28S1Mrs-»N»n s. d. Dtlchn. «uchrandil. »Lustig erscheinende Bücher. X- 4t. t8. Februar 1925. Demnächst beginnt in meinem Verlage zu erscheinen Jahrgang 1925 (Z) der Zeitschrift T „Das Recht" Juristisches Zentralblatt für die Praxis herausgegeben von Senatspräsident vr. David, Berlin Geh. Justizrat vr. Kemps, Berlin Hofrat vr. Soergel, Freilassing. Monatlich ein Heft im Llrnfang von etwa 48 Seiten Preis vierteljährlich 3 Mark (s?xür die bisherigen Bezieher der Zeitschrift lasse ich dem Sortiment in den nächsten Tagen eine Mitteilung O zugehen, durch die sie iiber den Verlagswechsel und über das veränderte Programm der Zeitschrift unter richtet werden. Ich bitte, diese Mitteilung unverzüglich an die Abonnenten weiter zu leiten und diesen die Zeitschrift, deren 1. Heft im Laufe des März zur Ausgabe gelangt, unverlangt zur Fortsetzung zu liefern. Der Rechtswissenschaft, insbesondere dem in der Praxis stehenden Anwalt und Richter, fehlte bisher eine sogenannte Referate«3eitschrift, wie sie die meisten anderen Wissenschaften längst besitzen, eine Zeit schrift, die unter Verzicht auf Originalarbeiten einen schnellen, zuverlässigen und vollständigen überblick über den jeweiligen Stand der Rechtsprechung und der Rechtslehre auf allen Gebieten des Rechtswesens bietet. Der Praktiker erhält damit an Stelle der Jahrbücher, die das Material naturgemäß nur entsprechend verspätet zusammenstellen können, ein Nachschlagewerk, das es ihm ermöglicht, die Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur schon wenige Wochen nach Veröffentlichung aufsuchen zu können. Die Referate sollen dabei in einer Form gehalten werden, die es in den meisten Fällen ermöglicht, auf das Nachlesen der vollständigen Entscheidung oder des Originalaufsatzes zu verzichten. Die für den Praktiker dadurch eintretende Erleichterung ist so erheblich, daß zweifellos Anwälte, Richter und Syndici in großer Zahl als Abnehmer zu gewinnen sind, um so mehr, als der Preis der Zeitschrift sehr mäßig ist. Ich empfehle dringend, die erste Nummer, die ich gern auch in größerer Anzahl unberechnet zur Verfügung stelle, sämtlichen Anwälten, Richtern, Syndicis sowie auch den Gerichten selbst zur Ansicht vorzulegen.