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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1925
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- 1925-01-27
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- 27.01.1925
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1400 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 22, 27. Januar 1925. den, damit wir in der Zeit, die wir zu einer ausreichenden Rüstung brauchen, nicht mit Verschärfungen der gegnerischen Matznahmen zu rechnen haben. Gleichwohl wäre es angebracht gewesen, manche Verträge des Jahres 1924 nicht zu schließen. Nichts ist verkehrter, als Wirtschaftsverhandlungen unter irgend welchen außerwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, z. B. unter politischen. Es ist unbedingt notwendig, daß alle Wirt- schaftsverhandlungen, die setzt überhaupt angeschnitten werden, lediglich vom wirtschaftlichen Standpunkt aus d-urchgesührt wer den. Di« Politik wird sich dann auf der wirtschaftlichen Grund lage aufbauen. Sie kann das, aber die Wirtschaft kann sich nicht nach rein politischen Erwägungen richten, ohne Schaden zu leiden. Daß aber auch das rein Wirtschaftliche noch Schwie rigkeiten genug für unsere Unterhändler mit sich bringt, haben wir gesehen. Das Dritte, was wir als Schlußfolgerung aus dem oben erwähnten Zustand noch betonen möchten, ist, daß wir unseren Delegationen nicht mit Mißtrauen und nicht mit ungerechtfertigter Kritik gegenüberstehen dürfen. Es ist eine gute deutsch« Eigenschaft, zunächst die hohe Obrigkeit für sich sorgen zu lassen und dann über ihre Maßnahmen gründlichst herzufallen. Unsere Industrie hat es nicht nötig, dies« schlechte alte Tradition aufrecht zu erhalten. Wir haben durch unseren Verband den Konnex mit den zuständigen Stellen. Es ist aber auch unsere Pflicht, diesen Stellen alles Material zugänglich zu nrachen, dessen sie zu ihren Verhandlungen bedürfen. Wir hoffen, daß auch unser Verband mit allem Material von den Mitgliedern versehen wird, dessen wir zu einer ausreichenden Durcharbeitung unserer Wünsche und Interessen bedürfen. Daß nun sogleich alle unsere Hoffnungen in den Verträgen in Er füllung gehen werden, das glauben wir freilich nicht. Wir werden einige Jahre hindurch zäh kämpfen müssen, uni ein« Stellung zu erreichen, wie unsere Wirtschaft sie braucht. Aber wir können wenigstens seit heute wieder an der künftigen Stel lung unserer Industrie Mitarbeiten. III. Diesen allgemeinen Erwägungen, die durch den Termin des 1V. Januar 1925 gerechtfertigt sein dürsten, soll ein über blick über den Stand der Verhandlungen mit den einzelnen Ländern angeschlossen werden. über di« Verhandlungen mit Frankreich hat die Tages presse ausführliche Mitteilungen gebracht, die allerdings nicht völlig klar und durchsichtig sind. Wir bemerken daher zusammen- sassend, daß Frankreich vor einigen Wochen bereits eine Liste von Waren überreicht Hot, für die es Ermäßigung oder Bin dung deutscher Zollsätze beansprucht. Soweit Waren unserer Industrie auf dieser Liste sich befunden haben, haben wir nach den nötigen Verhandlungen mit unseren Mitgliedern'), soweit sie betroffen wurden, Anträge gestellt und dürfen annehmen, daß sich die Regierung auf den Boden unserer Vorschläge stellen wird. Auf der anderen Seite hat Frankreich, wie wir bereits berichtet haben, sich nicht bereit erklärt, -allgemeine Me-istbegün- stigung zu gewähren, sondern will sich auf eine listenmäßige beschränken. Während nun über -diese Liste verhandelt wurde, sind ztvei Ereignisse ei-ng-etr-eten, die den Fortgang der Ver handlungen aus das äußerste erschwert haben. Zunächst hat Frankreich mitten in di« Verhandlungen hinein eine Zolltarif- Novelle gebracht, in der für -eine ganze Reihe von Waren Er höhungen des bestehenden französischen Tariss vorgesehen sind, und zwar sowohl Erhöhungen des Maximal- wie auch des Minimaltarifs. Wenn schon der gegenwärtige Minimaltarif, der nach der französischen Gesetzgebung die unterste Grenze han- delsvertraglicher Zugeständnisse bildet, schwer erträgliche Sätze enthält, so ist ohne weiteres «inzusehen, daß eine Erhöhung dieses Minimaltarifs einen Handelsvertrag noch mehr -illuso risch zu machen geeignet ist. Wir laufen also Gefahr, nur bei einer beschränkten Zahl von T-arifnummern die Meistbegün stigung, d. h. den Minimaltarif zu erhalten, -und dieser Minimal tarif läge dann noch bei einer Reih« von Positionen Wiel zu hoch. Ein deutliches Beispiel für das, was wir oben als eine Art Wirtschastskriegsspiel bezeichnet haben. Für unsere Jndu- R-d. strie find hauptsächlich Tapeten, Isolatoren und ähnliche Artikel, Modezcitschriften, gewisse Erzeugnisse des Steindruckes betrof- ! fen. Wir haben Gelegenheit genommen, persönlich in Paris - die Interessen der Papierverarbeitung zu vertreten. Herr Direk tor Wolfs von den Firmen Wolfs und Schwerdtfeger-Berlin, hat unserer Industrie den Dienst geleistet, zunächst als Sachver ständiger in Paris zu verhandeln, und die Unmöglichkeit der vorgesehenen Erhöhungen der Gegenseite in eingehenden und sachkundigen Ausführungen dargelegt, die ihren Eindruck auf die Gegenseite nicht verfehlt haben. Wir werden weiterhin gegen die Tarisnovclle ankämpsen. übrigens ist ihr parlamen tarisches Schicksal ungewiß. Es gibt auch -in Frankreich selbst Kreis«, die mit den in ihr enthaltenen Sätzen durchaus nicht ein verstanden sind, und so ist bei energischer Gegenwehr von -unserer Seite vielleicht diese Gefahr zu bannen. Aber nicht nur die französische Tarisnovclle hat den Gang der Verhandlungen in Paris fast unmöglich gemacht, sondern vor allen Dingen ein von der französischen Regierung vorgelegter Entwurf eines »vorläufigen Abkommens-, Provisorien werden sich in den schwebenden Handelsvertrogsverhandlungen nicht vermeiden lassen, da -die deutsche Reichsregicrung durch einen Kabinetts- beschluß die durchaus wünschenswerte Klarheit darüber geschaf fen hat, wie sich unser Außenhandelsregime nach dem 10. Ja nuar 1925 gestalten wird. Es wurde i-m Kabinettsbeschluß ein deutig ausgesprochen, daß überall dort, wo nicht Vertragsver- einbarungen abgeschlossen sind, der autonome deutsch« Zollsatz in Wirksamkeit zu treten hat. Man kann dem Gedanken des Provisoriums sogar -sympathisch gegenüberstehen, da ein vor läufiges kurzfristiges Abkommen vor einem überhitzten Handels vertrag vieles voraus -hat und die ruhige Durchprüfung der gegenseitigen Vorschläge möglich macht; aber dann muß dieses Provisorium auch von billigen Erwägungen ausgehen und nicht völlig einseitig nur die Interessen eines Landes zu wahren suchen. Diesen Versuch macht aber der von Frankreich vorge legt« Provisoriumsentwurs. Frankreich verlangt von Deutsch land die volle Meistbegünstigung, die zollfreie Einfuhr aus Elsaß-Lothringen und die Verpflichtung Deutschlands, während der Dauer des Abkommens seinen Zoll nicht zu erhöhen. Dem gegenüber die französische Gegenleistung: Der Minimaltarif für «ine beschränkte Anzahl von Waren; diese Waren sind aber noch gar nicht genannt <!!). Ferner ermäßigter Tarif <d. h. Belastung zwischen Minimal- und Generaltarif) für eine Reihe weiterer, ebenfalls noch nicht bezeichnet«! Waren; dabei kein« Bindung der Minimolsätz« oder der Zwischensätze, sodaß also selbst zugesagte Minimalsätze während des Provisoriums erhöht werden können. Das Saargebiet soll wie im Versailler Diktat in dos französische Zollgebiet eingereiht werden. Auch bezüglich weiterer Bestimmungen stellt das Provisorium ein Muster un billigen Verlangens dar. So sollen beispielsweise di« Handels reisenden in Frankreich zwar -das Recht haben, gewisse Ge schäfte abzuschli-eßen, -die Sicherheit, daß sie hierzu die erforder- liehe Einreiseerl-aubniz bekommen, wird ihnen nicht gegeben. Die Einfuhr von Mustern wird von willkürlicher Kontrolle ab hängig. Ein Passus des Provisoriums -enthält die Bestimmung, daß eine Beschlagnahme von Eigentum gegenseitig nicht er folgen soll. Jni nächsten Paragraphen aber erklärt Frankreich, das; durch das Provisorium seine Rechte aus dem Versailler Vertrag nicht eingeschränkt werden! Die Waren, für die der Minimaltarif und Zwischentarif eingeräumt werden soll, müssen von Ursprungszeugnissen begleitet sein. Die Ursprungszeug nisse bedürfen nicht nur der Legalisierung Lurch den franzö sischen Konsul, sondern sind außerdem noch dem »Agent r-obniguv-, d. h. also einem Vertreter der französischen Konkurrenz unterworfen. Dieser technische Agent kann die Beglaubigung des Ursprungszeugnisses von der Erteilung jeder ihm gut er scheinenden Auskunft abhängig machen. Man muß an die Blüte zeit der Handelsspionag-e denken, wenn -man diese Bestimmung liest. Ein von deutscher Seite gelegentlich in Vorschlag gebrach ter Antrag über die Bildung eines Schiedsgerichtes zur Aus legung der Bestimmung des Handelsvertrages wurde natürlich abgelehnt. 9 Dazu gehört auch der Börsenuerein.
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