Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1925
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- 1925-09-26
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- 26.09.1925
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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14570vörsenblatt f. d. Dtjchn. Buchharrdel. Redaktioneller Teil. Xs 226, 26. September 1925. in mustergültiger Zusammenstellung Bibliotheken für Jedermann, gleichsam gebrauchsfertig für Berufs- wie Privatzwecke, im Rahmen ent sprechend eingerichteter Räume zeigen. Es sind etwa folgende Bibliotheken vorgesehen: Das Kinderzimmer, — der Konfirmatiousgeschenktisch, - die erhungerte Bibliothek (Studentenbude), — das Geheimnis des Er folgreichen, — das moderne junge Mädchen, — die Berater der jungen Mutter, — die Weltdame, — der europäische Mensch 1825, — die Schätze des Kunstfreundes, — die Bibliothek im Musikzimmer, — das Arbeitszimmer eines M. d. R., — das Boudoir einer »Promi nenten« — das Bücherbrett eines Arbeiters (Mechanikers), — der Rucksack des Wandervogels, — der Bücherschrank auf dem Gute, — im Siedlerhaus der Zukunft, — die Schmökerecke des Junggesellen, — der Gartcnpavillon, — die Wegweiser des Wcltreisenden, — Bücherei eines Sportklubs, — beim Okkultisten. Die dekorativeGcsamtausgestaltung liegt in den Hän den von Herrn Prof. Büning und Herrn Prof. Seeck von der Hoch schule für bildende Künste, Berlin. Die künstlerische Ausstattung der Bibliothcken-Ausstellung haben die Deutschen Werkstätten Hellerau- Berlin übernommen. Der Prospekt, den Interessenten durch die Aus stellungsleitung »Das Deutsche Buch«, Berlin SW. 68, Kochstraße 6/7, beziehen können, gibt über die näheren Bedingungen für die Aus steller ausführliche Auskunft. Die Anmeldung zur Ausstellung mutz unter Benutzung des dem Prospekt beiliegenden Formulars spätestens bis zum 5. Oktober erfolgen. 2. Tagung für soziale Zahnheilkundc und Schulzahnpflege in, Hamburg. — Die Tagung findet in der Zeit vom 9. bis 15. Oktober in den Räumen der Hamburgischen Universität statt. Die Firma Eonrad Behre in Hamburg hat es übernommen, die ein schlägige Literatur nebst Grenzgebieten, insbesondere populäre Zahn pflege, zur Ausstellung zu bringen. Erfolg einer Fachblichcr-Ausstellung in Moskau. — Von Professor vr'- Zeitz in Moskau erhalten wir auf dem Umwege über ver schiedene Neichsstellen folgende Nachricht: »Die Ende Mai d. I. bei Gelegenheit des 9. Allrussischen Bakteriologen- und Epidemiologenkongresses von der Gesellschaft ,Kniga' auf meinen Vorschlag und unter meiner Mitwirkung zustandegekom mene I. deutsche F a ch b ü ch e r a u s st e l l u n g hat einen be deutenden Erfolg gehabt. Es wurden in deren Verlaus vom 25. bis 31. Mai auf dem Kongreß selbst für mehr als 3500 Rbl. Bücher ver kauft, von denen mehr als zwei Drittel deutsche Werke waren, der Rest französische und anglo-amerikantsche. Uber 1500 deutsche Kataloge und Prospekte wurden verteilt. Ständig laufen noch bei der ,Kniga' Be stellungen auf Bücher und Zeitschriftenabonnements aus der Provinz ein, die von Kongreßteilnehmern bzw. deren Kollegen, die nicht am Kongreß teilgenommen hatten, stammen.« Vortragsabende in Hannover. — Die Firma Hermann S e m in e l r o g g e' s Buchhandlung in Hannover veran staltet im Laufe der Monate Oktober 1925 bis März 1926 folgende Vortragsabende: 16. Oktober 1925: R. H. Francs: Die Gesetze der Welt, 4. Dezember 1925: B. v. Münchhausen: Aus eigenen Werken, 28. Januar 1026: Stefan Zweig: Goethe und Hölderlin, 12. Februar 1926: Kurt Hielscher: Das unbekannte Spanien, 2. März 1926: Paul Jsensels: Sport und Körperkultur. Die Vorträge France, Hielscher, Jsensels werden mit Vorführung von Lichtbildern gehalten. Am 17. November findet ein Tanzabend von Hilde Nehse, Hannover, statt. Zwecks Durchführung einer guten Propaganda werden die Herren Verleger gebeten, sich mit dem Veran stalter in Verbindung zu setzen. Wie in Frankreich die Regierung den Buchhandel unterstützt. — Seit 1. August d. I. gibt das französische Außenministerium unter dem Titel Pariser Correspondenzblatt wöchentlich einmal ein politisches, literarisches und Nachrichten-Blatt heraus, das für die deutsche, österreichische, schweizerische, skandinavische, holländische und amerikanische Presse und bedeutende Persönlichkeiten dieser Länder bestimmt ist. Das Bulletin cko la Saigon cku Tivrs kiancaiZ vom I. September, dem wir diese Mitteilung entnehmen, schreibt dazu, daß in diesem Korrespondenzblatt eine umfangreiche Abteilung dem fran zösischen literarischen Leben gewidmet wird, die es ermöglichen soll, die Propaganda der Verleger im Auslande wirksam zu unterstützen. Das Außenministerium bittet die französischen Verleger, es über Neu erscheinungen auf dem laufenden zu halten, um sie aufzuftthren und zu besprechen. Die Redaktion des Korrespondenzblattes nimmt auch Pressenotizen gern entgegen. Ist die Jnzahlunggabe eines Postschecks ohne hinreichende Deckung Betrug? — Sehr bemerkenswert zu dieser wichtigen Frage ist eine Ent scheidung des Neichsge r i chts vom 3. Februar 1925 (Aktenzeichen I. Strafsenat Rcv.-Rcg. 1003/24), der kurz folgender Tatbestand zu grunde lag. A. brauchte für seine Firma (Postscheck-Kunde) am Sonn abend abend zu Auszahlungszwecken sechshundert Mark. Durch Vor spiegelung der Tatsache, das Postscheck-Guthaben seiner Firma belaufe sich in dieser Höhe, veranlaßte er B. zur Aushändigung des Betrags gegen einen auf die gleiche Summe lautenden Postscheck. Letzterer wurde bei Präsentation am folgenden Montag mangels zureichender Deckung nicht eingelöst und kam auch späterhin nicht mehr zur Aus zahlung. Das Landgericht, das zu einem Freispruch gelangte, vermißte den Vorsatz der Vermögcnsbeschädigung und die Absicht von A., sich oder seiner Firma einen rechtswidrigen Vcrmögensvorteil zu ver schaffen. Dem A. sei nämlich kurz zuvor von mehreren Schuldnern seiner Firma versichert worden, sie zahlten sofort ihre Schuld, wobei es sich um erheblich höhere Beträge handelte, auf Postscheck-Konto ein. A. hätte deshalb der Meinung sein dürfen, daß bis zum Montag, an dem der Scheck am Postscheckamt frühestens Vorkommen werde, volle Deckung vorhanden sei und dem B. ein Schaden .nicht erwachsen werde. Zu einer grundsätzlich anderen Rechtsanschauung gelangte das Reichsgericht, das etwa ausführte: Es liegt der Verdacht nahe, daß die für den inneren Tatbestand maßgebenden Begriffe des § 263 des Strafgesetzbuches (»Einfacher Betrug«) verkannt würden. Bei einem Vertrage auf den Austausch von Vermögenswerten, wie ihn A. mit B. schloß, war für die Frage, ob auf der einen Seite ein Ver- mögetisvorteil und auf der andern eine Vermögcnsbeschädigung cin- trat, der Zeitpunkt maßgebend, in welchem der Vertrag vollzogen, wurde, nicht die spätere Gestaltung der Verhältnisse. Nach den Fest stellungen gab B. infolge des in ihm erregten Irrtums aus seinem Vermögen sechshundert Mark her, erhielt aber dafür nur einen un vollständig gedeckten Postscheck, der viel geringeren Wert hatte, während ein vollgedeckter Scheck zugestchert worden war. Hiernach erzielte A. oder seine Firma einen Vermögensvorteil auf Kosten des Vermögens des B. Dieser Vermögensvorteil war rechtswidrig, denn weder A. noch seine Firma hatten auf ihn gegenüber B. einen Anspruch. Das alles aber wußte A., und er wollte es auch: denn um diesen Erfolg herbeizuführen, täuschte er B. durch Vorspiegelung einer falschen Tat sache. Hiernach ergibt sich aus den eigenen Darstellungen des Land gerichts die von ihm verneinte Absicht des A., sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, und sein Vorsas der Vermögensbeschädigung. Die Hoffnung des A., der Scheck werde nachträglich durch Einzahlungen Dritter auf das Postscheckkonto seinerr vollen Wert erhalten, die eingetretene Vermögensbeschädigung also wieder ausgeglichen werden, kann die Verneinung des inneren Tatbe standes nicht rechtfertigen. U. Das Ergebnis des literarischen Preisausschreibens des Messeamts Köln. — Auf das vom Messeamt Köln vor 3 Monaten erlassene lite rarische Preisausschreiben, bei dem die Aufgabe gestellt war, das moderne Messewesen als Glied der Absatzorgani sation und als Propagandamittel der deutschen Industrie in einem kurzen Aufsatz zu behandeln, waren 250 Arbeiten cingegangen (mehrere Arbeiten aus England, Holland, Schweiz, Tschechoslowakei, Österreich, einzelne aus Schweden, Ungarn, Rumänien, Jugoslavien, Brasilien). Die meisten Aufsätze waren nach Inhalt und Form Durch schnittsleistungen. Von den Arbeiten, die sich darüber erhoben und zuletzt im engsten Wettbewerb standen, behandelte aber keine erschöpfend das gestellte Thema. Das Preisrichterkollegium hat deshalb keine Arbeit als vollwertig im Sinne des Preisausschreibens anerkennen können und von der Erteilung eines ersten Preises abgesehen. Statt dessen sind neben dem zweiten Preis von 800 Mark zwei dritte Preise zu je 500 Mark festgesetzt worden; außerdem wurden zwei Arbeiten zu je 250 Mark und drei Arbeiten zu je 100 Mark angekauft. Preise er hielten folgende Arbeiten: 2. Preis: »Messe und Industrie« von Karlmann Schreiber^ München: 3. Preis: »Messe und Märchen« von vr. R. Elchinger» München;
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