — in drei bis vier Tagen bei seinem Postscheckkonto darüber verfügen. 2. Zahlt der Sortimenter durch den Zalko, so erhält nicht der Verleger, sondern zunächst der Zalko das, Geld, das er nicht etwa sofort an den Verlag weiterleitet, sondern hübsch für sich be hält — und zwar ohne dem Verlag dafür Zinsen zn vergüten oder eine Entschädigung für Verluste durch Geldentwertung nsw. zu bieten, was für den Zalko ein recht lohnendes Geschäft werden kann. 3. Ter Verleger erhält nun nicht etwa (wie das beim Postscheck konto der Fall ist) vom Zalko sofort am Tage die für ihn ein gegangenen Zahlungsnachweise, sondern diese erhält zunächst der Leipziger Kommissionär (wieder als ganz überflüssiger Ver mittler). 4. Auch der Kommissionär schickt nicht etwa täglich dem Ver leger die für ihn eingegangcneu Zahlungsanweisungen ein, son dern wöchentlich nur zweimal (Mittwochs und Sonnabends). Als ganz überflüssige Arbeit (die bei direkter Postscheckttber- weisung gleichfalls gespart wird) soll der Kommissionär die Zahlzettel wieder mit einer besonderen Zusammenstellung an den Verleger einsenden. 5. Nun hat der Verlag noch immer nicht sein Geld, sondern jetzt kann er bei seinem Kommissionär endlich darüber verfügen, daß es auf sein eigenes Postscheck- oder Bankkonto überwiesen wird, rvo es dann .bestenfalls nach vier Tagen eintrefsen kann, also nun erst nach der gleiten Frist, die gebraucht worden wäre, wenn der Sortimenter das Geld gleich direkt auf das Postscheckkonto des Verlegers überwiesen hätte. Als Gesamtresultat ergibt sich also: Durch den Zalko werden die bisher beklagten ttbelstände, die zur Gründung der Bag Anlaß ge geben haben, nicht beseitigt. Durch den Zalko wird dem Sortimenter mehr Arbeit und ein umständlicheres Zahlungsverfahren zugemntet, als wenn er direkt an den Verleger durch Postscheck zahlt. Durch den Zalko wird dem Verlag zugemntet, im Abrechnungsverkehr eine Einrichtung zu akzeptieren, die bestenfalls einen Ersatz für das Postscheckverfahren bieten könnte, als Ersatz aber überflüssig und schädlich ist, weil das Postscheckversahren sich bisher bewährt hat und besser, schneller und billiger arbeitet, als es beim Zalko der Fall ist. Da durch den Zalko dem Verlag lediglich Verluste durch Zinsentgang und Geldentwertung drohen, sollte der gesamte Verlag es in öffentlicher Erklärung ablehnen, Zahlungen durch den Zalko entgegenznnehmcn. Auf die irreführende Erklärung des Vereins der Leipziger Kommissionäre sollte der Verlag ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß Zahlungen für ihn nur dann als ge leistet anerkannt werden können, wenn sie zu den vereinbarten Ter minen bei den von ihm ans seinen Rechnungen und Geschäftspapieren genannten Zahlstellen (Postscheck- oder Bankkonto) eingegangcn sind. Ter Verein der Leipziger Kommissionäre sollte dem gesamten Buch handel die Freude bereiten, ihn von seinen beiden Sprößlingen »Zalko« und »Gilko« möglichst schnell wieder zu befreien, und damit einen Streit beendigen, der ihm im deutschen Buchhandel kaum viel Freunde werben dürfte. Vorhin ist gesagt worden: Tie Frage, um die es sich allein handelt, ist doch nnn die: Wird durch den Zalko dem beklagten Ubelstande ab- gcholfen? Sie mußte in bezug auf den Zalko mit »N e i n« beantwortet werden. Stellt man die gleiche Frage in bezug ans die »Bag«, so wird man unbedingt mit »Ja« antworten müssen. Als meistbeklagte ttbelstände wurden genannt, daß der Verlag sehr oft mit großer Verspätung in den Besitz seines Geldes gelangte für viele kleine Sen dungen, die gerade im buchhändlerischen Verkehr unvermeidlich sind, und daß ihm durch die damit verbundenen Buchungs-, Überwachungs- nnd Mahnarbeiten unnötige Spesen, durch die mit verspäteten Zahlun gen verbundene Geldentwertung erhebliche Verluste entstanden. Da durch nun, daß sich der Verlag vor diesen unnötigen Spesen und Ver lusten zu schützen suchte, ist nach und nach auch für den Sortimenter eine ganze Reihe von Nachteilen entstanden: Expedition nur gegen vorherige Einsendung des Betrags oder gegen Nachnahme, dadurch oft verspätete Erledigung eiliger Bestellungen, die Verpflichtung, dauernd unnötige große Barbeträge im -Hause zu halten für die Einlösung der Nachnahmesendungen, Arger und Differenzen mit den Verlegern, wenn Nechnungsfaktnren verränmt oder verlegt wurden usw. usw. Es hatten also beide Teile, Sortimenter wie Verleger, unter einer Ent wicklung gleichmäßig zu leiden, die nicht Schuld des Einzelnen, sondern in den allgemeinen Verhältnissen begründet war. Beide Teile hatten also das gleiche Interesse daran, nach einem Wege zur Abhilfe zu suchen. Dieser Weg scheint in geradezu genialer Weise durch das Verfahren der »Bag« gefunden, daß der Lieferant gleichzeitig mit der Lieferung über den ihm znstchenden Betrag verfügt bei einer. Stelle, die der Empfänger der Sendung, also der Sortimenter, hierfür bezeichnet. Der Verein der Leipziger Kommissionäre versucht, dem Sortiment dieses Verfahren dadurch zu verekeln, daß er das Inkasso verfahren des Verlegers bei der Bag durch die Bezeichnung »Zah lungsbefehl« diskreditiert. Die Verleger sollten es sich wirklich über legen, ob sic sich einen derartigen Angriff auf eine von ihnen ge troffene und begrüßte Einrichtung von einem Interessentenkreis, der 916
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