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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1923
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- Deutsch
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172, 26. Juli 1923. Redaklloneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Strutz untersucht an Hand des Entwurfs für das Geldentwcrtungs- gesetz die Störuugen im Steuerrccht, die durch die Geldentwertung her vorgerufen sind. Neben den Hilfsmitteln -dieses Gesetzes aber bringt er einen weiteren Vorschlag zur Reform des Einkommensteuergesetzes, insofern er unter gewissen Voraussetzungen, insbesondere bei unklaren Einkommensverhältnisscn, die Veranlagung nach einem nach den Aus gaben geschätzten Einkommen fordert (eine im früheren Königreich Sachsen bestehende Stcuervorschrift). Von dem Gedankenreichtum dieser Vorträge läßt sich in dieser kurzen Besprechung keine Wiedergabe machen. Ich empfehle diese Lek türe aufs angelegentlichste. Zardens Kommentar über die Zwa n g sanleihe, der den 4. Band des Schifferschen Sammelwerkes »Die deutschen Finanz- und Stenergesetze in Einzelkommentaren« bildet, scheint mir in die Reihe der steuerrechtlichen Arbeiten zu gehören, denen man das Prädikat »Werk« znerkennen mutz, denn es ist eine tiefgehende erschöpfende Abhandlung aus der Feder eines, gerade mit dieser Materie in Praxis und Theorie vollkommen vertrauten Juristen, dem es nicht darum zu tun war, eine erste Einführung in das Gesetz zu bringen auf Grund des gesetzgebe rischen Materials (amtliche Begründung, Kommissions- und Neichs- tagsberichte), sondern der etwas über den Tag hinaus Brauchbares schassen wil-l und geschaffen hat. Ich habe den Kommentar bei mir auftauchenden Fragen aus der Praxis wiederholt benutzt, und er hat nie versagt, im Gegenteil ganz aus-gezeichnete Dienste geleistet. Der historische Teil bringt eine Übersicht über die Zwangsanleihen von der französischen Revolution bis zu den nach dem Weltkriege geplanten und öurchgeführtcn Zwangsanleihen. Eine kurze Abhandlung über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und ein knapper systematischer Teil folgen, letzterer in seiner kurzen Zusammenfassung, die die zahl reichen Probleme der Materie erkennen lässt, eine Glanzleistung aller ersten Ranges. Bei den Erläuterungen zum Gesetzestcxt war es dem Verfasser auch darum zu tun, die gerade für dieses Gesetz wesentlichen Beziehungen zu anderen Steuergesetzen, insbesondere zum Vermögens steuergesetz darzustellen, was ich als sehr angenehm empfunden habe. Sehr ausführlich ist die Rechtsprechung des Ncichswirtschastsgerichts wiedergegeben und kritisch gewürdigt. So werden aus dieser Recht sprechung zur Bewertung des Vermögens in vier Unterabschnitten (Grundvermögen, Betriebsvermögen, sonstiges Vermögen, Schulden) 58 Urteile in knappen Auszügen wiedergegeben. Näher aus dieses Werk einzugchen, dessen Anschaffung jedem zu empfehlen ist, der sich mit Fragen dieses Gesetzes zu befassen hat, verbietet der mir gesetzte Raum. Man darf Verfasser und Verleger für dieses Werk lebhaften Dank aussprechcn. Eine erste Einführung in dieses Gesetz, der eine besonders scharfe Kritik von finanzpolitischem Standpunkte aus eignet, ist die Schrift von Sa u e r z o p f. Eine gute Hilfe für den Praktiker stellen die Steuertabellen von O p p e n h e i m c r-N ie fe r dar. Sie bringen nicht nur die Steuersätze, sondern auch in Anmerkungen das Wichtigste über Be freiungen, Ermäßigungen und dergleichen. In den Tabellen sind Ein kommensteuer, Körperschastssteucr, Vermögenssteuer, Zwangsanleihe, Erbschafssteucr, Umsatzsteuer und Kapitalverkehrssteuer behandelt. Durch die übersichtliche Darstellung ersparen sie dem Praktiker lästiges Nachschlagen in Gesctzestexlcn. Das Genie rbebctriebsrecht von Dochow ist eine aka- demisck>e Abhandlung des bekannten Arbeitsrechtslehrers in nuee. Nach einer Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen über die Regelung des Be triebs werden die betriebsrechtlichen Bestimmungen der Gewerbeord nung näher beleuchtet. Entsprechend dem Zwecke der Schrift, die ledig lich eine Übersicht über die bestehenden gesetzlichen Beschränkungen von der Einrichtung bis zur Schließung des Betriebs geben will, werden lediglich diese Bestimmungen mit knappen Andeutungen über die Stellung der Literatur zu den aufgeworfenen Fragen wieöergegeben. Das V e r m ö g e n s st e u e r g e s e tz von Koppe und Venck, das in zweiter Auflage erschienen ist, bezeichnet sich als erläuterte Hand ausgabe und grenzt damit seine Aufgabe von vornherein ab. Anders als der Zardensche Kommentar will sie den ersten Bedürfnissen der Praxis dienen, und diesem Zwecke wird sie völlig gerecht, indem sie die Erläuterungen der für die Praxis wesentlichen Bestimmungen (für Bewertung von Hausgrundstücken Seite 185 und vor allem über die Wertermittlung § 15 des Gesetzes) sehr ausführlich bringt. Für den Laien insbesondere wird der im Anhang enthaltene Abdruck der Bewertungsrichtlinien vom 23. Dezember 1922 wesentlich sein. Das Buch teilt die Vorzüge der Koppe-Bcuckschcn Arbeiten: knappe, präzise Fassung, klare Herausarbeitung des für die Praxis Wesentlichen, ^in sehr ausführlich gehaltenes Sachverzeichnis erleichtert die Benutzung wesentlich. Die Weinbach sche Arbeit bringt das Kapitalvcrkehrs- stenergcsetz in der durch das Geldentwertungsgesetz bestimmten Neufassung mit allen zu dieser Materie gehörigen Verordnungen und Ausführungsbcstiminnngen. Für die Besitzer der im gleichen Verlage erschienenen ausführlich erläuterten Handausgabe des Kapitalsteuer- gesetzes eine notwendige Ergänzung. Der Hanptwert des Buches liegt in den Nachtragserläuterungen, Seite 263 u. f., in der Literatur und Judikatur sehr ausführlich behandelt werden. Ich verweise insbesondere auf die sehr instruktive Ausführung über die Stimmrechtsaktie, Seite 288. Ganz wesentlich unterscheidet sich von allen bisher besprochenen Werken die K a r t e >n a u sk u n f te i des Steuerrechts des Ver lags für Wirtschaft und Verkehr, von denen bisher 93 Hefte in rascher Aufeinanderfolge erschienen sind. Der Zweck des Unternehmens ist, für die steuerrechtlich Interessierten (und wer wäre das heute nicht?) eine stets den neuesten. Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung enthaltende Übersicht über das Steuerrecht in Karten form zu geben. Hierzu ist die Form einer alphabetisch geordneten Kartei gewählt worden. Unmittelbar nach Erlaß neuer Gesetze und Verordnungen erscheinen Nachträge und die Gesetze in der letzten Fassung, soüaß ein Blick auf die letzte Karte der betreffenden Materie über den jetzigen Stand des betreffenden Gesetzes orientiert. Gleichzeitig aber wird hierdurch eine Übersicht über die Entwicklung der betreffenden Rechts frage gegeben, die oft bei schwierigeren Rechtsfragen von Bedeutung sein wird. Die Erläuterungen sind von bekannten steuerrechtlichen Autoren geschrieben, an deren Spitze der Oberregiernngsrat Weinbach als Herausgeber zeichnet. Eine erschöpfende Auskunft wollen diese Er läuterungen bringen. Sie sind so klar geschrieben, daß der Laie sich dann ohne schwere Mühe im Gesetze zurechtfindct, daß er sich somit über die wesentlichen Zweifelsfragen der Praxis orientieren kann. Ich halte dieses Werk für ein ganz ausgezeichnetes Hilfsmittel, ins besondere bei großen kaufmännischen Betrieben, in'denen die Steuec- fragcn von einem nicht juristisch geschulten Beamten erledigt werden, aber auch für den Juristen wird dieses Werk sehr gute Dienste leisten. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Veränderungen und Einrichtungen. Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuchs des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: G — Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Vereins. — * n Mitglied nur d. B.--V. — »-4- — Fernsprecher. — TA.: Tele grammadresse. — V — Bankkonto. — ^ — Postscheckkonto. — — s- — In daS Adreßbuch neu aufgenommene Firma. — B. — Bör- senblatt. — H. — Handelsgerichtliche Eintragung (mit Angabe deS Erscheinungstages der zur Bekanntmachung benutzten Zeitung). — Dir. — Direkte Mitteilung. 16.-21. Jmli 1923. Vorhergehende Liste 1923, Nr. 166. Bartel mann, W., Warnemünde, hat den Verkehr über Leipzig aufgegeben. sDir.s fKV a y e r n - D r u ck Verlagsgesellschaft m. b. H., Pul- lach b. München. Verlagsbuchh., Buchdr. u. Buchb. Gegr. 30./IV. 1923. (»^ 2. — TA.: Bayerndruck. — G Deutsche Bank, Dcp.-Kasse Vallcystr. 7. — ^ München 61 775.) Geschäftsf.: KKurt Knippel. Auslieferung nur vom Vcrlagsort. Liefern direkt mit Portobcrechnung (Faktur über Leipzig oder BAG.) Direkte Lieferung an Firmen, mit denen wir nicht in Ncchnungs- verkchr stehen, nur unter Postnachnahme. Empfehlen den Herren Verlegern unsere leistungsfähige Aluchdruckerci u. Buchbinderei. Kostenanschläge bereitwilligst. Leipziger Komm.: Volckmar. fDir.j Blanckertz, E. G., Düsseldorf, hat den Verkehr über Leipzig anfgegebcn. (Dir.) Vocttgcr, Günther, L Co., Leipzig, hat den Leipziger Komm, anfgegebcn. sDir.s Brandes L Co., Wurzen, erloschen. sDir.s Bruns, C., Eschershause n (Kr. Holzminden). Leipziger Komm. jetzt: Francken L Lang, G. m. b. H. sB. 167.s Dubich, Robert, Librairie, Gebweiler, hat den Verkehr über Leipzig ausgegeben. sDir.s Forck, Oscar, vorm. G. Frommann, Mainz, hat den Verkehr über Stuttgart aufgegebcn. sDir.s Frankonia-Vcrlag Richard Henkel mann, Ansbach, hat den Verkehr über Leipzig aufgegeben. sDir.s 1065
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