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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.05.1924
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- 1924-05-02
- Erscheinungsdatum
- 02.05.1924
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103. 2. Mai 1924. Redaktioneller Teil. Sön-ubuul >. d. DNch». »-chh-LdU. xggz während er vielleicht nur darauf ankam, vorübergehender Schwie- rigkeiten Herr zu werden. Besonder« Sorgfalt und Vorsicht scheint uns gegenüber dem gerade im vergangenen Jahr oft behandelten Problem der Reorga nisation der buchhändlerischen Verbände am Platz« zu sein. Die gesamte deutsche Wirtschaft und mit ihr der deutsche- Buchhandel litten und leiden noch jetzt unter den Fieberschauern der Kriegs- und Revolutionszeit. Erst allmählich ist die Gesundung und Wie derkehr normaler Verhältnisse zu erwarten. Nur auf solche kann und dars aber der Aufbau und Neubau der Organisationen zuge schnitten sein. Dankbar erkennen wir aber die Mitarbeit derjenigen an, die sich mit uns um diese und andere Probleme des Buchhandels be- müht hoben. Uns alle umschließt das gemeinsame Band: die Liebe zum Berus und die Anhänglichkeit an die Organisation, deren Bestes wir erstreben. An alle Mitglieder des Börsenvereins ergeht unser Ruf zur Mitarbeit nicht nur durch Kritik, sondern durch Hand anlegen am Werk. Die Organisationen zeigen in der Nachkriegs zeit in mehr als einer Beziehung ein getreues Spiegelbild unserer staatlichen Lebens. Gerade die Besten wandten sich müde und ver drossen ab. Neues Leben drängt jetzt aber nach den wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Monate hoffnungsfroh empor. Noch ist der Horizont unseres politischen und wirtschaftlichen Lebens düster umwölkt. Die Entwicklung der letzten Wochen läßt uns aber hoffen, daß die dunklen Wolken endlich einmal weichen müssen und daß sich der Weg wieder erschließen wird in bessere Zeiten, zur unverdrossenen Arbeit im Beruf, zum Mithawdanlegen beim Aufbau der Organisation und zum Mitwirken am Wohl dessen, das über allem steht: des Vaterlandes. Aus dem Aufgabenkreis der Organisation verdienen folgende Punkte besonder« Hervorhebung: Das Grund- und Schlüssclzahlsyftem, dessen Aufgabe es war, als eigener Großhandelsindex des Buchhandels zu dienen und zu einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Preisbildung zu führen, fand fast allgemeine Anwendung. Die wenigen Verlags- firmen, die eine eigene Schlüsselzahl beibehielten, kamen demgegen über kaum in Betracht. Sehr bald zeigte sich, daß die Schlüssel zahl der ihr zugedachten Grundidee, die Geldentwertung zum Aus gleich zu bringen, wie sie sich in den Kostenelementen bei der Buch herstellung widerspiegelte, nicht gerecht wurde. Sie war bei ihrer Einführung nicht nur absolut zu niedrig angesetzt worden, sondern blieb auch ständig durch die Mitberücksichtigung der Reichs- rndexzohl hinter der Geldentwertung zurück. Alz die Liefergewerb« des Verlages zur reinen Dollarberechnung übergingen, mußte schließlich auch Mitte August der Buchhandel diesem Beispiel fol gen und an Stelle des Reichsindex den Dollarkurs als richtung gebend anwenden. Alsbald zeigte sich aber, daß diese Reformierung nicht aus- reichte. Bei der bisherigen Veröffentlichung in wöchentlichen Ab ständen wurde die Schlüsselzahl durch den schnelleren Währungs verfall weit überholt. Zunächst wurde eine nötigenfalls tägliche Bekanntgabe durch die Tagespreise ins Auge gefaßt, um di« Schlüs selzahl möglichst rasch den Kursänderungen anzupassen, gleichzeitig aber auch ihre Änderungen dem Gesamtbuchhandel gleichmäßig zur Kenntnis zu bringen und damit den Beschwerden über «ine bevorzugte Stellung des Leipziger Platzes zu begegnen. Das neue System versagt«. Es blieb nur übrig, zur Selbst- lberechnung überzugehen, die es jedem Buchhändler ermöglichte, selbst die Schlüsselzahl des Liefertages nach dem Berliner Dollar- mitlelkurs des Vortages der Lieferung zu bestimmen. Von hier aus blieb bis zum Übergang zur reinen Goldrechnung nur noch ein kleiner Schritt, den wir am 3. Dezember 1923 in Übereinstim mung mit sämtlichen buchhändlerischen Verbänden vollzogen. Der Verlag leistete allerdings unserer Aufforderung nicht sofort ein hellig Folge, weil vereinzelt noch Mißtrauen gegen die Beständig keit der Rentenmark bestand. Das System der Goldrechnung steht aber mit der Rentenmark in keinerlei Verbindung. Die Goldmark rechnung ist nichts anderer als die Anwendung einer Schlüsselzahl, die lediglich nach dem Stand des Dollars ohne Berücksichtigung der Produktionskostenänderung festgelegt wird. Mitte Januar 1924 drohte das Preisgebäude wieder ins Wanken zu geraten; infolge eines Anziehens der Produktionskosten gingen einzelne Verleger dazu über, Teuerungszuschläge aus Li« Grundzahlen zu erheben. Wir glaubten, vor Übereilung warnen zu müssen. Sehr bald trat auch wieder Ruhe ein, die bisher ange- halten hat, sodaß zu Befürchtungen vorläufig kein Grund gegeben Ist. Mit dem Übergang zur Goldmarkrechnung fanden auch die Richtlinien für die buchhändlerische Abrechnung Erledigung. Sie waren als außerordentliche Maßnahme zur Verringerung des Ent- werlungsrisikos zwischen Bestellung und Zahlung gedacht, indem sie es gleichmäßig aus die Schultern von Verlag und Sortiment ver teilen sollten. Di« sprunghaften Erhöhungen der Schlüsselzahl hatten einzeln« Firmen im Verlag und Sortiment zu Selbsth-lfe- maßnahmen gedrängt; zahlreiche Bekanntmachungen einzelner Fir men erschienen, in denen unter Bezugnahme auf tz 2 der Verkehrs- ordnung Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vorgeschrieben wurden. Ihre Vielgestaltigkeit vereitelte von vornherein die Jnne- haltung. Di« Richtlinien brachten hierin kein« Abhilfe. Der Ver lag beschwerte sich über Nichtbefolgung im Sortiment, während dieses wiederum einwendete, daß die Verleger vielfach nur einzelne Bestimmungen der Richtlinien gelten ließen, obgleich sie als untrennbar« Einheit gedacht seien. Gegenüber diesen Auseinander- setzungen, die zur Stellungnahme säst sämtlicher Unterorganisa- tionen des Börsenvereins und vieler Einzelfirmen im Börsenblatt geführt hatten, konnte auf Grund der Aussprache anläßlich der Ver sammlung der Kreisvereinsvertreter am 2l. Oktober in Leipzig nur darauf hingewiefen werden, daß di« Richtlinien immer noch di« erträglichste Regelung bedeuteten, wenn man nicht überhaupt auf eine generelle Festlegung von Lieferungsbedingungen verzichten wolle. Ausdrücklich wurde aber hervorgehoben, daß bei Einfüh rung eines wertbeständigen Zahlungsmittels ihre Geltung erlöschen soll«. Mit dessen Schaffung und Anwendung sind di« Vorschläge hinfällig geworden. Es kommen also nunmehr, woraus ausdrück lich hingewiesen werden mag, wieder die Vorschriften der Verkehrs, mdnung zur Anwendung, sofern nicht Sondervereinbarungen von Firma zu Firma vorliegen. Insbesondere ist auch H 17 der Verkehrsordnung wieder in Geltung, wonach eine Berechnung der Verpackung zwi schen Verleger und Sortimenter in der Regel nicht stattfindet. Bil- ligerweise muß zugegeben werden, daß die Berechnung der Ver- Packung den Rabatt des Sortimenters verkürzt, da er diese Unkosten nicht auf den Kunden abwälzen kann. Mit gutem Beispiel geht hier die Stuttgarter Verleger-Vereinigung voran, die in ihren neuesten Lieferungsbedingungen Verpackungsfreiheil im Rahmen der Verkehrsordnung zusichert. Auch wir haben in einer Registrandennotiz und kürzlich noch in einer Bekanntmachung auf die Vorschriften des s 17 der Verkehrsordnung hingewiesen. Die zunehmende Festigung der wirtschaftlichen Lage rückt di« Revision der Buchhändlerische» Verkehrsordnung wieder in den Vordergrund. Der in der letzten Hauptversammlung eingesetzte Ausschuß tagte zum ersten Male Ende Juni. Als Ergebnis seiner Beratung wurden am 2. Juli Richtlinien veröffentlicht, die in eini gen besonders wichtigen Punkten Normen zur Nochachtung aufstell ten. Dies« Normen sollten sich auf Grund freier Vereinbarung von Firma zu Firma zu einer Art Gewohnheitsrecht entwickeln, um als Grundlage für die endgültige Fassung der Verkehrsordnung zu dienen. Als Vorbild waren vor allen Dingen die früheren von der Stuttgarter Verlegervereinigung ausgestellten Richtlinien heran- gezogen worden. Di« Vorschläge des Ausschusses fanden auch durchweg Zustimmung, die Unsicherheit der Währungsverhältnisse verhinderte aber ihre Durchführung. Viele Verleger konnten sich damals noch nicht dazu entschließen, den Bedingtverkehr wieder auf zunehmen, noch weniger erschienen die Bestimmungen über den Rechnungsverkehr durchführbar. So entschloß sich der Ausschuß, seine Vorarbeiten, obwohl sie bereits bis zur zweiten Lesung ge diehen waren, bis zur Wiederkehr ruhigerer Zeiten einzustellen. Wir glauben, daß der Ausschuß im kommenden Geschäftsjahr seinen Auftrag beenden kann, und ersuchen deshalb die Hauptver- ?t-o Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel, ül. Jahrgang.
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