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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1924
- Strukturtyp
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- 1924-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1924
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- Deutsch
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11502Börscnblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X» 207, 3. September 1924. veranlassen und nicht nach flüchtigem Durchsetzen in die Tiefen des Papicrkorbs verschwinden. Zahlreiche Veröffentlichungen über Sport literatur werden uns in einem sein abgestiinmtcn Prospekt vor Augen geführt, in einem schön ausgestatteten Rundschreiben weist L. Staack- mann auf das neueste Werk von Gabelentz, »Die Nacht des Inquisitors« hin, das mit 10 Radierungen von Max Schenke verziert ist. Kauf männische und gelehrte Literatur wird durch praktisch angelegte Ver zeichnisse in Broschürcnform angckündigt, auf ein demnächst er scheinendes Werk »Tiere im Zoo« (Klinkhardt L Biermann, Leipzig) werden mir durch eine auf dem Umschlag abgedruckte Empfehlung aufmerksam gemacht, durch ein in bunten Farben hergcstelltes Emp fehlungsblatt wird unsere Aufmerksamkeit auf die neueste Veröffent lichung von F. A. Brockhaus: Up de Graff, Bef den Kopfjägern des Amazonas gelenkt. Und nun zu den Bildern und Büchern selbst! Auch in diesem Jahr ist neben den seit langer Zeit bekannten Firmen eine große Anzahl neuer aufgetaucht, deren Veröffentlichungen in jeder Weise auf der Höhe stehen. Von Jugendschriften möchten wir die eines seit Jahren bestehenden süddeutschen Verlags (Thienemann) hervorheben, der vor allem unsere Kinder an den großen Gestalten ihrer Väter ihr deutsches Vaterland kennen und lieben lehren will. Seine Jugendausgabc von Scheffels Ekkehard ist in jeder Weise mustergültig, sowohl was Auswahl wie Ausstattung anbelangt. Auch ein bekannter Wiener Verlag hat seine Jugendbücher in einer das Auge erfreuen den Weise ausgestellt; eine ganze Reihe von ihnen ist in fremde Sprachen übersetzt. Zur Ausschmückung seines Standes hat ein be kannter Leipziger juristischer und philosophischer Verleger die Bilder einiger Autoren angebracht und so seiner Ausstellung eine vornehme Zierde verliehen. »Schlager« wie Ford, Tut-ench-Amun sind kaum vorhanden, die Verleger scheinen sich ihre Kräfte für eine spätere Zeit aufbe wahrt zu haben. Als viel gekauftes Buch wurde uns Stcgemann, Kampf um den Rhein, Der tolle Bömberg (Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart) bezeichnet. Vor allem aber stehen die bei Dieck L Co., Stuttgart, erschienenen drei Bände »Tarzan« im Vordergrund des Interesses. Als ein monumentales, aus Grund der neuesten Forschungen durchgesehenes Geschichtswerk möchten wir die bei Paul List, Leipzig, erschienenen illustrierten Bände von Gustav Freytag, Bilder aus der deutschen Vergangenheit bezeichnen. Das Werk wird stets zum Be stand eines guten Sortiments gehören; die ihm beigegebenen Bilder tafeln -bilden einen kulturhistorischen Atlas bester und ausführlichster Art. Die Technische Messe hat wie in früheren Jahren, so auch in diesem eine große Anziehungskraft ausgcübt. Die den Besuchern von hiesigen und auswärtigen Firmen vorgeführten Bücher finden rege Aufmerk samkeit. Stentzlers Hof war gut beschickt; dort sowohl als auch auf der Bugra sind uns heute nicht wie zu Kantate unbesetzte Stände ausgefallen. Die Ausstellungsräume der Firmen Koehler L Volckmar und H. G. Wallmann haben ihre ständigen Ausstellungslager von neuem durchgesehen und ergänzt, sodaß sie ihrer zahlreichen Kundschaft m jeder Weise gerecht werden können. Beim Rundgang am zweiten Tage durch die Bugra-Messe mußten wir leider feststcllen, daß große Abschlüsse nicht zu verzeichnen sind und ö-as Geschäft im allgemeinen als »matt« zu bezeichnen ist. Ver leger von Jugendschriften und Romanen sind vom Geschästsgang zu- sriedengestellt, sonst hört man viele Klagen. ' L. H. Handelshochschule in Leipzig. — In dieser Hochschule für Wirt schaftswissenschaften wird im Wintersemester 1924/25 Herr Haupt schriftleiter vr. Menz Vorlesungen über B u ch handelsbe triebslehre halten, und zwar Freitags von 6—7 Uhr im Hörsaal 2. Daran werden sich Übungen zur B u ch h a n d e l s b e t r i c b s - lehre von demselben anschließen, die einstündig in noch zu bestim mender Zeit pudlies abgehalten werden. Das Thema wird sein: »Musterbeispiele der Firmengeschichte«. Unter den weltwirtschaftlichen Vorlesungen ist Herr Hauptschriftleiter vr. Menz ebenfalls vertreten. Er liest Freitags von 7—8 Uhr abends im Hörsaal 2 pudliee über »Wirtschaftsgeschichte Ostasiensin den letzten 1V Jahren«. Verbot von Preisausschreiben. — Die Leipziger Polizei behörde weist darauf hin, daß die Veranstaltung von Preisaus schreiben und die Ausschreibung von Preisrätseln unter ge wissen Voraussetzungen unter den Begriff von Ausspielungen im Sinne von 8 286 Absatz 2 des Reichsstrafgesetzbuchs fallen und strafbar sind. Ankündigungen, in denen Waren zum Verkauf angepriesen werden und in denen gleichzeitig dazu aufgefordert wird, die Lösung der meist sehr einfachen Rätsel bei der Bestellung der Waren mit cinzuscnden, finden sich hauptsächlich in Zeitschriften. Die Käufer der Waren und die Einsender der richtigen Nätscllösungen können bei einer spätex stattfindenden Verlosung Preise aller Art er halten. Manche Veranstalter versprechen auch jedem 16., 100. oder 1000. Käufer einen Preis. Außerdem werden auch Preisausschreiben ver schiedenster Form, die den genannten im großen und ganzen ähnlich sind, angekündigt, wobei die Erlangung eines Gewinns vom Zufall abhängig ist. Solche Veranstaltungen müssen als verbotene Aus spielungen angesehen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind ge geben durch den geforderten Einsatz, der in der Einsendung eines Geld betrags besteht, für den zwar vielleicht auch im annähernd vollm Wert Ware oder eine andere Leistung gewährt wird, in dem aber die Kosten für die Gewinne mit e i n k a l k u l i e r t sind und der deshalb als Einsatz an gesprochen werden muß. Gegen die Ver anstalter solcher und ähnlicher Ausschreiben muß daher gerichtlich ein geschritten werden, wenn nicht behördliche Genehmigung — in Sachsen durch das Ministerium des Innern — vorlicgt. A «kündig er von verbotenen bzw. behördlich nicht genehmigten Preisausschreiben und Preisrätseln setzen sich der Gefahr aus, daß gegen sie aus dem strafrechtlichen Gesichtspunkte der Beihilfe gerichtlich eingeschritten wird. Ausstellung japanischer und chinesischer Farbenholzschnitte. — In Hamburg wird am 15. September durch die Bücherstube Hans Götz (Hamburg 36, Große Theatcrstraßc 23) in den neuen Räumen dieser Firma eine Ausstellung japanischer und chinesischer Farbenholzschnittc eröffnet. Da gleichzeitig einschlägige Literatur mit zur Auslage kommt, werden Verleger auf das Inserat im Börsenblatt Nr. 206, Seite 11487, 4. Spalte oben, aufmerksam gemacht. Die Sturmabcnde in der Kunstausstellung Der Sturm in Berlin, Potsdamerstraße 134 a, werden Mittwoch, den 3. September, wieder ausgenommen. An diesem Abend liest Herwarth Waiden aus eigenen Dichtungen. Bcsuchsanzcigen (Neiscankündigungcn) als Drucksache. Das Amtsblatt des Reichspostministeriums verkündet folgende Verfügung: In letzter Zeit ist vielfach versucht worden, gedruckte Besuchs anzeigen (Neiseankündigungen im Sinne der Bestimmungen des früheren § 7, x Ziffer 7 der Postordnung) als V o l l d r u ck s a ch e n (3 Pf.) zu versenden, die in folgender Weise eingerichtet waren. Die Karten trugen am Kopfe der Rückseite oder der linken Vorderseite den Aufdruck der Firma des Reisenden (Vertreters), teilweise unter Vor ansetzung des Wortes »Besuchsanzeige«. Der handschriftlich angegebene oder cingestempelte Name des Reisenden erschien meist am Schlüsse des Textes hinter einer der folgenden Angaben: 1. Übersandt durch 2. Vertreten durch 3. Neiscavis des Herrn 4. Besuchsanzeige des Vertreters Herrn 5. Bcsuchsanzeige unseres Reisenden Herrn Solche Anzeigen können, sofern sie auch sonst den Postordnungs vorschriften genügen, nur dann zur Versendung als Volldrucksache zu gelassen werden, wenn der nachträglich handschriftlich oder mechanisch eingetragene Name des Reisenden als Absenderangabe an gesehen w e r d e n k a n n. In den vorstehend aufgeführten Fällen trifft dies nur bei dem Wortlaut unter 1 zu. In den Fällen 2 bis 5 sind die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben; solche Drucksachen sind daher als Volldrucksache zu beanstanden. Tagung der deutschen Zcitungsverleger. Der Verein deutscher Zcitungsverleger hielt am 31. August eine außerordentliche Haupt versammlung in Kassel ab. In der Frage des Journalistengesetzes wurde der auf der Stuttgarter Tagung eingenommene Standpunkt bestätigt. Zur Frage der Bezugspreisgestaltung, die infolge der Maß nahmen von einzelnen Preisprüfungsstellcn augenblicklich eine gewisse Aktualität gewonnen hat, wurde nach eingehender Erörterung ein stimmig folgende Entschließung angenommen: »Dcr^Verein deutscher Zeitungsverleger hat in sorgfältiger und gewissenhafter Beratung festgestellt, daß, solange die jetzigen allge meinen Preisbedingungen fortbestehen, die derzeitigen Preise der Zeitungen erforderlich sind, damit die deutsche Presse ihre hohen Aufgaben für Staat und Volk im In- und Ausland zu erfüllen in der Lage ist. Bei der gegenseitigen Abhängigkeit der Preise der
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