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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.03.1925
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- 1925-03-19
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- 19.03.1925
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1720 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 66. 19. März 1928. I Z 2, Abs. 3 heißen müssen, daß der Verfasser zu »Gesamtausgaben« I berechtigt sei. Das Gesetz spricht aber nur von einer. Die I dem Verfasser im K 2, Abs. 3 gegebene Befugnis ist ein starker I Eingriff in die Rechte der Verleger der Einzelwerke des Verfassers. I Es ist meines Wissens eine feste Rechtsregel, daß solche Ausnahmc- I bestimmungen eng auszulegen sind. Das sollte gerade in diesem I Falle erst recht gelten, weil der H 2, Abs. 3 auf Betreiben von I Schriftstellern in das Gesetz hineingeraten ist. Auch in der be- I züglichen Eingabe des »Vereins Berliner Presse» an den Bundcs- I rat ist nur von »einer« Gesamtausgabe die Rede. (Vgl. Bbl. 1900, I Beilage zu Nr. 288.) Hätte der Buchhandel damals ahnen kön- I ncn, daß die Wörter »eine« und »mehrere« von der Rechtsprechung lals gleichbedeutend behandelt werden könnten, so würde der I gegen die eine Gesamtausgabe erhobene Widerspruch noch ganz I anders eingesetzt haben. Denn für die Verleger der einzelnen I Werke eines Verfassers bedeutet es einen erheblichen wirtschaft- Ilichen Unterschied, ob sie eine oder mehrere Gesamtausgaben zu I dulden genötigt sind. — Das Reichsgericht scheint nur cigcnt- Iliche, vollständige Gesamtausgaben im Auge gehabt zu haben; I Goldbaum aber geht noch weiter und spricht dem Verfasser das I Recht zu, z. B. j e e i n e Gesamtausgabe von Gedichten und Dra- Imen zu veranstalten, oder je eine von seinen volkstümlichen und I seinen wissenschaftlichen Werken. ! Ich kann alledem nicht folgen und bleibe dabei, daß eins »eins ist, und nicht zwei oder drei. Nur das scheint mir dem I Sinne des tz 2, Abs. 3 zu entsprechen, daß, nachdem eine erste I Gesamtausgabe vergriffen ist, der Verfasser eine zweite, dritte lusw. erscheinen lassen kann als neue Auflagen, unverändert oder lerweitert. Auch das würde den Wortlaut »eine« zeitlich in »je leine« erweitern; aber das wird man wohl zugeben können, denn Idas Recht der Einzelverleger wird durch eine neue Auflage der IGesamtausgaben nicht weiter eingeschränkt, als es schon war, Iwährend anderseits der Verfasser nur durch eine solche zweite, lerweiterte Gesamtausgabe die Möglichkeit erhält, für die in- Izwischen aus der 20jährigen Frist herausgetretenen Werke von der Befugnis des K 2, Abs. 3 Gebrauch zu machen. ! Das Urteil des Reichsgerichts indessen ist eine Tatsache, zwar keine unumstößliche, aber es ist mit ihr zu rechnen. Verleger, die es angeht, werden also wohltun, vertraglich den Dehnungs bestrebungen bei Auslegung des K 2, Abs. 3 vorzubeugen. Goldbaum weist ferner aus die rechtliche Verant wortlichkeit des Verlegers gegenüber der Leserwelt hin. Eine Verantwortlichkeit besteht selbstverständ lich, aber weit mehr literarisch als rechtlich. Wer sich die Sämt lichen Werke eines Verfassers anschafsen will, weiß oder müßte wissen, auf welchen Grad der Vollständigkeit er Anspruch macht, und muß sich vor dem Kaufe überzeugen, daß nichts fehlt, woraus cs ihm ankommt. Tut jemand das nicht, so handelt er fahrlässig und kann sich nicht mehr über den Verkäufer oder den Verleger beschweren. Ich kann mir den Grad von Unverstand kaum vor stellen, bei dem von einer Täuschung die Rede sein kann, und sollte wirklich einmal Leichtsinn oder Unersahrenheit ausgebeutet werden, so wäre ein solcher Verkaufabschluß nichtig, einfach ge mäß BGB. Z 138. j Schließlich sei noch berührt die Lage des Sortimen ters gegenüber einem Kunden, der ihm wegen Un vollständigkeit eine Gesamtausgabe, Sämtliche Werke oder Ge sammelte Werke zurückgeben will. Wie sich das in Wirklichkeit, meist höchst einfach, abwickelt, weiß jeder Buchhändler. Legt man den Fall aber auf die juridische Schneide, so wird es dem Kun den gegenüber darauf ankommen, ob der Sortimenter die Un vollständigkeit kannte oder kennen mußte, sie aber dem Kunden gegenüber verschwiegen hat; ferner darauf, ob der Kunde selbst fahrlässig gehandelt hat, indem er sich aus Inhaltsverzeichnis, Einleitung usw. nicht vor dem Kaufe Gewißheit verschaffte; — lund dem Verleger gegenüber darauf ankommen, ob dieser in seinen Anzeigen mehr verheißen hat, als die Ausgabe wirklich lenthält, oder ob die angebliche Unvollständigkeit nicht eine solche list, zu der der Herausgeber aus guten Gründen berechtigt war. Sommerakademien für den Iungbuchhandel 1925. Stumpfsinn oder Bewegung? Es muß sich in diesem Jahre zeigen, marschiert der Gedanke, daß sich die vorwärtsstrebendcn Elemente des buchhändlerischen Nachwuchses aus eigener Triebkraft mit Hilfe der älteren Genera tionen zusammcnsinden, oder bringt es nur der christliche Buch handel kraft einheitlicher Basis seiner Weltanschauung fertig, buch händlerische Ferienwochen mit Erfolg zu organisieren. Bisher ist die Bewegung, durch Zellenbildung zu Gemein schaften von Suchenden zu kommen, noch nicht recht über die ersten Anfänge hinausgelangt. Man könnte einwenden, der Name Som- merakademie ist zu anspruchsvoll, es dürfen nur reife Geister eine Anlehnung an die platonischen Akademien der Renaissance suchen. Nun, der bisherige Verlauf hat ja gezeigt, cs handelt sich nicht um humanistische Disputationen, sondern es soll hauptsächlich im Wechselgespräch unter erfahrener Leitung eine innere Beziehung zu Lebensvorgängen gewonnen werden und zugleich dadurch eine vertiefte Auffassung der Berufsaufgaben. Es handelt sich also bei dieser Namengebung mehr um einen grundsätzlichen Unterschied von Bildungswochen mit belehrenden Vorträgen als um eine Anlehnung an Vorbilder. Nicht das Wissen um Bil dung soll gepflegt werden, sondern cs sollen sich Men schen zusammenfinden, die jene gegenseitige Steigerung des Auf nehmens und Jnsichverarbeitens im menschlichen Zusammensein erleben wollen, die der Dienst am Geist erzeugt. Es handelt sich hier um rhythmische Beziehung von Erholung und heilsamer, lösender Anspannung, sowie um Freiwerden von Berufsverkrampfung, die eine besondere Gefahr des Buchhändlers überhaupt ist. Die Versuche in den letzten 2 Jahren waren mehr oder weniger gelungene Experimente, die eine ganze Reihe von praktischen Erfahrungen gezeitigt haben, auf denen wcitergebaut werden muß. Ein Mißlingen war bisher die allzu geringe Be teiligung des Jungbuchhandels, z. B. Leipzig oder Berlin stellte 1924 keinen einzigen Teilnehmer. Sie kann einesteils wohl aus mancherlei Ursachen psychologisch erklärt werden, auf die ich aber hier nicht näher eingehen will, da sie in der Kantatenummer des »Ochs vom Lauenstein«, der Fortsetzung des »Zopfabschucidcrs«, behandelt werden sollen. Zugleich werden auch dort Berichte der Teilnehmer über ihre vorjährigen Erfahrungen veröffentlicht. Hier soll nur gesagt werden, man macht sich gern eine falsche Vorstellung über die Sommerakademien im Jungbuchhandel, als wären nur zünftige Wandervögel mit Barfußbeincn am Platze, als gäbe es mehr unreifes Jugendgerede, sodaß ein Mensch mit Kragen dem allgemeinen Gespött ausgesetzt sei. Solche Mißdeutungen ent sprechen weniger der Schlechtigkeit als der Faulheit der mensch. lichen Natur, sich auf Neues umzustellen. Sie sind gewissermaßen eine Schutzmaßregel, sich ablehnende Vorstellungen ohne jede nähere Kenntnis der Verhältnisse zu bilden, damit man seinen eigenen Adam nicht selbst bei den Ohren zu nehmen braucht. Der erste Grundsatz für das Zusammenleben ist freilich im Geiste der Jugendbewegung, die eine Erneuerung unseres Volkes erstrebt, die Forderung: Fern von Nikotin und Alkohol! Nach meiner persönlichen Auffassung ist ein mäßiger Genuß durch aus nicht zu verdammen, aber ein derartiges Prinzip scheidet gleich von vornherein jene Brüder aus, die in der Vereinsmeierei der Gemütlichkeit und des Skatspielens leben. Wer 8 Tage lang eine derartige Askese nicht fertigbringt, hat in der Regel auch nicht die innere Bereitschaft zur inneren Umstellung und Wandlung. Denn Sinn der Sommerakademie ist zugleich Auslese und Gemeinschaft vereinsamter Menschen, die aus höheren Ansprüchen heraus sich nicht Wohl in ihrer augenblicklichen Umgebung fühlen. Es sollen sich dort die Menschen Herausstellen, die zu höheren leitenden Stellungen im Buchhandel kraft ihrer inneren Dynamik und Organisationstalent befähigt sind. Mehr wie einmal bin ich schon gefragt worden: können Sic mir eine junge leitende Kraft empfehlen? Es gibt aber heute nur diese eine Stelle, wo ein über dem Durchschnitt stehender Gehilfe auch außerhalb der Arbeit eines Gchilfcnpostens seinen Charakter sichtbar machen kann, und das ist die Sommerakademie. Das scheinen aber die
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