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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1923
- Strukturtyp
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- 1923-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1923
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- Deutsch
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lök, 7. Juli 1923. Redaktioneller Teil. daß es nicht angeht, unsere kostbare Zeit in dieser Periode der schwersten wirtschaftlichen Not, der wir cntgegengehen und in der wir schon drinstecken, mit Streitigkeiten zu vergeuden, die eigentlich nichts weiter sind als reiner Doktrinarismus und Formalismus. (Sehr richtig!) Wir müssen endlich zu praktischer Wirtschaftsarbeit kommen (Sehr richtig!), und es bestand bisher nicht die Möglich keit, unter den jetzigen Zuständen, unter der Führung des Börsen- Vereins zu solchen gemeinsamen Verhandlungen zu gelangen, da dem BSrsenvercinsvorstond oder überhaupt dem Börsenberei» so wohl von der Gilde wie vom Verlegerverein das Recht abgesprochen wurde, in Wirtschaftsfragen ordnend und bestimmend «inzugreifen. Das ist der Hariptgrund, der uns dazu bewogen hat, endlich eine Plattform zu finden, auf der die Wirtschaftsfragen in paritätischer Weise und durch friedlich-schiedliche Betätigung zur beiderseitigen Zufriedenheit, sowohl des Verlages wie des Sorti ments, gelöst werden können. Das ist von Anfang an unser Beweg grund gewesen, und wenn Ich auch zugestehe, daß unsere erste Ver öffentlichung in ihrer Form reichlich zu Mißverständnis Anlaß bot, was an der vielleicht nicht ganz geschickten Fassung lag, so muß ich doch vor allem Herrn Jäh gegenüber hier betonen, daß wir, Herr Nitschmann und ich oder Gildevorstand und Verlegervereinsvor- stand, in keiner Weise etwa unter dem Druck der öffentlichen Mei nung von der Linie abgewichen sind, die wir uns von Anfang an gezeichnet, und von der Verabredung, di« wir miteinander getros- fen hatten. Ich möchte hier vor allen Dingen auch feststellen, daß der Vorstand der Gilde und insbesondere Herr Nitschmann bisher in loyalster Weise alles das gehalten hat, was zwischen uns ver abredet worden ist. Deshalb hält es der Vorstand des Deutschen Vcrlegcrvereins auch jetzt noch sllr seine Pflicht, von seinem Wahl vorschlag nicht abzugehen ohne Zustimmung des Vorstandes der Gilde oder, falls nicht irgendwie ein Bruch seitens des Vorstandes der Gilde erfolgt, was ich nach seinem bisherigen Verhalten nicht entnehmen kann. Ich möchte deshalb unfern Wahlvorschlag hier noch einmal befürworten. Was darüber alles gesagt worden ist, das ist schon oft ausgesprochen worden. Vor allen Dingen hat man behauptet, daß hier eine Parteipolitik getrieben werden soll, daß unter Fraktionszwang stehende Vertreter in den Börsenoereinsvor stand geschickt werden sollen. Davon ist gar keine Rede. Es sollen in dem Börsenvercinsvorstand vor allen Dingen nur Männer sitzen, die genau wissen, wie es in ihren Vereinen zugeht und die den Vör- senvereinsvorstand darüber ausklären können, wie weit in den ein zelnen Fragen die Mitglieder der verschiedenen Vereine den Vor schlägen zustimmen werden oder nicht. Viel Anstoß ist sodann an dem Wort »automatisch» in de: ersten Verlautbarung von uns genommen worden und ebenso an dem Wort »von Amts wegen«. Diese Worte sollten ja gar nichts anderes bedeuten, als daß Vertreter des Gildevorstandes und des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins in den Börsenvereins vorstand kommen sollten, daß der Wahlausschuß darauf Rücksicht zu nehmen hätte, daß immer ein Vertreter des Verlegervereins und ein Vertreter der Gilde in dem Vorstande sitzen. An eine Satzungs änderung haben wir gar nicht gedacht. Es genügt ja vollkommen, wenn der Wahlausschuß mit den beiderseitigen Vorständen Fühlung nimmt und dann je nach Lage der Dinge die geeigneten Kandidaten bestimmt. Wir haben auch in keiner Weise gegen den Wahlausschuß Stel lung nehmen wollen. Seinerzeit haben wir vom Vcrlegervecein dem Vorschläge des Wahlausschusses zugestimmt. Damals war aber die Situation anderst damals glaubten wir, daß es in der selben Art der Besetzung wcitcrgehen sollte. Nachdem aber das Sortiment die Forderung gestellt hatte, daß es infolge seiner größe ren Anzahl drei Sitze im Vorstand des Börsenvereins beanspruche — eine Forderung, der wir zustimmen mußten, weil es uns billig erschien, wenn die größere Anzahl in einem Verein es verlangt, sie wenigstens paritätisch zu behandeln —, hat der Verlegerverein dar aus natürlich die Konsequenz ziehen müssen, daß er seinerseits auch drei Sitze bekommt, was ihm wiederum von der Gilde zugebilligt wurde. So war die Situation eine ganz ander« geworden, und infolgedessen mußten wir natürlich unsere Zustimmung, die wir dem Wahlausschuß gegeben hatten, zUrückziehen. Wir haben also, wie gesagt, durchaus nicht beabsichtigt, hier umstürzlerisch zu wirken, son dern haben gerade erreichen ivollen, daß der Börsenverein, der jetzt nicht mehr das ist, was er früher war, und nicht mehr die Vermitt lung zwischen Verlag und Sortiment Herstellen kann, wieder das werden sollte, was er früher gewesen ist. Wir haben also gerade eine Kräftigung des Börsenvereins damit beabsichtigt. Das sind unsere Motive gewesen, und wenn uns vielerlei unter geschoben worden ist, persönliche und andere Beweggründe, so bitte ich, mir zu erlassen, heule darüber zu sprechen. Wir haben schon in den verschiedenen Vereinen und vor allen Dingen in der buchhänd lerischen Presse uns eingehend darüber ausgesprochen, und ich glaube auch, daß vieles, was dort gesagt und geschrieben worden ist, aufklärend gewirkt hat. Also der Vorstand des Deutschen Verlegervereins bleibt vor läufig in loyaler Weise bei seinem Wahlvorschlag. Ich mutz Ihne» aber sagen, daß di« Hauptversammlung des Deutschen Verleger- Vereins heute zu einem etwas abweichenden Standpunkt gekommen ist. (Hört, hört!) Sie hat dem Prinzip, daß drei Vertreter des Sor timents und drei Vertreter des Verlages im Börsenvereinsvorstand sitzen sollen, zugestimmt, demnach also den ersten Teil der von Herrn Jäh verlesenen neuen Resolution fast einstimmig angenommen. Dem zweiten Teil der Resolution, worin gesagt wird, daß di« Ersten Vorsteher beider Vereine nicht in den Vorstand des Börsenvereins kommen sollen (Bravo!), hat sie dann auch mit Majorität zuzc- stimmt, in der Hauptsache Wohl mit aus dem Grund«, weil sie ge glaubt hat, aus technischen und physischen Gründen sei das nicht möglich. Der Vorstand des Verlegervereins ist aber, wie gesagt, hierüber anderer Meinung. Wir glauben, daß es nötig ist, als die offiziellen Vertreter, die in den Börsenverein hineinkommen, ge rade die Besten und Tüchtigsten auszuwählen, und wir wissen ja noch nicht, wer von uns in den Vorstand des Börsenvereins kommen soll. Augenblicklich ist der Erste Vorsteher des Verlegervereins dazu gar nicht imstande, und wer im nächsten Jahre Erster Vorsteher des Verlegervereins werden wird, das wissen wir noch nicht. Wohl aber wissen wir, daß der Erste Vorsteher der Gilde, Herr Ritsch- mann, bereit ist, eine derartige Wahl anzunehmen,> und deshalb glauben wir vom Vorstand des Deutschen Verlegervereins immer noch, daß es das Richtigste ist, den besten Mann in den Börsenvcr- einsvorstand zu nehmen und auf seine Schultern die Verantwortung zu legen, soweit es die Sortimenterinteressen anbetrifft. Ich möchte deshalb auch von dieser Stelle noch einmal bitten, den Wahlvorschlag der Vorstände der Gilde und des Verlegerve-eins anzunehmen. Meine Herren, wir sind überzeugt, daß dann der Friede zwischen Sortiment und Verlag besiegelt wird und endlich zu einer wirklich praktischen Wirtschaftspolitik im Buchhandel ge schritten werden kann. (Bravo! und Händeklatschen.) (Fortsetzung folgt.) Mitteilungen des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. Neuregelung des Lohnabzugs. Durch Verordnung vom 21. Juni 1923 (NGBl. S. 399) hat das Neichsfinanzministerium abermals eine Änderung des 8 46, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgenommen, die bereits am 1. Juli in Kraft getreten ist. Dadurch erfahren die Ermäßigungen beim Steuerabzug gegenüber den bisher gellenden Sähen, die erst zum 1. Juni festgesetzt worden sind, eine Erhöhung ans das Fünffache. Auf Grun'd dieser Änderung beträgt die Ermäßigung des 10o/oigcn Lohnabzugs: 1. für den Steuerpflichtigen und seine znm Haushalt zählende Ehefrau je 6090 Mark bei Monats-, je 1440 Mark bei Wochen-, je 240 Mark bei Tages- und je 60 Mark bei Stundcnlohn (für je zwei volle oder angcfangene Stunden); 2. für jedes zum Haushalt des Steuerpflichtigen zählende min'der- jährigc Kind 40 000 Mark bei Monats--, 9600 Mark bei Wachen-, 1600 Mark bei Tages- und 400 Mark bei Stundenlohn (für je zwei volle o-der angcfangene Stunden). 3. Der steuerfreie Betrag für Wcrbungskosten beträgt 50 000 Mark bei Monats-, 12 000 Mark bei Wochen-, 2000 Mark bei Tages- und 500 Mark bei Stunöenlohn (für je zwei volle oder angc fangene Stunden). Wie bisher, so ist auch nach dieser Verordnung eine Erhöhung der Werbungskosten zulässig, die auf besonderen Antrag van dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt bewilligt werden kann. Der
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