Anzalgenprals« lm InnonlsII: Amfang ganz« Selt« 3S0 LKleincr« als vlsrislseitlgs Anzeigen sind im All. Teil nicht ' M.* So!-^V, 32^—S.^M. *» aejut?«'!u5d1«S«ll-° Lhiff?e-Ge^hr osö^^^«'s,^s«si ^ «Nlchtmitgliedeepeels: Die Seil« M. 0p4O. '/, 6. M. 120.—. .. fvr Mitgl. u. Nlchtmitgl. d. 2. 0.30. Dundst. 20.-Aiifscdlag. 1 Z4 6. M. S1.^—6. M. 34.—^. — ^IIIU«<^Ivnl6N ^sIII ** Änbatt^wird nicht gewahrt^ 1?la^vorlchriften unverbindlich. - Nr. 272 (N. 158). Leipzig, Sonnabend den 21. November 1925. V2. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Um die Ausstellung von Werbeplänen ganz allgemein zu fördern, um die Überzeugung zu festigen, daß nur syste matische Werbung auf Grund eines sorgfältig durchdachten Propagandaplanes Zweck und Aussicht aus Erfolg hat, schreiben wir hiermit einen allgemeinen Wettbewerb aus. Gefordert wird die Einsendung eines Aufsatzes, der das Thema „Der Weihnachtswerbeplan eines Sortiments" behandeln soll. Dis'Teilnahme steht allen Angehörigen des Buch-, Kunst- und Musikatieuhandels, soweit sie Mitglieder des Börssn- vercins, der Vereinigung der Kunstverleger, des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler oder Angestellte von Mitglteds- firmen dieser Verbände sind, offen. Es ist für die Beurteikrng gleichgültig, ob der geschilderte Werbeplan tatsächlich durchgesllhrt ist oder nur vorgeschlagen wird; ist der Plan aber durchgesührt worden, so sind zahlenmäßige Angaben über den Erfolg erwünscht. Die Mitteilungen sind durch statistische Unterlagen zu ergänzen, wie Angaben über die Zahl und die Kosten der ver breiteten Prospekte, Kosten der Verteilung, Kosten einer allenfalls durchgesührlen Insertion usw. Ali die Spitze des Berichtes sind möglichst zu stellen: Einwohnerzahl des Ortes, Zahl der Angestellten der betr. Buch handlung, Angaben über die Lage des Sortiments im Ort (Zentrum, Vorort usw.), über die Art des Kundenkreises und schließlich über die Zahl der zur Verfügung stehenden Schaufenster. Der Aufsatz darf den Umfang von zwei Börsenblatt-Textspalten nicht unter- und den von sechs Textspalten nicht überschreiten. Einsendeschluß ist der 31. Januar 1926. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Arbeiten werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand des Börsenvereins setzt aus: einen 1. Preis in Höhe von . . M. 300.— einen 2. Preis „ M. 200.— zwei 8. Preise . „ „ . je M. 100.— vier Trostpreise „ „ „ . je M. 50.— Sollten nicht genügend Arbeiten einlaufen, oder sollte der Wert der einlaufendeu Arbeiten nach Ansicht des Preis gerichts berechtigten Erwartungen nicht entsprechen, so kann das Preisgericht von der Verteilung von Preisen teilweise oder ganz absehen. Das Urteil des Preisgerichts ist unanfechtbar. Das Preisgericht setzt sich aus fünf Herren des Sortiments zusammen, deren Namen noch bekanntgegebeu werden. Die preisgekrönten Aufsätze gehen in den Besitz des Börsenvsreins der Deutschen Buchhändler über, der sich den Ankauf weiterer ivie auch die Veröffentlichung der erworbenen Arbeiten vorbehält. Leipzig, den 15. November 1925. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Röder, Erster Vorsteher. 2421