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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1925
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- 1925-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1925
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1254Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel Redaktioneller Teil. — Mitteilungen der Werbestelle. 20, 24. Januar I925> Die Zimmerpreise für die Leipziger Frühjahrsmesse 1925. — Die Zimmelpleise werden auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1925 da- durch eine wesentliche Verbilligung erfahren, daß die zu den früheren Messen von den Meßbesuchern erhobene Neichsumsatzsteuer bei den durch den Wohnungsausschuß des Meßamts vermittelten Zimmern fortsällt. Für die vom Wohnungsausschuß vermittelten Zimmer sind im übrigen die Preise von der vorigen Messe beibehalten worden, sodasi je nach der gewählten Zimmerklasse der Mietpreis pro Bett und Nacht Mk. 1.50, Mk. 3.—, Mk. 4.50 und Mk. 6.— beträgt. Zimmer bestellungen sind bis spätestens 16. Februar an das Verkehrsbureau des Meßamts (Wohnnngsnachweis) zu richten. — Leipziger Buch händler, die zur Ostermcsse Berufsgenossen bei sich aufnehmen wollen, werden wiederholt um Meldung bei der Redaktion des Bbl. gebeten. Unwürdiges Benehmen von Handlungsgehilfen. — Eine Firma entließ zwei Angestellte fristlos, die sich innerhalb der Geschäftsräume tätlich angegriffen hatten. Das Kaufmannsgericht Berlin, das die beiden Entlassenen dieserhalb anriefen, vertrat die in jeder Beziehung nur zu billigende Ansicht, daß die Entlassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durchaus berechtigt sei, da man eine Prügelei zwischen Angestellten als ein eines Handlungsgehilfen unwürdiges Benehmen verurteilen müsse, zumal da es obendrein noch geeignet wäre, das An sehen der ganzen Firma zu schädigen. M. Zeitschristen-Verbot. — Die periodische Druckschrift »Das Dresdner Echo« wurde am 15. Januar vom Dresdner Polizei Präsidium auf Grund von 8 8 Ziffer 1 in Verbindung mit 8 21 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 — RGBl. Teil I S 585 — in Verbindung mit der Ausführungsverordnung des Sächs. Ministeriums des Innern vom 4. August 1922 — Sächs. Ctaats- zcitung Nr. 182 vom 6. 8. 1922 — auf die Dauer von drei Monaten, also bis zum 14. April 1925 einschließlich, verboten. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 17 vom 21. Januar.) Kalcnderverbot im besetzten Gebiet. — Die Nheinlandkommission hat durch Beschluß vom 17. Januar d. I. Nr. 17 407 / ll. 6. I. 1. k den in Berlin SW. 68 vom Brunnen Verlag KarlWinckler herausgegebenen »Franzosenkalender auf das Jahr 1925« in den besetzten Gebieten verboten. PersonlllnMWeii. Ernennung zum Kommerzienrat. — Herrn Verlagsbuchhändler und Buchdruckereibesitzcr Josef Habbel in Negensburg wurde der Titel eines Kommerzienrates verliehen. Ehrendoktor. — Die Philosophische Fakultät der Universität Inns bruck hat den Verlagsbuchhändler Herrn Aug. W i l h. Vel Hagen in Bielefeld -um Ehrendoktor ernannt. Kultur-Weltkongretz in Florenz. — Das Organ der Italieni schen Verlegervereinigung in Mailand »Orornsle ckella Indreris« weist in Nr. 32, Seite 711 auf die zweite internationale Buchmesse hin, die im Frühjahr in Florenz stattfinden soll. Besondere Bedeutung wird diese Tagung durch die Teilnahme der Negierung und der Vertreter der verschiedenen auswärtigen Staaten erhalten. In dem Programm für die »Kulturwochen« sind Konferenzen der be deutendsten Männer der vertretenen Länder vorgesehen, ferner Kon zerte, Theater- und kinematographische Vorführungen, die einen Über blick über den gegenwärtigen Stand der Kultur und Kunst der ganzen Welt geben sollen. Der Erfolg des Unternehmens ist bereits durch folgende Staaten sichergestellt: Deutschland, Spanien, Rußland, Ru mänien, England, Polen, die tschechoslowakische Republik und die Schweiz. Der Strindberg-Preis für 1925 ist am 22. Januar, dem 75. Ge- burtstage des Dichters, dem Privatdozenten an der Universität Köln vr. Ernst Barthel für sein Buch: Lebensphilosophie (Bonn 1923) ver liehen worben. Tintenstift-Unterschriften. — Tintenschrift-Unterschristen mußten als Notbehelf im Felde und in der Zeit des schlechten Schreibpapiers hingenommen werden. Mit dem Eintritt geordneter Verhältnisse sollte man nun wieder zu der selbstverständlichen guten Übung zurück kehren. Unterschriften unter wichtigeren und für die Dauer bestimmten Schriftstücken mit Tinte zu leisten. Das gilt vor allem für Urkunden rechtsgeschäftlichen Inhalts und für Beweisurkunden. Eine Tinten stift-Unterschrift läßt sich mit Leichtigkeit wegradicren, auch sind solche Unterschriften meist undeutlicher als solche von Tinte und verblassen und verwischen sich mit der Zeit fast ebenso leicht wie solche von Blei stift. Deshalb empfiehlt cs sich, daß die Verwendung des Tintenstiftes im Verkehr mit der Behörde auf die weniger wichtigen Fälle be schränkt werde. Ein seltenes »Unikum«. — In einem Lagcrverzeichnis verkäuf licher alter Bücher stand bei einem Werke der Zusatz: Ein Unikum von höchster Seltenheit! — Ein Fremdwort mußte eben herhalten, auch wenn man seine Bedeutung nicht kennt. Ist ein Buch ein Unikum, so ist es nirgends noch einmal zu finden, es steht einzig da. Das ist aber mehr als die höchste Seltenheit. Wahrscheinlich war übrigens das Buch gar kein »Unikum«, sondern nur sehr selten. (Spracheckc des Deutschen Sprachvereins, Zweig Leipzig.) Beschlagnahme in Prag. — Der Kalender des Blattes »8Iovak«, des Blattes der autonomistischen slowakischen Volkspartei, wurde von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, weil in ihm das Wort tschecho slowakisch mit Bindestrich geschrieben ivar, was der Unteilbarkeit und der Zusammengehörigkeit des tschechischen und des slowakischen Volkes widerspreche. Gestorben: am 21. Januar nach langem schweren Leiden im Alter von 73 Jahren Herr Louis Seiring, der zuletzt im Hause Bosworth L Eo. in Leipzig tätig war. Der Verstorbene zählte zu de.l Gründern des Allgemeinen Deutschen Buchhand' lungsgehilfen-Verbandes, dem er seit Oktober 1872 angehörte: ferner: im 35. Lebensjahre der Buchhandlungsgehilse Herr Arno Paul Hartwig in Leipzig. Mitteilungen der Werbeftelle. Buchkarle. schlossen haben. Die vor jedem Namen befindliche Nummer ist die Zahl, die den betreffenden Firmen in unserem Verlegerschlüssel zu- gefallen ist und die — um eS zu wiederholen — bei dem Teil der bringen (also nach der Gewichtsangabe), damit die Druckerei diese Angabe, ohne die Zeile neu umbrechen zu müssen, herausnehmen kann (vgl. Karte k). 1. R. Oldenbourg, München. 2. Neuwert-Verlag, Schlüchtern. 4. Siegbert Schnurpseil. Leipzig. .6. Anthropos-Verlag. Prien. 6. Kampmann L Schnabel. Prien. 7. Adolf Bonz L Comp.. Stuttqart. 8. I. C Hinrichs'iche Buchh., Leipzig. 9. Wilh. Langguts Eßlingen. 10. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig 11. Johannes Herrmann. Zw ckau. 12. I. F. Lehmanns Verlag. München. 13. l)r. Werner Klinkhardt, Leipzig. 14. Gebr. Enoch, Hamburg. 15. G. Braun vorm. G. Braun'sche Hofbuchdruckerei u. Verlag G. m. b. H, Karlsruhe i. B. Da noch mancherlei Zweifel über die genaue Anordnung des Sakes zu bestehen scheinen,^ veröffentlichen wir umstehend noch Verlagssästüssel. In dieser Form bitten wir die Zahl anbringen zu wollen. Zu beachten: nur Karte d trägt die Angabe der Interessenten! Wir empfehlen, für die Buchkarten den üblichen gelblich-weißen
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