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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.03.1925
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1925-03-26
- Erscheinungsdatum
- 26.03.1925
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19250326
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1925
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h^gSSrsesblatt s. b. Dtschu. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 72, 26. März 1925. zählt hat, aber beide Bücher können ruhig nebeneinander bestehen. Mir scheint das erste Buch das Geschenkbuch für den Buchhändler und Buchhändlerfreunö zu sein. Das neue Buch ist das moderne Lehr buch des deutschen Buchhandels, denn aus der Geschichte lernen wir am besten. W o l f e n b li t t e l. E. Strübing. „Wurfsendungen". Die Neueinrichtung der Post, wonach vom 1. April 1925 an auf schriftlose, unverschlossene M a s s e n ö r u ck s a ch e n be fördert werden, dürste gerade für den Buchhandel für seine Werbe tätigkeit von großer Bedeutung sein. Wir ergänzen daher unsere be reits im Bbl. Nr. 64 und 68 veröffentlichten kurzen Mitteilungen durch den Wortlaut der im »Amtsblatt des Ncichspostministeriums« abge- druckten Verfügung darüber: Vom 1. April 1925 an werden a u f s ch r i f t l o s e, unverschlos sene M a s s e n d r u ck s a ch e n, sogenannte Wurfsendungen, die an beliebige Gattungen von Empfängern, z. B. sämtliche Haushaltungen, sämtliche offene Geschäfte, bestimmte Berufsklassen usw., ansgehändigt werden sollen, zur Verteilung durch die Post zngelassen. Die Zahl der zu verteilenden Drnckstücke ist von dem Auftraggeber ans Grund eigener Feststellungen für jede Pvstanstalt zu bestimmen. Die Mindestzahl einer Auflieferung beträgt 10 9 0 Stück. Für eine P o st a n st a l t müssen mindestens 20 Stück gleichzeitig vorliegen. Am Kopfe jedes Drnckstücks 'ist anzwgeben, für welche EmpfängerMttun-g es bestimmt ist. Ausge schlossen von der Verteilung sind Druckstücke politischer oder religiöser Art sowie solche, deren Inhalt gegen die Gesetze oder das öffentliche Wohl oder die Sittlichkeit verstößt. Die Einlieferun-g hat bei einer im Benehmen mit dem Auftraggeber zu vereinbarenden Pvstanstalt. und zwar bei einer vom Vorsteher dieses Amtes zu bestimmenden Die lüststelle, zu erfolgen. Die im Bereiche der Einlieserungs-Postanstalt zu verteilenden Stücke können unverpackt eing.liefert werden; die für andere Postämter bestimmten Stücke müssen je nach ihrer Menge als Drucksachcnsenöung oder Paket postvrdnnngsmäßig verpackt sein. Für lPostagenturen bestimmte Stücke sind auf die Abrechnungs-Postämter zu verpacken. Der Beigabe von Paketkarten bedarf es nicht. Jede Sen dung ist vom Auftraggeber mit einem weißen Zettel zu bekleben, der die Aufschrift trägt: » Stück Wurfsendungen nach . . . RM. ... Pf. Gebühren verrechnet.« In jede Sendung ist obenauf eine vom Auftraggeber auszufer- tigcnbe Mitteilung in vvrgeschricbener Form: Mitteilung Das Postamt in wird ersucht, die Stück aufschristlose Drucksachen unter den von der DRP im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr. 23'1925 veröffentlichten und von mir als rechtsverbindlich hiermit ausdrücklich anerkannten Bedingungen dort zu verteilen. nebst einem Pslichtstück der zu verteilenden Drucksachen mit vorzulegen. Die Druckstücke sind, sofern es sich um eine größere Anzahl handelt, innerhalb jeder Sendung nach der Bestimmung des Einlieferungs-Post- amtes so zu bündeln oder in anderer Weise übersichtlich derart zusam- >menzu fassen, daß ihre Stückzahl leicht festgesteUt werden kann. Mit einem Poststempel werden die einzelnen Stücke nicht versehen. Wird die Verteilung in einer bestimmten Faltung oder in offenem Umschläge gewünscht, so sind die Drnckstücke vom Auftraggeber entsprechend vor bereitet zu verpacken. Das Gewicht des Einzelstücks darf 2 0 Gram in nicht übersteigen. Die Gebühr für Wurfsendungen beträgt A der tariflichen Drncksachengebühr für das Stück unter Anfrundung des Ge samtbetrags ans volle 10 Psg.: sie ist bei der Einlieferung zu entrich ten. Ergibt sich bei der postmüßigcn Feststellung der Stückzahl ein Unterschied gegen die Angaben des Absenders, so wird ein Ausgleich durch Nacherhebnng oder Erstattung des Unterschieds an Gebühren hcrbeigeführt. Maßgebend sind die Feststellungen der Post. Unter schiede von zusammen weniger als 60 Stück bleiben unberück sichtigt. Mit welchen Bcföröerungsgelegcnhciten die Sendungen zu beför dern sind, b-estimmt die Post. Sie trifft auch die näheren Anordnungen über die Verteilung der Drucksachen. Eine Gewähr für fehlerlose und an bestimmte Zeit gebundene Verteilung wird nicht übernommen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Verteilung an Sonn- und Fest tagen. Die Aushändigung an die Empfangsberechtigten erfolgt nach den Grundsätzen für die Aushändigung gewöhnlicher Briefsendungen. Nach- und Rücksendung finden nicht statt. Neichen die überwiesenen Stücke nicht aus, um alle Beteiligten zu beliefern, so bleibt ein ent sprechender Teil unbelicfert. Überzählige Stücke werden, falls der Auf traggeber es wünscht, an Angehörige verwandter Berufe, z. B. Sen dungen für Bäckermeister an Konditoren oder Mehlhandlungcn, oder sonst zweckmäßig verteilt. Ist ein derartiger Wunsch in dem Begleit schreiben nicht zum Ausdruck gebracht, so werden überzählige Stücke zum Altpapier genommen. Für verlorengegangene Sendungen oder beschädigte Stücke wird kein Ersatz geleistet. Die Einzelheiten der Verteilung der Druckstücke regelt der Amts vorsteher. der auch darüber zu befinden hat, inwieweit die Stücke für Abholer in die Schließfächer zu legen oder ans dem Wege der Ausgabe zu behänöigen sind. Er oder ein von ihm beauftragter Aufsichtsbe amter regelt auch die Verteilung etwaiger überzähliger Stücke an An gehörige verwandter Berufe entsprechend den Wünschen des Auftrag gebers. Uber die in diesem Dienstzweige gemachten Erfahrungen haben die iQberpostdirektionen, sofern nicht früher begründeter Anlaß vorliegt, nach Jahresfrist zu berichten. Dabei ist anzugeben, in welchem Um fange von dem neuen Verfahren Gebrauch gemacht worden ist. ob sich >dke Einrichtung bewährt hat oder welche Änderungen zweckmäßig vor zunehmen sein würden. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen u. Veränderungen den 192 Postamt *) Nichtzutreffendes streichen. - 192 zu legen, die das Ersuchen an das Bestimmungs-Postamt enthält, die Verteilung der Druckstllckc im eigenen Zustcllbercich und e. F. in dem jenigen der zugeteiltcn, namentlich zu bezeichnenden Postagcnturen zu bewerkstelligen. Bei der Einlieferung ist eine Liste nach nachstehendem Muster: Liste über die Arnahl usw. der zur Post zum Zwecke der Verteilung einge lieferten aufschriftlosen Drucksachen (Wurfsendungen). Tag Stückzahl Druck stücke Bestimmungsort ^des ' stücks 6 Gesamt« RM. Pf. (Name des Auftraggebers)^ Zusammengestellt von der Redaktion des Adreßbuches des Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: A -- Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Vereins — * Mitglied nur d. B.-V. — — Fernsprecher. — TA.: — Tele grammadresse. — V — Bankkonto. — ^ — Postscheckkonto. — -b — Mitglied der BAG (Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buch händler, e. G. m. b. H.. Leipzig.) — f — In das Adreßbuch neu auf genommene Firma. — B. — Börsenblatt. — H. — Handelsgericht liche Eintragung (mit Angabe des Erscheinungstages der zur Bekannt machung benutzten Zeitung.) — Dir. — Direkte Mitteilung. 16.-21. März 1925. Vorhergehende Liste 1925, Nr. 66. Alb recht Dürer-Haus Essen, Karl Wonnenberg, Essen. Die Geschästsaufsicht ist aufgehoben. sB. 68. j A m a l t h e a - V e r l a g, Wien, e-»- jetzt: 97 291. jB. 66.j Vereinnahmt Augustin, Hermann, Berlin. TA.: Musikaugustin. sDir.j ^ ^ AB a ch m a n n - G r u n e r, H., Maennedorf, im Adreßbuch ge strichen, da postalisch nicht zu ermitteln. sDir.j -fB a h n h o s s - B u ch h a n d l u n g , Hugo Anders, Biele feld, Altstädterkirchstr. 1. (TA.: Buchhändler Anders. — G Dresdner Bank; Stadtsparkasse.) Leipziger Komm.: ^v. Grosso- u. Kommissionshaus. sDir.j fBehrens, Hermann, Hannover, Misburger Damm 84. Buch- u. Paph. Spez.: Schöne u. veterinärmedizinische Literatur. Gegr. 8./HI. 1898. (^ 12 967.) vv. Verkehrt nur direkt. sDir.j
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