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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1925
- Strukturtyp
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- 1925-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1925
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- Deutsch
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12794^r«-nbl»t« >. ». Mickn. «mdhaudet. Rebecktkoneller Teil. X- 200, 27. August 1925: Die Rente ist je nach vem Grad der Erwervsunsähigkeit Voll- oder Teilrente und berechnet sich nach dem Jahresarbcitsverdicnst, den der Verletzte während des letzten Jahres in dem Betrieb be zogen hat. Statt Krankenbehandlung kann auch Heilanstalts- psiege in ähnlicher Weise wie bei der Krankenversicherung ge währt werden. Wird durch einen Betriebsunfall der Tod eines Arbeitnehmers verursacht, so gewährt die Berufsgenossenschast als Sterbegeld den IS. Teil des Jahresarbeitsverdienstcs und vom Todestag ab eine Hinterbliebenenrente, die je nach Lage des Falls in einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente bestehen kann. IV. Invalidenversicherung. Die einschlägigen Vorschriften sinken sich in der Reichsver- jicherungsordnung §§ I228ff. 1. Umfang der Versicherung. Versicherungspflichtig sind insbesondere Arbeiter, Gesellen, Hausgehilfen sowie Gehilfen und Lehrlinge, sofern sic nicht nach dem Angestelltcnversicherungsgcsetz versichcrungspslichtig oder versicherungsfrei sind. Für den Buch handel kommt diese Versichcrungsart also nur hinsichtlich der Markthclser, Packer, Boten, Heizer, Hausleute, Scheuersrauen u. dgl. in Betracht. Selbstversicherung und Weiterversicherung sind ebenso wie bei der Angestelltenversicherung möglich. Träger der Versicherung sind die (Landes-)Versicherungsanstalten. 2. Gegenstand der Versicherung. Die Leistungen der Invalidenversicherung bestehen in der Gewährung von Jnvaliden- und Hinterbliebenenrenten. Invalidenrente erhält, wer eine durch Krankheit oder andere Gebrechen verursachte dauernde In validität oder die Vollendung des 6S. Lebensjahres nachweist. AlsJnvalide gilt nach dem Gesetz, wer nicht mehr imstande ist, durch eine Tätigkeit, die seinen Kräften und Fähigkeiten entspricht und ihm unter billiger Berücksichtigung seiner Ausbildung und seines bisherigen Berufes zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Die Wartezeit dauert bei der Invaliden rente, wenn für den Versicherten auf Grund der Versicherungs- Pflicht mindestens 100 Beiträge geleistet worden sind, 200, andern falls 500 Beitragswochen. Die Anwartschaft erlischt, wenn während zweier Jahre nach dem aus der Quittungskarte ver- zeichncten Ausstellungstage weniger als 20 Wochenbeiträge aus Grund der Vcrsicherungspslicht oder der Weiterversicherung ent richtet worden sind. Hinterblicbenenfürsorge wird gewährt, wenn der Ver storbene zur Zeit seines Todes die Wartezeit ss. o.) für die In validenrente erfüllt hat und die Anwartschaft <s. o.) darauf nicht erloschen ist. Bei der Hinterbliebenenrente ist zu unterscheiden zwischen Witwenrente, welche die dauernd invalide Witwe nach dem Tode ihres verstorbenen Mannes erhält, und Waisen rente,die nach dem Tode dos versicherten Vaters dessen Kindern unter 18 Jahren und nach dem Tode einer Versicherten deren vater losen Kindern unter 18 Jahren gewährt wird. War die Ehefrau erwerbstätig und versichert, so wird nach deren Tod dem erwerbs unfähigen Ehemann eine Witwerrente gewährt. Als Vorbeu gungsmittel, um die infolge einer Erkrankung drohende Invalidität eines Versicherten oder einer Witwe abzuwenden, kann die Ver sicherungsanstalt ein Heilverfahren einleiten. S. Beitöagsleistungen. Die Aufbringung der Mittel für die Leistungen der Invalidenversicherung geschieht in der Weise, daß das Reich Zuschüsse für die in jedem Jahr tatsächlich gezahlten Renten leistet, die Arbeitgeber und die Versicherten aber für jede Woche der Versicherungspflichtigen Beschäftigung (Bei- tragswochen) Beiträge zu gleichen Teilen entrichten. Für Versicherte, deren wöchentliches Eütgelt 8 -kt nicht übersteigt, so wie für Lehrlinge entrichtet der Arbeitgeber die vollen Beiträge. Die Beitragswoche beginnt mit dem Montag. Zum Zwecke der Festsetzung der Wochenbeiträge werden S Lohnklassen gebildet, und zwar in folgender Abstufung: Klasse I: bis zu 8 Rm. Wochenlohn mit einem Wochen beitrag von Rm.0.28 Klasse 2: von mehr als K Rm. bis 12 Rm. Wochenlohn mit einem Wochenbeitrag von Rm. 0.50^ Klasse 3: von mehr als 12 Rm. bis 18 Rm. Wochenlohn mit einem Wochenbeitrag von Rni. 0.70 Klasse 4: von mehr als 18 Rm. bis 24 Rm. Wochenlohn mit einem Wochenbeitrag von Rm. 1.— Klasse 5: von mehr als 24Rm.bis zu SORm. Wochenlohn mit einem Wochenbeitrag von Rm. 1.20 Klasse 8: von mehr als SO Rm. Wochenlohn mit einem Wochenbeitrag von Rm. 1.40 Der Arbeitgeber, her einen Versicherten die Beitragswochen hindurch beschäftigt, hat für sich und ihn den Beitrag zu entrichten, und zwar in der Weise, daß er bei der Lohnzahlung für die Dauer der Beschäftigung bei den Postanstalten erhältliche Marken je nach der Lohnklasse des Versicherten in die Quittungskarte klebt. Die auf die Arbeitnehmer entfallenden Beiträge werden vom Arbeitgeber bei der Lohnzahlung gekürzt, wobei die Abzüge auf die Lohnzeiten gleichmäßig zu verteilen sind. Sind Abzüge bei einer Lohnzahlung unterblieben, so dürfen sie nur noch bei der nächsten nachgeholt werden, es sei denn, daß der Arbeitgeber ohne sein Ver- schulden wirksanie Beiträge nachträglich entrichtet. I'loäoarltk'ib. v. IZiockorrnunn.' Ooellle üls HälSkl 1924. 46 8. u. 1 lakel. 4". Ilpgmt. dlü. 12.—: OavLlecker Me. SO.-. Eine interessante Neuheit auf dem Büchermarkt ist Goethe als Rätseldtchter, von Flodoard Freih. von Biedermann. In teressant, erstens schon wegen der eleganten Ausmachung und des groß artigen Drucks. Es ist ein Bertholddruck. Eine Notiz am Ende des Buches belehrt uns, daß die für das Werk verwendeten Schriften Wal- baum-Anttgua und -Kursiv aus der Schriftgießerei H. Berlhold, Ber lin, sind, während Satz und Druck von 880 Exemplaren die Buch- druckercl von vr. Hans Kayscr ebendort besorgte. Und was den Text betrifft, so muß man sagen, daß er nicht minder interessant ist. Der Verfasser hat es unternommen, aus Goethes sämtlichen Werken dle Rätsel herauszusuchen, um seine Abhandlung zu schreiben. Das war natürlich eine schwierige Aufgabe, und er hat sich ihrer mit großem Geschick entledigt, sodaß sein Buch mit wachsender Aufmerksamkeit gelesen werden wird. Zu den Goetherätseln gehört auch das dem Buch vorangestellte Gocthebild, das ei» bis jetzt unbekanntes Goctheblld von Jagemann ist. Es ist »Jagcmann 1818« gezeichnet. Der Besitzer des Originals hat es vor Jahren von einem Berliner Antiquar erstanden, der über seine Geschichte nichts zu berichten wußte. Soviel steht fest, daß es ei» treffliches Gocthebild ist. Es zeigt Goethe aus der Höhe feiner Per sönlichkeit lm originellen Kostüm seiner Zelt. Der Kops ist ei» schöner Charaktcrkops. Auch an dieses Bild knüpft der Verfasser inter essante Betrachtungen. E. K.- Wöchentliche Übersicht über geschSftliche Einrichtungen u.DerSnderungen. luiammrnge stellt von der Redaktton de» Adreßbuches de» Deutschen Buchhandels. Abkürzungen: T — Mitglied des B.-V. u. eines anerkannten Vereins — » Mitglied nur b. B.-V. — »-» — Kernsprecher. — TA.: — Tele grammadresse. — 10 — Bankkonto. — — Postscheckkonto. — 1- — Mitglied der BAG lAbrechnungS-Genosscnschast Deutscher Buch händler. e. G. m. b. H.. Leipzig.) — ß — In das Adreßbuch neu aus genommene Firma. — B. --- Börsenblatt. — H. — HanbelSgericht- ltche Eintragung smlt Angabe des Erschetnungstages der zur Bekannt machung benutzten Zeitung.) — Dir. — Direkte Mitteilung. 17.-22. August 192S. Vorhergehende Liste 1828, Nr. 184. KAsmuS, Johannes, Verlag. Hamburg, in Konkurs s. 11./VIII. 1925. sB. 182.) Aurtch, Rudolf, Kunst- u. Reisebuchhandlung. Plauen sVogtl.). Die Geschästsaussicht ist aufgehoben. sB. 196.1 Bangert, Walter, Buchdruckeret u. Verlag, Bad Su de rode svstharz). Die gcschästl. Leitung wurde »ach Ham bürg 8, Dovenhof, verlegt. Die Prokura des Herbert verzog ist erloschen. sB. 182.)
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