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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1924
- Strukturtyp
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- 1924-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1924
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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-L 22g, 29. September 1924. Redaktioneller Teil. Redaktioneller Teil (Nr. 152.) Bekanntmachung. Satzungsgemätz geben wir hierdurch bekannt, daß der Vor- stand des Börsenvereins und der Vereinsausschuß in gemein samer Sitzung beschlossen haben, Herrn Kurt Ehrlich, Inhaber der Firmen Kurt Ehrlich Verlag und Delta-Verlag Kurt Eh r l i ch -in Berlin, auf Grund von Z 8b Ziff. 2 der Satzung des Börsenvereins wegen fortgesetzter Veröffentlichung und Ankündigung unzüch tiger Schriften aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig auszuschließen. Stuttgart, den 20. September 1924. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder. Paul Nitschmann. Richard Linncmann. I)r. Oskar Siebeck. Albert Diederich. Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Mitgliedsbeitrag betreffend. Die Mitglieder werden hiermit gebeten, den Mitglicdsbci- trag für das vierte Quartal 1924 (Oktober—Dezember) von 7.50 Goldmark, soweit noch nicht geschehen, auf unser Postscheckkonto 13 483 oder durch Kommissionär spätestens bis zum 15. Oktober 1 924 zu überweisen. Bei allen Zahlungen bitten wir stets anzugeben: Betr. M. B. IV. Quartal. Soweit der Mitgliedsbeitrag nicht direkt bezahlt wird, wer den wir denselben in der zweiten Oktoberhälste mittelst Bar faktur beim Kommissionär erheben oder durch die BAG ein ziehen. Die betr. Mitglieder werden gebeten, ihrem Kommis sionär entsprechenden Einlösungsauftrag zugehen zu lassen. Leipzig, den 26. September 1924. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, vr. Heß, Syndikus. Dörfenoerein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 177. Auszug aus der Registrande des Vorstandes des Börsenvereins. 1. Der Vorstand des Börsenvereins vertritt die Auffassung, daß eine Provisionsgewährung an Privatper son e n, d. h. an solche, die die Vermittlung nicht gewerbsmäßig betreiben, z. B. an Studenten, Angestellte bestimmter Firmen oder gar an Vereinigungen als Vermittler für ihre Mitglieder, an industrielle Organisationen oder an Behörden, unzulässig ist. Wenn Z 3, Ziffer 3 der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum bestimmt, daß nur Lieferungen an gewerbsmäßige Wiederverkäufer den Be stimmungen der Verkaufsordnung nicht unterliegen, so bedeutet diese Vorschrift gleichzeitig auch, daß eine Umgehung in der Form von Provisionsanerbieten nicht zulässig ist. Buchhändler, die derartige Angebote erlassen, haben deshalb ein Einschreiten aus Grund der Satzung und Ordnungen des Börsenvereins zu gewärtigen. 2. Vielfach sind Zweifel darüber aufgetaucht, ob der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis und die Bestimmungen der vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler erlassenen Ordnungen auch für die Gebiete ausländischer Organvereine Geltung haben. Der Börsenverein läßt sich den Schutz des Laden preises auch in diesen Gebieten (Schweiz, Tcutsch-Sstcrreich, Tschechoslowakei, Polen, Lettland) angelegen sein, während er irgendwelchen Schutz für darüber hinausgehende Verkaufs- bcstimmungen der ausländischen Orgonvereinc nicht übernehmen kann. Urheberrechtseintragsrolle. In der in Leipzig geführten Eintragsrolle ist heute fol gender Eintrag bewirkt worden: Nr. 631. Frau Frieda Menzel, geb. Courths, in Char lottenburg, geboren am 24. April 1891 zu Halle a. S., meldet an, daß sie Urheberin der nachgenannten, im Verlage der Firma Friedrich Rothbarth in Leipzig unter dem Pseudonym FriedeBirkner erschienenen Werke sei: Erscheinungsjahr: 1. Die blonde Hindu 1922, 2. Das Glück der Gladys Petersen 1923, 3. Raffles neuer Chauffeur 1924. Tag der Anmeldung: 26. August 1924. Leipzig, am 6. September 1924. Der Rat der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 227 vom 25. September 1924.) Sächsisch-Thüringischer Duchhändler-Derband. Bericht über die 38. ordentliche Verbandsversammlung am 7. September 1924 in Jena. Geist der Freiheit, Geist des Strebens, Meines Jenas höchster Ruhm, Rege kühn- die Adlerschwingen, Laß in alle Lande dringen Stets dein Evangelium. So singt der.Dichter, und die Mitglieder unseres Verban des, die die Versammlung in der alten, schönen Musenstadt be suchten, mußten ihm recht geben: der Jenenser Geist raunte nicht nur allüberall draußen in den winkligen Gassen und klassi schen Stätten, auch in den Verhandlungen war er zu verspüren. Während sich der Vorstand am Sonnabend nachmittag zu einer Sitzung zusammensand, unternahmen die eingetroffenen Damen und Herren unter Führung des Herrn Kollegen Junkel- mann eine Besichtigung der Stadt. Nach 7 Uhr abends fanden wir uns im »Weimarischen Hof« zum gemeinschaftlichen Abend essen und zur Vorbesprechung über kleinere geschäftliche Ange legenheiten ein, welche die Hauptversaimnlung, wie alljährlich, entlasten sollte. Von der Jugendbuchwoche der Schreibwaren händler kamen wir u. a. aus die Belieferung der Thüringer Amtsgerichte, die Buchgemeinden, Lehrmittel, den neuen Werbe film und neue Werbemittel zu sprechen, und gern folgte man diesmal dem Ausschußmitglied der Werbestelle, Herrn Rci- necke-Magdeburg, in seinen Ausführungen über die Einrichtung einer Kundenkartothek, die am Beispiel der Werbezeitschrift -Nimm und lies« erläutert wurde. Bilder von Buchausstellun gen und guten Schaufenstern wurden herumgereicht; kurz, der Abend gab den Erschienenen wieder manche Anregung und Lehre. Sonntag vormittag um 9 Uhr begann die Vorbesprechung der Mitglieder ohne den Vorstand, die diesmal besonders wichtig war, weil man den Vorsitzenden sowie den ganzen Vorstand neu zu wählen halte. Um 10.10 Uhr eröffnete der Vorsitzende, Herr Fritz Wahle-Magdeburg, im -Weimarischen Hof« dir 38. ordentliche Verbandsbersammlung. Er dankte den Anwesenden 1671'
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