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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1925
- Strukturtyp
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- 1925-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1925
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- Deutsch
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Sprechsaal. 20, 24. Januar 1925. vornimmt, der die Jahreszahlen bringt. Moral: der Verleger hat selbst Interesse daran, über das Alter seiner Bücher auch in seinen Verlagsverzeichnissen Auskunft ziu geben. Berlin. G. Dinkgraeve. Die vorstehende Klage müssen wir als berechtigt anerkennen. Wir werden in Zukunft bei allen unseren Anzeigen und Verzeichnissen die Jahres- und Seitenzahlen angeben. In bezug auf die Vornamen der Autoren halten wir uns an die Angaben, wie sie auf den Titel blättern der einzelnen Werke erscheinen. Berlin. Gebrüder Born traeger. Obiger Anregung bin 'ich gern bereit Rechnung zu tragen und werde sie bei Neudruck meiner Verlagsverzeichnisse gern berück sichtigen. Berlin W. 10, Genthiner Str. 39. M. Krayn, Verlagsbuchhandlung. Bücherbettel und kein Ende. «Vgl. zuletzt Bbl. 1824, Nr. 288 u. M4, sowie 1825, Nr. 4.> Zu diesem Fragenkreis kann säst nicht mehr etwas Neues gesagt werden, sondern hier kann mau eigentlich nur noch von täglichen Wiederholungen sprechen. Es dürfte immerhin aber doch einzigartig dastehen, daß sogar das Sortiment, dem doch daran gelegen sein muß, daß die Verleger gegen den Bücherbettel angehen, diesen Bücher bettel geradezu erst hervorruft. Dafür ist bezeichnend folgender Fall: Die Leitung der städtischen Volksbüchereien und staatlichen Be ratungsstelle einer großen Industriestadt Deutschlands, die auch nicht gerade große Schulden mehr hat, sondern recht gnte Einnahmen aus ihren Steuerquellen im Jahre 1924 hatte, schickte uns am 12. Dezember 1924 ein vervielfältigtes Rundschreiben, das, wie wir später erfuhren, leider bei sehr vielen Verlegern wieder den gewünschten Zweck er reichte. In diesem Rundschreiben bat man wegen der nur sehr be schränkt zur Verfügung stehenden Mittel um einen Nachlaß von 20 bis 25A beim Bezug von Büchern. Gefordert wurden 150 Verlagsver zeichnisse, um sie den unterstehenden Volksbüchereien weitergeben zu können. Wir lehnten am 16. Dezember diese Preisermäßigung ab und machten vor allen Dingen daraus aufmerksam, daß wir auf keinen Fall dem ortsansässigen Sortimentsbuchhandel in den Rücken fallen würden, wozu uns auch die zugesicherte vertrauliche Behandlung auf keinen Fall verleiten würde. Der Leiter der städtischen Büchereien schrieb dann am 22. Dezember zunächst einmal von den vielen Ver legern, die persönlich oder schriftlich ihm dauernd Angebote mit wesent lichen Preisermäßigungen machten, wir seien nach seiner Meinung rück ständig und würden durch unsere vereinzelte Stellungnahme die Sache nicht bessern. Im übrigen — und nun kommt die Hauptsache — entspräche sein Rundschreiben an eine Anzahl von Jugendschriften- vcrlegern durchaus der Anregung eines ortsansässigen Sortimenters, der als Mitglied des Ausschusses der städtischen Büchereien diesen Weg selbst vorgeschlagen habe! Ja ja, wenn der böse Verlag nicht wäre!! Stuttgart. Franckh' sche V e r I a g s h a n d l u n g. Ich erhielt folgenden Bettelbrief: Oldenburgischer Landes-Lehrerverein. Oldenburg i. O., 11. Januar 1925. Wir bitten, uns die biblischen Anschauungsbilder von L. Wange mann zwecks Aushang in unserm Schnlmuseum gratis zu über weisen. Hochachtungsvoll Ausschuß f. d. Schulmuseum. Ich antwortete daraus mit nachstehenden Zeilen: »Auf das gefl. Ersuchen vom 11. Januar, zum Aushang im Schulmuseum 1 Serie Wangemann, Biblische Anschauungsbilder gratis zu überweisen, bedanre ich Ihnen Mitteilen zu müssen, daß ich diesem Ersuchen aus prinzipiellen Gründen nicht stattgeben kann. Es ist dem Buchhandel wie jedem anderen Gewerbe nicht möglich, seine Erzeugnisse zu verschenken. Es fiele dann jeder Sinn eines Gewerbes oder einer Arbeit weg. Ebensowenig wie ein Lehrer in der Lage ist, seine Arbeitskraft dem Staate umsonst zur Verfügung zu stellen, ein Tischler Pulte umsonst für die Schule liefern wird, ist es auch dem Buchhandel nicht möglich, seine Erzeugnisse an die jenigen Stellen zu verschenken, die für deren Benutzung und käuf liche Abnahme in erster Linie in Frage kommen.« Womit hat es der Buchhandel verdient loder verschuldet?!), daß immer wieder gerade an ihn derartige unsinnige Forderungen gestellt werden? Stephan Geibel Verlag i. Vollm.: Müller. Geibel. * Die Berufsschule für Jünglinge und Mädchen in Berlin, Bezirk Köpenick hatte vom Verlag der Zeitschrift für Betriebswirtschaft Spaeth L Linde in Berlin ein Freiabonnement auf diese Zeitschrift erbeten. Der Jndustrieverlag Spaeth L L i nde antwortete darauf: »In Erledigung Ihres Schreibens vom 6. d. M. bedauern wir, Ihnen Mitteilen zu müssen, daß wir die »Zeitschrift für Be triebswirtschaft' nicht kostenlos abgeben können. Wir müssen sagen, daß wir Ihr Ansuchen als außerordentlich merkwürdig betrachten. Die Stadt Berlin hat wahrlich Geld genug, um ihre Schulen so auszustatten, daß sie sich das notwendigste Be rufsmaterial selbst anschaffen können. Haben Sie an Ihre Handwerker auch das Ersuchen gerichtet, Stühle, Tische und dergleichen kostenlos zu liefern? Die »Zeitschrift für Betriebswirtschaft' wird nicht deshalb von uns verlegt, um kostenlos abgegeben zu werden.« * Weiter wurde uns ein Bittgesuch der Pädagogischen Zen- t r a l b ü ch e r e i d e r S t ad 1 W i e nv o r g e l e g t, worin diese um kostenlose Zusendung der »Lehrerzeitung für Westfalen« ersucht. Die Herren Verleger werden immer wieder darauf aufmerksam gemacht, daß von der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, Gerichtsweg 26, Deutsches Buchhändlerhaus, ein Vordruck zu beziehen ist, der zur Abwehr aller solcher Wünsche geeignet ist. Der Wortlaut dieses Vordrucks lautet: Unter Hinweis auf die nachstehenden Ausführungen teile ich Ihnen mit, daß ich grundsätzlich von der Abgabe von Schenkungs- Exemplaren absehe und deshalb Ihrem Wunsche nicht entsprechen kann. Hochachtungsvoll Mitglied des Deutschen Verlegervereins. An die Mitglieder des Deutschen Verlegervereins. Stetig wachsen die Ansprüche an die Freigebigkeit der Ver leger in Form von Gesuchen um Freiexemplare, die zu gemein nützigen oder anderen, oft selbstsüchtigen Zwecken erbeten werden. Die übergroße Liberalität, die hier Jahrzehnte hindurch bewiesen worden ist, hat zu immer neuen Wünschen gereizt und die Vor stellung geweckt, daß der materielle Wert des Buches tief unter seinem ideellen stehe, daß das Geistesprodukt für den Verleger gewissermaßen nur bedrucktes Papier bedeute. Um diesen verhängnisvollen Irrtum zu beseitigen, hält es der Deutsche Verlegerverein für seine Pflicht, seinen Mitgliedern ans Herz zu legen, alle Gesuche um Schenkung von Büchern, Atlanten, Anschauungs- und Lehrmitteln aller Art sowie Zeitschrif ten in Zukunft abzulehnen, und zwar ohne Ausnahme und ohue Ansehen der Person und des Zweckes. Den Vorwurf der Eng- und Hartherzigkeit wird so lange nie mand erheben können, als unsere Mitglieder sich nach ihrem Können an gemeinnützigen Bestrebungen beteiligen. Daß sie in dieser Be ziehung hinter keinem andern Stande zurückstehen, glauben wir zu wissen. Der Vorstand des Deutschen Vcrlcgcrvereins. Zentralbüro für Westdeutschland, Köln, Gladbacherstr. 14. Unter dieser Firma schreibt auf einem Konzeptbogen ohne Firma der Geschäftsführer einer Kalksandsteinindustrie A.-G. an eine Reihe von Verlagshandlungen und bittet um Überlassung von Büchern und Zeit schriften zum Vertriebe an seine zahlreiche Kmrdschaft. Er behauptet, einen großen Abnehmerkreis zu haben, und renommiert mit der Kund schaft der Kölner und Bonner Universität und vieler katholischer Ver eine. An der Kölner Universität ist, wie ich festgestellt habe, die Firma nicht bekannt, Lieferungen haben nicht stattgefunden. Die Ver leger werden gut tun, bei etwaigen Anfragen der Firma sich möglichst vorsichtig zu verhalten. Ob es sich um Bücherbettel handelt oder ob der Schreiber des Briefes einen Büchervertrieb einrichten will und große Beziehungen vortänscht, um hohe Rabatte herauszuschlagen, habe ich nicht ermitteln können. Köln, den 21. Januar 1926. Paul Gtuermer.
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