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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1925
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- 1925-05-15
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1925
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x° 113, 15. Mai 1925. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 8031 wie in Deutschland. Exporteure, die keine Buchhändler sind, einen ge nügenden Rabatt erhalten müssen usw. — Auch die gemeinschaftliche Buchwerbung, die nicht weiterkommt, hat die ganze Aufmerksamkeit der Verleger-Vereinigung. Es sind von Werbevertretern ziemlich großartige und kostspielige Vorschläge gemacht werden, doch bleibt immer nach die Ausführung in der Schwebe. Jetzt hat man einen nationalen Buch-Ausschuß gegründet, in dem Mitglieder der Schriftsteller-Gesell schaft. der Gesellschaft der Buchfachleute, der Vereinigten Buchhändler und schließlich auch der Verleger-Vereinigung ihren Sitz haben. Ter ausgesprochene Zweck dieses neuen Ausschusses (klatioual 600k Eouneil) ist: die Gewohnheit des Lesens und die Ausbreitung des Buches zu fördern. Mit der S ch r i f t st e l l e r - V e r e i n i g u n g besprach man un ter anderen Dingen die Verbreitung ihrer Werke durch Radio, das Stempeln von Besprechungsbüchern usw. Ter Zweigverein London der Vereinigten Buchhändler hatte seine Hauptversammlung Anfang April. Dieser Zweigverein hat augenblicklich 238 Mitglieder. 37 Fälle von Unterbietung van Büchern kamen zur Anzeige und wurden im Einvernehmen mit dem Verleger verein untersucht. Sch. Aus Spanien. — Die Uidlioxralia Oeneral Lspaüola bespricht die zweite Buchausstellung in Florenz vor ihrer Eröffnung und findet es besonders bemerkenswert, daß diesmal auch die spanisch-amerikanische Bucherzcugnng zur Ausstellung gelangt. Auch unsre Besucher jener Schau werden diese Produktion mit großem Interesse in Augenschein nehmen, da wir in Deutschland ja selbst auf dem latein-amerikanischen Büchermarkt wieder als Wettbewerber aufgetreten sind. Mancher wird mit Überraschung wahrnehmen, daß man in den süöamerikani- schen Ländern Bücher recht gut druckt und geschmackvoll ansstattet. Man kann daher den dortigen Markt nur erobern, wenn man das Beste hinaus liefert, das bei uns hergestellt wird. Die Spanier und Ita liener werden sicher auch finden, daß die Amerikaner nicht hinter ihnen zurückstehen. — »Eine Maschine, die Bücher verteilt« ist die Überschrift einer kurzen Nachricht in der gleichen spanischen Bücherzeitschrist. Darin wird den Lesern erzählt, daß auf deutschen Eisenbahnstationen wieder die Automaten benutzt werden können, die gegen Einwurf von Geldstücken Bücher zur Unterhaltung auf der Reise verabfolgen. Es wird auch gesagt, daß diese Apparate, die in der Inflation stillagen, wegen der wieder gesunden Gcldverhältnisse in Betrieb genommen wer den konnten. — Unter den Bücherveröffentlichungen ist das deutsche wissenschaftliche, hauptsächlich medizinische Werk ständig in Übersetzun gen vertreten, aber auch Stücke unserer schönen Literatur tauchen wie der häufiger auf. Ein Verleger gibt auf seiner Liste unter der Über schrift: Fremde Verfasser 12 Bücher, von denen 11 deutschen Ursprungs sind, das zwölfte ist Karin Michaelis. Unter den deutschen finden wir n. a. Hanptmann, Kellermann. v. Hanstein. Emil Ludwig. Nosner, Nithack-Stahn. Sch. Keine wesentliche Preisändernng für Papierholz und Halbstosse. — Nach den Mitteilungen des Zentralausschusses der Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Industrie haben sich im Monat April die Preise für Papierholz und Halbstoffe nicht wesentlich geändert, nur die Altpapierprcise zogen etwas weiter an. Fast überall wurde im ver gangenen Monat mit Vollbetrieb gearbeitet. Auf Grund der Auf tragseingänge für die kommenden Monate ist aber ein langsames Nach lassen der Nachfrage sestzustellen. Im Inland scheint der Höhe punkt der Beschäftigung im Drnckge werbe üb e ri sch r i t t e n zu sei n. Die Ausfuhr geht wegen der zu hohen Ge stehungskosten weiter zurück. Die zunehmende Versteifung des Geld marktes gibt weiter zu ernstesten Bedenken und Erschwerung drs Geschäftsverkehrs Veranlassung. — Hinsichtlich der Mitteilung, daß die Preise für Papierholz und Hälbstoffe sich nicht »wesentlich« ge ändert haben, ist zu bemerken, daß von einer Preissteigerung, die eine Erhöhung der Papicrpreisc rechtfertigen könnte, nicht die Rede sein kann. Das geringe Anziehen der Altpapicvpreise kommt auch nicht in Frage, denn das Altpapier steht immer noch so tief im Preise, daß die Betriebe es kaum los werden können. Trotz alledem haben die Druckpapier erzeugenden Verbände, wie bereits im Vbl. mitgeteilt wurde, ab 1. Mai d. I. den Preis des Druckpapiers von 36 aus 36.50 Mark erhöht. Als Beruhigungspille wurde seitens dieser Verbände das Versprechen abgegeben, daß bis Ende Juni keine weitere Preis erhöhung cintreten soll. Um diese Zeit sollen dann neue Verhand lungen stattfinden und der Papierpreis abermals ans eine »längere« Dauer — man spricht von mindestens drei Monaten — festgesetzt werden. Wenn die längere Dauer aber jedesmal mit einer Preiser höhung erkauft werden muh, und das soll doch sicherlich der Zweck der Übung sein, dann wird man noch mancherlei Überraschungen er leben. Die amtlichen Fernsprechbücher dürfen nicht nachgcdruckt werden (Urteil des Reichsgerichts vom 21. April 1925.) (Nachdr. verb.) Tie Firma N. in L hatte ein Telephonbuch herausgegeben, das einen fast wörtlichen Abdruck des amtlichen Fernsprechbuchs für den Ober postdirektionsbezirk L. darstellte, weshalb gegen den Geschäftsführer der Firma Strafantrag wegen Vergehens gegen das Urheberrechts gesetz vom 19. Juni 1901 erhoben worden war. Tic Strafkammer in L. sah das amtliche Fernsprechbuch zwar als ein Schriftwerk im Sinne des 8 1 Nr. 1 des Literarischen Urheberrechtsgesetzes, also als schutzbedürftig an, glaubte aber annehmen zu sollen, daß hier die Ausnahmebestimmung des 8 13 Lit.U.G. vorliege, wonach die »freie Benutzung« eines Schriftwerkes zulässig ist. Ter 2. Strafsenat des Reichsgerichts hob durch Urteil vom 21. April 1925 die frei- sprechende Entscheidung der Strafkammer auf und verwies die Sache mit folgenden E n t s ch e i d u n g s g r ü n d e n an den Vorderrichter zurück: 8 13 Lit.U.G. gestattet nur die »freie Benutzung« eines Werkes und auch dieses nur dann, wenn dadurch eine »eigentümliche Schöp fung hervorgebracht wird. »Durch freie Benutzung«, hat das N.G. in einem früheren Urteil ausgeführt, »wird eine eigentüm liche Schöpfung nur dann hervorgebracht, wenn lediglich eine fremde Idee benutzt, ausgestaltet und verarbeitet, einem fremden Werke nur die Anregung entnommen, gleichzeitig aber ein auf eigener schaffen der Tätigkeit beruhendes, sonach neues Werk geschaffen wird. Abände rungen, denen kein neuer Gedanke zulgrundeliegt, das bloße Weglafsen einzelner Teile, Beifügung neuer Zutaten bedingen keine Ausnahme: es muß vielmehr ein in seiner charakteristischen Gesamtindividualität neues Werk vorliegen«. Die von der Strafkammer getroffene Fest stellung, der Angeklagte habe das amtliche Fernsprechbuch zur »Grund lage und Unterlage« seines Telephonbnches gemacht, er habe »alle diejenigen Fernsprechteilnehmer, die bei ihm keine Hervorhebung oder sonstige Änderung ihrer Firma oder ihres Namens bestellt hatten, wörtli ch und b u ch st a b e n g e t r e u — in einem Falle sogar mit der falschen Nummer — abgedruckt und in sein Tele phonbuch ü b ernom m e n, stellt das Gegenteil einer freien Be nutzung dar und spricht für eine lediglich mechanische Nachahmung des ursprünglichen Schriftwerkes. Das Tclephonbuch des Angeklagten wird auch nicht dadurch zu einer »eigentümlichen Schöpfung«, daß es 15 richtige Fernsprcchanschlüsse enthält, die in das amtliche Ver zeichnis noch keine Ausnahme gefunden hatten, und daß es mit d.w das Nachschlagen erleichternden Buchstaben des Alphabets am Seiten- rande versehen ist. Bei allen diesen Abweichungen kommt kein neuer Gedanke zum Ausdruck. Das Eigentümliche der amtlichen Veröffent lichung, die in der Sammlung, Einteilung und alphabetischen Ord nung der Namen der Fernsprechteilnehmer in die Erscheinung tretende geistige Tätigkeit, ist von dem Angeklagten im wesentlichen unver ändert übernommen. Tie »charakteristische Gesamtindividualität« ist in seinem Fern sprechbuch die gleiche wie in dem ursprünglichen Werke; es kann daher von der Schaffung eines ne u e u Werkes keine Rede sein, vielmehr handelt es sich höchstens um eine nach 8 12 Lit.U.G. zu den ausschließlichen Befugnissen des Urhebers gehörende Bearbeitung des Werkes. (Rcichsgerichtsreferate der Sächsischen Korrespondenz G. m. b. H., Leipzig, Querstraße 13.) Berthold, Mcssinglinienfabrik und Schriftgießerei, A.-G. in Berlin. — In der Aufsichtsratssitzung wurde beschlossen, eine Divi dende von 15 Prozent in Vorschlag zu bringen. Außerdem ist eine Kapitalerhöhung um 1 Million Reichsmark bis aus 4,2 Millionen Rink, vorgesehen. Die Bcrufsgenosscnschast für den Einzelhandel in Berlin hält in diesem Jahre ihre 12. ordentliche Genossenschastsversammlnng am 8. Juni 1925, vorm. 10 Uhr, in Königswinter (Fcstfaal des Hotel Berliner Hof) ab. Erstattung der Kosten für das Ansstellcn von Zcitungsbeziehcr- listeu. — Die neueste Nummer (43) des Amtsblattes des Neichspost- ministeriums enthält folgende Verfügung: Die Zeitungsverleger haben von jetzt an die Kosten für die ans ihren Antrag aufzustellenden Bezieherlisten mit 8 (statt 5) Pf. für jede mitgeteilte Anschrist zu erstatten. Die beim Eingang dieser Ver fügung bereits vorliegenden Anträge der Verleger sind noch unter den bisherigen Bedingungen auszusühren. Die für neu eingehende Anträge in Betracht kommenden Verleger sind auf die Höhe der zu erstattendem Kosten ausdrücklich ausmerksam zu machen. I0S3'
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