Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1923
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 110, 14. Mai 1923. soll, sic erweist mit den drei bisher in ihr erschienenen Büchern, daß sie eine solche Autorität verdient. Was Kurth selbst über den chinesi schen Karbendruck mitteilt, ist ein erster gelungener Versuch, eine Frage, die sich für die Kunstgeschichte arg zu verwirren drohte, gründlich zu klären. Die Begründung der Originalität des japanischen Holz schnitts, die sie aus dessen Begrenzung gegen den chinesischen Farb druck vornimmt, läßt erst beide Kunstübungen zu der ihnen gebührenden Geltung kommen. Die Problemstellungen, in die Fritz E. Loewenstein einführt, verdienen die ausführlichste Beschäftigung mit ihnen: denn sie führen auf die künstlerischen Elemente des japanischen Holzschnitts zurück, lassen das ihm Eigentümliche seiner graphischen Sprache richtiger verstehen. In der Bilddruckkuust ist häufig ein nicht unerheblicher Zwiespalt zwischen ihrem Originären und der Reproduktionstechnik anfzufinden — des Beispiels wegen sei an die Kupferstichwerke des achtzehnten Jahrhunderts erinnert — und das künstlerische Urwesen einer Vervielfältigung wurzelt oft allein in deren Vorlagcnzcichnung. Die Übersetzung aus dieser in die Druckwiedergabe nach allen ihren Verhältnissen richtig zu verstehen, ist auch für den Enthusiasten des Japanholzschnitts nötig, damit er nicht ausschließlich in diesem selbst die Erfüllung einer künstlerischen Offenbarung erkennen möchte. Dazu gab es unter den japanischen Holzschnittmeistern klangvollsten Namens eine Anzahl, für Sie die Betrachtung ihres Gesamtschaffeus unerläßlich ist, weil sie nicht nur die Popularität der (gewinnbringenden) Holz schnittplatte suchten, vielmehr ihre höchsten Leistungen in der Malerei zeigten. (Ähnliches gilt ja auch für die europäischen Kunstverhältnissc, und man möge endlich von der gelegentlich noch erwähnten Auffassung lassen, daß die japanischen Holzschnittmeister eine Art Künstlerkaste zweiten Ranges gewesen seien.) Deshalb gibt Succos Shunshö-Mono- graphie dem Maler das Recht, das ihm zukommt. Dieser Meister, der bedeutendste des nationalen japanischen Holzschnitt-Schauspieler porträts (und insofern der hervorragendste Nebenbuhler Sharakus, der bewußt auf die herrschende nationale Stiltraditiou verzichtete), ist auch als Darsteller des japanischen Frauenschönheitsideals einer der ersten gewesen. Gerade beim Frauenbildnis läßt sich die japanische Jd-ea- lisicrungstenöenz in ihrem Verhältnis zur Wirklichkeit gut beobachten. Hier werden der Monographie Succos manche ethnologische und kunst historische Anregungen zu verdanken sein, auch da, wo man sich nicht mit dem Japanholzschnitt als solchem beschäftigen will. Das Phänomen des japanischen Holzschnitts durch eine Stilanalyse in der Entwicklung seiner inneren Zusammenhänge zu erklären und hiermit ebenso für das Auge wie für das begriffliche Denken des Europäers die von der Forschung aufgehäuften Materialien derart zu ordnen, daß sie zu einer klare», kunstwissenschaftlich begründeten Anschauung der Beispiele des Verlaufs einer großen Kunsterscheinuug kommen, ist die Aufgabe, die Bachhofer, die Methodik Wölfflins nutzend, zu lösen unternahm. Damit mußte einmal der Anfang gemacht werden, und schon die Absicht des Werkes darf insofern als epochemachend für die japanische Holzschnitt- runde gelten, als diese erst durch sic aus den notwendigen Vorarbeiten auf ein bestimmtes Ziel zugelenkt wird, dem sie zuzustreben hat. Daß ein derartiger erster Versuch nicht abschließend sein kann, braucht nie mandem gesagt zu werden, der weiß, wie viele Vorarbeiten noch bis zur endgültigen kunsthistorischcn Beherrschung der großen Stoffmasse zu leisten sind. Nicht darum handelt es sich! also, ob diese Einzelheit, jene Meinung unumstößlich ist, sondern darum, daß ein Nahmeniverk geschaffen wurde, in dem die Ansicht des japanischen Holzschnitts als ein Ereignis des Weltkunstgescheheris sichtbar gemacht wird. Die An eignung des japanischen Holzschnitts durch die abendländische Kunst wissenschaft hat damit recht eigentlich erst begonnen; der Kunstgenuß verinnerlicht, vertieft sich weiter. Dem Sammler aber wird die Aus sicht auf die Grundlegung eines Systems eröffnet, die er allzu oft noch vermißt, weil die Meister bisweilen ohne festeren Platz in dem Durch einander der Schulen zu stehen schienen. G. A. E. Boge n g. Or. ^V. Ueutner unä Or.^. keutner: Oer Lr82tr clez Oeiaentvvertunxsscksijens nsck keutiZem Ueein Mit 6M6M 6Qt!Mt6uä äl6 aMtlielisu In- cksxsikkorn äor Vok)Oll8lwltullA8ko8t6n. 27 8. 8". Loriin 1923, Oarl kkoznnnn»8 Vorla^. Os. l. Rechtsprechung und Geldentwertung sind heute »das« Problem der Juristen. Dieses auf einem vielleicht dem wichtigsten — Spezial gebiete aus -der Sphäre theoretischer Erörternugen herausgenommen und ihm de» Weg zu praktischer Anwendung geebnet zu haben, ist das große Verdienst der Verfasser. Wie der Neichsjustiz-Minister in seiner Reichstagsrede vom 13. Februar 1923 ausgeführt hat, besteht bereits cka lata die Möglichkeit der Berücksichtigung des Geldentwertungs schadens. Die Gerichte kommen aber außerordentlich selten in die 678 Lage, hierzu Stellung zu nehmen, weil die Anwaltschaft bisher Bedenken getragen hat, ihren Auftraggebern das Risiko eines teuren Prozesse.- aufzuladen, Bedenken, die durch die Beutnersche Schrift hoffentlich ge mindert, wenn nicht zerstreut werden. Die Sch-rift ist von großem praktischen Werte nicht zumindest deshalb, weil sie sich auf den Schaden ersatz aus Geldentwertung als Nebenfordcrung beschränkt. Nach einer theoretischen Begründung, zu der die bisherige Recht sprechung und das Schrifttum in der Geldentwertungsfrage in weitestem Umfange herangezogen sind, behandeln die Verfasser die prozessuale Geltendmachung des Entwertungsanspruchs. Sie raten, der Bemessung des Schadens die Indexziffer für Lebenshaltung einschließlich Beklei dung zugrunde zu legen. Die für die Parteien und die juristischen Praktiker besonders wichtige Kosteufrage erörtern sie eingehend und führen aus, daß der Streitwert nach der ziffernmäßigen Höhe der Hauptsumme, nicht aber nach dem meist wohl erheblich höheren Ver- zugsschadcn zu bemessen ist. Ob nicht gerade darin, daß die Neben forderung die Hauptsumme unter Umständen um das Vielhundertfache übersteigt, ein Hindernis für die praktische Anwendung gefunden werden wird, lasse ich dahingestellt. Diese Frage mindert nicht den Wert der Abhandlung, die hoffentlich dazu dienen wird, den durch den Schuldnerverzug schwer geschädigten Gläubigern zu ihrem Rechte zu verhelfen. vr. Nehmer, Kammergerichts-Rat. Kleine Mitteilungen. Zeutralgesettschaft für bnchgewerbliche und graphische Betriebe Am 28. März 1923 fand im Sitzungssaale der Österreichischen In dustrie- und Handelsbank in Wien die konstituierende Gene ralversammlung der Zentralgesellschaft für buchgewerbliche und graphische Betriebe statt. Aus der seit mehreren Jahren bestehenden gleichnamigem Ges. m. b. H. hcrvorgegangcn, setzt die Aktiengesellschaft den der Ges. m. b. H. bei ihrer Gründung vorgeschriebcnen Aufgabcu- kreis auf erweiterter Grundlage fort. Sie ist eine unter Mitwirkung der Österreichischen Industrie- und Handelsbank gegründete Hol ding-Gesellschaft, steht einerseits in engstem Vertragsver hältnis zu einer Reihe erster inländischer buchgewerblicher und graphi scher Betriebe (Artaria, Ges. m. b. H., Buchdruckerei Adolf Holzhausen, Kartographische Anstalt Freytag L Berndt, Ges. m. b. H., Buchhand lung Wilhelm Frick, Ges. m. b. H., Großbuchhandlung und Barsort!-, ment Friese K Lang, Buchdruckerei Earl Gerolds Sohn (Verlag), Ver lagsbuchhandlung A. Hartleben, Verlags- und Kommissionsbuchhaud- lung Rudolf Lcchner L Sohn, Hölder-Pichler-Tempsky A.-G., A. Pich lers Witwe L Sohn), an deren finanzieller und administrativer Führung sie ständig mitwirkt; sie ist andererseits durch teils lose, teils engere Verbindungen an Ergebnissen dieser Unternehmungen interessiert und führt dadurch, daß ihre Aktien zum überwiegenden Teil im Eigentum dieser Firmen sind, eine teilweise wirtschaftliche Angleichung unter den selben unter voller Wahrung der technischen und juridischen Selb ständigkeit jeder einzelnen Firma herbei. Die Gesellschaft ist seither über die ursprünglich gestellten Ziele fortgeschritten, sie hat es auch verstanden, sich an außerhalb ihres unmittelbaren Konzerns stehenden Unternehmungen, insbesondere auch an graphischen und buchgewerb lichen Hilfsbetrieben, in, wesentlichem Maße zu beteiligen. Dem Ver waltungsrat -der Gesellschaft gehören an die Herren: Adolf Holzhaujcn, Präsident, vr. Hugo Hitschmann, Vizcprä>ident, Franz Artaria, Di rektor Rudolf Bayer, vr. Peter Baron Doczy, Wilhelm Frick, Euch Friese, Robert Hitschmann, Julius Hochencgg, Ingenieur Professor Karl Hochenegg, Hofkammerdirektor Hans Knicp, Oskar Lechuer, Di rektor vr. Alois Marquet, vr. Richard Marx, Franz Pichler seu., vr. Gottfried Pohl, Sektionschef vr. Karl Schreyer, Professor vr. Haus Uebersberger. Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: Karl Klammer, vr. Hans Matich und Karl Strobl. (Neues Wiener Tagblatt.) »Ein Akt der Selbsthilfe«.;.--- Der »Schulbote für Hessen«, Vereins blatt des Hessischen Landes-Lehrorvereins, enthält in seiner Nr. 18 vom 5. Mai unter dieser Überschrift nachstehende interessante Mit teilung: »Die Wirtschaftslage verschlechtert sich in solchem Maße, daß es dem Lehrer täglich schwerer wird, sich mit dem nötigsten geistigen Rüstzeug zu versehen. Wie manchen Kollegen habe ich schmerzbewegt in einer bekannten Buchhandlung die Arbeitsbücher wieder weglegen sehen — der Preis, der Preis! Ebensowenig/oder noch weniger, mußte ich erfahren, sind die Schulinveutare ergänzt. Besonders hart müssen das natürlicherweise die jüngeren Kollegen spüren. Alles in allem sollte ich meinen, wäre jetzt die Zeit gekommen, um dem sonst unvermeidlichen Rückgang zu steuern. Es gibt Möglichkeiten zu billi gerem Bncherbezug. Der Sortimenterzuschlag und -rabatt von durch-
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