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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1925
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- 1925-03-24
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- 24.03.1925
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70. 24. März 1925. Redaktioneller Teil. «Srlenblatt f. d. Dlsckn. Vucbkandtl. 4 999 lich auf den Roman erstreckt«. Diese Definition scheint aber nicht ge nügend; es wird das Problem behandelt, ob nur jener Romancier ausgenommen werden darf, der ausschließlich von seinen Romanen .ebt, oder nicht auch die (vielen) anderen, die noch einen Nebenberuf haben, usw. Ter Vorsitzende macht nun den Vorschlag, eine Definition negativer Art zu formulieren, indem der echte Romancier durch das jenige gekennzeichnet werden soll, was er nicht tun darf. Diese Aufzählung der Verbote oder der für das Mitglied des Verbandes geltenden Pflichten ist interessant und vielsagend; ich lasse sie hier folgen: »Ein professioneller Romancier unterzeichnet erstens keinen Vertrag, der Klauseln enthält, die von dem Cyndikal als unstatthaft 'bezeichnet werden, vor allem -solche, die die Autorrechte niedriger als üblich sestsetzen. Zweitens erteilt er dem Verleger nicht das Recht, eine höhere als die wirkliche Auslage anzugeben oder die Propaganda in Ausdrücken zu formulieren, die den anderen Ro manciers schaden könnten. Drittens darf er in keinerlei Weise zu den H e r st e l l u n g s k o st e n beitragen, gleichviel, in welcher Form. Viertens darf er in keinerlei Manöver zu dem Zweck einwilligcn, in den Revuen und Zeitungen besonders beachtet zu iverden. Fünftens darf er keine literarische Gattung und noch viel weniger einen Ver- bandskollegcn hcruntermachen. libt er aber eine regelmäßige kri tische Tätigkeit aus, dann hat er sechstens wohlwollend zu sein: er darf nie vergessen, daß man ernst und streng sein kann, ohne dabei zu verletzen oder gar die materiellen Interessen des anderen zu schädi gen«. Diese negative Definition des wirklichen Roman-Schriftstellers ist, wie klar ersichtlich, sehr kameradschaftlich gedacht, sie wird aber viele, auch kritisch tätige Romanciers nicht davon abhalten, die Herren Kollegen und selbst die Verband-sgcnossen weiterhin wild anzusallen. Es mag hier übrigens eingeschaltet sein, daß dieses Herunterreißcn nicht so schlimm ist, als es sich liest, und daß unter den französischen Autoren eine recht dichte Kameradschaft besteht und obivaltet. Vor allem haben sich die noch jüngeren Talente oder die An fänger und deren Verleger nicht zu beklagen; ich verweise hier nur auf das sehr schöne Beispiel des weitverbreiteten »?sri8-Loir«, einer Abendzeitung also, deren literarischer Leiter, der sehr begabte Paul Reboux, fast jeden Tag seinen Lesern in einem rechten Leitartikel einen noch unbekannten oder einen verkannten Autor, Künstler, Schau spieler und dergleichen vorstellt, dessen Bildnis bringt und ihm den linken Leitartikel der ersten Seite zur Aussprache zur Verfügung stellt; ähnliches gilt für den neu erscheinenden »8oir«, es ist dies ebenfalls eine stark, ja hauptsächlich literarische und künstlerische Tageszeitung, in der das garstige politische Lied mit wenigen Informationen her- untergelciert und alle Sorgfalt auf den nichtpolitischen Teil verwendet wird. Weiter spiegelt diese negative Definition gewisse Usancen der Propaganda und Reklame einiger Verleger wider, die eben kein Mittel unbenutzt lassen, um den »Pferden ihres Stalles« zum Erfolg zu verhelfen — wirklich, der französische Autor darf sich nicht be klagen. Schon während meines Aufenthalts in Paris vor fünf Jahren wurde allgemein die Befürchtung ausgesprochen — ebenso wie heute —, daß das Publikum dieser Propaganda gegenüber stumpf werden müsse; hiervon ist aber so gut wie nichts zu verspüren; cs herrscht weiterhin, wie schon einleitend bemerkt, konstanter Hochbe trieb. Die literarische Produktion Schwedens im Jahre 1924. Der so eben fertiggcstcllte Jahreskatalog des Schwedischen Buchhandels für das Jahr 1924 liefert einen weiteren Anhaltspunkt für die Beurtei lung der vielgeschmähten »Bücherflnt«. Auf diese wird noch znrückzu- kommen sein, diesmal sollen bloß einige Zahlen und gewisse Ände rungen in der Einteilung des Katalogs herangezogen werden. Der Gesamtnmfang des Katalogs zeigt nur eine ganz geringe Zunahme im Titel- und Negistertcil und die Gesamtzahl der gegenüber dem Jahre 1923 verzcichneten Druckschriften auch nur einen Uberschuß von etwa 80 Schriften, während sie das Jahr 1922 schon mit über 400 Titeln übersteigt. Das vom Sortiment, Publikum und Presse besonders bemängelte Anschwellcn der Belletristik bestätigt sich diesmal gar nicht, denn diese steht mit 845 Titeln hinter denen des Jahres 1923. das 906 Werke brachte, um 60 Veröffentlichungen zurück. Tie Zahl der Übersetzungen darunter ist überwiegend. Eine Zunahme weisen viel mehr andere Gebiete ans, wie z. B. Theologie und Wirtschaftswissen schaft, die mit je 295 Werken vertreten sind und die Zahl der im vorhergehenden Jahre erschienenen Schriften der crstercn Gruppe um 20 und der letzteren um 70 Titel übersteigen. Die Literaturgeschichte zeigt mit 37 Titeln eine Zunahme von nur 10. das Unterrichtswcsen (97) sogar von nur 7 Titeln: letzteres bleibt aber gegen das Jahr 1922 mit seinen 107 Schriften doch noch um 10 Schriften zurück. Eine Abnahme findet sich auch bei den Biographien: 110 Titel gegen 120 des vorher gehenden Jahres, die Rechtswissenschaft mit 225 (gegen 224 für 1922)1 während die Naturwissenschaften mit 218 Werken gegen 243 und 20ß der beiden Vorjahre eine steigende Tendenz answeisen. In dieser scll ben Richtung bewegt sich auch die Geschichtswissenschaft, die 107 Werkes gegen 79 und 83. auf den Markt gebracht hat. Einer Berechnung de» Svenska Dagbladet zufolge beträgt die Gesamtproduktion des vcrslosl senen Jahres, soweit sic im Jahreskatalog ausgenommen ist. ctwI 3095, der die Jahre 1923 mit 3015 und 1922 mit 2693 gegenüber! stehen, was OH"/, pro Tausend der Bevölkerung machen würde. Diel scr Prozentsatz wird aber u. a. von Holland (0,8?L) und von Däne! mark (1,3"/l>) übertroffen, hierbei sollen angeblich bloß die Neuerschcil nungcn berücksichtigt sein. Der Jahreskatalog umfaßt das Titel- und Stichwortverzeichnis I einem durchgehenden Alphabet, dem dann das systematische Gruppen! register und schließlich noch das Musikalienverzeichnis folgen. Obwohl vom Verlcgcrverein hcransgegeben und verlegt, wird der Katalog seil darin immer wieder neue Methoden zur Anweirdung gelangen. So hc^ man jetzt die bisherigen Formatbczcichnnngenin.8°, 4° usw. und dil Größenangaben in Zentimetern fallen lassen nick begnügt sich mit del bloßen Nückenmessung, wobei dann beispielsweise »2°« eine Rücken! höhe zwischen 35 und 45 em, »4°« zwischen 25/flind 35 em usw. all Formatbczcichnung zu gelten hat. Eine vortoibhastc Neueinfübrunl scheint hingegen zu sein, daß die Titel des alphabetischen Verzeichnissel mit Buchstabenhinweisen fürs GruppenregisteMiberschen wurden un! daß ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis ebenfalls für Gruppe,» register beigegeben ist. F. V. s kill Einziehung von Nentcnbankschcincn. —'^urch Bckanntmachun! vom 20. März 1925 ruft die Deutsche Ncnt^nbank die Ncntenban» scheine zu 50 Renten mark mit dem Ausfertigungsdatum von 4. November 1923 zur Einziehung auf. Die aufgerufenen Scheine könne! bei den öffentlichen Kassen bis zum 31. Mai 1925 in Zahlung gcgcbe! werden, bei den Kossen der Neichsbank aber bis zum 30. Scptembel 1925 gegen andere Nentenbankschein« oder gegen gesetzliche Zahlung^ mittel umgetauscht werden. Mit dem Ablauf des 30. September wen den die aufgerufenen Rentcnbankscheine kraftlos, und es erlischt dam! auch die Umtausch- und Einlösungspslicht der Deutschen Nentenban! Dürfen im Zeugnis die Entlassungsgründc erwähnt werden? Diese Frage, die bereits zu wiederholtem Malen zu Auseinander! setzungen und Streitigkeiten geführt hat, behandelt ein Urteil des Ga >werbegcrichts Dessau vom 16. Mai 1924 (Aktenzeichen 0. 82). Jii einzelnen vertritt das Gewerbegericht folgenden Standpunkt, indem ! etwa ausführt: Tie Lösung des Arbeitsverhältnisses seitens des Klcs gers ist als vertragswidrig anzusehen, da er die durch die Arbeits! ordnung vorgesehene Kündigungsfrist nicht eingehakten hat. Ter Ins halt des Zeugnisses war also der Wahrheit entsprechend. Eine bei sondere Kennzeichnung des Klägers nahm das Gericht durch diese! letzten Satz nicht an. Durch den fraglichen Satz wird lediglich zui! Ausdruck gebracht, daß der Kläger, wie das in den meisten Fällen z! geschehen pflegte, aus Anlaß eines Streits die Arbeit vorzeitig nieder gelegt hat. Es konnte auch nicht anerkannt werden, daß durch de! Inhalt des fraglichen Satzes der Kläger an seinem Wciterfortkommc! behindert wird. Infolgedessen war sein Anspruch auf Ausstellung eine! abgcänderlen Zeugnisses unbegründet. Die Beklagte (Firma) wa! aber aus folgenden Gründen berechtigt, die Ausstellung eines neue! Zeugnisses abzulehnen. Dem Kläger (Arbeitnehmer) war bei seineis Gesuch um Ausstellung eines neuen Zeugnisses eröffnet worden, dal ihm das Zeugnis in der später erteilten Form ausgestellt werde» würde. Wenn er damit nicht einverstanden w^r, stand cs ihm fre» sich lediglich einen Abkehrschcin erteilen zu lassen. Er bestand abe! aus Erteilung des Zeugnisses. Tie Beklagte (Firma) hat somit ihre! Verpflichtung auf Grund von 8 113 der Gewerbeordnung genügt. 8 11» der Gewerbeordnung besagt aber: »Beim Ahstcingc können die Ar! beiter ein Zeugnis über die Art und Tauer ihrer Beschäftig!!,,! fordern. Dieses Zeugnis ist auf Verlangen der Arbeiter auch aul ihre Führung und ihre Leistung auszude'hneß.^^en Arbeitgebern untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche de! Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaut des Zeug! nisscs nicht ersichtlichen Weise zu kennzcichntzn, , . .«. Es konnte de! Beklagten (Firma) nicht zugemutct werden, nynmehr noch ein andcrel Zeugnis auszustellen. Daß in dem Zeugnis dse Lehrzeit des Kläger! mit drei Jahren angegeben war, während e^ behauptet, dreiundcinl halbes Jahr gelernt zu haben, war von untergeordneter Bedeutungs Aus diesem Grunde eine Änderung des Zeugnisses zu verlangen, er schien nicht berechtigt, zumal da der Kläger (Arbeitnehmer) das größer! 667*
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