Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1923
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- 1923-05-26
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Bücherdiebstahl in Berlin. — Die Verlagsfirma Hoff mann L Canipe in Berlin meldet dem Bbl.: In der Pfingstwoche wurden durch Einbruch in -die Bodenräume des Verlags g e st o h l e n : 800 verschiedene broschierte Bände der Heine-Ausgabe von 1876; 100 Heines Familienleben, von Embden, 1892 ; 590 -Heines Biographie, von Karpeles, 1885; 75 Heine, Salon I/IH, IV; ferner 200 Heine- Erinnerungen, von Baronin Embden (de la Nocca), sowie verschiedene ölte Romane und Broschüren aus den Jahren 1830-—1850. Die Firma bittet, die Verkäufer solcher Bände festnehmen zu lassen. Für Er mittlung -der Täter und Wiederdeschasfung des Gestohlenen setzt sie eine Belohnung von 300 000 Mark aus. Die wuchernden Papierfabriken. — Zur Verteidigung der Papier fabrikation nimmt ein »Fa b r i ka n g c st e l 1 t e r« in der »Papier- Zeitung« (Nr. 48) das Wort wie folgt: Das Papierfach steht bei der Masse des Volkes in schlechtem Nus. Die Papierfabriken gehören im Volksurteil sogar zu der Gruppe der Volksaussauger und Wu-cherer! Die TageSpresse hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, daß irreführende Ansichten Platz gegriffen haben. Ter Lehrer erzählt den Kindern von den Auswüchsen in der Preis bildung und nennt in erster Reihe die Papierfabriken; die Kinder geben es weiter. Selbst in der Fachpresse liest man wenig von Recht fertigung. Tie erzeugenden Fabriken, die vor Jahren oft das Wort ergriffen, haben sich nach den üblen Anfeindungen durch die Presse alle derartigen Schritte abgewohnt. Ab und zu wird noch mal eine kurze Erklärung von Verbänden und Konventionen veröffentlicht. Die Lage der Papierfabriken, die heute sicher nicht mehr beneidenswert ist, berechtigt nicht nur, sondern verpflichtet fast dazu, ausführlicher auf diese Anklage einzugehen. Die Rohstoffe für die Papierfabrikaliou, wie Hadern, Zellulose, Harz, Filze, Siebe usw., werden nur in Gold gehandelt. Der wichtigste Rohstoff ist die Zellulose: der Jnlandpreis hierfür steht seit Monaten über den Weltmarktpreisen. Die Papierfabriken sind gegen diese Preisstellung des gewaltigen Konzerns der Zellulosefabriken ohn mächtig, was sich bei der Preisfestsetzung für den Monat Mai wieder deutlich gezeigt hat. Es gehörte bereits ein großer Teil guten Willens dazu, wenn man sich mit den März- und Aprilpreisen absaud; die Maipreise sind aber unverständlich. Gegenüber den schwedischen F.-briken haben die deutschen Zellstoffwerke niedrigere Löhne, Holz- und Kohlcnpreife. Dies trifft besonders zu bei den großen Werken im Osten von Deutschland. Trotzdem kostet beispielsweise das Kilo gramm bleich-fähigen Sulfitzellstoffs bei den schwedischen Fabriken, sogar frei an Bord Ausfuhrhafen, 25 bis 27'/2 Ore, bei den deutschen Fabriken kostet dagegen die geringste Qualität 29 Ore. Seit 1. Mai ist keine Frachterhöhung eingetreten (bisher wurden 22 v. H. des Zellstofspreises durch die Frachthöhe bestimmt), auch Löhne und Kohlen und. Holzpreise werden mit allen Mitteln niedrig gehalten, die Zellstoffpreise für den Monat Mai sind jedoch in fast gleicher Höhe in Gold bestehen geblieben. Bei einem Kursstände von 30- bis 35 000 Mark für den Dollar müssen die Papierfabriken, wenn sie sich den Zellstoff nicht durch Vorausbezahlung zu günstigem Preise verschaffen konnten, um 50 bis 75 v. H. höhere Preise als im April bezahlen. Wie solche Erhöhungen begründet werden können, ist mir nicht verständlich. Das Neichswirtschaftsministerium prüft jedoch die Preise, und so müssen sich die Papierfabriken mit denselben abfinden. Es kann nicht ausbleiben, daß bei solchen Nohstoffpreiserhöhungen auch die Papierpreise steigen. Daß durch die riesigen Papierpreise, die durch die Zellstoffpreise bedingt sind, weder die Papiererzeugung noch die Verarbeitung export fähig sind und die Arbeitslosigkeit immer mehr um sich greift, ist außerordentlich bedauerlich. Tie Papiererzeuger tragen die Schuld hieran jedoch nicht. Wenn die Goldpreise für Zellulose, wie auch die Papierholzpreise, nicht abbaufähig sind, ist die Zukunft unseres Papier- faches sehr traurig. Ein Jahr stabiler Wertmesser (stabile Mark oder- ähnliches), und der große Krach wird beginnen. Pom süddeutschen Papierholzmarkt. — Ter Nadelpapierholzmarkt hat sich in der abgelaufenen Berichtswoche etwas mehr gefestigt als der Markt für Langholz. Das Kaufinteresse für Papierholz erwies sich als stärker, und der Wettbewerb bei den Versteigerungen in den Forsten zeigte mitunter scharfe Formen. Daher kommt es auch, daß die Preise dieses Materials mehr in die Höhe schnellten als die Be wertungen von Langholz. Es bekundeten bei den Verkanfsterminen neben den Händlern besonders die Verarbeiter starke Kauflust. Das erhebliche Steigen der tschechischen Krone ließ die Preissteigerung der inländischen Ware weit hinter sich, woher es kommt, daß mau von de» tschechoslowakischen Angeboten in Radelpapierholz keinen Gebrauch machen konnte, es sei denn von seiten solcher Firmen, die sich zeitig in den Besitz billiger Devisen gesetzt hatten. Der Preis für tschecho slowakisches Nadelpapierholz, ausfuhrfrei, ohne Zoll, stellt sich auf 120 Ke., das sind bei einem Kursstände von 1000 Mark gleich 1 KL. 120 000 Mk. je Raummeter, während zurzeit inländisches Material von zweiter Hand bahufrei süddeutscher Versandplätze zu etwa 70- bis 75 000 Mark zu erlangen sein diirste. Feldmühlc, Papier- und Zcllstosfwerkc A.-G., Stettin. - Der nächsten Generalversammlung soll die Verdoppelung des gegenwärtig 80 000 000 Mk. betragenden Stammaktienkapitals der Gesellschaft vorgeschlageu werden. Den alten Aktionären wird ein indirektes Bezugsrecht im Verhältnis von 4: 1 zu einem am Tage der Generalversammlung festzusehendeu Kurse eingeräumt wer den. Die restlichen 60 000 000 Mk. Aktien sollen nach Weisung der Ge sellschaft verwendet werden; ein Teilbetrag hiervon in Höhe von 500 000 Mk. ist den Inhabern der im Jahre 1920 geschaffenen Vorzugs aktien ^ zum Bezüge anzubieten. Ferner sollen 40 000 000 Mk. neue Vorzugsaktien ö ausgegeben werden. Hannoversche Papierfabriken Alfeld-Gronau vorm. Gebr. Woge in Alfeld (Leine). Das Unternehmen schließt das Jahr 1922 ab nach Abschreibungen von 219122 (388 000) Mk. mit einem Uberschuß von 13 000 725 (2 084 098) Mk. Hieraus sollen 50 (20 bzw. 10) v. H. Dividende verteilt werden. Ter Rechenschaftsbericht teilt mit, daß um die Jahreswende der Geschäftsgang abgeflaut sei. Die Tariskommission der Buchdrucker trat Donnerstag, den 24. Mai, zu neuen Beratungen in Berlin zusammen, da die Ge- hilfeuvertrcter das laufende Lohnabkommen gekündigt hatten Mindcstbctrag des Grundkapitals von Aktiengesellschaften usw. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 115 vom 19. Mai 1923 veröffent lichte folgendes Gesetz über den M i n d e st b e t r a g des Grundkapitals von Aktiengesellschaften und Kom manditgesellschaften auf Aktien, vom 12. Mai 1923, ver öffentlicht in der am 18. Mai ausgegebenen Nr. 36 des RGBl. Teil l S. 289: 8 1- Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft und einer Kommandit gesellschaft auf Aktien muß mindestens fünf Millionen Mark betragen. 8 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Auf die Errichtung einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesell schaft auf Aktien, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Ein tragung in das Handelsregister angemeldet ist, finden die bisherigen Vorschriften Anwendung, sofern vor diesem Zeitpunkt die Voraus setzungen erfüllt sind, an deren Nachweis die bisherigen Vorschriften die Eintragung knüpfen. Diese Vorschrift findet auf die Herabsetzung des Grundkapitals entsprechende Anwendung. Berlin, den 12. Mai 1923. Die Auskunstspflicht der Banken. — In den Meisen der Steuer pflichtigen ist vielfach die Ansicht verbreitet, daß das »Bankgeheimnis« nunmehr wieder vollständig eiugeführt sei. Diese Annahme ist. wie das Landesfinanzamt Leipzig mitteilt, nicht zutreffend. Ein »Bank geheimnis«, kraft dessen Banken in jedem Falle Auskunft an Finanz behörden verweigern könnten, hat auch vor Inkrafttreten der Neichs- abgabenordnung nicht bestanden. Diese verschärfte vielmehr nur die Verpflichtung der Banken zur Auskunfterteilung auf Verlangen von Behörden, indem sic sie genauer umschrieb. Durch das Gesetz über die Berücksichtigung der Geldentwertung in den Steuergesetzen vom 20. März 1923 (Neichsgesetzblatt I, S. 198 ff.) sind hinsichtlich des sogenannten »Bankgeheimnisses« lediglich folgende Vorschriften aufge hoben worden: 8 189 der Neichsabgabenordnung (Verpflichtung der Banken zur Einreichung von Kuudcnvcrzeichnissen an das Finanzamt), § 209 Abs. 2 der Neichsabgabenordnung (Berechtigung des Finanz amts, in diesen Fällen des 8 189 der Neichsabgabenordnung durch Stichproben sich zu überzeugen, ob die Angaben steuerpflichtiger Kunden zutreffen), 88 1—5, ? der Verordnung über Maßnahmen gegen die Kapital flucht vom 24. Oktober 1919 - Neichsgesetzblatt S. 1820 ff. (Depot zwang) und 7 35
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