Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230806
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192308068
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230806
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-06
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X: 181, 6. August 1S23. Redaktioneller Teil Meine Mitteilungen. Die neue Schlüsselzahl 8V VON. — Auf Grund einer abermaligen Erhöhung der Drnckprcisc um rund 108A mit Wirkung vom 4. Angust an (die übrigen Faktoren bleiben unverändert) erfährt die Schlüsselzahl folgende Neuberechnung: Papierinder 33 806 730 D ru cki n dex 15 302 855 Buchbinderindex 7 347 300 Summe 56 456 775 Mittel 18 818 925 Lebenshaltungsindex 7 147 600 Summe 25 900 525 Mittel 12 983 262 Nichtzahl 1 298,3 Schlüsselzahl 77 898. Bei einer Aufrundung beträgt die tatsächliche Schlüsselzahl 80000, das ist gegenüber der Schlüsselzahl 70000 eine Steigerung von 14,3 Die Tabelle mit Ladenpreisen nach der neuen Schlüssel zahl befindet sich auf dem Bestellzettelbogen der heutigen Nummer. Die zur Fortsetzung bestellten Sonderdrucke der Tabelle gehen den Be stellern wie immer regelmäßig zu. Die bisherige Entwicklung der Schlüsselzahl ist aus folgender Ta belle zu ersehen: Schlüsselzahl 60 mit Wirkung vom 13. September 1922 (Bbl. 214.! „ 80 „ 28. i 22k.) „ HO 15. Oktober l „ 239., „ 160 „ 20. « „ 25V., ,, 210 „ 6. November l „ 258., „ 300 „ 20. < 2«9., „ 400 „ 4. Dezember « „ 280., „ 600 „ 27. I „ 288.» „ 700 „ 15. Januar 1923 < 11., „ 000 „ 29. < „ 28., „ 1400 „ 5. Februar t „ 29., „ 2000 „ 19. i .. 4l., „ 250« „ 3. April < 78., „ :M>0 „ 7. Mai « „ 104.) „ 3300 „ 28. l „ 129., .. 42M „ 4. Juni l „ 126., „ 5000 „ 14. < „ 135., „ 6300 „ 21. I „ I4l., „ 8000 „ 26. < „ 145., „ 90l>0 „ 30. < „ 149., „ 12000 „ 5. Juli l „ 153., „ 15000 „ 11. < „ 158., „ 18SM 18. < „ 1«4., „ 25000 „ 25. < „ 178., „ 30000 „ 28. < 173., .. 41090 2. August < „ 178., ,. 70000 „ 4. l „ 179., 80000 „ 7. -- -- < „ 181., Postvvrtricb von Zeitschriften. De, : Verlag S ta HI- isen > b. H. in Düsseldorf hat unterm 26. Juli folgendes Schreiben an das N e i ch s p o st m i n i st e r i n m in Berlin gerichtet: »Nach den für den Postzcitungsvertrieb geltenden Bestimmungen hat der Verleger den Monatsbczugspreis seiner Zeitschrift stets bis zum 3. des vorherigen Monats seinem zuständigen Postzeitungsamt zu melden. Wir haben daher den Postbezugspreis für Monat August unserer Zeitschrift »Stahl und Eisen« dem hiesigen Zeitungspostamt am 3. Juli be- kanntgebcn müssen. In Anbetracht des großen und andauernden Mark verfalls, der ein gewaltiges Anschwellen aller Gestehungskosten mit sich bringt, erleidet der Verleger bei dieser frühen Festlegung des Be zugspreises große Verluste. Wir bitten daher um postwcndende, mög lichst aber telegraphische Nachricht, ob es uns wie im letzten Monat gestattet ist, den Postbezugspreis unserer Zeitschrift »Stahl und Eisen« für August nachträglich zu erhöhen, bziw. eine Nachfordernng von den Postbezichcrn durch die Postämter einzichcn zu lassen, und ob wir dieses Verfahren auch in späteren Monaten anwenden können. Falls unserem Antrag stattgegeben wird, wie wir unter den für uns schwie rigen Verhältnissen dringend erwarten, bitten wir höflichst, gleichzeitig das hiesige Postzeitungsamt entsprechend zu benachrichtigen. Wir möchten unabhängig -von unserer Bitte den Vorschlag unter breiten, von den Verlegern die Festsetzung des Postbezugspreises der Zeitschriften zukünftig in Grundzahlen (B uchhändlermar k) zu verlangen. Der von der Post einzuziehende Monatsbezugspreis würde zu finden sein, indem die Grundzahl.(Grundpreis) mit der an einem noch zu bestimmenden Stichtage gültigen B u ch h ä n d l e r s ch l ü s s e l - zahl vervielfältigt wird. Dieser Stichtag sollte im Interesse des Ver lagsbuchhandels möglichst weit hinausgeschoben werden, da infolge des schnellen Markverfalls die Buchhändlerschlüsselzahl öfter geändert wer den muß. Nach diesem Verfahren würde z. B. für den Monatspostbezug unserer Zeitschrift »Stahl und Eisen« eine Grundzahl von 2,5 festgesetzt werden. Als Stichtag für die Umrechnung des Bezugspreises für den folgenden Monat gilt angenommen der 20. des Monats. Ter Bezugspreis für Monat August wäre wie folgt zu errechnen: Grundzahl 2,5 mal Buch händlerschlüsselzahl vom 20. Juli (18500) — 46,250 Mk. Der Post bezugspreis für August würde daher 46,250 Mk. betragen, gleichgültig, ob nach dem 20. Juli bis zum 19. August die Buchhändlerschlüsselzahl geändert wird. Dieses Verfahren wird für die Post wie für die Ver leger erhebliche Vorteile mit sich bringen. Die Post braucht nicht mehr wie bisher von mehreren tausend Zeitschriften den Bezugspreis jeden Monat einzufordern und den einzelnen Postanstalten mitzuteilen, außer dem wird eine Stabilität der Preise in der Postzeitungsliste erreicht. Für den Verleger bestehen die großen wirtschaftlichen Vorteile darin, i daß der Bezugspreis mehr als bisher der Teuerung angepaßt wird. Ein Beispiel mag -dies erläutern: Am 3. Juli mußten wir dem Postamt den Bezugspreis für August angeben, wir setzten ihn auf 25 000 Mk. fest. Das entsprach nach der damaligen Buchhändlerschlüsselzahl von 9000 einer Grundzahl von 2,77. Angenommen, daß nach dem vorgeschlagenen Verfahren, das keine Rückfragen seitens der Post mehr notwendig macht, als Stichtag der 20. gewählt werden kann, so würde der Postbezugs- preis für August von selbst etwa das Doppelte von dem Betrag, den wir für August festlegten, ausmachen (Schlüsselzahl am 20. Juli 18 500), was den inzwischen eingetretenen Verhältnissen eher entspre chen würde. Wir bitten um Stellungnahme zu unserem Vorschlag«. Umrechnungskurse für die Berechnung der Ausfuhrabgabe in Gold, gültig für die Zeit vom 8. bis 14. August 1923. Goldmark 100 ägyptische Piaster 19.77 100 amerikanische Dollar 420.91 100 argentinische Pesos (Papier) 143.91 10 argentinische Pesos (Gold) 327.06 100 belgische Franken 20.38 100 brasilianische Milrcis (Papier) 43.15 100 bulgarische Lewa 4.11 100 chilenische Pesos (Papier) 53.96 100 chilenische Pesos (Gold) 149.90 100 dänische Kronen 73.91 100 deutsche Papiermark 0.0009 100 deutschösterreichische Kronen 0.0059 1 englisches Pfund Sterling 19.31 100 englische Schillinge 96.55 100 englische Pence 8.05 100 estländische Mark 1.13 100 finnische Mark 11.64 100 französische Franken 24.81 100 griechische Drachmen 8.91 100 holländische Gulden 165.12 100 japanische Pen 206.03 100 italienische Lire 18.43 100 jugoslawische Dinar 4.45 100 lettische Rubel 1.53 100 mexikanische Dollar 200.72 100 norwegische Kronen 68.09 100 ostindische Rupien 129.39 100 polnische Mark 0.0024 100 portugiesische Eskudos 17.10 100 rumänische Lei 2.14 100 schwedische Kronen 111.67 100 Schweizer Franken 73.98 100 spanische Peseten 60.07 100 tschechische Kronen 12.32 100 türkische Piaster 2.76 100 ungarische Kronen 0.027 100 uruguaysche Pesos (Gold) 331.58 Das Goldzollaufgeld für die Zeit vom 8. bis 14. August 1923 beträgt 10 919 900 Prozent. Für A u s l a n d l i e fe r u n g e n nach Österreich wir-d von der Außcnhandelsnebenstelle beim Verkehr über Leipzig vom 8. bis 14. August 1923 1 Krone — Mk. 15.— umgerechnet. 1111
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder