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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1924
- Strukturtyp
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- 1924-11-07
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1924
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- Deutsch
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^ 262, 7. November 1924. Redaktioneller Teil. von über 1109 Werken soll der Jungbuchhandel recht oft in Anspruch nehmen. Sie befindet sich in einem besonderen Raume, Bahnhofstr. 13, und steht den Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung. EarlMüller i. Fa. Victor Zimmer, 1. Vorsitzender der Schlesischen Gesellschaft. Fricdensfrcundlichc Umstellung der Schulbücher. — Gelegentlich einer in Stockholm geplanten internationalen Kirchenkonferenz, die hauptsächlich kirchliche Verbrüderung beabsichtigt, in erster Linie aber eine Wiederherstellung der guten alten Friedensstimmung und des Antikriegswilleus herbcistrcbt, soll auch die Frage, inwiefern eine Umgestaltung der gebräuchlichen Schulbücher, besonders der geschicht lichen und geographischen, diesem Gedanken nutzbar gemacht werden könnte, zur Besprechung gelangen. Die Erörterungen sollen sich damit beschäftigen, solche Sätze aus den Lehrbüchern auszumerzen, die auf das friedliche Nebcneinauderleben der Völker unheilvollen Einfluß ausüben könnten. Die Richtlinien hierfür sind durch die »Weltallianz zur Förderung internationaler Freundschaft durch die Kirche« fest- gclegt worden. Hiernach soll die Entfernung aller den Haß und die Mißachtung anderen Nationen gegenüber hervorrufendcn Stellen, welche die Schuljugend in dieser Richtung beeinflussen können, aus den allgemein eingeführtcn Schulbüchern möglichst entfernt werden. Ein Ausschuß von Schulmännern und Hochschullehrern ist mit der Aus arbeitung geeigneter Vorschläge beauftragt worden. F. V. Die neuen Stundcnlöhne im Buchbindcrgcwerbe. — Das vor einigen Tagen im Neichsarbeitsministerium zustandegekommene Lohn abkommen für das Buchbindergewerbe sicht für die Zeit vom 23. Ok tober bis 19. November d. I. einen Spitzenstundenlohn von 68 Pfg. vor. In verschiedenen Orten Deutschlands waren Einzelstreiks aus gebrochen, dir durch das neue Lohnabkommen ihre Beendigung fanden. Die Ausständigen nahmen zu den vereinbarten Bedingungen die Ar beit wieder auf, und die Arbeitgeber zogen die getroffenen Abivehr- maßnahmen wieder zurück. Den vereinbarten Spitzenstundculohn von 68 Pfg. erhalten verheiratete, über 24 Fahre alte Arbeiter in der Ortsklasse I, sofern das vierte Gehilfenjahr Zurückgelegt worden ist. Für die gelernten Arbeiter bewegt sich je nach der Ortsklasse, dem Alter und der Dauer der Gehilfe'ntätigkeit der Stundenlohu zwischen 31 und 68 Pfg. Insgesamt sind für die gelernten Arbeiter 60 Lohn- staffeln vorhanden. Der Spitzculohn für Arbeiterinnen beträgt 40 Pfg. Die Höhe des Stundenlohnes schwankt zwischen 14,5 und 40 Pfg. Für die Arbeiterinnen bestehen 42 Lohnstasfelu. Die Berechnung des Ver dienstes der Akkordlöhner in Goldmark erfolgt in der Weise, daß der auf Grund des gültigen, revidierten Tarifs errechnete Akkordverdienst durch 6,4 zu dividieren ist. Der sich daraus ergebende Betrag ist der Goldvcrbienst. Aus Anlaß dieser Lohnerhöhungen hat der Verband Deutscher Buchbindereibesitzcr eine Preiserhöhung von 10?L unge ordnet, mit der auch die bereits in Auftrag gegebenen Arbeiten be lastet werden sollen. Hierzu siehe die Mitteilungen des Verleger- vcreinS in Nr. 261 des Bbl. Ein neues Nachdruckvrrsahren. — Unter dem Namen »Typon« empfiehlt die Aktiengesellschaft für graphische Industrie in Bern, Waiscnhausplatz 12, ein neues Nachdruckverfahreu, das nach ihren Angaben alle Vorteile seiner Vorgänger besitzen soll, ohne deren Nachteile aufzuweisen. Als Nachteile der bisher bekannten Verfahren werden angeführt die Kostspieligkeit der Anlagen, die Umständlichkeit der Arbeit, der unökonomische Schristträger, die kurze Haltbarkeit, die Verwendung nur bei einseitig bedruckten Vorlagen, die Lizenzgebühren usw. Es wird hervorgehobcn, daß das Typonverfahrcn den Nach druck auch beiderseitig bedruckter Originale gestattet. Mit dem Typouvcrfahren sollen sich alle Strichvorlagen reproduzieren lassen, die im Buch-, Stein- oder Gummidruck einfarbig her- gestellt werden. In einem Prospekt heißt es des weiteren: »Bücher, Tabellen, Kataloge, Mnsikuotcn, Plakate, Holzschnitte, Urkunden, Handschriften, Landkarten. Pläne usw. lassen sich originalgetreu wieder geben, ohne daß ein Setzer oder Chemigraph beansprucht würde. Neu auflagen illustrierter Werke, für die sonst teurer Satz, teures Papier und teure Klischees nötig sind, können durch direkte Reproduktion ver mittelst des Typonverfahrens von einem alten Exemplar oder von einfachen Satzabzügen — unter Einschaltung der Bilder und Zeich nungen — tadellos und billig hergcstellt werden.« Vertreter der Aktiengesellschaft für graphische Industrie in Bern ist in Deutschland die Firma Baltische Papier-Industrie, Aktieugcscllschast in Berlin NW 7, Dorothecnstr. 38, woselbst auch das neue Verfahren nach vor heriger Anmeldung vorgestthrt wird. Zur Geschäftslage im Bezirk der Handelskammer Leipzig. — Uber die Lage in den verschiedenen Geschäftszweigen im Bezirk der Han delskammer Leipzig, wie sie sich während des Monats Oktober ent wickelt hat, wird von den Verbänden u. a. folgendes berichtet: Die Geschäftslage im hiesigen Steindruckgewerbc war inso fern etwas günstiger, als der Austragsbestand um ein weniges zugenom- men hat. Die Gcldeingängc sind hingegen nach wie vor äußerst schleppend. Für den weiteren Geschäftsgang erscheinen bedrohlich erneute Lohu- erhöhungsfovderuugen sämtlicher Sparten. Fm Verhältnis zum Berichtsmonat September hat sich die Lage im. B u ch b i n d c r e i g c we r b e verbessert, was nicht wundernehmen kann, da ja für das Großbuchbindereigewerbe die Monate Oktober, November und Dezember schon seit jeher .Konjunktur bedeuten. Tie Bcschüf- tigungsverhältnisse sind also augenblicklich günstig. Es wäre aber falsch, diese Tatsache zu werten unter dein Gesichtswinkel einer fort schreitenden Konsolidierung in dem Gewerbe. Denn der Rückschlag ist einfach unvermeidlich und wird sich zu Beginn des nächsten Jahres unbedingt auswirken. Dazu kommt, daß, da die Kalkulation in diesem Gewerbe infolge der Depression nicht elastisch ist, wegen der neuen Lohnbewilligungen die Preise erhöht werden mußten. Postprotestausträge. Die Protestierung von Wechseln mangels Zahlung kann auch durch Postbeamte erfolgen. Zu diesem Zweck ist seinerzeit der Postprotestauftrag eingeführt worden. Die Bestim mungen dieses Verfahrens und die damit verbundenen Vorteile, be sonders für Wechsel über kleinere Beträge, scheinen nicht genügend' bekannt zu sein. Der Vorteil liegt zunächst in der Billigkeit des Verfahrens. Die Postprotcstgebnhr ist sehr niedrig (1 Mk.), außer dem wird die Protesterhebung für Wechsel, die au kleinen, abgelegenen Orten ohne Notar oder ohne einen zur Aufnahme von Wechselprotesten befugten Gerichtsbeamten zahlbar sind, nicht durch Reisekosten der Protestbeamten verteuert. Sodann ist beim P o st p r o 1 e st a u s t r a g die rechtzeitige Protestierung besser gesichert als beim gewöhn lichen Postauftrag, da bei ersterem die Weitergabe des Wechsels an den zuständigen Gerichtsbeamten usw. wegfällt. Dieser Vorteil kommt namentlich zur Geltung, wenn Postaufträge erst kurz vor dem Fällig keitstage nach kleinen Orten mit wenig Postverbindungen und ohne zur Protestierung zuständige Gerichtsbcamte eingeliefert werden. Hier ist die Protesterhebuug durch die Post in vielen Fällen noch möglich, in denen die Wechsel nicht mehr rechtzeitig an den zuständigen Gerichts- beamten weitergcleitct werden können. Nachstehend die hauptsächlichsten Bestimmungen für Postprotest aufträge: Die Post kann durch Postprotestausträge beauftragt werden, Wechsel zur Zahlung vorzuzeigen und mangels Zahlung Protest zu erheben. Dem Postprotestauftrag ist der quittierte Wechsel bciznfügen: mehrere Wechsel beizufügcn, ist nicht gestattet. Ausgeschlossen von der Protesterhebung durch die Post sind Wechsel über mehr als 1000 Nentcn- mark, Wechsel, die auf eine ausländische Münzsorte lauten, wenn der Aussteller durch das Wort »effektiv« oder einen ähnlichen Zusatz die Zahlung in der benannten Münzsorte ausdrücklich bestimmt hat, Wech sel mit Notanschrift oder Ehrcnannahme und Wechsel, die unter Vor legung mehrerer Stücke desselben Wechsels oder unter Vorlegung der Urschrift und einer Abschrift zu protestieren sind. Bei Postprotest aufträgen haftet die Post für die ordnungsmäßige Ausführung eines vorschriftsmäßigen Protcstauftrags nach § 4 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes, vom 30. Mai 1908 (Neichsgesetzbl. S. 321). Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Schecke, die protestiert werden sollen. Die Versendungsbedingungen usw. sind bei den Postanstalten zu erfahren. Die Freigabe des Deviscnhandels. Durch die neue Verordnung.' des Reichspräsidenten über das Außerkrafttreten von Devisenvor schriften werden das Markausfuhrvcrbot, der Devisenkommissar und die Dcviseuerfassung beseitigt. Der zukünftige Nechtszustand läßt sich kurz dahin züsammenfasscn, daß ausländische Zahlungsmittel gegen inländische Zahlungsmittel bei einer Devisenbank, ausländische Geldsortcn gegen inländische Zahlungsmittel auch bei einer Wechsel stube zu keinem höheren als dem letzt-bekannten Einheitskurse erworben werden dürfen. Geschäfte, bei denen die ausländische Währung zur Bezahlung von Waren dient, und Geschäfte zwischen ausländischen Währungen sind also unbeschränkt zugelassen. Zum Erwerb ausländischer Zahlungsmittel bedarf es weder Handelskammerbe- scheinigung noch Genehmigung des Finanzamts. Die Markausfuhr unterliegt nur noch den Beschränkungen des Kapitalfluchtgesetzcs. Die Devisenablicfcrungspflicht fällt fort. Alle Meldepflichten werden be seitigt. Um den Übergang nicht zu unvermittelt zu gestalten, ist die Auf- rcchtcrhaltung des Devisenbankzwanges vorgesehen worden. Danach 2020-
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