Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-05-26
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230526
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192305269
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230526
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-05
- Tag1923-05-26
- Monat1923-05
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. Xr 120, 26. Mai 1923. §§ 21. Abs. 1. Z. 4 -des Gesetzes gegen die Kapitalflucht in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Januar 1923 — Neichsgcsetz- blatt I S. 91 ff. (Verpflichtung der Banken zur Übersendung von Empfangsbescheinigungen an das Finanzamt betreffend Auslieferung ausländischer Wertpapiere). Die Banken bleiben auch nach Aufhebung dieser Vorschriften weiter hin verpflichtet, im Stcuerermittelungsverfahrcn nach Maßgabe der §8 177 ff., 209 Abs. 1 der Neichsabgabenor-dnung Auskunft zu erteilen, Schriftstücke, Bücher und Wertsachen vorznlcgen, sowie den Inhalt von Behältnissen oder verschlossenen Depots nachzuweisen. Umfang der Auskunstspflicht des Steuerpflichtigen. — Nach der Neichsabgabcnordnung ist der Steuerpflichtige oder die nach 8 84 der Neichsabgabcnordnnng an seine Stelle tretende Person in weitem Um fang zur Auskunft verpflichtet. Welche Auskmift im Einzelfalle zu fordern ist, hat die Steuerbehörde nach ihrem Ermessen zu bestimmen. Jedoch ist die Auskunstspflicht des Steuerpflichtigen jedenfalls insofern begrenzt, als die Steuerbehörden ihr Ermessen nur innerhalb der Schranken von Recht und Billigkeit ansüben dürfen (8 6 der Ncichs- abgabenordnnng). Billigerweisc kann nun von dem Steuerpflichtigen nur eine solche Auskunft gefordert werden, die er selbst zu geben in der Lage ist; es kann aber dem Steuerpflichtigen, unbeschadet sogleich zu erwähnender besonderer, die Auskunstspflicht erweiternder Vorschriften, nicht zugemutet werden, daß er, um eine Auskunft geben zu können, seinerseits Nachforschungen anstelle oder Auskünfte von dritten Per sonen einziehe. Völlig verfehlt ist es daher auch, den Steuerpflich tigen auf die Hilfe des Gerichts zu verweisen; niemals kann von einem Steuerpflichtigen gefordert werden, daß er im Interesse der Steuer behörden Prozesse führe. Daß die Neichsabgabenordnung dem Steuer pflichtigen eine allgemeine Nachforschungspflicht nicht auferlegen wollte, folgt mittelbar aus 8 172 Abs. 1 Satz 3 a. a. O. Hier ist eine begrenzte Nachforschungspflicht, die der Steuerpflichtige ohne Mühe erfüllen kann, ausdrücklich festgesetzt worden. Diese Vorschrift wäre entbehrlich, wenn die Nachforschungspflicht sich schon aus der allgemeinen Auskunsts- pslicht ergäbe (vergl. Becker, Neichsabgabcnordnung, 2. Auflage, Anm. 2 zu 8 172 und Anm. 6 zu 8 202). (Urteil des Reichsfinanz- Hofes vom 22. November 1922, VI, 204/22.) Nngestelltenversichernng. — Für einen von der eigenen Bcitrags- leistung befreiten Versicherten Hut der Arbeitgeber vom 1. November 1922 an -den Beitrag in der Gchaltsklasse des halben Jahresarbeits verdienstes zu entrichten. Für Halbversicherte, deren Jahresarbeits- verdicnst 1 400 000 Mark übersteigt, müssen also Marken der Gehalts klasse 13 verwendet werden. Diese Klasse ist aber für alle Vollvcr- sicherten mit einem Jahresarbeitsverdicnst von mehr als 720 000 Mark noch immer die höchste Klasse, weil zwar die Jahresarbeitsverdienst- grenze wiederholt heraufgesetzt, jedoch der Aufbau neuer Gehalts- klasscn unterblieben ist. Infolgedessen ist die Befreiung von der eigenen Beitragsleistung für Angestellte mit einem Jahresarbeits- verdienft von mehr als 1 400 000 Mark ohne Wirkung. Eine in Vor bereitung befindliche Novelle zum Angcstelltenversicherungsgcsetz wird diesem Ubelstand abhclfcn. . PemnaliiMIMen. Ehrenpreis der Schillerstiftung. — Wie aus Weinheim (Baden) gemeldet wird, hat die Schillerstiftung dem dort lebenden Roman schriftsteller Adam Karrillon anläßlich seines 70. Geburtstages den Ehrenpreis für das Jahr 1923 verliehen. Reichspräsident Ebert hat dem Dichter ein Glückwunschtelegramm gesandt. Japanische Ehrung für Professor Adalbert Czerny in Berlin. — Aus Tokio wird berichtet: In Japan haben ehemalige Schüler des Ge heimrats Prof. Dr. Czerny, des Direktors -der Universitätsklinik in Berlin, zur Förderung wissenschaftlicher Forschungen an dieser Klinik eine Sammlung veranstaltet. Diese Sammlung japanischer Kinderärzte, an der Professor vr. Koshi Ota von der kaiscrl. Universitätsklinik in Tokio mit einer Reihe von Universitäts professoren hervorragenden Anteil nahm, hat den erfreulichen Betrag von etwa 36,8 Millionen Mark ergeben, der Professor vr. Czerny mit einer Liste der einzelnen Spender übergeben worden ist. Jubiläum Krotoschin (vgl. Bbl. Nr. 117). — In dieser Notiz muß der letzte Satz lauten: »Aus diesem Anlaß wurde einer zugunsten der Angestellten und Arbeiter gegründeten .Krotoschin-Stiftung' der nam hafte Betrag von 5 Millionen überwiesen«. Gestorben: nach längerem Leiden im 48. Lebensjahre Herr Negierungsrat I)r. Richard Wengraf, Direktor des Nikola Verlags, A.-G. in Wien, dessen literarische Abteilung er leitete. Wcngraf war früher Redakteur der »Allgemeinen Zeitung« und österreichischer Mitherausgeber von Westcrmanns Monatsheften ge wesen und hat an der Organisation des Nikola Verlags hervorragenden Anteil. Von seinen selbständig erschienenen Schriften seien genannt: Spielzeug, Novellen (1912), Deutsch-italienisches Hilfswörterbuch für den Militärjustizdicust (1916). Arnold Looß ch. — In Gießen ist der weit über Deutschlands Grenzen hinaus bekannte Zoologe und Parasitologe Professor vr. püil. et meck. ü. e. Arnold Looß gestorben. Er war zuerst Offizier ge wesen, hatte sich aber bald danach in Leipzig dem Studium der Natur wissenschaften zugewandt und wurde hier vor allem Schüler Leuckarts, dessen Lebenswerk er in genialer Weise fortführte. Schon kurz nach seiner Habilitation an der Universität Leipzig erhielt Looß einen Ruf an die IIi§ü dleckical Lekiool in Kairo, wo er überaus segensreich als Forscher und Lehrer 23 Jahre lang wirkte, bis zu seiner Ausweisung durch die Engländer bei Kriegsausbruch. Looß war bahnbrechender Forscher auf dem Gebiete der Tropenkrankheiten. Seine letzten Lebens jahre brachte Looß in Gießen zu, wo er als Honorarprofessor an der dortigen Universität gewirkt hat. Von seinen im deutschen Buchhandel erschienenen Schriften seien genannt: Uber Dcgenerationserscheinungcn im Tierreich (1889), Schmarotzertum in der Tierwelt (1892), Uber den Bau von Vistvrnum üeteropü>6s v. 8ieb. und vistomum ki-aternum n. sp. (1894), Die Distomcn unserer Fische und Frösche (1894). Falsche Neichsbanknoten zu 5000 und 20 000 Mark. — Von den seit Januar d. I. dem Verkehr zugesührten Neichsbanknoten zu 5000 Mk. mit dem Datum des 2. 12. 22 sind Fälschungen aufgetaucht, die als solche bei einiger Anfmerksamkeit an dem fehlenden Wasserzeichen, dem undeutlich, mit groben Strichen gezeichneten Bildnis — Brustbild eines Mannes nach einem Dürerschen Gemälde —, sowie der schlecht ausge führten Beschriftung unschwer zu erkennen sind. Auch von den seit März dem Verkehr zugesührten Neichsbanknoten zu 20 000 Mk. mit dem Datum des 20. 2. 23 ist eine Fälschung ungehal ten worden, deren Papier ein falsches natürliches Zickzackmasscrzeichcn von wagerecht und senkrecht laufenden sägcblattartigcn Hellen Linien auf weist. Die Muster der Zierzeichnuugen auf der Vorder- und Rückseite sind falsch, die Unterschriften, Stempel und Typen der Beschriftung ver krüppelt. Die Vorderseite ist ähnlich getönt, das Nückseitcnbild ist matt und verschwommen. Vor Annahme der Nachahmungen wird gewarnt und für die Prü fung empfohlen, sich die Beschaffenheit der echten Noten genau einzu prägen. Für die Aufdeckung von Falschmünzerwerkstätten und dahin führende Angaben zahlt die Neichsbank nach wie vor hohe Belohnungen. Friedrich Umlauft f. — Im 79. Lebensjahre ist der Direktor der Wiener »Urania«, Prof. Dr. Friedrich Umlauft, gestorben. Er war eine der bekanntesten Persönlichkeiten im geistigen Leben Wiens. Nach Absolvierung des Studiums hatte er 37 Jahre lang von 1868 bis 1905 als Professor am Mariahilfer Gymnasium zu Wien unterrichtet und daneben seit 1875 als Dozent an der Wiener Lehrcrakademie ge wirkt. 1899 in die wissenschaftliche Leitung der »Urania« cingetreten, wurde er bald darauf zu deren Direktor gewählt. Von seinen Schriften führen wir an: Die Österreichisch-Ungarische Monarchie (1874, 3. Aufl. 1897), Wanidlerungcn durch die österreichisch-ungarische Monarchie (1879), Erzherzogtum Österreich unter der Enns (1881, 2. Aufl. 1894), ! Geographisches Namenbuch von Österreich-Ungarn (1885), Die Alpen (1887), Afrika m kartographischer Darstellung von Hero-dot bis heute (1887), Das Luftmecr (1890), Das Fürstentum Liechtenstein (1891). Die räumliche Entwicklung der Stadt Wien von der Römerzeit bis zur Gegenwart (1893), Namenbuch der Stadt Wie» (1895), Illustrierter Führer durch Österreich-Ungarn (1898), Die Pflege der Erdkunde in Österreich 1848—1898 (1898), Kleiner Führer durch Wien (1903, 4. Aufl. 1913), Namenbuch der Straßen und Plätze von Wien (1905). Außerdem hat Umlauft eine große Hcrausgebertätigkeit ausgeübt. 736
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder