Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19240425
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192404259
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19240425
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
- Monat1924-04
- Tag1924-04-25
- Monat1924-04
- Jahr1924
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel 5735 97, 25. April 1924. Redaktioneller Teil. (Nr. 57.) Duchhändler-Derband Hannooer-Vraunschweig. Entsprechend der Bekanntmachung des Vorstandes des Börsen vereins vom 15. April 1924 ändert sich unsere Bekanntmachung vom 16. April wie folgt: 1. Der Spesenoufschlag beträgt für alle Bücher und Samm lungen, außer Reclams Univ.-Bibliothek, 5^. 2. Der Aufschlag auf Schul- und Kursbücher'sowie auf Zeit schriften bleibt örtlichen Vereinbarungen überlassen. 3. Der Aufschlag bei den Göttinger llniv.-Bibliotheken, der vorm. König!, und Provinzialbibliothek, der Bibliothek der Technischen Hochschule in Hannover und der Bücherei der Technischen Hochschule in Braunschweig fällt fort. 4. Abmachungen mit dem wissenschaftlichen Verlag werden von diesen Bestimmungen nicht berührt. Der Borstand des Buchhändler-Verbandes Hannover-Braunschweig. O. Schmorl, l. Vors. Ludwig Eh, Schriftführer. Der österreichische Postsparkaffenverkehr. ^ Vom Verein der österreichischen Buch-, Kun st und Musikalienhändler in Wien I, Opernring 1. Unser Artikel »Der österreichische Postspartassenverkehr- in Nr. 53 des Bbl. vom 3. März 1924 hat seitens der deutschen Ver leger anscheinend großes Interesse gesunden. Allerdings sind einige Fragen, wie einzelne Zuschriften an uns zeigen, noch unklar, weshalb wir versuchen, die einzelnen noch unklaren Verhältnisse zu besprechen und den Postsparkassenverkehr so zu schildern, daß jeder Interessent seine notwendigen Maßnahmen treffen kann. Vielfach ist -die Frag« aufgeworfen worden, ob und wie die Verzinsung der Guthaben ist. Die auf dem Postsparkassenkonto liegenden Beträge werden automatisch und ohne weiteres Zutun des Kontoinhabers halbmonatlich, und zwar vom 1. bis 15. und vom 16. bis letzten des betreffenden Monates verzinst. Es wird aber di« Verzinsung nicht wie in anderen Spar- und Einlage- inftituten von dem der Einlage folgenden Tag« an gerechnet, son dern es wird der jeweils niedrigste Kontostand (ausgenommen die Stammeinlage von derzeit 100 000.— Kr.) für den betreffenden Halbmonat verzinst. Der Zinsfuß der Postsparkasse ist allerdings gering. Er beträgt bloß 2^, sodaß sich ein längeres Liegenlassen von Beträgen auf dem Konto nicht empfiehlt. Wenn nun im Frieden die Differenz in der Verzinsung der Postsparkasse gegenüber anderen Geldinstituten nicht erheblich war, so ist dieser Unterschied heute doch recht fühlbar. Er wird aller dings zum Teil ausgeglichen durch die niedrigen Spesen, die die Postsparkasse bei Überweisungen ins Ausland berechnet. Es sind dies bloß 7 pro Mille für Überweisungen ins Ausland (Auslandvaluta). Übertragungen von einem Konto aus ein anderes erfolgen spesenfrei. Auszahlungen innerhalb Österreichs in Bargeld sind mit einem niedrigen Spesenfatz belastet. Die Verfügung des Kontoinhabers über sein Guthaben ge schieht mittels Schecks, die die im Postsparkassenamt hinterlegte Unterschrift des Zeichnungsberechtigten tragen müssen. Der Scheck muß datiert sein und kann erst mit dem Tage zur Einlösung ge bracht werden, auf den er ausgestellt ist. Es empfiehlt sich daher, bei Verfügungen auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen und den Scheck gegebenenfalls um einige Tage vorzudatieren. Di« Scheck formulare sind in Heften zu je 50 Stück gebunden und werden dem Kontoinhaber bei Eröffnung des Kontos mit rot gedrucktem Firmennamen und roter Nummer versehen übergeben. Rechts ist eine Ziffernskala angebracht, die den Betrag, ruf den der Scheck lautet, ziffernmäßig durch Abschneiden oder Abstreichen der über flüssigen Ziffern anzeigen soll. In Österreich ist nur eine Art von Schecksormularen, gleich gültig welche Art der Geldübertragung gewählt wird, vorgeschrie ben. Über sein Guthaben kann der Kontoinhaber gewöhnlich auf dreifache Weise verfügen: a> durch Überweisung auf «in anderes österreichisches Post sparkassenkonto (bargeldloser Verkehr); b> durch Barzahlung an ein« österreichische Firma; c) durch Verfügung an eine ausländisch« Bank oder Privat stelle. Die gewünschte Art der zu treffenden Verfügung ist auf dem freien Raum unter der für die Wortangabe des Betrages bestimm ten Zeile zu vermerken. Hierzu sind gewiss« Wendungen erwünscht, z. B.: »Zur Gut schrift auf Konto Nr der Firma in - oder »Zur Auszahlung an die Firma in - Die erste Form gilt für den bargeldlosen, die zweite für den Barzah- lungsverkehr. Ähnlich ist Lei Verfügungen nach Deutschland zu verfahren: Mark auszuzahlen an in Berlin Als Empfänger kann ein« Privatfirma, ein Bankinstitut usw. ge nommen werden. Die Überweisungen in das Ausland geschehen in ausländischer Valuta. Es muß daher di« gewünschte Valuta vorgeschrieben werden. Die Umrechnung erfolgt zu den postamtlich festgesetzten Kursen, die in einigen Punkten gegenüber den Tages kursen etwas abgeändert sind, da sie den Mittelkurs einer bestimm ten Zeit darstellen. Ist der Scheck in der oben geschilderten Weis« ausgefüllt, so kommt die letzte Handlung des Kontoinhabers, das ist die Ein sendung desselben an das Postsparkassenamt in Wien I, Biber- straße. Der Verkehr des Postsparkassenamt«? genießt in Österreich Portofreiheit. Will der Kontoinhaber den Scheck einem reichsdeutschen Bank institut nur an Zahlungsstatt geben, so wird er ihn ordnungsgemäß unterfertigen, hingegen aber den Raum zur Anbringung der Ver fügung frei lassen, damit der Empfänger diese Verfügung nach seinem Belieben selbst treffen kann. Nach Einlangen des Schecks im Postsparkassenamt wird sein« Ausstellung überprüft und derselbe infolge eines formellen Man gels oder aber des Mangels nicht genügender Deckung (die Stamm einlage mutz unberührt bleiben, solange das Konto besteht) an den Kontoinhaber zurückgeschickt. Verfügungen, die die Stammeinlage wiederholt angreifen würden d. h. also Schecks, die nicht gedeckt erscheinen, ziehen nach wiederholter Feststellung dieses Umstandes die Streichung des Kontos nach sich. Diesem Umstand ist daher das größt« Augen merk zuzuwenden. Über den Stand des Kontos wird der Kontoinhaber durch Kontoauszüge auf dem Lausenden gehalten. Von jedem Tage, an dem auch nur «ine Einlage oder Abhebung erfolgt, erhält der Kontoinhaber den Auszug Wer die Einlage oder Abhebung und den sich daraufhin ergebenden Stand des Kontos. Der Konto auszug ist fortlaufend numeriert und datiert, sodaß allfällige in Verlust geratene Kontoauszüge feststellbar sind. Dem Kontoaus zug angeschlosfen ist der Erlagfcheinabschnitt bzw. ein Vermerk, auf welches Konto di« Abhebungen erfolgt sind. Manipulations gebühr und Spesen wie Zinsen werden nach einer gewissen An zahl von Manipulationen bzw. jährlich vorgeschrieben. Wiederholen wollen wir noch die schon im letzten Artikel ge gebenen Ansätze, nach denen über «inen Betrag bis zu 500 000.— Kronen vollkommen frei verfügt werden kann. Bei Jnanspruch- nähme von Beträgen Wer 500 000.— bis 2 000 000.— Kronen muß ?3? v-rs«ablat1 f. Deutschen Lachhaudrl. S1. Aahraan,.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder