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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1925
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- 1925-01-24
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- 24.01.1925
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I280«Srsn>Na» d. Dtlchn. Buchh-nd-I. Redaktioneller Teil. 20, 24, Januar 1328. Vorstehend haben wir «ine ganz« Anzahl Sorlimenler-Kala- log«, wenn auch meistens nur dem Titel nach, aufzeigen können. Neben den Bllcher-Verzeichnissen eigener und fremder Herstel lung benötigt der rührige Ladenbuchhändler noch weiteres Werbemalerial. So stellte z. B. das Verlags Haus Her mann Heck Inh.: Carl Paul Pelpmann, Ver la g s - u. V e r sa nd b u ch h. in Könitz (Thür.) einen kleinen Werbe-Taschenkalender für Bücherfreunde 1928 <16°, 4 Seiten) als Dauerwerbemittel dem Sortiment zur Verfügung. Noch auf ein anderes Werbeblatt sollen diese Zei len Hinweisen. Die uralte ewigjunge Weihnachtsmär finden wir als E ine froheBotschastvomheiligen Christ in 'hochkünstlerischem Entwurf von E. Messerschmidt auf 8 litho graphierten Seiten <gr. 8°) nach dem 2. Kapitel des Apostels Lukas wiedergegeben. Die Buchhandlung Gust. Krause in Delitzsch hat die Blätter in einer einmaligen Ausgabe auf han'dgeschöpstem Bütten in Pergament für ihre Freunde hinous- gehen lassen mit dem Wunsche: nicht nur Freude nehmen, son dern auch Freude geben durch das Geschenk eines Buches. Auch dürfte dem geschickt ausgemachten Bücherprospekt eine vorzüglich« Werbewirkung nicht abgesprochen werden. So liegen zwei als Zeitungsbeilage gut geeignete Sammelprospekte vor, die einige Worte verdienen. Eine Auswahl guter Bücher für den Weihnachtstisch bietet das Sortiment der I. C. Hin kt ch s' s ch e n Buchhandlung in Leipzig in einem vier seitigen Verzeichnis Vom Guten das Beste <32,8X24 em). Jede Seit« -ist in vier Spalten zerlegt, wobei die beiden Mittel- spalten nicht über die ganze Länge der Seilen lausen, sondern durch besonders hervorgehobene Buchanzeigen unterbrochen sind. Es wird auf dies« Weise nicht nur ein typographisch hüb sches Bild gewonnen, sondern auch die Wirkung des gespaltenen Satzes werbetechnisch gut herausgeholl, zumal da das nicht zu vermeidende Einerlei der Titelanhäusung dadurch gemildert wird. Di« Werbewirkung wird noch verstärkt durch die zwischen Seite 2 und 3 gestellte schmale Anzeige über den schönen Rcclamband. Uns scheint, mit dem Hinrichs'-schen Sammelprospekt ist der Mustertyp der Sortimenterbeilag« gut geraten. Die angewandte Systematik, beginnend mit dem Bilderbuch und über die ver schiedenen Entwicklungsstufen des Kindesalters fortschreitend, ist gut durchdacht und verrät die sorgfältige Arbeit des Prak tikers. — Der Einhorn-Verlag Walter Blumtritt in Dachau-München hat im Auftrag des Bllcher-Bundes im Herbst 1924 einen vierseitigen Prospekt <31,5X23,5 em), wie im Vorjahr, unter dem Titel Weih nachts bücher für Jedermann herausgebracht. Die gut gearbeitet« Zusammen stellung erfreut sich großer Beliebtheit beim Sortiment, wofür die Auslage von 10V 000 Stück spricht. (Schluß folgt.) Neuabschluß des Deutschen Buchdrucker-Tarifs. Der bisherige Manteltarif im deutschen Buchdruckgewerbe war für die Zeit vom 31. Mai 1924 bis 30. Januar 1925 abgeschlossen worden. Da sowohl die Arbeitgeber wie die Arbeitnehmer durch ihre Vertreter diesen Tarif gekündigt hatten, so mußten neue Verhandlungen statt finden. die am 19. Januar nach einer Dauer von zwei Wochen zu Ende geführt wurden. Entgegen allen Erwartungen fand eine Eini gung innerhalb der Tarifpartcien selbst statt, sodaß Schlichtungsinstanzen, z. B. das Ncichsarbeitsministcrium. nicht in Tätigkeit traten. Überblickt man das Ergebnis der diesmaligen Tarifverhandlungen, so wird man unschwer feststellen, daß die Ge hilfenschaft wieder erhebliche Vorteile für sich hcraus- geschlagen bat. während die von den Arbeitgcbervcrtrctern errungenen Zugeständnisse als sehr bescheiden bewertet werden müssen. Vorweg sei betont, daß ab 28. Februar 1925 der seit 1. November 1924 gültige Spitzen lohn von 40 Mark auf 42 Mark erhöht wird. Berück sichtigt man dir schweren Tarifkämpfe im November -es vergangenen Jahres, die damals von der Gehilfenschaft eingcreichtc allgemeine Kündigung, die tagelangen Verhandlungen im Ncichsarbettsministe- rium. die schließlich mit einem Zwangsschiedsspruch endeten, der vom Arbeitsminister sofort für verbindlich erklärt wurde, so wird man es nicht versieben können, baß ab 28. Februar d. I. die Löhne schon wieder erhöht werden. Durch den vorhin erwähnten Schiedsspruch im No- vcmber stieg der Spiyenlohn mit einem Schlage von 33.60 Mark auf 40 Mark pro Woche, die Gehilfen hatten 44 Mark verlangt. Der neue Lohn von 40 Mark und die Maßnahmen des Neichsarbeitsministers be gegneten auf Arbeitgeberseite dem schärfsten Widerspruch. Als diesmal die Lohnverhandlungen begannen, forderten die Arbcitnehmervcrtreter wiederum einen Spitzenlohn von 44 Mark. Es wurde »durchgehauen«, und die Gehilfensllhrer lachen sich mit ihren 42 Mark ins Fäustchen; sie werden schon wissen, wann der gegebene Zeitpunkt da ist. um auch die restlichen 2 Mark von dem im November 1924 verlangten Spitzen lohn von 44 Mark (von 33.60 auf 44 Mark!) zu »erhandeln«. Es ist schwer zu begreifen, daß die Prinzipalsvertreter zu einer abermaligen Erhöhung der Löhne ihr Einverständnis geben konnten, noch dazu ziemlich freiwillig, denn eine Zwang-Schlichtungsstelle trat, wie gesagt, nicht in Tätigkeit. Wenn vielleicht mit einer Erhöhung der Mieten ab 1. März gerechnet wird, so ist doch zu berücksichtigen, daß durch die im November vorigen Jahres von den Arbeitnehmern er reichte außerordentlich hohe Lohnsteigerung (von 33.60 auf 40 Mark) eine etivaige Mieterhöhung zweifellos mit abgegolten ist. Schließlich ist noch zu berücksichtigen, daß durch die schon seit Monaten günstige Geschäftslage im Buchdruck- und Zeitungsgewerbe die Löhne sowieso höher getrieben worden sind. Sogenannte »Minimumarbeiter«, also Gehilfen, die zu den Sätzen des Spitzenlohnes und der tariflichen Ab- stafselung arbeiten, gibt cs gegenwärtig wobl kaum noch. Der große Mangel an Gehilfen, namentlich Maschinensetzern und sonstigen Cpe- zialarbcitern hat gleichfalls viel dazu beigetragen, die Löhne bedeutend zu erhöhen. Der Gehilfcnmangel hat es auch verschuldet, daß die Buch- druckercien sich vielfach ihre Arbeitskräfte gegenseitig »wcgengagieren«, was natürlich wiederum die Löhne in die Höhe treibt, abgesehen von der hiermit im Zusammenhang stehenden unvermeidlichen Beeinträchti gung der Kollegialität unter den Buchdruckereibesitzern. Außer den so gesteigerten Löhnen werden seit Monaten in sehr vielen Druckereien ständig Überstunden gemacht, die bekanntlich mit erheblichen Tarif zuschlägen belastet sind. Alles in allem genommen, verdienen die Buchdruckcrgebilfcn seit November vorigen Jabrcs ganz ansehnliche Löhne, die auch nicht im geringsten eine neue offizielle Lohnerhöhung, wie sic nun trotzdem ab 28. Februar d. I. wieder erfolgt, rechtfertigen. In der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«, dem Organ des Deutschen Buchdrucker-Vereins, wurde noch am 16. Januar auf Grund amtlicher Ziffern statistisch nachgewicscn. daß die Buchdrucker mit ihren Löhnen an der Spitze aller anderen Arbeitsgruppen Marschierer». Und trotzdem diese neue direkte Lohnerhöhung von wöchentlich 2 Mark! Das verstehe, wer will! Das sonstige Ergebnis der Tarifverhandlungen ist in der Haupt sache aus nachstehenden Einzelheiten zu ersehen: Hinsichtlich der Erhöhung. Die Ausschläge betrugen bisher 15. 25. 30 und 40N. Ad 31. Januar, an welchem Tage der neue Tarif in Kraft tritt, betragen diese Ausschläge 15. 25. 35 und 45°/». Die erhöhten Aufschläge be ziehen sich auf die Zeit von 11 Uhr abends bis 2 Uhr morgens und von 2 Uhr bis 6 bzw. 7 Uhr morgens. Die wichtigste Abänderung des Tarifs, die gleichfalls für einen großen Teil der Gehilfenschaft eine weitere Lohner höhung bedeutet, bezieht sich aus § 4, Ziffer 4 des Tarifs. Der bis herige Tarif unterschied zwischen verheirateten und ledigen Gehilfen ldie ledigen Gehilfen erhielten 6?8 an Lohn weniger als die verheirateten Gehilfen ihrer Altersklasse). Diese vom sozialen Stand punkte aus durchaus gerechtfertigte U n t e r s ch e i d u n g ist nun weg- gefallen. Im Prinzipalsintcrcsse liegt allerdings, daß die Gehilfen der Klasse 6 (21—24 Jahre) jetzt 7)4 (bisher 6?L) weniger erhalten, als der tarifliche Lohn der Klasse 6 beträgt (Gehilfen über 24 Jahre). Für die Gehilfen der Klasse ^ und für Ausgelernte in der Lehrdrucke rei verbleibt cs bei den bisherigen Abschlägen (16 bzw. 30A). — Für im Tarif näher bczeichucte Korrektoren wurde der Aufschlag auf den Tariflohn von 3 auf 7)4°/. erhöht. Eine Verbesserung erzielten die Gehilfen auch bezüglich der Zuschläge für Arbeitsstunden, die auf Sonn- und Feiertage entfallen. Im bisherigen Tarif war vorgesehen (Arbeitszeitabkommen), daß ie nach den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Betriebes M e h r st u n - den (über die 48. Arbeitsstunde hinaus) bis zur Höchstdauer von wöchentlich 6 Stunden (für Maschinensetzer 3 Stunden) angeorönet werden konnten. Auf diese Mehrstunden entfiel ein Aufschlag von 12)4 Im neuen Tarif ist der Ausschlag auf 15N erhöht worden. Die neue Fassung dieser Bestimmung enthält auch sonst noch materielle Zugeständnisse an die Gehilfen. Der bisherige Tarif bestimmte, -aft bei Dien st Verhinderung infolge Betriebsunfalles (im Sinne der Neichsversichcrungsordnnng) dem mindestens 6 Monate im Betriebe tätigen Gehilfen der Unterschied zwischen dem Kranken fassen gelb nnd dem Tariflohn seiner Alters-
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