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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1924
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- Deutsch
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135, 11. Juni 1924. Redaktioneller TeU. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 818V Geschäfte dieser Art machen zu helfen, ihre ganze Kraft allein ihren eigentlichen Geschäften widmen wollten, um ihm durch ciue spar samste und doch wirkungsreichste unparteiische Verwaltung das Tragen der ihm auferlegtem unerhörten Lasten zu erleichtern, nicht zu er schweren. Der Börsenverein, der eben erst in der von der letzten Hauptversammlung einstimmig angenommenen Entschließung gegen die Neichsdruckerei und den Thüringer Staatsverlag seine Anschauung deutlich genug zum Ausdruck gebracht hat, hat naturgemäß auch gegen diese Ncugründung entsprechende Schritte bereits cingeleitet. Korrektursendungcn. — Unter Hinweis auf unsere ausführlichen Mitteilungen in Nr. 111 des Bbl. (S. 6654) heben wir heute ganz ausdrücklich hervor, daß alle Korrcktursendnngcn nicht als Voll- drucksachcn (bis 50 § 3 Pfennige), sondern nur als Tcildrucksachcn mit 5 Pfennig bis 100 § (weitere Staffelung siehe die Portotabelle in Nr. 125 des Bbl.) zu frankieren sind. Demnach sind alle Korrek turen von Börsenblatt-Anzeigen mindestens mit 5 Pfennig freizumachen. Die erhobenen Strafporti häufen sich; wir bitten also, alle Korrektursendungen richtig zu frankieren. Ned. Versand von Päckchen und Briessendungen mit Waren nach dem besetzten Gebiet. — Das Amtsblatt (Nr. 54) des Reichspostministeriums enthält folgende Verfügung (Nr. 325): Es ist zur Sprache gebracht worden, daß Päckchen und Briefsendungen mit Waren nach dem be setzten Gebiet trotz aller Anmahnungen vielfach einfuhrverbotene Waren enthalten, auch trägt ein Teil der Sendungen nicht die vorge schriebene Inhaltsangabe. Die Sendungen verfallen deshalb der Be schlagnahme. Tie Postanstalten werden daher nochmals angewiesen, streng daraus zu sehen, daß diese Senkungen eine vom Absender unterschriebene oder mit Firmenstempel unter stempelte Inhaltsangabe tragen. Kehlen diese Angaben, so sind die Sendungen dem Absender zurückzugeben. Zur Anfertigung von Platten für Bucheinbände. — Fm neuesten Heft der »Monatsblätter für Bucheinbände und Handbindckunst«, der Hauszeitschrift der Firma Hübel L Denck in Leipzig, lesen wir: Ge legentlich begegnet man der Tatsache, daß Verleger, wenn sie noch kaum über das genaue Beschnittformat und den Umfang eines herauszu gebenden Werkes Klarheit haben, sich bereits mit dem Binder in Ver bindung setzen und voreilig Platten für die Buchdecken und den Buch rücken schneiden lassen. In manchen Fällen mag die Dringlichkeit einer Veröffentlichung so eilige Schritte nötig machen. Aber wenn irgend möglich, sollte der Verleger — zwar ruhig Ein'bandeutwürfe einfordern und diese bis zur endgültigen Form gedeihen lassen, aber mit der Herstellung der Platten sollte er warten, bis die typographische Gestalt, also besonders Größe des Satzspiegels und genaueste Rücken- breite, die sa übrigens auch in hohem Maße von der Papierqualität abhängt, festliegt. Bielen mögen diese Worte nur Selbstverständliches bringen, und doch können sie vielleicht manchen zur Vorsicht mahnen, der nicht erst durch Schaden klug werden möchte, wie es unserer Er fahrung gemäß hin und wieder einer tun mußte. Versuchtes Plagiat. — Der Verlag Robert Lutz in Stutt gart erhielt vor einiger Zeit von dem Schriftsteller Johann Leopold Schiener einen Roman »Die Diamanten des Fürsten« zum Verlag angeboten. Nach Durchsicht erkannte der Verleger, daß das Manuskript nichts weiter als eine etwas abgeändcrte Abschrift des von ihm veröffentlichten Romans »Das geheimnisvolle Schränkchen« des amerikanischen Schriftstellers Burton E. Stevenson darstellte, von dem er das ausschließliche Recht der Veröffentlichung in Deutsch land erworben hatte. Schiener wurde vom Schöffengericht bei dem Amtsgericht Hof wegen Urheberrechtsverletzung und Urkundenfälschung zu Gefängnisstrafe von zwei Monaten und fünfzehn Tagen sowie den Kosten verurteilt (davon 1)H Monat mit einer Bewährungssrist von vier Fahren). Der Verlag teilt uns noch mit, daß Schiener den Ro man an einen andern Verlag verkauft hat, der ihn auch veröffentlicht, nach Bekanntwerden des Sachverhalts aber wieder aus dem Handel zurückgezogen hat. Dieser llbersetzungsverkauf des Schiener lag der Anklage aber nicht mit zugrunde, weil ein Antrag nicht gestellt wor den war. Gegen obiges Urteil hat Sch. Berufung eingelegt. Adreßbücher — urheberrechtlich geschützt. — Eine grundsätzlich be deutsame Entscheidung fällte kürzlich ein Strafsenat des Neichenberger (Tschechoslowakei) Kreisgerichts, die wir nach der »Neichcnbcrgcr Ztg.« hier wiedergeben: Die Firma Kelly's Directories Ltd., London, gibt seit dem Jahre 1877 alljährlich das bekannte Weltadreßbuch »Kelly's Directory«heraus, das alle für den Außenhandel in Be tracht kommenden Firmen der ganzen Welt, nach Branchen.geordnet, enthält. Die genannte englische Firma hat durch vr. Otto Gellner, Advokaten in Prag, gegen Ing. Hans Schnurpfeil, Redakteur der Glasfachzeitschrist »Schuurpfeils Review for Glaß Works«, die Anklage erhoben, daß dieser bei Herausgabe seines »Weltaüreßbuchs der Glasindustrie« dadurch in ihre Urheberrechte eingcgriffen habe, daß er den nach bestimmten Grundsätzen gesammelten und gesichteten Inhalt von Kellys Weltadreßbuch — soweit er die Glasbranche be trifft — in widerrechtlicher Weise verwendet habe. Nach durchge führtem Beweisverfahren verurteilte das Gericht den Ange klagten zu einer Geldstrafe von 1000 X, eventuell zu 100 Tagen Arrest, zu einer Buße von 5000 li an die Firma Kelly zur Bezah lung der aufgelaufenen Kosten und zum Verfall der Exemplare des Plagiats. Gleichzeitig wurde der Privatklägerin das Recht erteilt, das Urteil in den Zeitungen »Neichenberger Zeitung«, »Prager Tag blatt«, »Bohemia«, und in einer inländischen Glasfachzeitung auf Kosten des Verurteilten zu veröffentlichen. Fn der eingehenden Be gründung schloß sich das Gericht der Auffassung an, daß ein solches Adreßbuch auf einer geistigen individuellen Tätigkeit beruhe und daher als ein Werk der Literatur im Sinne des Urheberrechts zu be trachten sei. O.vkorü Hnivvr8it^ kr«88. — Unter dem etwas befremdlich klin genden Namen »H-men Hou86« ist Anfang März das neue Ge schäftshaus der Oxkorck 1Iuiv6i8it^ ?res8 im Südwesten der alten City Londons aus dem Warwick Square unter Beteiligung der vor nehmsten Geister Englands durch ein Fest und ein großes Essen ein geweiht worden. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist auf der Oxford-Presse das erste Buch gedruckt worden, und seitdem hat sie nicht stillgestanden, bis in der Neuzeit eins der bedeutendsten Ver- lagsunternehmcn Großbritanniens daraus hcrvorgegangcu ist. Das frühere, jetzt verlassene Amen-Ekkgebäude war 41 Jahre lang Sitz der Londoner Geschäfte, und Oxkorä ?re88 besitzt außer dem neuen fünfstöckigen Hause in London noch eine Ledereinbinderei, die Export- und Kinderbuchabteilung an anderer Stelle, das große Lagerhaus in Oldstreet, eine Stätte für die medizinische und technische Abteilung und eine Erpeditionsstelle. Gedruckt wird nach wie vor in Oxford selbst. Die Rivalen auf erziehlichem, sportlichem und auch verlegerischem Gebiete Oxford und Cambridge waren vertreten durch den Universitätskanzler von Oxford und den Erzbischof von Cambridge neben Männern wie Curzon, Balfour, Asquith und vielen anderen. Ein für Bibeln,, das erste und heute noch das Hauptgeschäft der Gesellschaft (daher Amcnhaus), bestimmter Lagerraum im neuen Hause war in eine neuzeitliche Küche mit Gasöfen eingerichtet, und an der Festtafel saßen an die 200 hervorragende Männer der englischen Ver- lagSwelt, der Politik, der Kunst, Wissenschaft und Kirche. Die eng lische Verlegerpresse widmet diesem Feste mehrere Seiten mit Ab bildungen, aber der geistige Leiter der Oxkorck ?re8s, der auch bei uns bekannte Humphrcy Milford, lehnte es in seiner Bescheidenheit ab, »abgebildet zn werden«. Mister Milford ist, wie gesagt, bekannt bei uns, weil er sich sehr oft hervorragender deutscher Bücher als englischer Verleger au nahm und ihnen weite Verbreitung in englischer Sprache gab. Licbermann-Ausstellung in Köln a. Rhein. — Von Professor Max Liebe rm ann , der am 20. Juli seinen 77. Geburtstag feiert, wird im Kunstsalon Abels in Köln, Hoheuzollernring, eine außergewöhnlich reichhaltige graphische Sammlung zur Schau ge bracht. Neben duftigen Pastellen in den zartesten Farbtönen hängen kräftige Kohlezeichnungen von prachtvoller Schwarz-weiß-Wirkung. Fast ein Drittel des gesamten graphischen Werkes von Liebermann ist ver treten, darunter die ersten und seltensteil Drucke, die bis zum Fahre 1887 zurückreichen. Der Katalog steht Freunden Lieb ermann scher Graphik auf Wunsch zur Verfügung. Die Ausstellung bleibt für die Monate Juni und Juli geöffnet. Aufruf von wertbeständigem sächsischen Notgeld. — Der Reichs minister der Finanzen hat auf Grund des 8 3a des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922 am 31. Mai im Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde das wertbeständige (auf Goldmark lautende) Notgeld, dessen Aussteller im L a n d e S a ch s e n ihren Sitz Haben, mit Wirkung vom 15. Juni 1924 an aufgerufen. Die Einlösungsfrist dieses Notgeldes läuft bis einschließlich 15. Juli 1924. Ausgenommen von diesem Aufruf bleiben das wertbeständige Notgeld der deutschen Reichsbahn und die sächsischen Goldschuldverschreibungen. (Deutscher Neichsauzeiger Nr. 131 vom 4. Juni 1924.) 1064
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