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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1924
- Strukturtyp
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- 1924-12-17
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1924
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- Deutsch
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29L, 17. Dezember 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 19037 Nach Erledigung der Tagesordnung fand eine Besprechung von W e i h n a ch t s n e u e r s ch e i n u n g e n statt. In einem klar aufgebauten und scharf charakterisierenden Vortrag hob zunächst Herr Riegel einige wichtige Bnchneuigkeiten hervor. Daran schloß sich ein allgemeiner Gedankenaustausch, der sehr anregend und aufschlußreich war. Zum Schluß vereinigte ein guter Schoppen die Sphynxer im Remter der Detaillistcnkammer. Der Vorstand bittet nun alle Hamburg-Altonaer Kollegen (ge lernte Buchhändler!) um unverbindliche Aufgabe ihrer Anschrist an den Schriftführer (s. oben!), damit die Zustellung einer Veitrittsauf- forberung und die Ankündigung der nächsten Sphynxveranstaltungen erfolgen kann. Die Sphynx will wieder einen Zusammenschluß der Kollegen bilden, denen das gemeinsame Streben innewohnt, sich durch freien Gedankenaustausch gegenseitig anzurcgen, durch Besichtigungen. Vorträge u. a. sich weiterzubilden und sich einmal ein paar Stunden als Menschen unter Menschen zu befinden. Gleichzeitig ersuchen wir alle Vereine jiingerer Buchhändler Deutschlands um Bekanntgabe der genauen Adresse ihres 1. Vor sitzenden oder Schriftführers zwecks Fühlungnahme und Zusendung unserer Vereinsmitteilungen. Endlich möchten wir auch an dieser Stelle noch einmal Herrn Maasch, der die Sphynx zu neuem Leben erweckt hat, und ihrem letzten Letter. Herrn Kiehne, der die Vereinsgcschäfte während der letzten Fahre provisorisch weitergeführt hat, unseren warmen Dank aus sprechen. Der Vorstand der Sphynx: I. A.: Jsleib. »Hauff« Verein jüngerer Buchhändler in Stuttgart. — Am 8. No vember 1924 beging der »Hauff« Verein jüngerer Buchhändler in Stuttgart (bis dahin Stuttg. B. G. V. e. V., gegründet 1867) seine Gründungsfeier. Zahlreich waren die Mitglieder und Freunde herbeigeeilt, um ihn aus der Taufe zu heben. Das reichhaltige Pro gramm erreichte seinen Höhepunkt, als Herr Redakteur Büsching in einer schwungvollen Rede den Lebenslauf des Dichters Hauff schilderte und sein Wirken und Streben als Vorbild für die Hauffianer dar stellte. Vorzügliche Musik- und Gesangvorträge, Haufflieder der Sängerrunde Schimmelklub, sowie der gut gelungene Vortrag des Hauffmärchens »Der kleine Muck« umrahmten diese würdige Feier, die einen Markstein in der Geschichte des jungen Vereins darstellt. Bei dieser Gelegenheit wurde den beiden Ehrenmitgliedern des Vereins, Herrn Erps (I. Wcise's Hofbuchh.) und Herrn Ennen (i. H. I. Engel- horn's Ns.) die Urkunden über die Ehrenmitgliedschaft von dem Ersten Vorsitzenden überreicht. Von den Veranstaltungen der früheren Wochen erwähnen wir noch den vorzüglichen Vortrag des Herrn A. Schwaicr (Franckh) über Ludwig Uhland, des Herrn Wittek über »Das Buch als Werbemittel«, sowie einen überaus anregenden Vortrag des be kannten Dichters Martin Lang über »Moderne Lyrik«. Allen Stutt garter Buchgehilfen, besonders den jüngeren, empfehlen wir dringend den Besuch der Vereinsabende (jeden Mittwoch abend um )^9 Uhr im Restaurant Eberhardsbau, Zimmer rechts). W. T. Darlchns-Aufmertung. — Es bestehen noch Zweifel und weit gehende Unklarheiten hinsichtlich der Aufwertung von Darlehen in den durchaus nicht seltenen Fällen, wo im letzten Jahrzehnt und auch schon vor dem Krieg gewerblichen und industriellen Unternehmungen Gelder zur Verfügung gestellt wurden, die oft von verwandtschaftlicher Seite herrührten und dann nur aus Gefälligkeit gegeben wurden, ohne daß »damit eine stille Beteiligung am Unternehmen verbunden gewesen ist. Greift hier eine Aufwertung Platz bzw. in welcher Höhe muß bei Rückerstattung aufgewertet werden? Zu dieser Frage gibt ein Reichs gerichts urteil vom 8. April 1924 (Aktenzeichen VII 551/23) wichtige Aufklärung. Es lag folgender Tatbestand der Entscheidung zugrunde: Ein Juwelier gab im Jahr 1917 einem guten Kunden, der sich in Geldverlegenheit befand, gegen Verpfändung von Schmuckstücken ein größeres Darlchn. Während das Oberlandesgericht durch Urteils spruch vom 10. Juli 1923 den Anspruch des Kunden auf Herausgabe der verpfändeten Schmuckstücke gegen Rückzahlung des Darlehns in Papiermark anerkannt hatte, gelangte das Reichsgericht zur gegentei ligen Auffassung und sprach dem Juwelier eine Aufwertung zu, indem es ausführte: »Begründet ist der Nevisionsangriff, welcher die Nicht- berllcksichtigung der Geldentwertung rügt. Nach der neueren Recht sprechung des Reichsgerichts hätte die Entwertung der Papiermark den Berufsrichter veranlassen müssen, den Nennbetrag des Darlehns von 100 000'Mk. der Geldentwertung entsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung hat, da das Darlehn im gegebenen Falle nicht als »Vsr- mögensanlage' im Sinne des § 12 Abs. 1 der Dritten Stcnernotvcr- ordnung vom 14. Februar 1924 angesehen werden kann, die Ver ordnung also nicht anwendbar ist, nach allgemeinen Grundsätzen, wie sie in den oben angeführten Entscheidungen öargelcgt sind, zu erfolgen.« Bei der Beurteilung -er für ein Darlehn in Betracht kommenden Auswertung ist also der springende Punkt die Frage, ob ein Darlehn als »B e r m ö g e n s a n l a g e« anzusehcn ist oder nicht. Daß diese Entscheidung nicht generell getroffen werden kann, sondern jeweilig die besonders gelagerten Umstünde des individuellen Falls zu berück sichtigen sind, bedarf keiner Erwähnung. Es wäre infolgedessen nichts verfehlter, als wenn man das oben angeführte Neichsgerichtsurteil verallgemeinern und schematisch auf jede Darlehnshingabe übertragen wollte. Das Entscheidende wird nach maßgeblicher Ansicht von Reichs gerichtsrat I)r. Warneyer stets sein, in wessen Interesse die Hingabe des Darlehns erfolgt ist. Übermiegt das Interesse des Gläubigers, dem cs auf eine sichere, in verkehrsüblicher Höhe verzinsliche, lang fristige Kapitalanlage ankommt, so wird das Darlchn in der Regel als »Vcrmögcnsanlage« anzusehen sein und dann den Aufwertungs beschränkungen der Dritten Steuernotverordnung genau so wie ein hypothekarisches Darlchn unterliegen. Erfolgt aber die Hingabe des Darlehns in der Hauptsache im Interesse des Schuldners, der sich in momentaner Geldverlegenheit befindet oder das Geld zu bestimmten Zwecken dringend benötigt, so erscheint die Darlehnsgewährung als besonderer Freundschaftsdienst seitens des Gläubigers, und man wird das Darlehn nicht als Vermögensanlage ansehen können und den Schuldner zur unbeschränkten Aufwertung für verpflichtet halten. Eine Beschränkung der Aufwertung auf 15A würde in einem solchen Falle Treu und Glauben in hohem Maße widersprechen. Da nach Z 12 Absatz 2 der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 Aus- wertungsfreiheit herrscht, würde vielmehr in einem derartigen Falle eine Aufwertung gemäß Neichsgerichtsentscheidung vom 28. November 1923 in Frage kommen, wonach die Aufwertung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage beider Vertragskontrahenten stattzufinden hat, d. h. es kann je nach Lage des Einzelfalls bis 1002L, aber auch nur 5<>/g aufgewertet werden. Für Streitigkeiten, die sich aus Auf wertungsfragen von aufwertungssreiem Vermögen ergeben, sind die ordentlichen Gerichte zuständig. M. Der Postdicnst in Leipzig am 21. und 24. Dezember. — Am Sonn tag, dem 21. Dezember, werden bei den Postämtern in Leipzig die Schalterstellen für die Annahme von Paketen jeder Art von 8—9.30 und von 11—12 Uhr. für die Ausgabe von Paketen von 8—12 Uhr mittags geöffnet sein. Am Mittwoch, dem 24. Dezember, werden die Postschalter in Leipzig wie im Vorjahre im allgemeinen um 4 Uhr nachmittags geschlossen. Der Briefzustelldienst wird um die gleiche Zeit zu Ende geführt sein. Die Briefkastenleerungen werden so geregelt, daß die letzte Leerung gegen 7 Uhr abends beendet ist. Im Telegramm- und F-crnsprechdienst treten keine Beschränkungen ein. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Postsendungen an diesem Tage möglichst frühzeitig einzuliefern. Eine amerikanische Univcrsalbiographie. — Ter Verleger der »New Uork Times«, Adolphe Ochs, wird die Summe von 500000 Dollar den Vereinigten Staaten als Geschenk überlassen. Das Geld soll der Vorbereitung eines großen amerikanischen biographischen Wörterbuches dienen. Das Werk soll unter den Auspizien des Rates amerikanischer Gelehrtengesellschaften hergestellt werden. Die Münchener Universität ist im Winterhalbjahr 1924/25 von 6934 Studierenden besucht (um 1068 weniger als im vorigen Winter). Theologie studieren 178, Jurisprudenz 1919, Nationalökonomie 611, Forstwissenschaft 221, Medizin 1104, Zahnheilkunde 89, Tierheilkunde 130, Philosophie erste Sektion 1380, zweite Sektion 637, Pharmazie 161. Nach der Nationalität sind 3228 Bayern und 2680 nichtbayerische Neichs- angehörige. Zeitnngsvcrbot im besetzten Gebiet. — Die N h e t n l a n d k Im mission hat durch Beschluß vom 6. d. M. Nr. 17 060/». 6. I. D. N. die im Verlag vr. Walther Jänecke K.-G. in Hannover, Osterstraße 89, erscheinende Zeitung »Hannoverscher Kurier« für einen Zeit raum von 3 Monaten vom 10. Dezember 1924 ab in den besetzten Gebieten verboten. PersonlllnaAichten. Gestorben: am 7. Dezember an den Folgen eines Schlaganfalls Herr Gustav Sol tau in Flensburg im Alter von 57 Jahren. Der Verstorbene war nicht nur ein tüchtiger Buchhändler, auch das Amt eines Stadtverordneten bekleidete er viele Jahre hindurch, und in Nadsportkreisen mar er eine bekannte Persönlichkeit als Vorsitzender des Gaues Schleswig-Holstein des Deutschen Nadsahrerbundes, welches Amt er fast dreißig Jahre innehatte; Börsenblatt f. den Deutschen Buchhandel. 91. Jahrgang. 2522
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