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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1923
- Strukturtyp
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- 1923-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1923
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- Deutsch
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3. Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom >. Januar bis zum 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Ter Betriebsbeitrag ist am 1. August 1923 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Ärmst-, Musilalien-, Lehrmittel- usw. Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur sür den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musitalien., Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen, s. Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Stasselung als Richtschnur zu nehmen: Staffel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes) Grundzahl i ! bis 15 000 000 1,5 ii von 15 30 000 000 „ 2 ui 30 „ 50 000 000 „ 3 IV 50 100 000 000 6 V 100 150 000 000 S VI 150 200 000 000 12 VII 200 300 000 000 „ 18 VIII 300 500 000 090 „ 30 IX 500 1000 000 000 „ 60 X 1000 2000 000 000 „ 120 XI ! „ 2000 SnOO OOO l 00 ,, 250 XII ! über 5000 000 000 " 500 5. Das Mitglied (Punkt 2) hat den auf seinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1. August 1923 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu vergüten, die zur strengsten Verschwiegenheit ver pflichtet ist. 6. Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum 15. September 1923, so wird die Veranlagung vom Rechnungs-Ausschuß vorgenommen. * Aus Grund dieses Ho» ptversommlungs-Beschlusses bitten wir unsere Mitglieder, den auf die einzelnen Firmen entfallenden Betnebsdcitrog nunmehr umgehend aus unser Postscheckkonto: Leipzig 4Z46Z oder Bankkonto: Allgemeine Deutsche Eredit-Anstalt zu üde>weisen. Firmen, die trotz einer seitens der Geschäftsstelle erfolgenden Mahnung den Betriebsbeitrag nicht entrichtet haben, werden vom Rechnungs-Ausschuß eingeschätzt und haben den hiernach festgesetzten Betrag zu zahlen. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. Heß, stell». Syndikus. ^ Leipzig, den 6. Juli 1923. Verband der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die 45. Ordentliche Abgeordnctenversannnlung, abgehallen zu Leipzig Sonnabend, den 28. April 1923. (Fortsetzung zu Nr. 154.) Vorsitzender: Wir gehen weiter. Die neue Satzung des Börsen Vereins. Meine Herren,nch sehe mich hier genötigt, «ine Richtigstellung des Jahresberichts vorzunehmen. Im Jahres bericht steht: In Bekundung anerkennenswerter Vereinsdisziplin hat der Hamburg-Attonaer Buchhändlerverein daraus die Konsequenz gezogen und aus die Organeigenschaft gelegentlich der Herbstoer- sammiung des Verbandes in Königsberg verzichtet. Er hat da mit auch die Mitgliedschaft unseres Verbandes aufgegeben, und dieser würde von einem so tätigen und treuen Mitglied« nur mit schmerzlichem Bedauern Abschied nehmen, wenn er nicht die Ge wißheit hätte, daß die gleichen Persönlichkeiten, di« Hamburg- Altona auf unseren Tagungen vertraten, sich auch fernerhin als Vertreter ihres KreisvereinS -Kreis Norden« in bisheriger Weise an unseren Arbeiten beteiligen werden. Nun ist mir heute mitgeteilt worden, daß das nur bedingt eich tig ist. Der Hamburg-Attonaer Buchhändlerverein hat nur unter der Bedingung verzichtet, daß auch di« anderen dem Börsenverein als Organ angehörenden Ortsverein« diesen Verzicht aussprechen. Ich mutz gestehen, daß tch aus Grund der Erklärung, die Herr Boysen in Königsberg abgegeben hat, eine ganz andere Auffassung der Sachlage hatte und tatsächlich angenommen habe, der Hamburg- Attonaer Buchhändlervercin hätte die Organcigenschast bcdingn.ngs- tos ausgegeben. Ich Hab« den Hamburg-Altonaer Verein mit schmerzlichem Bedauern im Jahresbericht verabschiedet, und ich kann ihn nun mit herzlicher Freude wieder willkommen heißen. (Heiterkeit,) Wenn zu der Satzung des Börsenvereins nicht das Wort ge wünscht wird — und das ist nicht der Fall —, dann können wir weitergehen. Herb st Versammlung in Königsberg,.— Vor schläge des Wahlausschusses. Nun, das wird uns wahr scheinlich noch ausgiebig beschäftigen, wenn wir zur Tagesordnung des Börsenvercins komme»: diesen Punkt können wir also vorläufig zurücksteUen, Sodann: Stellungnahme des Vorstandes zur Revision der Verkehrsordnung. Meine Herren, in einer Erklärung, die der Verbandsvorstand im Börsenblatt erlasse» hat, haben wir zum Ausdruck gebracht, daß wir eine geflissentliche Aus schaltung des Verbandes der Kreis- und Ortsverelne darin erblicken, daß Verlcgcrverein und Gilde in ihrem Antrag auf Revision der Verkehrsordnung die Kandidaten, di« in diesen Ausschuß kommen sollen, mit Namen aufgeführt und dabei den Verbandsvorstand völlig übergangen haben. Nach der Satzung würde cs so sein müssen, daß der Vorstand des Börsenvereins in Verbindung mit dem Wahlausschuß sowohl die Zahl als die Namen derjenigen Herreii bestimmt, die in einen außerordentlichen Ausschuß berufen werden sollen. Wäre mm dieser satznngsmäßige Gang Innegehal ten worden, so wäre es selbstverständlich gewesen, daß ein Mitglied des Vorstandes des Verbandes der Kreis- und Ortsvercine in die sen außerordentlichen Ausschuß berufen worden wäre; das würde dem Ansehen und der Würde des Verbandes, darüber hinaus aber auch dem Herkommen entsprochen haben. Da nun die beiden Vereinsvorstände den Verbandsvorstand nicht llusgefordert haben, sich in diese Kandidatenliste anfnehmen zu lasse», haben wir in Verbindung mit der ganzen andern Situation,
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