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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.09.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-09-27
- Erscheinungsdatum
- 27.09.1894
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- Deutsch
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nccord mit seinen Gläubigern trifft, an einen dieser Gläubiger, ihm trotz des Vergleichs außer der Accordratc den Rest seiner Forderung zu gewähren, ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, V. Civilscnats, vom 27. Mai 1894, im Gebiet des preußischen Allgemeinen Landrechts rechts wirksam. — Der Kaufmann W. schloß im Jahre 1875 mit seinen Gläubigern einen notariellen Ver gleich, wodurch diese auf die Hälfte ihrer Forderungen gegen Zahlung der anderen Halste verzichteten. Zu den Gläubigern ge hörte Kaufmann B., welchem — wie dieser behauptete — W. vor Abschluß des Vergleichs versprochen habe, daß er ihn trotz des Ver gleichs voll befriedigen werde, sobald er in bessere Vcrmögcnsvcr- hültnissc gelangt sein werde. B. habe dies Anerbieten angenommen »nd dem Vergleich zugcstimint. Im Jahre 1889 machte W. eine» großen Lotteriegeivinn und er zahlte in den Jahren 1889 und 1890 in drei verschiedenen Betragen im ganzen 550 .//! dem B. auf dessen Restfordcrung von 4500 ,/Z B. ccdicrte sodann seinen Anspruch auf weitere 8950 ,/x dem Kaufmann F., welcher diesen Betrag gegen W. einklagte und in der Berufungsinstanz ein obsiegendes Urteil erstritt. Die Revision des Beklagten wurde vom .Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte.' -Die Ansicht des Beklagten, sein Versprechen, daß er eventuell den B. voll befriedigen werde, sei als paotmn Imps nichtig, ist irrig. Die Bestimmungen der 186, 309, 341 der ehemaligen preußischen Konkursordnung dürfen nicht anatopisch auf das Privntabkommen eines in Zahlungs- verlcgenhcit befindlichen Schuldners außerhalb des Konkurses an- gewcndct werden. Darin, daß dem einen Gläubiger der ganze Betrag seiner Forderung zugesichert wird, während die übrigen Gläubiger nur einen Teilbetrag ihrer Forderungen erhalten sollen, ist auch für sich allein weder der Thntbestand eines Betruges oder überhaupt einer unerlaubten Handlung, noch einer die Ehrbarkeit beleidigenden Handlung im Sinne des H 7 T. I Tit. 4 Allg. L-R. zu erblicken. Uebcrdics könnte ein etwa damit verbundenes arg listiges Verfahren gegenüber den anderen Gläubigern nur diesen einen Anspruch auf Schadenersatz geben.» — Die Konventionalstrafe, welche in den die Gewcrbe- frciheit durch Konkurrcnzvcrbot beschränkenden Vertrügen ent halten ist, hat, nach zwei Urteilen des Reichsgerichts, l. Civilscnats, vom 27. und 30. Juni 1894, im Zweifel die rechtliche Natur einer Wandelpön, wenn die Strafe ihrer Höhe nach dazu bestimmt er scheint, dem Berechtigten das volle Interesse an der Vertragserfüllung zu ersetzen. In solchem Falle kann von dem llebertreter des Kon kurrenzverbots nur die Leistung der Strafsumme, nicht aber außer dem noch Erfüllung des Vertrags verlangt werden. — Dem Urteil vom 30. Juni liegt der Fall zu Grunde, in welchem der Inhaber eines Geschäfts dieses an einen andern für 22 500 verkaufte und sich dabei -und zwar bei Vermeidung einer Konventionalstrafe von 10 000 ,//'» verpflichtete, innerhalb der folgenden fünf Jahre kein Kon kurrenzgeschäft zu eröffnen. «Wie der erste Richter,» führt das Reichs gericht begründend ans, «zutreffend hervorgchoben hat, spricht schon die Fassung, in welcher die Strafandrohung dem Konkurrcnzvcrbot eingehängt ist, für die Absicht der Kontrahenten, daß mit Zahlung der Strafe der Bruch des Verbots gesühnt sein sollte. Es ent spricht aber auch dem Wesen der Verträge vorliegender Art und der regelmäßigen Vcrkehrsnnschauung, daß das volle Interesse des Berechtigten an der Vertragserfüllung durch die Strafe erschöpfend gesichert und anderseits der Verpflichtete in die Lage versetzt werden soll, durch die Leistung der Strafe sich von der ihm auferlegten Beschränkung seiner Erwerbssreihcit frei zu machen. Namentlich ist dies als gewollt anzunchincn, wenn die Höhe der Strafe ersehen läßt, daß durch dieselbe das volle Vcrtragsintercsse des Berechtigten gedeckt wird. Daß dies hier der Fall ist, kann nicht bezweifelt werden, wenn die Kanfsumme von 22500 ^ der auf die fünfjährige Konkurrenzcnthnltung gesetzten Strafe von 10000 ,/^ gegenübcrgestellt wird.« Neue Veröffentlichungen des kaiserl. Patentamtes. — Vom 1. Oktober d. I. ab wird das Kaiserliche Patentamt neben dem «Patentblatt» und den -Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Patent amt, Anmeldestelle für Gebrauchsmuster» ein «Waarcnzeich en- Blntt» und ein -Blatt für Patent-, Muster- und Zeichen- wescn» herausgebcn. Inclsx librornm proüibitorum.— Aus Rom wird mitgeteilt, daß Zolas «Lourdcs» von der kirchlichen Behörde auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt worden sei. Spielkarten. — lieber die Spielkartenfabriken und den Ver kehr mit Spielkarten im Deutschen Reich während des Etntsjahres 1893/94 veröffentlicht die neueste Nummer der Viertcljahrsheftc zur Statistik des Deutschen Reichs eine Ilcbersicht, aus der der Neichs- anzeigcr den nachfolgenden Auszug entnimmt: Die Uebersicht weist im ganzen 39 SpielkartenfaUnken nach (gegen 47 im Etatsjahre 1892/93). Davon kommen 10 auf Preußen und ebensoviel auf das Königreich Sachsen, 8 auf Bayern, je 2 auf Hesse», Mecklenburg Thüringen und Braunschwcig und je 1 auf Württemberg, Baden und Hainburg. Der in den Spielkartenfabriken vorhandene Bestand betrug am Schluß des Vorjahres 1024 243 Kartenspiele von 36 oder weniger Blättern und 252 787 Kartenspiele von mehr als 36 Blätter», der Zugang während des Jahres 1893/94 5 116 207 und i >04 247 Spiele, der Abgang in dieser Zeit 5017 594 und 1015469 Spiele, so daß am Schluß des Etatsjahres 1893/94 vorhanden waren 1 122 856 und 341 565 entsprechende Spiele. Versteuert wurden vom inländischen Fabrikat 4 279 051 Spiele von 36 oder weniger Blätter» <zum Steuersatz von 30 o) für 1 Spiel — 1892/93 4244304) und 161 867 Spiele von mehr als 36 Blättern (zum Steuersatz von 50 L — 1892/93 167 414) und vom Ausland eingeführt und in den freien Verkehr gesetzt (zum Zollsätze von 60 für 100 kg neben der inländischen Abgabe) 23 328 und 11410 <1892/93 18 902 und 6472) Spiele. Nach dein Ausland ausgeführt wurden überwiegend Karten spiele von mehr als 36 Blättern, deren Zahl 1893/94 850 642 be tragen hat gegen nur 687 290 Spiele von 36 und weniger Blättern; 1892/93 war das Verhältnis umgekehrt, da von den kleineren Spielen in diesem Jahre 877 061 und von den größeren 783 301 nach dein Ausland ausgcführt worden sind. Telephon. — Vom 1. Oktober ab wird der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und Bremen, sowie zwischen Köln (Rh.) und Hamburg eröffnet. Die Gebühr für ein einfaches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 Neue Bücher, Zeitschriften, Gelege nheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. Uusitzbibliotbslr. VsrLsielmis AlsiebartiA Asbunclsnsr IVorlrs äsntsebsr VsrlsAsr im Lrsitllopt' L Üürtsl'ssbsn Dmbauäs. Olrlobsr 1894. Dsip/nA, Lrsitlropk L Hilrlsk. 16". 72 8. Divrss oluWiguss ponr tu rsntres äss olassss 1894. 8npplewsnt au Xo. 38 ein «llonrnal Asnsral cks l'imprimsris st äs In kibrairis.» 22 Lsptlu's. 1894. Ar. 8". D. 1881—2308. Larr8, 117, bouls- varck 8t. Ilsrmain, au Osrols cks 1a lidrairis. tlssolnebts n. lnttoratur riss Rüoatsrs, DramaturAis, llramat. DiobtrmAgn, Vau'/., Xntig. - XataloA Ho. 223 von (IsiAsr >L cksclsls in 8tuttAart. 8". 46 8. 1288 dir». VsrlaAskataloA von 1!. HarburAsr in lÄslivASn (vorm, lluliu« lilaisr, 8sparat-Xonto, KV. Dörr, in 8tuttAart). Xrtistisodor unck Dancllrartsn-VorlaA. Ar. 8". 16 8. Älsäioinisoiisr .Inv.siAsr von Dranr Distrelrsr in NübinASn. XataioA dlo. 209. 8". 40 L. 1190 Xrn. Kinclorligillrrinclg. rlntig.-XataloA Xo. 213. von Dranr Distsolrsr in NüdinAgn. 8". 107 8. 4351 14rn. Vsrselnsclsnos. rlnticp-XataloA Xr. 18 von rlciokk IVsiAsk in l-oip/ÜA. 8". 63 8. 1112 dir». Hclmholh-Bibliogrnphie. — Wir haben in der Probe- nuinmer der vom 1. Oktober d.J. ab erscheinenden »Nachrichten aus dem Buchhandel», die mit Börsenblatt Nr. 118 versandt worden ist, eine kurze Zusammenstellung von Werken und Schriften des verstorbenen Gelehrten Hermann von Helmholtz gebracht, eine knappe Bibliogrgphie, die nicht den Anspruch erheben will, voll ständig zu sein. Es freut uns mitteilen zu können, daß ein voll ständiges Verzeichnis der Helmholtz'schen Schriften, von Professor Dr. Ä. König zusnmmengestellt, demnächst im Verlage von Johann Ambrosius Barth in Leipzig erscheinen wird. Das Verzeichnis wird 16—20 Druckseiten umfassen. «Der buchhändlcrische Verkehr über Leipzig.» — Im Anschluß an den Artikel des Herrn —s— «Bestellung und Aus lieferung» (in Nr. 216 d. Bl.) haben wir auf die im Jahre 1892 vom Verein Leipziger Commissivnärc hernuLgegebenc kleine Schrift «Der buchhändlerische Verkehr über Leipzig» hingewiesen und dabei bemerkt, daß Exemplare der Schrift von Herrn Johannes Grunviv in Leipzig zu beziehen seien. Wie uns mitgeteilt wird, liefert z. Z. nicht Herr Grunom, sondern Herr M. Cyriacns (in Firma Carl Cnobloch in Leipzig) das Büchlein auf Verlangen aus; auch ist, wie wir weiter hören, jeder Leipziger Kommissionär mit Exem plaren für den Bedarf seiner Kommittenten versehen. Jubiläum. — Am 24. September feierte die G. Barncwitz'sche Hofbuchhandlung (Verlag und Sortiment) in Neustrelitz die fünf zigste Wiederkehr des Tages, an dein der Hauptvertreter des alten Hauses, der ihm seinen Namen gegeben hat, Herr Gottlieb Barnewitz, sein schon 1835 in Fricdland gegründetes Geschäft nach dessen llebersiedelung in Neustrelitz neu cröffnete. Der Mccklen- burg-Strelitz'schen Landeszeitung entnehmen wir hierüber folgendes:
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