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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1923
- Strukturtyp
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- 1923-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1923
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtjchn. Buchhandel. Sprechsaal. X- 156, 7, Juli 1923, gen bis zu fünf Tagen immerhin gebräuchlich waren. Seit Wachen aber ist jeder Autoverkehr eingestellt, die Verbindung wurde durch Pfcrdepost zwischen Frauksurt und Wiesbaden lca, SV Irin!) her- gestellt, jedoch nur siir Briese, nicht dagegen für Pakete und Kreuz bänder: Verspätungen van zehn Tagen und mehr sind unter diesen Umständen selbstverständlich gewesen. In allerletzter Zeit ist nun der Verkehr mit Frankfurt siir jegliche BesördernngS-undVer- fandart, ob nur vorübergehend wegen der wiederholten Sabotage akte oder siir dauernd, ist noch nicht festzustellen, gesperrt, so dass wir nnr noch auf die Wasserstraße Biebrich^-Köln angewiesen sind und alle Post über Köln leiten müssen, Dass auf diese Weise Ver spätungen eintreten, sollte doch den Verlagen ohne weiteres cinlcuchtcn und sie veranlassen, ihre Angestellten nicht zu geistlos-schematisch den Mahnapparat bedienen zu lassen. Der Sortimenter im besetzten Gebiet hat Interesse daran, auch unter den enormen Schwierigkeiten di« Verbindung mit dem unbesetzten Gebiet nicht zu verlieren, und wird mit verschärfter Pünktlichkeit seinen Obliegenheiten Nachkomme», nur kann er Sendungen u n m ö g l i ch b e za h l e n, die er noch gar nicht erhalten hat. Cs ist geradezu grotesk, welch« Vorstellungen man sich zuweilen im unbesetzten Gebiet von unseren Zuständen macht. So schrieb vor Wochen ein Leipziger Antiquariat, das von unserer Antiquariatsabtcilung eine größere Bestellung gemacht hat, di- wir wegen der Postsperre nach dem unbesetzten Gebiet nicht befördern können, zwischen Wiesbaden und Frankfurt ginge doch heute noch eine Elektrische, mit der man die Sendung leicht befördern könne. Daß eine derartige Fahrgelegenheit weder besteht noch je bestanden hat, braucht wohl nicht gesagt zu werden. Ein anderer Verlag leitet aus der Tatsache, daß bis jetzt noch Pakete nach Biebrich angenommen und befördert werden — Wiesbaden und Mainz sind dagegen gesperrt — die Selbstverständlichkeit ab, daß somit auch Pakete von Biebrich ins unbesetzte Gebiet befördert werden! — Solche und ähnliche Fälle stehen in bunter Reihe zur Verfügung und erhellen nur zu deutlich, wie groß Interesse und Teilnahme für das besetzte Deutschland sind, von dem die Zeitungen täglich Neues bringen. De» Kollegen des unbesetzten Gebiets sei deshalb dringend und warm empfohlen, wenige Tage ihrer Sommersrische bei uns zu verbringen, um sich von de» Tatsachen und Wirklichkeiten zn überzeugen. Vielleicht erreichen wir dann ein Verständnis für unsere Lage. H. St,, W, Meldung neuer Ieitschriftenpreise an das Iettungspostamt. (Nachstehender Bries ist uns in Abschrift zur Verfügung gestellt worden. Red.) ^ SV, Juni 1923. An das R e i ch s p o st m i n i ste r i u in Hier, Es gehört zwar nicht zu meiner Tätigkeit, als Herausgeber der Deutschen Juristcn-Zeitung, mich mit Vcrlagsangelegcnheitcn zn be fassen. Ich sehe mich aber in di« Notlage versetzt, dies in diesem konkreten Kalle wegen einer Beschwerde tun zu müssen. Die Zeitschriftenverleger haben, ebenso wie die Tageszeitungen, in allen möglichen Formen schon wiederholt daraus HIngcwiesen, daß es geradezu unbegreiflich ist, wenn bisher zum 3, eines Monats schon die Preisfestsetzungen dem Postzeitungsamte gemeldet werden mutzten, während erst End« desselben Monats überhaupt die Lohn tariferhöhungen bekannt werden. Möglich, daß aus anderen Gründen Schwierigkeiten dem Postzeitungsamte erwachsen, so muß eS geradezu als eine mangelnde Rücksicht für das notleidende Schrifttum bezeichnet werden, wenn dieses alte Verfahren unbegreiflicherweise noch durch- geführt wird. Es wird auch dem Reichspostministerium nicht unbe kannt sein, wie sehr das Schrifttum, die Tageszeitungen und vor allem die wissenschaftliche Fachpresse notleibet, und daß dies« nur unter Aufbietung aller übermenschlichen Kräste durch ungeheure Opfer und pekuniäre Verluste die Organe durchzuhaitcn suchen, damit dem deut schen Volke noch die Geisteswissc-nschastcn erhalten bleiben. Auch bei den Abonnenten haben, wie aus einer großen Zahl von Reklamationen ersichtlich ist, diese unbegreiflichen Maßnahmen längst zu heftigen Beschwerden den Verlegern gegenüber geführt. Es blieb diesen letzteren nichts übrig, als bei nachträglichen Preiserhöhun gen für die vergangene Bezugszeit den Verlust auf sich zu nehmen, weil eben, um Wochen verfrüht, die Preise siir die kommende Bezugszeit festgesetzt werden mußten, kein Mensch aber in Deutschland den propheti schen Blick besitzt, um zw ahnen, daß der Dollar diese Sprünge macht, daß damit alle Lebensbebiilsnisse und Gehälter plötzlich steigen und daß dadurch jode frühzeitige Kalkulation ein Fetzen Papier bleibt. Die Beschwerden seitens der Verleger und Herausgeber sind in unzähligen Massen bereits össentlich bckanntgemacht worden. Auch in meiner Juristen-Zeitung mußte bas selbstverständlich geschehen. Nun endlich wird aber nach der Zuschrift vom 2S, Juni 1823 des Postzcitnugsamts, cingcgangen am 30, Juni um g.lv Uhr früh, die Mitteilung gemacht, daß die Anmeldung der Preiserhöhungen bis zum S, Juli verlängert worden sei. Ich möchte zunächst keinen Anlaß nehmen, auf die verklausulierten Bedingungen cinzugehcn, aber energisch muß ich mich dagegen wenden, und ich tue das zugleich im Namen einer ganzen Reihe anderer Zeitschriften, im Namen der Herausgeber, Bezieher und Verleger, wenn ich meiner Meinung dahin Ausdruck gebe, daß ein solches Verfahren geradezu unbegreiflich ist. In dem ersten Satze wird zunächst mitgeteilt, es sei nicht möglich gewesen, bi« Mitteilung über nachträgliche Erhöhungen der Bezugs preis- «llen Verlegern rechtzeitig zukommen zu lassen. Hier erhebt sich zunächst die Frage: Warum ist das nicht möglich gewesen? Warum ist hier eine Ausnahme gemacht worden? Warum ist diese Zu>chrift nicht auch an meinen Verlag rechtzeitig gerichtet worden? Ich stelle fest, daß noch vor wenigen Tagen telephonisch ausdrücklich beim Post zeitungsamte gefragt wurde, ob es nicht möglich sei, eine nachträg liche Preiserhöhung eintreten zu lassen. Die Antwort lautete klar: Das sei ausgeschlossen. Durch dies« Zuschrift aber wird bewiesen, daß der bekrefsende Referent selbst nicht einmal orientiert war. In der Zurücksetzung eines Organs, wie meine Deutsche Juristen- Zeitung es ist, erblicke ich zunächst eine schwer« Benachteiligung, gegen die ich Verwahrung einzulegen habe. Die zweite Frage, die zn erheben ich Anlaß habe, ist die: Wie stellt man sich praktisch die Durchführbarkeit dieser neuen Maß nahme vor? Am 3V. Juni, morgens 8,1v Uhr, geht diese Zuschrift ein zu der Stunde, da selbstverständlich alle Zeitschriften schon ausgedrnckt sein müssen, da andernfalls das Postzeitungsamt nach seiner Ge pflogenheit die Annahme der Nummern vom 1, Juli verweigern würde. Ganz abgesehen davon, daß doch wohl auch im Postzeitungs amte ein Kalender vorhanden sein dürfte, aus dem hervorgeht, daß der nächstfolgende Tag, der 1, Juli, ein Sonntag ist, abgesehen davon, daß auch der Postverwaltnng bekannt sein wird, daß an einem Sonn abend nur bis 12 Uhr gearbeitet wird. Es erhebt sich die Frage, wie soll es denn überhaupt möglich sein, die Vorschriften zu er füllen dahingehend, daß den Beziehern von der Nacherhcbung in dem Blatte selbst vorher »wiederholt Mitteilung gemacht nftrd?- Alle die Nummern vom 1, Juli sind also längst zu der Stunde ausgedrnckt gewesen, bevor diese Verfügung bekannt wird. Wie soll es da möglich sein, im letzten Augenblick noch diese Maßnahmen durchzufllhrcn? Endlich erhebt sich die Frage: Wenn jetzt nachträglich eine Preis erhöhung doch durchgesührt werden kann, warum konnte dies nicht schon vierzehn Tage vorher in Anwendung gebracht werden? Dies zumal, als gerade mein Verlag wiederholt um eine solche Maßnahme dringend ersucht hat. So dankenswert an sich die jetzt eingcfiihrte Maßnahme ist, so gänzlich undenkbar ist ihre Praktische Durchführbarkeit, Im Gegen teil, es würde siir alle diejenigen, die überhaupt noch in der Lage waren, weil ihnen vorher Mitteilung gemacht worden war, eine Durch kreuzung und ein solcher Wust von Unordnung entstehen, daß die Bezieher, ungeduldig, wie diese längst durch die Maßnahmen der Post- vcrwaltung geworden sind, die Zeitschriften abbestellen würden, Demnach bedauere ich, scststcllcn zn müssen, daß diese Maßnahmen geradezu unbegreiflich sind. Sie zeigen eine gänzliche llnberücksichti- gung der schweren Erschütterungen, die das deutsche Schrifttum erlitten hat. Sie zeigen, daß nicht das genügende Interesse siir die Erhaltung des deutschen Schrifttums vorhanden ist, und setzen sich hinweg über die Notlage der gesamten Presse, Ich bedauere, dies fcststcllen zu müssen, und werde Abschrift dieses Schreibens übergeben den maßgebenden Spihenbchördcn und einigen Abgeordneten zur weiteren Veranlassung, Ich behalte mir außerdem vor, dieses Schreiben in meiner Deutschen Juristen-Zeitung zum Abdruck bringen zu lassen, Hochachtungsvoll '»IO ergebenst <gez > vr, Liebmann, Herausgeber der Deutschen Juristen-Zeitung,
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