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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1923
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- 1923-07-23
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- 23.07.1923
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Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X° 169. 23. Juli 1923. wird, bereits mehrfach weit über seine kontraktliche Verpflichtung hinaus freiwillige Zuwendungen gespendet. Jetzt hat außerdem die Anatomische und Zoologische Gesellschaft an alle Biologen und Freunde von Brehms Tierlebcn einen Aufruf erlassen und bittet um Einsendung von Spenden auf das Postscheckkonto Prof. C. Apstein, »Brehm- Spende«, Berlin 150 589. Eine Zlbrechnung wird seinerzeit im Anat. und Zool. Anzeiger erfolgen. Auch Buchhändler seien auf diese »Ehrenspende« aufmerksam gemacht. Erziehungstagungen. — Vom 25.-28. August hält in Kassel der seit fast 50 Jahren bestehende »Deutsche Bund für christl.- evan g. Erziehung in Haus und Schule« seine diesjährige Reichsbundestagung ab. Das Generalthema der ganzen Tagung lautet: »Ganz oder halb auf dem Gebiete der Erziehung unserer Jugend«. Unter den Rednern ist Hauptlehrer Kühnle-Cannstatt, der über Aus landschulen und Auslanderziehung, Mahnung und Weisung an die evang. Christenheit Deutschlands spricht. Vom 27. bis 30. August veranstaltet das Berliner Zentral institut für Erziehung und Unterricht zusammen mit dem »Verein zur Förderung der Volksbildung« in Würt temberg und unter Mitwirkung der Landesanstalt für Erziehung und Unterricht in Stuttgart und der Württembergischen Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Werkbundes einen Kunsterziehungstag in Stuttgart, der an die Erfahrungen anknüpfen wird, die seit dem ersten Kunsterzrehungstag in Dresden 1901 gemacht worden sind. Die Tagung soll einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Erziehung auf dem Ge biete der bildenden Kunst geben und praktische Wege weisen für die weitere Entwicklung. Am ersten und zweiten Verhandlungstage werden der Stand und die Möglichkeiten der Kunsterziehung sowie ihre psycho logischen Grundlagen behandelt werden. Sprechen werden u. a.: Geh. Oberreg.-Rat vr. Pallat, vr. Müller-Freienfels (Berlin), Prof. Franck, Direktor der staatlichen Kunstschule (Berlin), Prof. vr. Pfleidersr (Stuttgart). Am dritten und vierten Tage sollen unter Vorführung von Schülerarbeiten praktische Erfahrungen aus dem Unterricht mit geteilt werden. Mit der Tagung ist eine Ausstellung »Kind und Kunst« verbunden. C. A. Wagner Buchdruckerei Aktien-Gesellschaft in Freiburg i. Br. — Bilanz auf 31. März 1923. Aktiva. Grundstücke und Gebäude .... 341 800 Betriebseinrichtunqen 278 000 — 156 500 — Kassebestand, Bank- und Postscheckguthaben 1 310 205 Außenstände 53 141 166 — Warenvorräte 7 369 890 — 62 597 561 Passiva. 1 000 000 Gesetzlicher Reservefonds 100 000 Rückständige Dividende 2 700 — Schulden . 60 9S8 SKI Reingewinn 496 300 — 62 597 561 — Gewinn- und Verlustrechnung 1922/1923. Soll. § 30 553 152 5 254 760 Abschreibungen 60 973 — Reingewinn 496 300 — 36 365 185 — Haben. Vortrag aus 1920/21 13 735 Druckarbeitenübecschuß 36 351 450 — 36 365 185 — (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 154 vom 5. Juli 1923.) Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Vorlegung von Urkunden. Nach 8 204 der Ncichsabgabenordnung hat das Finanzamt die steuerpflichtigen Fälle zu erforschen und von sich aus die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer wesentlich sind. Ergibt sich die Möglich keit, eine bestimmte Steuer zu erheben, so kann das Finanzamt Vor legung der ihm erforderlich erscheinenden, in den Händen des Steuer pflichtigen befindlichen Urkunden verlangen. Das folgt aus 8 173 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung. Wenn diese Vorschrift sich auch nur auf die Prüfung einer Steuererklärung zu beziehen scheint, so muß sie doch in den Fällen des 8 204 sinngemäß angewendet werden. Wird ein Steuerpflichtiger zur Vorlegung einer Urkunde aufgefordert, so müssen ihm in entsprechender Anwendung des 8 172 Abs. 1 Satz 1 außer der Steuerart die Tatsachen mitgeteilt werden, die auf eine bestimmt um grenzte Steuer deuten. Unzulässig ist es, die Vorlegung von Urkunden nur zu verlangen, um festzustellen, ob etwa steuerpflichtige Rechts geschäfte irgendwelcher Art in ihr beurkundet sind. Urkunden sind grund sätzlich in den Räumen des Finanzamts vorzulegen oder diesem zu übersenden. Auch Bücher und Geschäftspapiere sind in erster Linie auf das Finanzamt zu schaffen. Von dieser Regel läßt 8 207 Abs. 2 der Ncichsabgabenordnung jedoch eine weitgehende Ausnahme zu. Hier nach sind Bücher und Geschäftspapiere auf Wunsch des Steuerpflichtigen tunlichst in seiner Wohunng oder in seinen Geschäftsräumen einzusehen. (Urteil des Re i ch s f i n a n zh o f e s vom 20. März 1923, II ^ 58/23.) PersolilllliMWen. Gestorben: am 17. Juli nach schmerzreichem Krankenlager im 53. Lebens jahre Herr Wilhelm Maske, Inhaber von Westerhove's Buchhandlung in Gelsenkirchen, die er 1897 übernommen und seitdem mit gutem Erfolge geführt hat. Die Gelsenkirchener Kollegen betrauern schmerzlich den Heimgang eines lieben Freundes und aufrichtigen Menschen. Schlüsselzahl des Zahltags. Ich komme frühmorgens ins Geschäft und öffne die eingelaufene Post. Postscheckbrief: ein Sortimenter zahlt eine Sendung, die er seiner zeit mit der damals gültigen Schlüsselzahl 4200 erhalten hatte. Er bittet, die »Verzögerung zn entschuldigen«. Heute haben wir Schlüssel 15 000. In diesem Augenblick Telephonanruf: Schlüsselzahl ab morgen 18 500! Wann endlich wird bei verzögerter Zahlung die Schlüsselzahl des Zahltags allgemein eingeführt? Wann endlich wird cs als u n - moralisch gelten, wertvolle Bücher mit entwertetem Papiergeld zu bezahlen? Soll es wiederum bei uns heißen: zu spät!?? A. B. C. „Gesuchte Bücher". Zur Vermeidung unnützer Arbeit für Verkäufer und Bestellanstalt müssen alle Firmen, die nicht mehr in Leipzig vertreten sind, in den Gesuchen antiquarischer Bücher mit einem besonderen Zei chen versehen werden. Halle a. S., den 11. Juki 1923. 1)r. Ferdinand Münter, Buchhdlg. Wir bitten unsere Herren Inserenten, bei Bücher-Gesuchen stets an- zugeben: »Verkehre nur direkt«, wenn der Verkehr über Leipzig aufge geben worden ist. Red. Börsenverein oder Buchhändler-Verband. kV-», Bbl. Nr. 148 160.) In einer Zeit wie der heutigen, in der alles umgewälzt worden ist, ist ein weiteres Einreißen leicht. Ob das Einreißen immer zweck mäßig ist, möchte ich bezweifeln. Warum sollen wir ausgerechnet zwei Jahre vor dem 100jährigen Bestehen des Börfenvereins eine Namens änderung eintreten lassen, lediglich weil der Name nach Anschauung einzelner nicht zeit- und sinngemäß fei, bzw. beim Publikum keinen guten Klang habe? Unter der Fahne des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler sind alle Zweige des Buchhandels erstarkt. Der Börsenverein ist ein Begriff geworden, unter dem im In- und Ausland der deutsche Buch handel seine Tätigkeit in segensreicher Weise entfaltet hat. Selten ist etwas Bestehendes durch etwas Besseres ersetzt worden, wenn es auch oft heißt: »Name ist Schall und Ranch«, hier ist Tradition, und an dieser sollten wir als Buchhändler in erster Linie festhalten. B. * Mit dieser Veröffentlichung mag die Erörterung über diese Frage ihren Schluß finden. Red. 1052
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