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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1925
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- 1925-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1925
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22, 27. Januar 192». Redaktioneller Teil. ES ist durchaus selbstverständlich, datz ein solches empören des Zerrbild eines »provisorischen Abkommens» abzulehnen war tmd deutscherseits glatt adgelehitt worden ist. Welches Interesse sollte auch Frankreich, wenn es dieses Provisorium erreich! hätte, an dem Abschluß eines Handelsvertrages noch haben? Das Provisorium enthält deswegen auch gleich die Bestimmung, daß cs auf drei Monate abgeschlossen wird, aber stillschweigend auf unbeschränkte Frist verlängert werden kann. Wir können nur empfehlen, die Einzelheiten dieses Provisoriums, dessen Haupt- bestimmungen wir wiedergegeden haben, genau zu studieren. Man wird ohne weiteres daraus ersehen, welchen Schwierig keiten unsere Delegation bei den Verlragsverhandlungen aus- gefeyt ist. Gleichwohl ist «S richtig, wenn deutscherseits die Verhandlun gen nicht abgebrochen werden; es wäre falsch, Frankreich den Vor wand zu liefern, daß wir cs gewesen sind, die den Verhandlungen ein Ende gemacht haben. Man kennt die französische Zeitungs- Propaganda, der die unserig« nicht gewachsen ist, und vergegenwär tige sich das. Wir dürfen hinzufügen, daß es auch recht erwünscht ist, wenn der französischen Delegation im einzelnen klar gemacht werden kann, wie ihr Provisoriumsentwurf in Deutschland be urteilt wird und beurteilt werden mutz. Allerdings ist nicht bor- auszusehen, welchen Verlauf die Vertragsverhandlungen mit Frank reich nehmen werden, ob die Stimm« der wirtschaftlichen Vernunft siegen und ein annehmbares Abkommen Zustandekommen wird oder ob die politisch vergiftete Atmosphäre der »französischen Diktate- auch di« Handelsoertragsverhandlungen zersetzen wird. Sicher ist, daß wirtschaftlich gesund denkende Kreis« in Frankreich durchaus die Herstellung eines für beide Seiten befriedigenden Zustandes ln ihrem eigenen Interesse wünschen. Augenblicklich hat der uner trägliche französische Vorschlag die Ablehnung und damit die wejtere Folge gehabt, daß Frankrcich den autonomen deutschen Zoll zahlen mutz und die elsaß-lothringischen Kontingente aufge hört haben. Es ist zu hoffen, daß auch die noch bestehenden Ein fuhrverbote korrekt durchgesührt werden und so gezeigt wird, datz die für die Entente so schönen Zeiten der zwangsweisen Meist begünstigung vorbei sind. Soviel ist jedenfalls sicher, datz, wenn die Verhandlungen über ein Provisorium in Paris lweitergeführt werden, es sich nur um einen neuen, wesentlich geänderten fran zösischen Vorschlag handeln kann. Die Verhandlungen mit Belgien verlaufen recht schleppend. In der Frage der gegenseitigen Meistbegünstigung hat die belgisch« Delegation sehr große Einschränkungen gemacht. Während von unserer Seite betont wurde, daß der Abschluß eines Vertrages mit Belgien für Deutschland nur Interesse habe, wenn Deutschland für alle Exportwaren die Behandlung als meistbegünstigte Nation er hält und darüber hinaus vor willkürlicher Erhöhung deh belgischen Zollsätze durch Bindungen gesichert wird, sowie endlich fiir eine Reihe von Sätzen einen noch unter dem belgischen Minimaltorif liegenden Tarif erhält, will Belgien seinerseits noch sehr erhebliche Einschränkungen bei der Gewährung des Minimaltarifs für Deutschland vornehmen. Offenbar will Belgien mit Deutschland nicht abschließen, bevor die französisch-deutschen Verhandlungen zu einem Ergebnis gekommen sind. Demgegenüber hält die deutsche Regierung daran fest, daß ein Vertrag mit Belgien zwecklos ist, wenn irgendwelchen Exportwaren die Meistbegünstigung versagt wird. Während von belgischer Seite der Wunsch nach einem Pro visorium nicht ausgesprochen ist, haben die Verhandlungen mit Italien sich zunächst aus den Abschluß eines Provisoriums beschränkt; auch hier hatte man zunächst recht weitgehende italie nische Wünsche zu bekämpfen. Aber noch in letzter Stunde ist ein durchaus annehmbares vorläufiges Abkommen zustandegekommen, indem eine weitgehend« listenmäßige Meistbegünstigung gegenseitig vereinbart worden ist. Das geschah in der Weise, daß die von der Meistbegünstigung ausgenommenen Waren in Listen znsammenge- stellt wurden. Für die Waren unserer Industrie ist die Meistbe günstigung in Italien erreicht, dagegen ist die Einfuhr italienischer Briefumschläge nach Deutschland von der Meistbegünstigung aus geschlossen. Die wirkliche Meistbegünstigung ist für das desinitive Abkommen gegenseitig zugesichert. Delegierter der deutschen In dustrie ist bei den Verhandlungen in Rom unser Vorsitzender, Herr Direktor Kraemer. Die außerordentlichen Erfahrungen unseres Vorsitzenden aus dem Gebiete der Außenhandelspolitik lassen es besonders begrüßen, daß er bei den für unsere Industrie sehr wichtigen italienischen Verhandlungen an ein« so maßgebende Stelle berufen worden ist. Di« Verhandlungen mit Japan haben eine Unterbrechung er fahren. Ihr Ziel ist aus den Abschluß eines Meistbegünstigungs- Vertrages ohne Tarisabreden eingeschränkt worden. Auch dabei ! haben sich noch, besonders auf dem Gebiet« der chemischen Indu strie, Schwierigkeiten ergeben. Wenn auch auf dem Gebiet« unserer Industrie solch« Schwierigkeiten sich nicht ergeben haben, sind dies« Verhandlungen für uns doch nicht von ausschlaggebendem Wert, weil für ein« Reihe wichtiger Positionen auch die Meistbegünstigung uns bei dem Mangel an Tarifabreden mit anderen Staaten zurzeit jedenfalls keine ausreichenden Vorteile bringen wird. Wir haben trotzdem Gelegenheit genommen, unser« Regierung durch eine aus führliche Eingabe aus eine Reihe von Wünschen und Anträgen aus unserer Industrie hinzuwe-isen. Sollten unsere Anträge bei diesen Verhandlungen nicht weitgehend genug Berücksichtigung finden, so werden sie für die wahrscheinlich bald folgenden endgültigen Verhandlungen die Grundlage abgeben. Daß solche bald not wendig sein werden, geht aus dem derzeitigen Zustand des japani schen Tarifs hervor, der infolge der Naturkatastrophen, die dos Land getroffen hatten, und der damit zusammenhängenden Not wendigkeiten der Zahlungsbilanz eine Gestalt angenommen Halle, die für normal« Handelsbeziehungen unbrauchbar ist. über Polen haben wir im vorigen Monatsbericht ausführ lich gesprochen. Es ist ausgefallen, baß Verhandlungen mit Polen begonnen haben, sie sind auf polnische Wünsche zurückznfichren. Ju dassen wird die deutsche Regierung lediglich über ein kurzfristiges summarisches Provisorium auf der Grundlage der unbeschränkten gegenseitigen Meistbegünstigung verhandeln. Die Polnische Re gierung hat sich hiermit einverstanden erklärt. Der Schwerpunkt der Verhandlungen wird sich wahrscheinlich auf di« Frage des Mederlassungsrechls, der Ausübung von Handel und Gewerbe, des Paßwesens und auf andere allgemeine Punkte beziehen. England. Die Annahme des am 2. Dezember l9Lt in London Unterzeichneten deutsch-englischen Handels- und Schiss- fahrtsvertrages bedars noch der Ratislzierung; sie wird deutscher seits erfolgen, wenn die Frage der 26prozenligcn englischen Repa rationsabgabe entschieden sein wird. Hier wird eine befriedigende Lösung vor allem eine Entlastung des Einzelgeschäfts von der Leistung der Abgabe mit sich bringen. Auch über die gegenseitigen Einfuhrverbote wird noch «ine Verständigung der Regierungen nötig fem. Es ist sehr zu hoffen, daß die Frage der 26prozen- tigen Reparationsabgabe befriedigend gelöst wird, denn bei dein wenig umfangreichen Tarif eines Freihandelslandes, wie Eng land es ist, ist die Abrede gegenseitiger Meistbegünstigung für uns weniger wichtig als die Beseitigung dieser üblen Be lastung des Außenhandels. Über das Inkrafttreten des Vertrags mit Österreich haben wir ein ausführliches Rundschreiben an unsere Mitglieder gesandt. Das deutsch-portugiesische Abkommen vom 28. April 1923, das am 3l. Dezember lSL4 abgelaufen ist, ist verlängert Ivorden; es hat beiderseitig gewisse Erweiterungen erfahren, die für unsere Industrie jedoch nicht in Betracht kommen. Für uns ist der Zustand also unverändert geblieben. IV. über Einzelheiten im Verkehr mit .dem Ausland geben wir noch folgendes bekannt: Bulgarien. Außer der in unserem Dekadenbericht von Milte Dezember l924 erwähnten Position »Briefumschläge» sind ferner in Bulgarien vom Einfuhrbewilligungsverfahren befreit: Abzieh bilder für Jndustriezwecke und Papierservietten. Ein strenges Ein fuhrverbot besteht für Zigarettenpapier. Frankreich. Bestimmungen über U rs p run g s m a r - ken. Marken, die falsche Ursprungsbezeichnungen enthalten; aus ländische Erzeugnisse, di« mit Bezeichnung wie .... »Uwie» äs ?arise, »ärtiols» Irmiesis, geliefert werden, unterliegen sowohl den Vorschriften des Artikels lö des Gesetzes vom ll. Januar 1892 als auch dem allgemeinen französische» Gesetz, das den Gebrauch falscher Ursprungsbezeichnungen verbietet. Igl
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