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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1925
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- 1925-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1925
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x° 186, II. August 1925. Redaktioneller Teil. «ö-Ikndlut!,. d. Dllchn, »iichSand,!. 12123 scheinens, unter dem vollen Werbedruck der Neuigkeit, 1500, in den solgenden Jahren 500, 400, 300, 250 Stück verkauft worden sind und das nun mit dem Restbestand von 50 Stück den Ver leger vor die schwierige Frage stellt, ob ein« neue Auslage gewagt 'werden kann. Also ein alltäglicher Fall, deren in einem mitt leren oder großen Bcrlagsgeschäfte jährlich Dutzende oder Hun derte Vorkommen; ein Fall, in dem überhaupt nichts zu errechnen, sondern nur zu erfühlen ist. Das Erfühlen ist aber von je eine schwache Seite des Fiskus gewesen; er Pflegt zuzupacken und ver läßt sich auf seine Stärke, Wohl weiß er, daß er sich mit der Bewertung von Verlagsrechten aus ein ganz unsicheres Gebiet begeben hat. Mit gutem Grunde weist er die Finanzämter an, gütliche Einigung zu versuchen. Wenn nun aber der zu Be steuernde, was jedem dringend anzuraten ist, Einigung ablehnt? Soll dann steuerliche Willkür eintreten? Dem Kapitalisierungsstrebcn liegt eine richtige Wahr nehmung zugrunde: daß in der Tat der Jahresertrag vieler Ver lagsgeschäfte ein etwas größeres Beharrungsvermögen aufweist als der vieler anderer Geschäftszweige. Das liegt aber nur zu einem geringen Teil an dem Verlagsrechts-Monopol, das nur gegen Nach druck, nicht gegen Nach ahmung schützt, sondern daran, daß ein Buch, um gekauft zu werden, erst bekannt und gewürdigt werden muß und daß dies erst nach und nach, oft erst in Jahren seine Wirkung auslöst. Der erste Bertriebsanstoß wirkt oft lange nach. Das Verlagsrecht hat damit wenig zu tun, denn bei. neun Zehnteln aller erscheinenden Werke besteht für andere keinerlei wirtschaftlicher Reiz, jenes Recht anzutasten. Der eigent liche Wert, die Anziehungskraft eines wohlgeleitetcn Verlages liegt in der Beseeltheit seines Organismus, in der Persönlichkeit seines Leiters, dem Rufe der Firma, bei Zeitungen und Zeit schriften in der Persönlichkeit der Herausgeber, In dem Ansehen, das sich mit dem Titel verknüpft, der hier die eigentliche Firma bildet. Das formale Urheberrecht der Person des Herausgebers ist hier geschäftlich fast unwesentlich; der Titel ist nicht durch ein Urheberrecht, sondern durch das Gesetz über unlauteren Wettbe werb geschützt. Das Urheberrecht der einzelnen Teile ist ganz kurzlebig, für sich häufig wertlos. Die Zeitung oder Zeitschrift als Ganzes ist im wesentlichen ein oft sabrikartiger Geschäfts betrieb mit literarischer Ware. Ihr Wert hängt an der Firma. Bis jetzt sind die unsichtbaren Firmenwerte der Besteuerung zwar entgangen, aber bereits beginnt der Fiskus wohlgefällig auch aus sie sein Auge zu werfen. Dann kommt er nun vollends ins Un- meßbare, Unwägbare und — wenn er »gerecht« sein will — ins Kleinliche, bis etwa zur Kapitalisierung des Rufes eines Kram- lädchens. Damit könnt« man als Verleger diese Betrachtungen schließen. Der Fiskus rückt aber mit Vorliebe auch den Verfassern von Schrift-, Ton- und Kunstwerken auf den Leib: Urheber rechte seien ebenfalls zu kapitalisieren. Auch das ist ein Irrtum. Wenn ein Schriftsteller sein Werk oder ein« Auflage einem Verleger für 1000 Mark abtritt, der Verleger davon zunächst nur 500 Mark bezahlt hat und am Ende des Steucrjahres die anderen 500 Mark schuldig ist, so sind dies« 500 Mark allerdings als geldwerte Schuldforderung Vermögen und als solches steuer pflichtig; zur Einkommensteuer aber waren di« 1000 Mark voll heranzuziehen. Wenn aber der Verleger dem Verfasser 15?L seines Erlöses vom Verkauf des Werkes versprochen hat, und es sind am Ende des Stcuerjahres erst 100 Stück verkauft, so ist die für diese 100 fällige Forderung des Verfassers sowohl dem Einkommen zuzu rechnen als auch — als Forderung — dem Vermögen. Was aber der Verfasser im nächsten Steuerjahre an Erlösanteilen viel leicht bekommen wird, geht den FiAus noch gar nichts an; ist es doch völlig unsicher. Auf alle Fälle ist die Verfasservergütung ein Einkommen aus Arbeit, keine Rente, denn sie ist — in der Regel — weder sicher noch dauernd, noch ohne Arbeit zu erhalten. Wohl können ausnahmsweise sehr erfolgreiche Autoren, ihre Erben bis 30 Jahre nach jener Tode, zu Einkünften berechtigt sein, die ziem lich sicher, lange dauernd und fast mühelos sind. Aber Arbeits einkommen und nichts sonst sind sie doch; das Einkommen hat nur nicht die sonst übliche Form des festen Lohnes, sondern eine ihm eigentümliche Form: dem Dichter usw. lohnt sein Volk in Form von Anteilen an Bücherkaus- oder Eintrittsgeldern in dem Umfange und der Dauer, die ihm, dem Volke, beliebt, und nur auf die Dauer der Schutzfrist. Ein Gesetz, auch ein Stcucrgesctz, kann aber doch nur aus klare Rechtsbegrisf« gestellt sein und nicht . von dem Zufall abhängen, ob seine Anwendung im Einzelsall dem Fiskus Geld bringt oder nicht. Sowie der Grundsatz ver lassen wird, daß nur Rente kapitalisiert werden kann, nicht Ar beitserträge, dann gibt's keinen Halt mehr; dann kann der Staat auch das dem fest angestellten Beamten aus Lebenszeit sichere Gehalt kapitalisieren und zur Bermögensteuer veranlagen, v ^ - . ' /X So, verehrter Leser, nun preise mit mir Allah, daß nmn in der herrlichen europäischen Gegenwart nicht mehr, wie damals in Bagdad, schweigend und dankend die Bastonnade hinzunehmen hat, sondern bei Meinungsverschiedenheiten mit der Obrigkeit seiner Betrübnis Luft machen darf in Aufsätzen wie diesem, den du, falls du ihm (?) zu deinem Heile gefolgt bist, nunmehr zu Ende gelesen Haft. «Buchhandlung der Stuttgarter". Ein Ausverkauf von Büchern aus Jnflationsbestanden. Ein Ausverkauf im Sinn sonstiger Kleinverkaufszweige ist im Buchhandel neu. Es ist vielleicht für die Allgemeinheit von Inter esse, die Erfahrungen einer solchen Unternehmung kennen zu lernen. Wir stellen daher den folgenden Bericht zur Verfügung, damit jeder, den es angeht, positiv und negativ seinen Nutzen daraus ziehen könne. Vorgeschichte. Schon im Januar dieses Jahres regte Herr Otto Schräpler in Stuttgart an, durch-eine für alle Sortimente Stuttgarts zu gleicher Zeit stattfindende billige Buch-Woche die Be stände abzustoßcn, die, aus Holzpapier gedruckt und in Pappe ge bunden, das Lager belasten, ohne Substanz darzustellen. Verschie densache Beratungen im Ortsverein ergaben nicht die für die ver einsmäßige Durchführung notwendige Mehrheit. Die Bedenken, die dagegen vorgebracht wurden, waren gewichtig genug, als das; sich die Mehrzahl von der Zweckmäßigkeit einer billigen Buch-Woche über zeugen ließ. Von der Richtigkeit seiner Idee durchdrungen, brachte Herr Schräpler die Angelegenheit vor die Hauptversammlung des Württembcrgischcn Buchhändler-Vereins. Auch hier war eine Mehr zahl dafür nicht zu gewinnen. Herr Generaldirektor vr. Kilpper machte den Gegenvorschlag, die Sortimenter einer Stadt möchten sich zu- sammcnschließen, ein neutrales Verkaufslokal mieten und innerhalb einer kurzen Zeit einen Ausverkauf der Jnflationsbestände sämtlicher Ortssortimente durchführen. Der anwesende Vorsitzende des Stutt garter Ortsvereins, Herr Hermann Hoser, übernahm es, diesen Plan aus seine Durchführbarkeit hin zu prüfen. Schon wenige Tage nach der Hauptversammlung teilte Herr Hoser dem Vorsitzenden des Würt- tembergischcn Vereins mit, daß nach Ansicht des Ausschusses die ver einsmäßige Durchführung unmöglich sei, da der Verein Stuttgarter Sortimenter das hohe Risiko einer solchen Unternehmung nicht tragen könne. Wollte man nicht den ganzen Plan fallen lassen, mußte die Initiative des Einzelnen eingreifen. Es ergab sich ganz rasch die Möglichkeit, ein zentral gelegenes, schönes Verkaufslokal für den Monat Juli zu finden. Die beiden Unterzeichneten entschlossen sich, den Plan aufzunehmen und, unter Übernahme des Risikos auf eigene Rechnung, zu verwirklichen. 8. Durchführung. In einem Rundschreiben des Vereins Stuttgarter Sortiments-Buchhändler wurden sämtliche Mitglieder von der Absicht der Unterzeichneten verständigt. Zugleich teilten diese in einem besonderen Rundschreiben mit, in welcher Form die Durch führung geplant war. Die in Betracht kommenden Firmen wurden aufgefordert, bis zum 1. Juli die Bücher, die sie zum Verkauf bringen wollten, als Kommissionsgut in dem Verkaufslokal abzuliefcrn. Als Handhabe für den Verkaufspreis wurde vorgeschlagen, soweit die Bücher äußerlich gut erhalten waren, ein Viertel des Ordinärpreises anzusetzen. Aus diesen Nettopreis wurde der Prozentsatz aufgcschlagcn, der notwendig war, um die Spesen des Unternehmens zu decken und einen kleinen Gewinn für die aufgewendete Mühe zu erzielen. Da das Stuttgarter Polizeipräsidium die Ausverkaufsbestimmungen außerordentlich scharf handhabt, mußte über die ganzen Einlieferungen ein namentliches Verzeichnis, fortlaufend numeriert, eingereicht wer ben. Es entstand also die sehr große Arbeit, sämtliche Einlieferungen in dreifacher Anzahl, jedes Buch einzeln numeriert, zu fakturieren 15V8*
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