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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1923
- Strukturtyp
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- 1923-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1923
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«iNc»dI»u» Dkschn. v»chh»nd-l. Redaktioneller Teil. X? 115, 19. Mai 1923. Rohstoffintcnsität so ans, daß die Verringerung der Arbeitsinten sität kaum ins Gewicht sällt, also kleinere Auflagen sind rentabler, wobei besonders die Einstellung des beweglichen Produktionskapi tals günstig beeinflusst wird. Natürlich hängt die Erwägung einer kleineren, bzw. größeren Auflage auch bom langsamen, bzw. schnel leren Absatz ab. Zu der Frag« der K a l k n l a t i o n s me t h o d e wurde fcstgestellt, daß eine gemeinsame Kalkulationsmcthodc der Verleger nicht borhanden sein kann, da die Prcisresultate ganz un glaubliche Unterschiede anfweiscn. Es scheint, daß noch immer ein Teil der Verleger einesteils über die Steigerung der Bnchrohstossc nicht unterrichtet ist, andcrnteils, bon der Wandelbarkeit des Mark- bcgrisfs noch nicht im geringsten berührt, Papier oder Drnckkosten in die Kalkulation init dem seinerzeit gezahlten Nominalbetrag« einstellt. Es wurde Übereinstimmung erzielt, daß selbstverständlich jeder Kalknlationsfaktor mit dem Betrage einznsetzcn ist, der für denselben am Tage der Kalkulation aufzuwenden wäre. Besonders glückliche Einkanfsmöglichkeiten, beispielsweise von Papier, den Konsumenten des Fertigprodukts znkommc» zu lassen, ist im glei chen Maße eine wirtschaftliche Torheit wie die Berschleudernng des Verlagskapitals vor Einführung der Schlüsselzahl. Eine weitere Erklärung für die gewaltigen Preisunterschiede mag auch darin zu finden sein, daß größere Verlagsanstaltcn mit Druckereien, Buch bindereien und teilweise sogar eigenen Papierfabriken verbunden sind. Aber auch hier muß es als wirtschaftlich unlogisch angesehen werden, daß die Möglichkeit des billigeren Papierbezngs oder der geringeren Drnckkosten ausschlaggebend sür den Buchpreis ist, denn die Verbilligung dieser beiden Faktoren für den betreffenden Verlag erweist eigentlich nur, daß die übrigen auftraggebcndcn Fir men zugunsten einer Produktionsderbilligung des mit den Be trieben verbundenen Verlages Preisllberteuerungen in Kauf neh men müssen. — Zur Honorarfrage wurde festgestellt, Kuß für wissenschaftliche Bücher im Frieden ein Bogenhonorar von 59, 75 bis lvv Mk. galt. Der jüngste Marburger Vorschlag der wissenschaftlichen Autoren war tzs, Friedenshonorar multipli ziert mit der Schlüsselzahl des Börsenbcreins. Inzwischen haben Besprechungen innerhalb der beteiligten Verlegergruppe zu dem Resultat geführt, als Höchstgrenze ^ Friedenshonorar multipliziert mit der Schlüsselzahl des Börsenberichts anzubieten. Ob dieser Verlegervorschlag sich durchsetzen wird, können erst weitere Ver handlungen zeigen. Die Aussicht dafür scheint nicht allzu groß zu sein, da die Wissenschaftler auf ihrem Marburger Vorschlag be stehen zu bleiben beabsichtigen und bon Outsidern des Verlages eine unausgesprochene Unterstützung erfahren. Bei schönwis se n s ch a f t l i ch c n und kulturellen Büchern interessiert mehr die Frage des prozentualen Honoraranteils, für den im allgemeinen die Überzeugung durchgedrungen ist, daß solche Honoraranteile nur noch auf den Verlagsbruttoerlös errechnet werden können. Die Be gründung dafür liegt in der Erkenntnis, daß trotz aller theoretischen Bemühungen in Wirklichkeit ein fester Ladenpreis cts kacto in Deutschland nicht mehr besteht. In der Frage der Umwandlung laufender Verlagsverträge ans eine prozentuale Beteiligung bom Bruttoerlös sind verschiedene Erfahrungen gemacht worden. Ein zelnen Firmen ist diese Umwandlung bis auf lvcnigc Ausnahmen geglückt. Bei anderen, die dabei mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, scheint es sich in der Hauptsache um Autoren zu handeln, die irgendwie mit Schutzverband oder Akademischem Schutzverein in Berührung stehen. Es darf aber nicht nachgelassen werden in der Bemühung, die Verträge ans diese zurzeit einzig mögliche Basis zurückznfllhrcn. Über die Frage Honorierung bom Bruttoerlös des gehefteten Exemplars oder Honorierung bom Brnttocrlös über haupt konnte eine volle Übereinstimmung nicht erzielt werden. Der größere Teil der anwesenden Verleger sprach sich aus Ncinlich- keits- und übersichtlichkeitsgründen für die Honorierung vom vol len Bruttoerlös, also einschließlich der gebundenen Exemplare ans. Die übersetzungsrechte werden allgemein zu billig ab gegeben; man muß Anlehnung an die Autorisationsgcbllhren in Friedensgoldmark suchen. Übersetzungsvermittlungsbureaus wur den widerspruchslos abgelehnt, da diese natürlicherweise von den übersetzungshonorarcn einen mehr oder weniger großen Teil für sich beanspruchen. Es wird für praktisch empfunden, das Über- setzungsrccht immer nur für eine ziffernmäßig beschränkte Auflage zu vergeben, wodurch einesteils die Kontrolle über die Auslagen höhe vorhanden ist, andernteils eventuell zu niedrige Honorar forderungen sür die erste Auflage bei zweiten Auflagen korrigiert werden rönnen. Betreffs des V e r f i l m u n g s r e ch t s wird aus die Anstalt für musikalische Rechte, Berlin, verwiesen, die in dieser Frage als die gegebene Vermittlungsstelle zu betrachten ist. Eine wichtige Frage für richtige geschäftliche Dispositionen ist die bis auf den laufenden Tag geführte Statistik. Hier liegt im Verlag vieles im argen. Für die Notwendigkeit einer Betriebssta tistik sind die Meinungen geteilt. Einzelne Verleger lehnen Sta tistik als Zeitvergeudung überhaupt ab. Vorbedingung ist: keine Zahlenstatistiken, sondern entweder Prozentstatistiken oder Stück- zahlstatistiken, bzw. Kilostatistiken. Die A b s a tz st a t i st i k ist mög lichst zu vereinfachen. Es ist bei prozentualer Honorierung vom Bruttoerlös ja selbstverständlich, daß die Verlagserlösbeträge sta- listisch mit erfaßt werden müssen. Ob es von Vorteil ist, lediglich Stückzahlstatistiken für honorarfreie Bücher vorzunehmen und nur für prozcntualbcteiligte Autoren auch den Verlagserlös statistisch mit aufzunehmen, hängt von der individuellen Lagerung des betref fenden Betriebes ab. Bei den gemeinsamen Verhandlungen am Nachmittag wurde die Übereinstimmung bei den Schwankungen der Geschäftsspesen vor und nach dem Kriege bei Verlag und Sortiment sestgestellt. Da mit war die Frag« des Teuerungszuschlages überhaupt erledigt, und es hängt von den entscheidenden Stellen ab, daraus die Kon sequenzen zu ziehen. Die Verleger lehnten cs ab, irgendwelche Schritte darin zu tun, es sei Aufgabe des Sortiments, für möglichst schnellen Abbau und dadurch für einen allgemein gültigen einheit lichen Ladenpreis zu sorgen. Wie weit jener gefährdet ist, konnte ein Schulbuchverleger durch folgende Tatsache illustrieren: Ein Schulbuch, das den regulären Preis von 4290 Mk. hatte, wurde jüngst in Berlin in den Preislagen von 3899 Mk. (also billiger als beim Verleger) bis 5400 Mk. verkauft. Die schwierige Frage, wie weit es für den Verleger heute bei gleitender Währung noch möglich ist, seine Bücher in Kommis sion zu geben, erfährt ihre Lösung durch die Einführung der B u ch h ä n d le r m a r k. Rur langsam erhielt dieser Gedanke eine feste Form und erlangte erst seine Ausprägung in einer Nachsitzung am Sonnabend vor Kantate in Leipzig seitens der dort anwesenden Lauensteinei. Er fand seine Formulierung in einer Entschließung, die am Kantatesonntag in der Hauptversammlung zur Vorlesung kam. Sie führte dort zu dem Beschluß, einen Ausschuß zum wei teren Durchdenken der Praktischen Seite dieses Vorschlags einzu- setzcn. Inzwischen hat sich bereits eine Reihe Verleger und Sor timenter zusllmmcngefnnden, die praktisch damit den Anfang machen. Es war uns selbst eine Überraschung, daß ein Mitglied des Lauen steiner Kreises, F. L. Habbel in Regensburg, der zu der jetzigen Tagung zu kommen beruflich verhindert war, bereits selbständig die Kantatcbcrsammlung vor die Tatsache der praktischen Einliih- rnng eines Gutscheines sür die Buchhändlcrmark stellte. Es mag ein gutes Vorzeichen sür diesen Gedanken sein, daß der erste Vorschlag zur Einführung der Schlüsselzahl (siche Bbl. Nr. 42 bom l8. Fe bruar 1922) von dem gleichen Bcrufsgenosscn ausging. Eine längere Aussprache, zumal mit den drei anwesende» öster reichischen Berussgcnossen, erweckte die Tätigkeit der Auße n h a n- delsnebe nstcllc. Man entschied sich für Beibehaltung der selben, weil trotz der augenblicklichen annähernden Parität zwischen Inland- und Auslandpreis sehr rasche Devisenaufwärtsbewegun- gen erfolgen können, während die Steigerung der Produktions kosten des Verlages und damit das Steigen der Schlüsselzahl nicht im gleichen Verhältnis erfolgt und für diese Zeiträume der Schutz der Außenhandelsnebenstellc notwendig ist. Anznkämpfen ist aber auf alle Fälle gegen die Vcrbureaukratisicrnng dieses Insti tuts, die in der letzten Auslandsvcrkanfsordnnng wieder besonders fühlbar ist. Di« Außenhandelsnebenstelle ist vorläufig berechtigt als Sperre, di« es unmöglich macht, Waren zu billig hinansgehen zu lassen. Es sind aber mit aller Energie die Eingriffe in die Preisbestimmung des Verlages abzulchnen, da diese Befugnis der Anßenhandelsncbcnstelle nicht zustcht. Ebensowenig ist sie in der Lage, den Verleger zwingen zu können, Währungskonten für lue einzelnen Exportfirmen zu führen, die in den meisten Fällen viel Arbeit, aber wenig Nutze» cinbringen. All diese Übergriffe sind einzeln oder gemeinsam mit voller Eindeutigkeit abzulehnen. Diese
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