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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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5698 Nichtamtlicher Teil. — Sprcchscml. 219, 20. September 1894. Neuerung gelöst, die als Erfindung ivvhl beinahe sv wichtig wie die jenige des Telephons selbst angesehen werden dürfte, da sie die um ständliche» und in ihrer Unterhaltung teuren Centralen entbehrlich macht. Post. — Nur 30. September wird ein Postdnmpfer von Ham burg direkt nach Dcutsch-Südwcst-Afrika nbgescrtigt, der eine günstige Befördcrnngsgelcgcuhcit für Briefseudungen und Postpakete nach dem genannten Schuhgcbict darbictet. Alle Sendungen, die mit diesem Dampfer befördert werden sollen, müssen mit dem Leitvermerk »über Hamburg mit direktem Dampfer» versehen sein. Postpakete sind bis zum Gewicht von 5 Kilogramm zur Mit- bcfördcrung zulässig; das vom Absender vorauszuzahlcnde Porto betrügt hierfür 3 V/i 50 Metall- und Gummistempel. — Obwohl ein Stempcl- abdruck ohne die gleichzeitige Unterschrift keine vollkommen rechts verbindliche Wirkung hat, so findet man im Buchhandel doch häufig den Stempclnbdruck allein unter geschäftlichen Mitteilungen und Bestellungen mit dem Anspruch, das; er an Stelle der Unterschrift für vollgiltig angenommen werden soll. Thatsächlich wird ein solcher alleinstehender Stempelabdruck nach unserem Wissen in An gelegenheiten des täglichen Geschäfts auch überall als vollgiltig ange sehen. Wie vorsichtig man aber dabei sein must und wie wenig namentlich die jetzt fast ausschlicstlich gebräuchlichen Nnilinfarben- Gnmmistempel die nötige Sicherheit bieten, zeigt die folgende Mit teilung, die wir dem Leipziger Tageblatt entnehmen. Sic lautet: -Einem eigenartigen Verfahren, durch das auf die einfachste Weise von der Welt farbige Stcmpelabdrückc gefälscht werden können, ist man jüngst auf die Spur gekommen. Von einer Polizci- vcrwaltung wurde einem Häftling eine Quittungskartc der Jnva- liditäts- und Altersversicherung abgenomcn, die nach den begleiten den Umständen auf Fälschung schlichen liest. Auf Befrage» gab der Häftling denn auch schließlich zu, dast die Karte gefälscht und dah der Stempel mittels eines hartgekochten Eies von einer andern Karte aus ein Qnittungskartcnmuster übertrage» worden sei. Die aus Anlab dieses Falles durch die Behörden angcstellten Ermitte lungen haben ergeben, dast Stcmpelabdrückc, die Farbstoffe ent halten, welche im Wasser löslich sind und starkes Pigment haben, sich von einem Schriftstück auf ein anderes leicht mit Körpern übertragen lassen, die hinreichend porig sind und genügend Feuchtigkeit enthalten, um den Farbstoff des Urabdrucks zu lösen und nachher auf Papier wieder abzugcben. Sehr leicht kann dies mit durchschnittenen frischen Kartoffeln, einem Apfel, einem hart gekochten Ei u. s. w. geschehen. Die Fälschungen fallen um so besser aus, je frischer der Urdruck und je kräftiger seine Farbe ist. Sehr gut gelingen Fälschungen von Abdrücken, deren Farbstoff aus Methyl-Violett hergestellt ist, da dieser Farbstoff knisterst fnrbkräftig ist. Nun ist gerade dieses Methyl-Violett als Farbmittel für Stempel i» erster Linie geeignet, weil cs die Verwendung der Sprech Gummi- oder Kautschukstempcl gestattet. Will man eine Fälschung nach obiger Art verhindern, so must man zu Oclfarbenstcmpeln zurückkehrcn; denn Fett auf dem Schriftstücke verharzt und lässt sich nicht weiter übertragen. Die Verwendung der Oelfarben schliefst aber die Benutzung des Gummistempels aus, weil die Oelfarbc sic verschmiert und das Gummi der Stempel schließlich nuflöst. Die Beamten sind deshalb angewiesen worden, sich hinfort, wenn es sich um die Vollziehung von Namcnsuntcrschriften durch Faksimile stempel handelt, nur eines metallenen Stempels zu bedienen.» Wenn diese Mitteilung auch nicht in alle» ihren Teilen zu- treffcn mag, da wir namentlich nicht glaube» können, dast den Be hörden die Verwendung von Anilinfnrbcnstempcln überhaupt jemals erlaubt gewesen sei, die ja schon ihrer geringen Licht- beständigkeit wegen für amtliche Beglaubigungen ungeeignet sein würden, so zeigt sic doch eine neue, uns bisher nicht bekannte Schwäche der viclvcrwcndcten Gummistempel, und darum mag bei ihnen auch im Gcschäftslcbcn vermehrte Vorsicht am Platze sein. Zeitschriftcn-Nuflagc. — Van Herrn Friedrich Schirmer in Berlin erhielten wir folgende Mitteilung: »Zur Berichtigung. Der Artikel in Nr. 213 des Börsenblattes -Etwas über Zeitschriftcn-Auflagen» führt u. a. auch die Auflage meiner Wochenschrift -Dies Blatt gehört der Hausfrau!» mit 70000 an. Da diese Ziffer die zwcitnicdrigstc der genannten -Frauen-, Haus- und Modenblättcr« ist, so gestatte ich mir zu be merken, dast die gegenwärtige Auflage »reiner Zeitschrift 77000 Exemplare allein in seiner deutschen Ausgabe beträgt.» Wir bemerken hierzu, daß in dem genannten Artikel ausdrücklich das Spcrling'sche Zeitschriften - Adreßbuch als Quelle angegeben und daß in dessen neuestem (1894 er) Jahrgänge die Auflage mit 70000 verzeichnet ist. Ausstellungspreis. — Auf der Internationalen Ausstellung für Nahrungsmittel, Volksernährung und Armecvcrpflcgung, Dresden 1894, wurde der Firma G. Schönfeld's Verlagsbuchhandlung in Dresden für das von ihr verlegte Kochbuch »Die Systematik der Kochkunst» von vr. L. Naumann die silberne Medaille zu erkannt. Ausstellungspreis. — Die Firma Friedrich Pustet in Regcnsburg wurde ans der Antwerpencr Weltausstellung für ihre dort ausgestellten liturgischen Werke mit der goldene» Medaille ausgezeichnet. P e rso »al »a ch richten. G c st o r b e n: Herr Ferdinand O ehlma n n, Verlagsbuchhändler in Dresden; Herr Heinrich Kilchsperger im Hause G. Scriba in Metz. s a a l. Späte Anerkenmnii^ Der Firma O. R. Ncislnnd-Lcipzig schrieben wir: -Am >6. August lieferten Sie uns 1 Exemplar Vollbrccht, Auswahl aus Livius geb. Es lag jedoch eine Verwechselung mit dem Buche von Albrecht vor und bitten nur daher, Rücksendung zu gestatten». Die umgehende Antwort lautete: -Nein, der Zettel ist ganz klar. Eine Gefälligkeit Ihnen zu erweisen liegt kein Grund vor, da Sic sich gegen uns Verleger in eigentümlicher Weise benommen haben, (gcz.) O. R. Ncisland.» Zur Erläuterung bemerken wir, daß im Jahre 1889 die be kannte Verlcgercrklürung drohte die Schwindsucht zu bekommen, in welcher Veranlassung wir warnten, die Grundlage der neu- geschaffenen Organisation des deutschen Buchhandels auf diese Weise wieder zu zerstören. Im Buchhandel fanden wir, mit ganz geringen Ausnahmen, über Gebühr Anerkennung, und, ob mit oder ohne unser Bemühen, die Krankheit verschwand. — Das späte Zeugnis des Herrn Ncisland sind nur jedoch so unbescheiden tiefer zu hängen. Altona, Elbe, 4. September 1894. Schlüter' schc Buchhandlung Inhaber: Wilh. Halle. Schlenderei. Ein Kolporteur W. Bach in Weimar, Ferienthorstrastc 15, liefert die 5. Auflage von Meyers Konvers.-Lexikon für 8 50 franko pro Band. Eine mir von einem Kunden vorgelegte Quittung ohne Druck lautet, handschriftlich angefertigt (das Blatt entstammt einem Notizbuch): Quittung über acht Alk. 50 Pf. für Band 5. Meycrs-Konv.-Lexikon 5tc Ausl, von Herrn dankend erhalten. W. Bach. Weimar d. 8. 7. 94. Fcricnthorstr. 15. Ich habe gleichzeitig das Bibliographische Institut in Leipzig direkt bcnachrichli g l. Schlcusingen. Hans Adler. Erwidern ng. Herrn Hans Adler in Schleusingen schrieben wir bereits unterm 9. August d. I.: »In Beantwortung Ihres Geehrten vom 6. August teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß wir selbst dem p. p. Bach in Weimar nichts liefern und es, da wir seine Bezugsquelle nicht kennen, schwierig ist ihm die Lieferung unscrs Verlags abzuschneiden. Wir werden diesen Herrn Kollegen jedoch im Auge behalten und nicht unterlassen gegen ihn bezw. seinen Lieferanten vorzugchen, sobald uns dies möglich ist, da wir von jeher, wie Ihnen bekannt sein wird, alles aufbietcn, um jede Art von Schleudere! mit unfern Verlagswcrken zu vcrhindcrn.» Jm übrigen verweisen wir aus unsre wiederholt im Inseraten teil des Börsenblattes veröffentlichte Erklärung -Gegen die Schleuderet». Leipzig, 18. September 1894. Bibliographisches Institut. !
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