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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1924
- Strukturtyp
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- 1924-10-22
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1924
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- Deutsch
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X? 249, 22. Oktober 1924. T-rechfaal. SSrl-n»l»tt s. d. Dtschn. Suchhand-I. 1447g —————— Sprechsaal. Anfrage in einer Nachdrucksangelegenheit. Unlängst fand ich im »Sprechsaal» eine Auskunft, laut welcher gegen die Benutzung eines Exemplars der vergriffenen Auslage eines Buches zu Zwecken anastatischen Nachdrucks auch ohne Vorwissen des Original-Verlegers nichts einzuwenden sei, vorausgesetzt, daß das be tressende Werk »frei- ist. Ich erbitte mir nun Auskunft in folgendem, gewiß ungewöhnlichem Salle: Vor Jahren übergab mir ein kürzlich verstorbener Privat-Ge lehrter die Restauflage eines von ihm versaßten, von ihm selbstver- legten Werkes, bei gleichzeitiger Übertragung des Verlagsrechts für diese erste Auflage. Das Werk besteht aus 120 Tafeln, denen eine historische Einleitung vorangestellt ist. Später gestattete mir der Ver fasser die Herausgabe dieser Einleitung als separate Broschüre und übertrug mir das Verlagsrecht daran unbeschränkt, weil er, wie er schrieb, ohnehin beabsichtigte, sür eine zweite Auslage des Werkes eine ganz neue Einleitung zu verfassen. Durch Zufall habe ich nun in der letzten Zeit erfahren, daß ein anderer Verleger eine anastatisch« Neuauflage des in Rede stehenden Buches, Tafeln und Einleitung, nach einem von mir bezogenen Exem plar hergestellt und in den Handel gebracht hat, ohne daß bei mir vorher darüber angefragt worden wäre. Ist ein solcher Vorgang zulässig? Der neue Verleger behauptet, der Verfasser habe ihm das Verlagsrecht für die zweite Auflage über tragen, und droht mir mit einer Feststellungsklage. Wien, am IS. Oktober 1S24. Kranz E. Mickl. Zeitschriftenoertrieb. Für einen größeren Bezirk möchte ich den Zeilschriftenvertrieb aufnehmen. Kann mir irgendein Kollege Fingerzeig« geben, wie ich den Betrieb zu organisieren bzw. einzurichten habe? Reisende usw.? Auskünfte an di« Redaktion des Bbl. L. Diicherbettel zu gutem Zweck. Einer Reih« von Verlegern ist bas nachstehend gedruckte Schreiben der Staatlich-städtischen Gewerbeschule zu Schorn dorf in Württemberg zugegangen: »Staatlich-städtische Gewerbeschule Schorndorf. Schorndorf (Wllrtt.), im September 1924. ? ?. Allerorts vernimmt man laute Klage über den hohen Grad der sittlichen Verwahrlosung unserer Heranwachsenden Jugend. Auch ln dem mir beschiedenen Kreis und der hiesigen Schulanstalt mit ihren 830 Schülern finden sich nur allzu oft Beweise sür die Be rechtigung vorstehender Klag«. Mißachtung des Alters, Unbotmäßig keit gegen Eltern, Vorgesetzte und Arbeitgeber, Vergehen am Eigen tum anderer, gewissenlose Verschleuderung anvertrauten Materials im Betrieb und hundert andere Handlungen, die gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen, das sind die Vergehen, die einen nicht Unwesens lichcn Teil unserer Jugend gar vor den Strafrichter führen. Soll die Hoffnung auf Deutschlands Zukunft nicht zuschanden werden, so muß künftighin mehr denn je größte Sorgfalt der Jugend gewidmet werden. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, soll in hiesiger Stadt nun ein kleiner Anfang zur Besserung durch die Gründung einer »Feierabend st ube» gemacht werden, die den Zweck verfolgt, den Jugendlichen an Winterabenden angenehmen Aufenthalt zu bieten. Das Zusammensein in guter Kameradschaft, die Vorführung von Lichtbild» und Filmvorträgeu, die Veranstaltung von Vor lesungen, schönen Spielen, freiwilliger Fortbildung, Pflege des Volksgesangs, der Musik, die Vereithaltung guten Lesestoffs, bester Fachliteratur und illustrierter Schriften, die Mitwirkung von Er wachsenen aller Berussstände dürste» mit geeignet sein, die Jugend lichen der Straße und dem Kino zu entwöhnen und dies« zu sittlich hochstehenden Persönlichkeiten zu erziehen. Leider fehlen für die Errichtung des löblichen Beginnens dib erforderlichen Mittel. In der Annahme, daß auch Sie diesen Be strebungen Interesse entgegenbringen und zum Gelingen dieser Sache beitragen könnten, möchten Sie höslichft gebeten sein, durch kosten lose Überlassung eines oder mehrerer Jahrgänge (gebunden oder in Umschläge geheftet) sowie sortlaufender, neuerscheinenber Nummern Ihrer Zeitschrift — oder Buches — Unterstützung angedcihen zu lassen. Gern erklär« ich mich bereit, seinerzeit über den Gebrauch Ihrer Spende zu berichten. In der Annahme, keine Fehlbitte getan zu haben, zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung Vor st and der Gewerbeschule: Weber, Gewerbe-Schulrai.» Die Absicht ist gewiß sehr löblich, aber wovon soll der Buchhändler leben, wenn er seine Erzeugnisse verschenken soll? (Red.) Bildet sich die Post zum Verkehrshindernis aus? <Vgl. Bbl. Nr. 22S, 231, 237 u. 241.) Die Handelskammer Stolp hat meine Beschwerde an den Deutschen Industrie- und Handelstag in Berlin weitergegeben. Das Reichspost ministerium hat dem Industrie- und Handelstag folgende Zuschrift mit dem Auheimstellen gefälliger Verwertung zugehen lassen (der wesent liche Inhalt wurde bereits in Nr. 239 und 24S des Bbl. mitgeteilt. Red.)-. »Um der Verkehrswelt die Ausnutzung der in den letzten Jahren immer mehr vervollkommneten, zur Herstellung von Drucksachen ver wendeten Vervielsältigungsmaschinen zu ermöglichen, sind vom 1. No vember an zur Versendung im inneren deutschen Verkehr als Voll drucksache (Gebühr 3 Ps.) bis SV Gramm allgemein auch solche Abdrucke oder Abzüge zuzulassen, die durch verschieden! Vervielsälti-, gungsversahren hergestellt sind. Der Zeitpunkt der Anwendung der einzelnen Vervielfältigungsversahren spielt also keine Rolle mehr. Es ist bei den Volldrucksachen ferner gestattet, handschriftlich oder mit Schreibmaschine, Stempel, Durchdruck- oder Paus-(Kopier-)Presse eine innere mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift anzugeben sowie in gleicher Weise Firma, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Ab senders, sein« Fernsprechnummer, die Teiegrammanschrist und den Telegrammschlüssel sowie sein Postscheck- und Bank-Konto nachzutragen oder zu ändern. Vom 1. November an können auch noch der Ab- scnbuugstag sowie sonstige geschäftliche Merk- und Kennworte der Ab senderangabe hinzngefllgt werden.» Dies ist auch für den Buchhandel schon eine bedeutende Erleichte rung. Hoffentlich kehren wir bald auf dem Umwege der Erleichterung zum alten »gesegneten Drucksachentarif» mit seinem Anhängsel, »dem 3-Pf.-Bücherbestellzettel», zurück. Stolp (Pomin.). Oskar Eulitz. „Arkana"-Berlag (Ottomar Duda) in Oppeln. Diese Firma bestellte bei mir unterm 4. 9. eine Anzahl Verlags- Werke unter Nachnahme, Zusendung erfolgte in zwei Drucksachen, davon ein Kreuzband mit Nachnahme. Darauf erhielt ich unterm 8. 9. erneut eine Bestellung: »Besten Dank für rasche Zusendung. Erbitte noch dringend eilig in Drucksachenpäckchen». Wieder erfolgte Lieferung in fünf Kreuzbändern, eins mit Nachnahme des Betrages. Aus dieser Bestellung entnahm ich für selbstverständlich, daß eine Einlösung der ersten Sendung erfolgt sei. Ich war deshalb sehr über rascht, als nach etwa 8 Tagen beide Kreuzbänder, die mit Nachnahme belegt waren, uneingelöst zurückkamen. Eine eingeschriebene Auf forderung zur Zahlung der e rh a l te n e n Bücher blieb unbeantwortet, die für 2. 10. angekiinbigte Nachnahme beider Sendungen kam un- eingclöst zurück. Ich bitte die Herren Kollegen, die ähnliche Er fahrungen mit dieser Firma gemacht haben, mir dies mitzutcilcn. Außerdem bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen, wenn eine Verlags-Firma Differenzen mit dem »A rk a n a» ° V e r l ag (Arthur Moriton), Kassel, gehabt haben sollte, damit ein gemeinsames Vorgehen möglich ist. Schmiedeberg. Lothar Baumann in Fa. K. E. Ban mann sVerlagsbuchhandlung 18!>7'
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