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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1925
- Strukturtyp
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- 1925-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1925
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- Deutsch
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8768 Börsenblatt f. d. Dtschn. VE-md-l. Redaktioneller Teil. 123. 28. Mai 1425. Dem Autor lann der Gedanke kommen — und ist tatsäch lich geäußert worden —, der Verleger gehe mit solcher Veröffent lichung über die Grenze des ihm Erlaubten hinaus, da er Ab- drucks(Vervielfältigungs)recht ja nur für das Werk, nicht für andere Veröfscntlichungsmöglichkeiten (Zeitschristenaussätze, Post karten oder dergleichen) erhalten habe. Es ist zu unterscheiden: a> ist dem Verleger ausdrücklich.das Vcrösfcntlichungsrecht — etwa eines sehr seltenen oder schwierig zu erlangenden Bildes — nur für das eine Werk in einer Form übertragen worden, daß jede andere, auch propligandamäßige Be nutzung ausgeschlossen sein müßte, so darf er dies natürlich nicht; das Urheberrecht des Autors oder das Eigentumsrecht des Bild besitzers steht dann entgegen, weil der Vertrag kein Gegen mittel bietet. Aber dieser Fall des ausdrücklichen Ausschlusses ist sehr selten, ist ganz ungewöhnlich und müßte mithin vom Autor oder Berlaggeber bewiesen werden. d> Dem Verleger ist Urheber recht übertragen worden; dann darf er veröffentlichen, wie oft und wo er will. c> Mit dem Verleger ist ein in üblichen Grenzen sich bewegender Vcrlagsvcrtrag geschlossen worden. Dieser letztere Fall <o> interessiert uns hier. Für diesen ist zu sagen, daß der Verleger, der das Abdrucksrecht von Bildern (oder Text) für ein Werk erworben hat, laut Verlagsrecht nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, »das Werk in der zweckentsprechenden und üblichen Weise zu vervielsältigen und zu verbreiten« (Z 14 VG.). Hierzu gehört eine Werbetätigkeit, die sc nach Eigenart, »Schwere», Umfang, Auflage, Absatzradius des Werkes verschieden ist. Man kann nicht sagen, daß die Veröffent lichung von Probctcxten und Probebildcrn in der Presse unüblich und unzwcckcntsprechend wäre; erfahrungsgemäß ist diese Reklame sogar eine sehr gesuchte und wird als besonders erstrebenswert für die Bekanntmachung und Verbreitung eines Werkes angesehen. Dies hat natürlich seine Grenzen. Diese Grenzen liegen eininal darin, daß nicht das ganze Werk auf solche Weise -ausgcschlachtet« werden darf, sofern sich dann das Hcrausgezogcnc zusaminengcfaßt etwa als eine Ver öffentlichung an einer vom Vertrage nicht gedeckten Stelle erweist, und zweitens darin, daß die Propaganda etwa in einer das »Zweckmäßige» und »übliche» übersteigenden Weise so geschieht, daß es nicht mehr als Werbetätigkeit, sondern als selbständige Vervielfältigung außerhalb des eigentlichen Werbezweckes erscheint Ob das eine oder andere vorliegt, also ob die Grenze überschritten ist, ist Tatfragc, wird sich aber von Sachverständigen jeweils fest- stellcn lassen. Jedenfalls ist nicht in jeden, größeren werbe mäßigen Abdruck etwas Unerlaubtes zu erblicken. Ganz klar ist es auch, daß man nicht die unbedeutendsten Stellen und die ge wöhnlichsten Abbildungen auswählen wird, um durch die Prcsse- veröffcntlichungcn Käufer sür das Werk zu werben, sondern daß meist das Beste und Seltenste dazu verwendet werden wird. Denn dann allein ist die Propaganda »zweckentsprechend«. Natürlich darf die werbemäßige Veröffentlichung nicht einen Ersatz des Werkes bieten und nicht als Sonderausgabe gewertet werden können. Es bleibt aber noch eine Frage dabei kurz zu erwähnen. Die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen und wirkungsvollen Verbrei tung liegt dem Verleger gegenüber dem Autor oder Verlaggeber ob. Wenn nun, was häufig bei Bildermaterial vorkommt, der jenige, der die Erlaubnis zur Aufnahme des Bildes gegeben hat, nicht identisch mit dem Autor oder Verlaggeber ist? Oder wenn der Verleger selbst der Herausgeber eines Bilderwcrkcs ist? Dann kann sich der Verleger dem Bildeigentümer gegenüber zwar nicht auf seine Pflicht zur Verbreitung berufen, wohl aber auf sein Recht. Denn wenn der Bildeigentümer die Erlaubnis zur Wiedergabe in einem Werke erteilt hat, so hat er damit zugleich (nach Treu und Glauben und gemäß der Verkehrssitte) darein -gewilligt, daß das Werk auch ordnungsgemäß verbreitet werde. Dazu aber gehört die Propaganda, wie sie oben skizziert wurde. Freilich kann in solchem Fall die Grenze für die Wiedergabe etwas enger gezogen erscheinen, wenn beispielsweise das Wicder- gaberecht eines sehr gehüteten Bildwerks nur schwierig für ein Werk zu erlangen war und etwa besondere Bedingungen an die Qualität des Wertes gestellt wurden. In einem solchen Fall wird man als Vertragsbedingung anzunehmen haben, daß die propa gandamäßige Wiedergabe an einer beliebigen Pressestelle dem Sinne der Wiedergabeerlaubnis widerspricht und daß jedenfalls ein Ab druck in Postkartensorm, selbst wenn die Postkarten aus das Werk Hinweisen, nicht als erlaubt zu gelten hat. Das ist dann eben falls guaostio kauti und aus den Umständen des Falles zu ent nehmen. Denn auch die Wertung von Werbemaßnahmen als »üblicher« und »zweckentsprechender» hängt von der Art des zu propagierenden Werkes ab. Wußte der Bildbercchtigtc nicht, daß die Wiedergabe in einem Werke erscheinen soll, so läge allerdings eine andersgeartete Lizenz vor, die sich in der Regel nur aus eine einmalige bestimmte Abdrucksform bezieht und keine aus- dehnende Auslegung erfahre» kann, weil ja dann kein Verlags- Vertrag mit Berbreitungs p s I i ch t gegeben ist. Die erste große deutsche Buchausstellung in Südamerika. Über diese Ausstellung in Buenos Aires, die im Bbl. schon in Nr. 105 Erwähnung gefunden, hat, geht uns heute noch ein aus führlicher Bericht aus Argentinien zu. Er ist enthalten in der Zeit schrift »Ter Bund«, Monatsschrift des Deutschen Vollsbnnö-es für Argentinien, in Nr. 1—3, März 192.5, nnd hat folgenden Wortlaut t Am 28. März wurde in den Räumen des vom Deutschen Wissen- schaMichen Verein eingerichteten Vereinshauses in Buenos Aires in der Straße Moren>o 1059 die deutsche Buchaussteilung eröffnet. Nachdem solche Schaustellungen der deutschen Hochlitevatur im Vorjahre durch die umsichtige Leitung des Bövscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig bereits in anderen Weltstädten mit Erfolg stattfanden, haben die hiesigen deutschen Buchhändler nun aus eigener Initiative und unter weitgehender Unterstützung der bekannten Exportbuchhandlung OttoMcißner inHainburg eine Buchmesse Msammenge trage»», die sie hier der deutschen Kolonie und den literatnrsreundlichen Argen tiniern vor Augen führen wollen. Tie ganze Veranstaltüng kann man einen glücklichen Gedanken nennen. Es ist Zeit, daß Deutschland immer mehr aus seiner beschei denen Zurückhaltung heraustritt und gleich anderen Nationen, denen außerdem die gesamte Weltpresse zu Diensten steht, seine Vorzüge etwas mehr ins Licht zu rücken sucht. Nichts ist geeigneter, das Aus land, hauptsächlich das romanische, welches unserem, nicht selten schwer fällig schreitenden Jdeengang verständnislos fremd blieb, in das eigent liche Wesen des germanischen Lebens einznführen als vas deutsche Büch. Wenn diese Ausstellung ein wenn auch kleiner, doch immerhin weiterer Schritt ans dem Wege zur Verständigung Mischen unserem Mutterland und dem Südamerikaner sein kann, fo ist der erste Zweck, den e'ine solche Ausstellung verfolgt, schon erfüllt. Die Ausstellung mit 10990 Bänden literarischer Niederschläge der deutschen Wissenschaft zeigt sich dem Besucher in hübscher Form. Freilich der Argentinier ist an glänzende Ausstattung und einen kleid samen Putz gewöhnt. Er liebt »was fürs Auge«, das einschmeichelnde äußere Gepräge. Dafür dürfte unsere Ausstellung einen etwas zu nüchternen Charakter tragen, und es wäre für die Zukunft zu raten, diesem scheinbaren Nebenumstand um des Zweckes willen mehr Wich tigkeit beizumessen. Es gibt kein Gebiet der Wissenschaft, welches in der stattlichen Zahl der Bücher nicht vertreten wäre, wenn man non der Literatur über Südamerika selbst absieht, welch letztere manche Lücken anfweist. Und gerade auf diese hätte für ein« Ausstellung in Argentinien ein besonderes Augenmerk gerichtet werden müssen. Vielleicht zählte man sie zur Neiseliteratur und darum als nicht in die Reihe der höhe»» literarischen Würdenträger hineingehörend. Aber gerade darin liegt wohl die Hauptschwäche der ersten Probenusstellung, daß man dem Geschmack des Lateiners nicht genügend Rechnung trug, indem man ihn» den ersten Überfall nicht zu schwer hätte machen sollen mit der ausschließlichen Belastung durch die ernste Wissenschaft. Die schöne belletristische Literatur hätte unbedingt, in ein schönes Gewand ge kleidet, einen großen Bestandteil dieser immerhin äußerst reichhaltigen Zusammenstellung ausmachen müssen. Aber alle Fehler können künftighin verbessert, alles Versäumte kann nachgeholt werden. Diese ei^te Anstrengung der deutschen Buch händler, um die sich hauptsächlich die Buchhandlung H. Fändrich, Buenos Aires, in Verbindung mit Otto Meißner -in »Hamburg verdient gemacht hat, verdient alle Anerkennung und wird zum mindesten des moralischen Erfolgs nicht entbehren. Wir wünschen den Buchhändlern auch gern ein gutes materielles Ergebnis, wobei die noch ziemlich hochstehenden Preise des deutschen Buchhandels nicht hinderlich sein sollen. Freilich, wenn das deutsche Buch tatsächlich ein wirksames
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