Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 8. September 1922 (Bbl. Nr. 214 vom 13. September 1922) wird mit Wirkung vom 7. August 1923 an eine Erhöhung der Schlüsselzahl um 14,3"/„ empfohlen, so daß sie künftig lautet. 80060 Die Schlüsselzahl ist für alle Buch- und Musikalienhandlungen verbindlich, soweit die Verleger sie zur Anwendung bringen Leipzig, am 6. August 1923. Nie Vorstände des Börsenverein«! der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, des Deutschen Verlegervereins und des Deutschen Musilalien Verleger-Vereins vr. Arthur Meiner. 0i. Georg Paetel. vr. Gustav Bock. Bekanntmachung. Die Geldentwertung zwingt uns, die Außenstände, besonders die Anzeigenbeträg« pünktlich zu vereinnahmen, weil wir unseren Verpflichtungen ebenfalls pünktlich Nachkommen müssen. Der Börsenverein arbeitet ohne Betriebskapital und kann aus die von ihm verauslagten Gelder nicht fernerhin etwa 8 Wochen (vom Abdruckstage bis zum Eingang der Beträge gerechnet) warten. Wir empfehlen deshalb unseren Mitgliedern dringend — Nichtmitglieder-Aufträge werden schon seit 1922 nur gegen Vor auszahlung der Anzeigenbeträg« angenommen — bei Aufgabe von Anzeigen die entsprechenden Beträge durch Beifügung vonSchecks gleichzeitig zu überweisen. Durch die Verhältnisse gezwungen, dürfen wir wohl Verständnis sür unsere Nlatznahmen voraussetzen und hassen, daß unserer Bitte entsprochen wird. Leipzig, den 4. August 1923. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner Paul Nitschmann Richard Linnemann Max Röder Albert Diederich Ernst Reinhardt. Provinzialverein der Schlesischen Buchhändler E. V Unser Vorstand hat krast der ihm von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. November 1922 erteilten Vollmacht folgend« Änderung der Zuschlagsdestimmungen beschlossen: l. Der bisherige Sortimenterteuerungszuschlag wird aufgehoben. II. Bei Verläufen von Gegenständen des Buchhandels jeder Art und jeder Preislage in und nach Schlesien an di« Öffentlichkeit ist von Verlag und Sortiment «in Spesenaufschlag aus den Ladenpreis zu erheben. Der Spesenaufschlag beträgt 15 v. H. mit folgenden Ausnahmen: s)bei Werken eigenen Verlags braucht der Verleger nur 10 v. H. aufzuschlagen, doch wird ein löprozentiger Auf schlag dringend empfohlen; d) bei Schulbüchern aller Art beträgt der Spesenausschlag nur 10 v. H., bei deutschen und fremdsprachlichen Lektüren aber 15 v. H.; c> Abmachungen mit den der Arbeitsgemeinschaft wissen schaftlicher Verleger angehörenden Verlegern bleiben unbe rührt. Für Firmen, die an solchen Verträgen nicht beteiligt sind, ist die Erhebung des Aufschlags zugelassen, aber nicht zwingend. Hierher gehört auch die Sammlung Göschen; ck> örtliche Sonderabmachungen behalten bis auf weiteres Gültigkeit; e) die Regelung bezüglich der großen Bibliotheken bleibt Vor behalten. Dies« Bestimmungen treten sofort in Kraft. Verstöße werden gemäß den Satzungen des Börsenvereins verfolgt. Breslau, 29. Juli 1923. Der Vorstand. B. Ausner. B. Allhaus. I >9»