Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.05.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-05-07
- Erscheinungsdatum
- 07.05.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230507
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192305070
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230507
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-05
- Tag1923-05-07
- Monat1923-05
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
preis: Die Zeile 250 >/, 6. 80000 M.. >tr S. 40000 M.. ' . 6. 20000 2N. Sleilenges. S5 M. die Zeile. Lhjffregebühr l 100 M. Destellz. k. Witgi. u. Nichtmitgl. die Seile 175 M. — ^ alle >p^iss 300"/^ Zu^lag^^Vnzsigcn von Nichtmitgi. ^ Nr. 105 .R. 74». Leipzig, Montag den 7. Mai 1623. SU. Jayrganp. Redaktioneller Teil. Am 2. Mai verstarb plötzlich im 43. Lebensjahre an den Folgen eines schweren inneren Leidens unser Vorstandsmitglied Herr Wilhelm Lobeck, Geschäftsführer und Mitinhaber der Verlags buchhandlungen C. Regenhardt G. IN. b. H. und Barthol <L Co. in Berlin. Unmittelbar nach seiner Rückkehr ans Leipzig, wo er in den Kantatetagen in aufopfernder Weise, selbstlos für die Ziele unseres Vereins gewirkt hat, ereilte ihn der Tod. Wir verlieren in dem Ent- schlasenen einen von uns hochgeschätzten Kollegen und lieben Freund, dessen Tatkraft und stete Ar beitsfreude unsere Zusammenarbeit immer geför dert haben. Der deutsche Buchhandel ist ihm über das Grab hinaus zu Dank verpflichtet. Wir werden sein Andenken allezeit in hohen Ehren halten. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins Deutscher Buch händler und Buchhandlungs-Gehülfcn. Or. Georg Paetel. Max Paschke. Max Schotte. Reinhold Borstell. Bekanntmachung. Die Schlüsselzahl des Deutschen Musikalien- Verleger-Vereins wird mit Wirkung vom 8. Mai 1823 ab festgesetzt auf 2500. (Ausnahmen: Chorstimmen, Salonorchcster, Textbücher 2000; Humoristika 2000; Editionen verschieden.) Der Vorstand des Vereins dcr Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. P. I. Tonger, Vorsteher. Ter Vorstand des Deutschen Musikalien-Verlcger-Vereins. l>r. Gustav Bock, Vorsitzender. Bekanntmachung. Wir machen unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß die Firma Mathias Weiler in Saarlouis nicht in die Liste derjenigen Firmen des besetzten Gebietes ausgenommen ist, die vom deutschen Verlag beliefert werden dürfen. Leipzig, den 30. April 1823. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ».Ackermann, Syndikus. Die Änderung der Zuständigkeit der Gerichte und die urheberrechtlichen Streitigkeiten. Von Justizrat vr. Fuld in Mainz. Die Änderung der Zuständigkeitsbestimmungen der Gerichte in bürgerlichen Streitigkeiten dermo gmsvechtlicher Natur, durch die Entwicklung der Wert- und Geldverhältmsse und insbesondere durch die Entwertung der deutschen Währung bis zu einem ge wissen Grade notwendig geworden, wird flrr die Rechtsübung und Rechtsprechung aus dem Gebiet« des Buchhändlerrechts recht un angenehme Folgen haben, vor allem wird sie dieVed « utung dcr reich sgerichtlichen Rechtsprechung aus dem Gebiete des Urheberrechts ganz wesentlich her- abmindern. Di« Streitigkeiten, bei denen es sich um die Aus legung des Urheberrechts handelt, des nationalen wie auch des mternationalm, haben selbstverständlich heute auch einen um ein Vielfaches gröberen Wert als früher, aber die Intensität der Wertsteigerung ist bei ihnen auch nicht annähernd die gleich« ge wesen wie bei Streitigkeiten wegen der Lieferung von Waren, auch solcher, die ganz gewiß nicht zu Kostbarkeiten oder Luxus- gogenständen, sondern zu Gegenständen des wirklich notwendigen Lobensbedarfs gehören. Die Bewertung dieser Streitsachen sei tens der Gerichte ist stets eine ziemlich niedrige gewesen, und erst in der jüngsten Gegenwart hat sich seststellen lassen, daß in dieser Hinsicht eine Änderung eingetreten ist, wenigstens bei sehr vielen Gerichten, aber längst nicht bei allen. Wenn nun nach den von dem Ausschuß des Reichstages angenommenen Vorschlägen die Zuständigkeit des Amtsgerichts bis aus 300 000 Mk. erhöht und die Zulässigkeit der Einlegung der Revision von einem Wert von 500 000 Mk. abhängig gemacht werden soll, so steht ernstlich zu befürchten, daß hierdrrrch ein großer Teil der urheberrechtlichen und überhaupt der buchhändlerischen Streitigkeiten der letzt instanzlichen Beurteilung durch das Reichsgericht und auch der Oberlaudesgerichte entzogen wird; der Amtsrichter wird in erster Instanz und als letzte Instanz das Landgericht entscheiden. Wenn soeben von buchhändlsrrechtlichen Streitigkeiten die Rede war, so ist dabei vor allein an diejenigen gedacht worden, bei denen es sich imr das sogenannte Recht an Äußerlichkeiten handelt, di« aus Grund des U.W.G. zu entscheiden sind. Jeder, der aus dem Gebiete des unlauteren Wettbewerbsrechts eine größere Er- sahrung besitzt, Iveiß genau, wie außerordentlich schwer es hält, eine Festsetzung des Streitwertes -aus mehrere Hunderttausende zu erwirken; das gilt nicht zuletzt für Ansprüche auf Grund des un lauteren Wettbewerbsgesetzes wegen Rachahmrmg von Äußerlich keiten aller Art, wegen Plagiats, Aneignung der Früchte der Arbeitstätigkeit zu Konkurrenzzwecken usw. Diese Streitigkeiten sind zunächst nicht einfacher Natur, weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht, und wir wissen ganz genau, daß die groß zügige und den Bedürfnissen des Verkehrs geiechtwerdende An- Wendung der betreffenden Vorschriften vor allem auf der ver ständnisvollen Auslegung des Reichsgerichts beruht, das aus diesem Gebiete wohl auch die Anerkennung in der Hauptsache ver dient. Wie soll es aber werden, wenn infolge der Erhöhung der Rebifionssumme auf 500 000 Mark das Reichsgericht im Verhältnis nur selten sich mit der Auslegung «iS
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder