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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Sprechsaal. X; 115, 19. Mai 1923. durch 109V geteilt, hieße, jedes Mitglied müßte 9375 Mark im Jahre zahlen, oder de! jedem Todesfälle 355 Mark. Wäre die Stcrbckassc örtlich begrenzt, so wäre es sehr leickch cinznrichtcn, daß durch einen Boten bei jedwedem Todesfälle dieser Betrag einkassicrt würde. Dieses ist aber nicht möglich, weil die Stcrbckassc der deutschen Buchhändler übcrS ganze Reich verteilt ist. An Portospcscn und Arbeitskräften würde mehr verschluckt werden, als die cinzuzichendcn Einzclbcträgc ciubrächtcn, darum haben die Bremer Kollegen, welche die Sterbe- kassc gegründet haben, folgendes Excmpcl gemacht. Sie haben sich gesagt: 25 Todesfälle aus 1000 gerechnet, ist sehr hoch und reicht hin, um ganz sicher sein zu können, daß bei einer Umlage von 12 000 Mark 1. -die 375 000 Mark sofort gezahlt werden können (denn gerade die schnelle Hilfe ist sehr wichtig bei der Stcrbckassc), 2. daß alle Unkosten gedeckt werden un-d daß 3. noch etwas übrig bleibt, um einen Reservefonds anznlegeu für alle möglichen Ereignisse, die cintreten können. Das Eintrittsgeld soll sofort dem Reservefonds zngesührt werden, der jährlich durch, die überschüssigen Gelder vergrößert wir-d, in der bewußten Absicht, dahin zu kommen, daß nach einer gewissen Anzahl von Jahren für Mitglieder die Beitragdleistung anshört oder ermäßigt werden kann, den Mitgliedern aber der volle Genuß -des Sterbegeldes gewahrt bleibt. Die Satzungen werden in allernächster Zeit veröffentlicht werden. Alles wird jetzt den zuständigen Behörden übermittelt. Sowie wir die Antwort und die Erlaubnis von dort haben, tritt die Kasse in Tätigkeit. Alle diejenigen, die sich bis zum 1. Juli gemeldet haben, zahlen daS Eintrittsgeld, das im Börsenblatt Nr. 107 vom 9. Mai 1923 veröffentlicht ist. Zahlungen bitte ich vorläufig noch nicht zu leisten, dieselben werden im Börsenblatt angefordert werden. Das, was ich immer wieder betonen muß und auch dieses Mal wiederhole: Schenken Sic uns Bremern bitte Ihr volles Vertrauen, wir werden es zu rechtfertigen wissen, weil wir wissen, daß wir viel von Ihnen verlangen. Der Vorsitzende des Kreises Norden hat schon jetzt die Freundlichkeit gehabt, das Amt im Vorstand der Sterbekasse anzuuehmeu, und auch der Vorstand des Börsenvereins wird gebeten, sich durch ein Mitglied darin vertreten zu lassen. Die Kasse kann ein festes Bindeglied für die Mitglieder des Börsenvcrcins werden und soll und muß vielen Hilfe geben. Alle, die sich bis heute ohne Verbindlichkeit (auf unseren ersten Fühler hin, wieviel sich beteiligen würden) angcmeldct haben, bitte ich dringend, sich jetzt endgültig auf direkter Karts laut Vorlage im Börsenblatt Nr. 107 anzumeldeu, denn nur diese Anmeldung gilt. Mit deutschem Gruß! W. Hermann. Zu den Ankündigungen von Verlags- und Preis- anderungen einzelner Bücher. Es hat mich immer verwundert, daß den so häufig in den Spalten des Börsenblatts verzeichncten Käufen- und Verkäufen wie Preis herabsetzungen einzelner Vcrlagsartikel fast niemals die Jahres zahl des Erscheinens dieser nunmehr in anderen Besitz über- gcgangenen oder im Kaufpreis geänderten Bücher von seiten des an zeigenden Verlegers beigefügt erscheint. Noch einfacher würde cs sein, wenn angegeben würde, in welchem Katalog-Bande das betreffende Werk zum letzten Male ausgcführt steht. Nach meiner Ansicht sollte -die Redaktion des Börsenblatts bei Aufnahme solcher Anzeigen die An gabe der Jahreszahl des Erscheinens zur Bedingung machen, die jedem Kollegen ermöglicht, erwünschte Berichtigungen in den Katalogen vorzunehmen. Würde dieser Vorgang nicht oftmals dem Sortimenter Arger und Zeit, evtl, auch Kosten ersparen? Oder gibt es Sortimenter, die solche Büchcrtitcl unverdrossen so lange nach schlagen, bis sie das Jahr gefunden haben? M. Bemerkung der Redaktion: Wir sind nicht der Ansicht, daß es sich empfehlen würde, den Herren Anzeigenden die oben verlangte Bedingung a u fzu e r l c g c n, die übrigens auch gar nicht in der Befugnis der Redaktion liegen würde. Auch zur Ergänzung der Titel angaben in den ihr zugchenden Inseraten dieser Art würde die Re daktion nicht ohne weiteres ein Recht haben. Würde aber an maß gebender Stelle erwogen werden, ob der Redaktion hierzu ein Auf trag erteilt werden könnte, so müßten auch manche sich aufdräugeudcn Gcgcngründe dabei berücksichtigt wcr-dcn, namentlich der, daß diese Ergän zungen ohne Verzögerung der Aufnahme der Anzeige nickt immer zu ermöglichen sein dürften, ferner daß die Auftraggeber überhaupt sehr wenig geneigt sein würden, sich neuen Vorschriften bei Aufgabe ihrer Anzeigen zu unterwerfen. Es kann auch nicht erwartet werden, daß sich der Anzeigende derartige Vorschriften- vorkommen-dcusalls immer gegenwärtig hält. Die daraus entspringende Nichtbeachtung würde also häufig zu zeitraubendem, kostspieligem und nicht immer ange nehmem Briefwechsel führen. — Es ist unbedingt Pflicht jedes An zeigenden, die Jahreszahl se l b st anzugeben. Zur Kritik des Abkommens der Schulbuchverleger mit dem deutschen Ptzilologenverband. (Vgl. Bbl. Nr. 79, 99 u. 109.) Das Trinkgeldunwesen ist abgeschafft, als entwürdigend für beide Teile, es lebe das Lehrer-Freiexemplar! Warum, das wissen die Herren, die es vermutlich mit Entrüstung zurückweisen werden, wenn jemand dabei an unlauteren Wettbewerb denken sollte. Gewiß, die Exemplare, die als Frei- oder Handexemplare, neuerdings auch noch für Hilfsbüchereicn abgegeben werden, können bei der nächsten Auflage übergedruckt werden. Papier spielt ja keine Nolle! Wie aber steht es mit den Personal-, Verpackungs- und Portokosten? Das Porto wird ja berechnet! Wer kontrolliert und reklamiert die nicht eingehenden Läpperposten?! Aber mein Bester, am Schulbuch wird ja »so un endlich viel« verdient, daß das alles nicht ins Gewicht fällt und es nur verwunderlich ist, daß das Unterrichtsministerium oder der Elternbeirat nicht energisch gegen die zu hohen Schulbuchpreise ein schreitet. Berechtigung hat das Frei- oder Handexemplar-Unwesen über haupt nicht, denn die Begründung des Lehrers, daß er das betreffende Schulbuch ja nur im Interesse der Schüler benötige, wende man ein mal, auf das Handwerkszeug anderer Berufe an, um die Haltlosigkeit derselben zu erkennen. Das Unwesen ist allerdings so eingewurzelt, daß die Bittsteller sich gar nicht dessen bewußt werden, wie erniedri gend cs für sie ist. Sie bitten auch kaum noch, sie fordern und be trachten ihre Forderung als ihr Recht. Und folgst du nicht willig, so brauch' ich Gewalt. Das Ausspielen der Verleger gegeneinander und die Drohung mit Abschaffung wird jedem Verleger bekannt sein, der in dieser schweren Zeit versucht, die Last abzuschütteln. Wenn der Staat die Lehrer nicht hinreichend besolden kann, daß -diese die Handexem plare bezahlen können, so soll der Staat, der ja sogar den Schulkin dern die Schulbücher unentgeltlich liefern wollte, hier den Anfang machen. Von der leider ohne vorherige Aussprache der beteiligten Ver leger (ich hoffe, cs werden sich nach Beendigung des Schulbuchgeschäfts noch mehr zum Wort melden) getroffenen Vereinbarung bzw. von den »empfohlenen« Grundsätzen ist meines Erachtens unter ^ nur Ziffer 1 annehmbar. Als Äußerstes könnte Ziffer 3 zugestanden werden mit dem Zusatz der Spesenbercchnung. — Uber 6 1a bin ich eigentlich sprachlos. Wer, wie, wo und wann stellt denn -den Gesamtverbrauch fest? Wenu der Direktor der Schule oder der Bücherwart der Hilfsbücherci heute bestellt, soll ich ihm schreiben, er möge 2—3 Wochen warten, bis ich fcslstellcn kann, wieviel Exemplare von den Sortimcntsbuchhändlern am Ort bezogen wurden? Gedacht ist dabei wohl an Sammclbczug direkt oder durch ein Sortiment. Wie aber sicht es in der Praxis aus? (Vgl. hierzu Bbl. Nr. 109.) Wozu überhaupt diese Sondcrbesteuerung des Verlegers? Der Erlaß des Preuß. Ministers für Wisscuschafr, Kunst und Volksbildung vom 15. 2. 1923 (s. Bbl. Nr. 60 v. 12. 3. 1923) spricht sich doch unter 4 ganz klar über die Schaffung und Speisung der Hilfsbllchcrei aus, ohne im geringsten vom Verleger, dessen Absatz möglichkeit durch diese ohnedies geschmälert wird, auch noch eine Zubuße zu verlangen. Wenn also trotzdem der »einsichtige-- Verlag das dringende Bedürfnis hat, noch zuzusteuern, wo ihm bereits genommen wird, so wäre das Äußerste eine beschränkte Anzahl (etwa 3—5) zu halbem Preise unter Spesenbercchnung. Halle a. S. E. Thamm. Bestrafung verbotswidriger Bücherausfuhr. Der Tiroler Buchhändler-Verein teilt uns zu der in Nr. 104 gebrachten Notiz mit, daß cs sich hier um den vor längerer Zeit von einer hiesigen Firma entlassenen Buchhandlungd-gchilsen Franz Schclenz handelt. Dieser hatte weder eine Konzession, noch ein Ladengeschäft,«steht auch, nicht im Buchhändleradreßbuch. Es ist vcrwun-dcrlich, daß er trotzdem von deutschen Verlagsfirmen be liefert wurde. Es handelt sich hier um eins jener Elemente, die von den Schiebereien ins Ausland leben. Verantwort!. Redakteur: Richard A l b e r t i. — Verlag: Der Börsen nerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Nuchhändlerhius. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig — Adresse derRedaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerl-auös 712
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