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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1899
- Strukturtyp
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- Band
- 1899-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1899
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- Deutsch
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8510 Nichtamtlicher Teil. 263, 11. November 1SSS. sorgnissen zauderhast zu verfahren. Zuerst zeigt sich nun der Nachdruck als der gefährlichste Widersacher, und die Erfahrung lehrt, daß hierüber allerhöchsten Ortes ein durch greifendes Gesetz zu entwerfen und über alles was zu berücksichtigen ser>n möchte sich zu vereinigen, großen Schwierigkeiten unterliege. »Diesem in älterer und neuerer Zeit unheilbaren Uebel, daß der geistreich thätige Künstler vor Beein trächtigung seines verdienten Lohnes und Erwerbes nicht zu sichern sey, hat man schon früher durch Privilegien einiger maßen abzuhelfen gesucht. Bald nach Erfindung der Buch- druckerey gaben Kaiserliche Schntzbriefe genugsam Sicher heit, und auch in späteren Zeiten ist ihr Ansehen nicht erloschen. Könige und Fürsten verliehen auch dergleichen, und so ist es bis auf die neuesten Zeiten gehalten worden. »Sollte nun aber gegenwärtig der erhabene Bundes tag, der Verein aller deutschen Sonverainitäten nicht das jenige als Einheit zu bestimmen geneigt sepn, was den Einzelnen vorher anzuordnen und festzusetzen zukam, und würde nicht die hohe Versammlung durch eineu solchen Akt ihr entschiedenstes Gewicht auf deutsche Litteratur und Geistesbildung kräftigst bethätigen? »Würde daher ein Autor, der so viele Jahre in seinem Vaterlande gewirkt, dessen reine, mit allem bestehenden und zu wünschenden Guten im Einklang beharrende Thätigkeit dem Einsichtigen vor Augen liegt, einen allzukühneu Wunsch aussprechen, wenn er ein solches Privilegium von den ver bündeten vereinigten Mächten sich erbäte und zwar für sich und die Seinigen, so daß er einen Selbstverlag unter- u^men, oder wenn er einem Commisstonair, vielleicht auch einem Verleger das Recht von seinen Geistesproducten merkantilischen Vortheil zu ziehen übertragen wollte, er auch zugleich auf diese den gesetzlichen Schutz zu erstrecken das Befugniß hätte. »Ich schmeichle mir des Wohlwollens mehrerer deutscher Herrscher uud Fürsten, die wohl nicht abgeneigt wären, einen ihrer alten Diener und Verehrer, den sie sonst einzeln begünstigten, nunmehr im Ganzen wohlthätig anzusehen. Gleich freundlicher Gesinnungen darf ich mir von mehreren Ministern schmeicheln, deren einige, als gleichzeitig, mir ein reines Wohlwollen viele Jahre erhallen, so wie andere jüngere, in Betracht des Vortheils, den sie aus meinen Bemühungen gezogen, mich mit Antheil und Neigung beglückt haben. »Wie nun aber unter obwaltenden Umständen dieses Gesuch höchsten und höheren Ortes angesehen werden könne? in wiefern und in welchem Betracht es zu gewähren setz? reicht über meine Einsicht; so wie ich denn auch Belehrung wünsche, ob von meiner Seite deshalb einiger Schritt zu thun, oder ob eine solche Begünstigung aus eigner höchster Bewegung mit Bescheidenheit zu erwarten setz. »Mehr wüßte, wenn auch schon manches zu erörtern übrig bleibt, für den Augenblick nicht zu äußern, als nur gütiger Leitung und Theilnahme mich und die mir so nah verwandte Angelegenheit vertrauend angelegentlichst zu empfehlen. »Weimar gehorsamst Nagler besprach die Angelegenheit vertraulich in Berlin mit dem Minister des Auswärtigen Grafen von Bernstorff, der gleichfalls zu Goethes Verehrern rechnete, und erstattete unter dem 17. Dezember 1824 auch amtlich Bericht unter Ueberreichung der Eingabe Goethes. Mit großer Bereitwillig keit ging Graf Bernstorff auf die Anregung ein, und sein Erlaß vom 23. Dezember 1824 erhärtet die zuerst von Preußen ergriffene Initiative in dieser Angelegenheit, wie wohl Oesterreich mit der tatsächlichen Gewährung des Privilegiums Preußen schließlich zuvorkam. Graf Bernstorff beantwortete Naglers Bericht einsichtig und warm wie folgt: »Der Wunsch, welchen der Großherzoglich Sachsen- Weimarsche Staatsminister von Goethe in der Ew. Excellenz mittelst geehrten Schreibens vom 17. d. Ms. mir mit- getheilten Beilage eines an Dieselben gerichteten Privat schreibens in Beziehung auf die neue Ausgabe seiner Werke zu erkennen giebt, ist von der Art, daß wohl keine deutsche Regierung den geringsten Anstand nehmen wird, ihn zu gewähren. Woher sollte man Gründe nehmen, um die Bitte eines Schriftstellers von so großen Verdiensten um seine Nation zu verweigern, welche auf nichts anderes gerichtet ist, als auf bloßen Schutz in der äußern Benutzung seiner geistigen Producte, welcher sich bei einer billigen Gesetzgebung schon von selbst versteht? »Es wäre sehr zu wünschen, daß dasjenige, was Herr von Goethe für sich sucht, ein Anlaß werden könnte, um bald und schnell für alle deutschen Schriftsteller und Ver leger zu erreichen, was ihnen bereits durch die Bundes- Acte verheißen worden ist. Allein Ew. Excellenz haben schon auf die Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, welche bisher bei der Bundes-Versammlung eine Beschlußnahme über den Nachdruck verzögert haben, und daß Herr von Goethe bei seinem vorgerückten Alter das Ende der Verhandlungen wohl schwerlich erleben möchte, wenn auch nur um seinetwillen eine neue Bewegung in dieselben ge bracht werden sollte. Darum bin ich mit Ew. Excellenz ganz einverstanden, daß Herr von Goethe in keiner Art auf den Ausgang jener Verhandlungen zu vertrösten sey. Wir unsrerseits wollen zwar thun, was ihn am schnellsten zum Ziele führen kann; es ist nur die Frage, welche Mittel sich als die geeignetsten dazu darbieten. »Bei der Bundes-Versammlung wird die Sache zur Sprache kommen müssen; denn sie bildet einen Vereinigungs- punct, wo die deutschen Regierungen viel eher, als wenn Herr von Goethe bei ihnen einzeln herum sich verwenden wollte, eine gemeinsame Verabredung treffen können. Daß zuvor noch ein besonderer Antrag von Seiten des Herrn von Goethe bei mir gemacht und letzterer von Ew. Excellenz dazu aufgefordert werde, ist nicht nöthig, da ich seinen Wunsch aus der mir von Denenselben geschehenen amtlichen Mit theilung kenne. Dagegen wird derselbe wohl thun, auch au den Herrn Fürsten von Metternich sich zu wenden, welcher in diesem Falle, wie ich nicht zweifle, den Antrag mit gleicher Geneigtheit aufnehmen wird. Geschieht dies in der Zeit, wo Ew. Excellenz Sich in Wien befinden werden, so können Die selben unbedenklich die Sache der besonderen Aufmerksamkeit des Herrn Fürsten von Metternich im Namen der König lichen Regierung empfehlen und auf eine gemeinsame Ver abredung antragen, wodurch die Bundestags-Gesandtschaften der beiden Höfe in den Stand gesetzt werden, einen schnellen Beschluß gleich nach Wiedereröffnung der Bundes tags-Sitzungen herbeizuführen. Haben Ew. Excellenz erst die Ansicht des Oesterreichischen Cabinets vernommen, so können Dieselben aus Ihrem nähern Privat-Verhältniß zu Herrn von Goethe wohl Veranlassung nehmen, um ihm einen Wink darüber zu geben, ob und welche Vor stellung er nun gleich bei der Bundes-Versammlung ein zureichen habe. Hierüber bemerke ich insbesondere, daß zwar der König!, und Kaiserlich-Oesterreichische Hof die Sache sx oküoio auf den Grund der bei ihnen gemachten Anträge bei der Bundes-Versammlung in Anregung bringen können, daß es aber einen bessern Eindruck auf die übrigen deutschen Regierungen machen und daher auch einen günstigen Beschluß beschleunigen wird, wenn Herr von Goethe dieselben nicht ganz vorbeigeht: dies kann
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