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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1894
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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219, 29. September 1894. Nichtamtlicher Teil. 5695 wahrscheinliche Achnlichkcit hcrauszuklügelu, schließlich ob das Monument rein allegorisch anfgefaßt wird, damit wollen wir ans hier nicht anfhalten, es hat auch thatsüchlich in der Halle, wie diese uns vorschwcbt, nicht dieselbe Wichtigkeit wie als Statue ans einem dffcntlichcn Platz; denn die Halle muß zugleich eine Walhalla für die Heroen und Epigonen der Kunst Gillenbergs werden, deren Persönlichkeit durch authen tische Portrats wirklich festgcstcllt ist. In diesem Kreise konnten nach gewissenhafter Prüfung des Bcrcinsvorstandes ausgezeichnete Verstorbene, durch Statue, Büste oder Bild Platz finden. Doch ist cs nicht notwendig den Plan ans einmal ansznführcn. Die Wände (cventualiter die Kuppel) der Halle wäre» mit auf die Geschichte und technische Aus übung des Buchgewerbes bezüglichen Fresken zu schmücken. Den besten und wertvollsten Schmuck der Halle müßten jedoch die schönsten Perlen der Bnchdruckcrknnst und der verwandten Künste bilden, die mit strenger Kritik aus den Beständen des Buchgewerbe-Museums ansznwühlen und in würdig ansgcstattcten Glasschränkcn und -Küsten zur An schauung zu bringen wären. In der Vorhalle müßten die vorgntcnbergischcn Schrift- und Druck-Denkmäler in Stein, Metall, Thon, Wachs oder ans Papprus und Pergament ansgestellt werden. Hier wäre auch der Platz, um die Förderer des Museums in dankbarer Erinnerung namhaft zu machen. In einer solchen Halle, wie wir sie hier vor Augen haben, kann der Jünger Gntcnbergs für seine Kunst warm werden und Mut fassen; hier kann er das Schlachtfeld für seine geschäftliche Tapferkeit erblicken. Von hier fortgehcnd, kann er sich einbilden, er trüge den Marschallsstab seines Berufs im Tornister, wenn er auch zu den vielen gehören sollte, die es trotz allen Strebens nur bis zum Korporal bringen. Diese kurzen Andeutungen müssen für heute genügen, um so mehr, als eine vom Ccntralverein für das gesammtc Buchgewerbe heransgcgcbcne Denkschrift »Das deutsche Bnch- gcwerbe-Museum, Gegenwart und Zukunft die Forderungen ausführlich behandelt, die man an ein deutsches Buchgewerbe- Museum in seiner Vollendung stellen muß?) Aber wo ist nun der erwähnte prädestinierte Platz zu finden? Die Antwort hierauf wird uns nicht schwer. Wo das Buchhändlerhans liegt, wie es aussieht und daß sich dahinter ein sogenannter großer Garten befindet, wissen wohl so ziemlich alle Leser des Börsenblattes. Ferner wissen manche derselben, sowie alle Leipziger, daß wieder hinter diesem Garten ein großer polygonisch gebildeter Platz liegt, dessen Front nach einer, dein Namen nach Schreiber dieses unbekannten, sehr breiten, jetzt noch häuserleercn Straße geht und dessen Rückseite an den Garten des Buchhändlerhauses grenzt. Für jetzt kampieren dort ctiva 50 rotbemalte Straßen- Sprengwagcn. Das ist der prädestinierte Platz, der dem Schreiber dieses seit 1888 täglich von früh an Kummer macht, iveil er ihn, nur durch Raub im Gedanken als Eigentum des Ccntral- vcrcins betrachten kann. Dieser Platz ist wie kein zweiter geeignet für die Gntenberghalle mit Museums- und Aus stellungs-Gebäude, soivie für das beabsichtigte »Buchgewerbe- Hans«. Das würde nicht nur einen großartigen Gebäude- Komplex, sondern auch einen Komplex buchgewcrblicher Insti tutionen bilden, wie cs keine Stadt, weder Europas noch Amerikas aufivciscn kann, weil kein Land die wunderbare Organisation des deutschen Buchhandels besitzt. Würde hierin, inmitten der Prosa des Geschäfts, nicht ein gutes Stück Poesie liegen? Oder sollte es nur Phan tasterei sein, zu glauben, daß die vielen Schwierigkeiten, *) Die Denkschrift ist auf Verlangen vom Sekretariat des Centralvereins zu erhalten. Einundsechzigster Jahrgang. die sich noch zeigen müssen, bevor das Ziel erreicht werden kann, sich nicht durch Ausdauer, Energie und Zusammen wirken aller Beteiligten überwinden ließen? Das können wir nicht glauben, um so weniger als ein mächtiger Schritt zur Verwirklichung bereits gcthan ist. Denn, wie bekannt, haben die Gunst der Königl. Sächsischen Regierung und die Einsicht und Liberalität der sächsischen Lnndstände zu der Gutenberg halle einen festen Grund gelegt durch llcberwcisung der für 400 000 angekanftcn Klcmm'schcn Inkunabel-Sammlung an den Ccntralverein für das gesammtc Buchgewerbe, als »Grundstock für das Deutsche Buchgewerbe-Museum.« Dies im Verein mit der vorhandenen Klcmm'schcn Kapital-Stiftung und den Erwerbungen des Ccntrnlvcrcins repräsentiert einen Geldwert von über einer halben Million Mark. Dieser Grundstein ist zugleich ein leuchtender Edelstein, von welchem täglich und hoffentlich für alle Zeiten frische Lebenslust und Helles Licht über das Buchgewerbe ausströmen werden. Darum sei die Losung in der Denkmals-Angelegenheit: Allgemeine Agitation und allgemeines Zusammenwirken für die Gutenberg-Halle. edel durch ihre monumentale äußere und innere Gestaltung, edel durch die Schätze, die sic birgt. C. B. Lorck. Denkschrift des Vorstandes des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler gegen die buchhändlerische Konkurrenz der Lehrer. dem k. k. llnterrichtsminister >>r. Ritter von Madeyski am 21. Februar d. I. in Audienz überreicht. Euer Excellenz! Die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musi kalienhändler und der Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler erlauben sich nachstehende Denkschrift über die unerlaubten Buchhandclsgcschäfte der Lehrer und Lehrcrvcreine, insbesondere des Lehrcrhaus-Vercines in Wien, sowie über die vorschriftswidrige Approbicrung von Lehr büchern und Lehrmitteln zur geneigten Würdigung und Ab hilfe zu unterbreiten. Es war von jeher eine der wichtigsten Aufgaben der österreichischen Schulgcsctzgebung und hohen Unterrichtsver- waltuug, von der Schule alles fern zu halten was ihren Erfolg beeinträchtigen könnte. Insbesondere haben die neueren Schulgesetze auch dafür gesorgt, daß den Lehrern ein standes gemäßer Unterhalt aus öffentlichen Fonds zngesichert wurde, damit dieselben nicht gezwungen seien, im Wege von Neben beschäftigungen, welche mit ihrem Stande unvereinbar sind, oder ihre Zeit auf Kosten ihres Berufes in Anspruch nehmen oder eine Befangenheit in der Ausübung ihres Lehramtes zur Folge haben könnten, einen Erwerb zu suchen. In diesem Sinne hat schon das Reichs-Bolksschulgesetz vom 14. Mai 1809 Nr. 62 N. G. Bl. im § 55 folgendes normiert: »Die Minimalbezüge, unter welche keine Schulgemeinde herabgehen darf, sollen so bemessen sein, daß Lehrer und Unterlehrcr frei von hemmenden Nebenbeschäftigungen ihre ganze Kraft dem Berufe widmen und crstere auch eine Fa milie den örtlichen Verhältnissen gemäß erhalten können.« 772
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