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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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8346 Nichtamtlicher Teil. M 259, 7. November 18SS. In dieser Zahl sind 51 im Auslande in italienischer Sprache veröffentliche Werke nicht inbegriffen, ebensowenig wie ein in Massaua gedrucktes Werk. Die in mehreren Bänden oder in Heften herausgegebenen Veröffentlichungen, die im ganzen 517 Eintragungen vertreten, sind in der Statistik nur einmal als Veröffentlichung gezählt worden. Es ist eine Zunahme in der Produktion von Geschichts- und Geographiebiichern (ff- 86) zu verzeichnen gewesen, ebenso für Rechtswissenschaft (-s- 75), Philologie und Litteraturgeschichte (ff-s63); Naturwissenschaften und Mathematik (ff- 36), Landwirt schaft (ff-36) und sogar in geringem Matze für Philosophie und Pädagogik; auch das Parlament hat mehr Drucksachen produ ziert (ff- 78). Die Abnahme ist ziemlich bemerkenswert gewesen für medizinische Bücher (-—111), Romane und Novellen (—53), Bücher der politischen und sozialen Wissenschaften (— 51), für religiöse Veröffentlichungen, für das Theater und für politische Zeitungen. Die Einteilung der veröffentlichten Werke gestaltet sich nach der angewendeten Sprache wie folgt: 1896 1897 1898 Italienisch ! 1450 9397 9338 Französisch 81 84 58 Englisch 18 22 23 Deutsch 15 10 13 Spanisch 12 20 6 Lateinisch 194 186 224 Verschiedene Sprachen 8 13 8 insgesamt: 9778 9732 9670 Von ausländischen Werken sind ins Italienische über- setzt worden der Originalsprache nach: 1896 1897 1898 Französisch 148 153 121 Englisch 33 33 33 Deutsch 65 55 56 Spanisch 3 4 3 Lateinisch 32 30 25 Griechisch 10 11 13 Russisch 4 5 4 Verschiedene Sprachen 6 20 15 insgesamt: 301 311 270 Die italienische periodische Presse hat 1898 gleich- falls abgenommen; nach den genauen von H. Berger in seinem Tlnnuario clsllo. stampa italiana gelieferten Angaben sind 119 Zeitungen infolge von Unruhen unterdrückt worden, und nur 47 hatten die Erlaubnis, weiter zu erscheinen. Außerdem haben in demselben Zeitraum 601 Zeitungen, wo von 157 im Jahre 1898 erst entstanden waren, überhaupt aufgehört zu erscheinen; da nur 510 neue Zeitungen hinzu gekommen sind, so beläuft sich das Defizit auf 91 Zeitungen. Im ganzen gab es am Ende des Jahres 2340 Zeitungen, von denen 202 mehr als einmal die Woche erschienen (83 er schienen täglich, 40 sechsmal, 15 dreimal und 64 zweimal die Woche). Ihrem Haupinhalte nach sind diese Zeitschriften wie folgt einzuteilen: Regierung und Verwaltung 107 Ackerbau, Landwirtschaft 114 Gesellschaften und Vereine 42 Bibliographie 12 Katholische Religion (Erziehung 20, Litteratur 144, Politik 106 u. s. w.) 313 Handel 128 Dialekte 11 Staats- und Volkswirtschaft 18 Erziehung und Unterricht 136 Uebertrag 881 Finanzwesen Vortrag 881 48 Industrie 42 Humoristische Blätter 55 Illustrierte Blätter 1 Gewerbliche Fachblätter 39 Soziale Blätter 50 Rechtswissenschaft 109 Litteratur 182 Medizin. 142 Militair 21 Mode 24 Briefmarkenkunde 7 Photographie 4 Politik 549 Religion (nicht katholische) 24 Allgemeine Wissenschaft 58 Sport 35 Theater, Musik 69 insgesamt: 2340 Die Städte, wo das Zeitungswesen am meisten ent wickelt ist, sind Rom (325), Mailand (238), Neapel und Turin (147) und Florenz (115). In allen diesen Städten hat sich die Zahl der Zeitungen erhöht, ausgenommen in Mailand, wo am Ende des Jahres 30 Zeitungen weniger erschienen als 1897. (Schluß folgt). Kleine Mitteilungen. Nachdruck. — Am 31. v. M. fand vor der 1. Strafkammer des Landgerichts II Berlin die Verhandlung gegen den Verleger Alfred Michow in Charlottenburg und gegen den Tonkünstler Conrad An sorge in Westend statt, die beschuldigt waren, eine Uebertragung des Lisztschen Liedes »Es muß ein Wunderbares sein- für Klavier in der Musikalischen 10-Pfennigbibliothek un berechtigterweise veröffentlicht zu haben. Der Komponist Ansorge behauptete zu seiner Rechtfertigung, daß seine Arbeit eine künstlerische sei, daß er in der guten Meinung, der weiteren Verbreitung des Lisztschen Liedes zu dienen, an die Bearbeitung desselben herangegangen sei und diese als erlaubt betrachte. — Michoro, der übrigens schon wegen Nachdrucks wieder holt vorbestraft ist, behauptete wiederum, durch den Namen eines Komponisten wie Ansorgc genügend gedeckt zu sein, da von einem solchen keine strafbare oder unkünstlerische Bearbeitung zu er warte» wäre. Der gerichtliche Sachverständige, Mitglied des Königlichen Musikalischen Sachverständigen-Vereins Herr W. Challier, Berlin, führte aus, daß das Gesetz vom 11. Juni 1870 in seinem 8 46 keinen Zweifel übrig lasse, über das, was erlaubt oder nicht erlaubt ist. Alle ohne Genehmiguirg des Urhebers einer musikalischen Komposition herausgegebenen Bearbeitungen sind Nachdruck, wenn sie nicht als eigentümliche Kompositionen betrachtet werden können, ins besondere Arrangements für einzelne oder mehrere Instrumente. Die Ansorgesche Bearbeitung sei nichts weiter als eine Uebertragung 4>cs Lisztschen Liedes für Klavier; von einer -Bearbeitung» könne überhaupt keine Rede sein, geschweige denn von einer solchen, die als -eigentümliche- Komposition des Bearbeiters gelten könne. Es läge nichts weiter als das Lisztsche Lied in geschmackvollem und geschicktem Klaviersatz vor; auf jede Bearbeitung oder Verarbeitung des gegebenen Themas, das eine Ansorgesche eigentümliche Kompo sition wiedergäbe, habe Ansorge verzichtet. Es handele sich recht eigentlich um das im Gesetz ausdrücklich verbotene -Arrangement-, Herr Challier fügte hinzu, daß seines Erachtens Ansorge wohl im guten Glauben, ohne das Bewußtsein, etwas Strafbares zu be gehen, gehandelt habe, daß aber Michoro sofort bemerkt haben müsse, daß es sich um nichts weiter handele, als um eine uner laubte getreue Klavierübertragung des Lisztschen Liedes. — Das hierauf verlesene Gutachten des Königlichen Sachverständigen- Vereins wiederholte die Ausführungen des Herrn Challier und spezifierte die Uebereinstimmung zwischen Original und Bearbeitung noch ausführlicher. Der Staatsanwalt führte in längerer Rede aus, daß Michow ein Mann sei, dessen Prinzip es wäre, billige Noten zu drucken, ohne sich über den Erwerb der Kompositionen Kopfschmerzen zu machen, denn außer der vorliegenden Sache schwebten noch circa 30 Nachdrucksprozesse gegen ihn, was seine geschäftliche Thätigkeit kennzeichne. Aber auch Ansorge habe nicht die nötige Vorsicht
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