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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.10.1926
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- 1926-10-30
- Erscheinungsdatum
- 30.10.1926
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- Deutsch
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X- 254, 30. Oktober 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel handelt. Auch finden sich hier alle näheren Angaben über das Abon nement auf sämtliche Abende sink!. Mitgliedsbeitrag für ein Jahr 15 Mark). Gleichzeitig nehme ich Gelegenheit, darauf hinzuwoisen, das; die Abende Hofmannsthal, Wölfflin, Bub gemeinsam mit der Goethe- Gesellschaft verunstaltet werden, mit der die Argonauten — es ist das bei der letzten Notiz leider nicht gesagt worden — eine Arbeits gemeinschaft verbindet. vr. Ernst Hei me ran. Die Ausstellung »Drucke der bibliophilen Gesellschaften«, die die Deutsche Bücherei aus Anlaß der vom 23. bis 25. Oktober stattge fundenen Leipziger Tagung der unter dem Vorsitz von Fedor v. Zobel- litz stehenden Weimarer Gesellschaft der Bibliophilen veranstaltet hat, erfreut sich auch außerhalb rein bibliophiler Kreise eines regen In teresses. Die Ausstellung, die nicht nur die von den bibliophilen Ge sellschaften veranstalteten, sondern auch die ihnen gewidmeten Drucke in großer Vollständigkeit zeigt, bleibt bis zum 30. November be stehen und ist werktäglich von 9 bis 9 Uhr unentgeltlich zu besichtigen. Besuch Radoslawows in der Deutschen Bücherei. — Der hervor ragende bulgarische Politiker vr. Wasil Nadoslawow — sein Name ist aus dem Weltkrieg wohl noch jedem in Erinnerung — besuchte am Dienstag die Deutsche Bücherei. Er erschien in Begleitung seiner beiden Löhne, die beide in Derrtschland studieren; der eine ist vr. jur. der Universität Heidelberg, der andere Vorsitzender des bulgarischen Stu- denten-Verbandes an der Leipziger Universität. Unter Führung des Direktors vr. Uhlendahl und des Bibliothekars vr. Luther be sichtigte der Gast die Räume und Einrichtungen der Deutschen Bücherei, für die er ein lebhaftes Interesse zeigte und deren Bedeutung er im Gespräch mehrfach hervorhob. Sehr erfreulich war es auch, aus dem Munde des hervorragenden Politikers zu hören, daß die in der bul garischen Gesellschaft vorherrschende Gesinnung auch gegenwärtig durchaus deutschfreundlich sei, was am deutlichsten durch den starken Zustrom der Jugend zu den deutschen Hochschulen bewiesen werde. Zum »Fest des Buches« am Sonnabend, dem 6. November, veran staltet vom Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verband in den Sälen des Deutschen Buchhändlerhauses in Leipzig, hat der Vor verkauf der Karten begonnen. Es empfiehlt sich, die Kartenbestel lungen innerhalb der Firmen zu sammeln; für Firmen, die mindestens 14 Karten zusammen entnehmen, werden aus Wunsch Tischbestellungen entgegengenommen. Es ist Vorsorge dafür getroffen, das; sine Über füllung der Säle wie vor zwei Jahren nicht stattfindet. Karten beim Allgemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verband (Fachgruppe Buchhandel im D. H.V.), Leipzig, Hospitalstraße 25. Vom Wiener Buchhandel. — Bei einer jeden Aktiengesellschaft, also auch bei einer Verlagsaktiengesellschaft gibt es zwei höhere In stanzen: den Präsidenten des Verwaltungsrats und den General direktor; dann kommen in der Rangfolge die Direktoren der einzelnen Abteilungen. Die Frage, wie weit die Befugnisse des Generaldirektors gehen, wurde kürzlich beim Gewerbegericht urrd beim Zivillandesgericht in Wien als Berufungsgericht aufgeworfen. Direktor St. war vom Generaldirektor S. mit fünfjährigem Vertrage angestellt worden, und es wurde ihm für den Fall der Nichterneuerung dieses Vertrags eine Zahlung von 7500 Rentenmark zugesichert. Der Tag des Abschieds kam — die Verlagsaktiengesellschast hatte zum Unglück ihrer Aktionäre abgewirtschaftet —, da verweigerte der Verwaltungsrat die Aus zahlung der Abfertigung von 7500 Mark an den Direktor St., der somit beim Gewerbegericht klagbar auftrat. Der Präsident des Ver waltungsrats, ein bekannter Finanzmann, erklärte, daß der General direktor S. nicht berechtigt gewesen wäre, einen fünfjährigen Vertrag mit Abfertigung usw. ohne vorherige Verständigung des Präsidenten abzuschließcn. Das Gewerbegericht gab jedoch dem Klagobegehren statt, indem >es annahm, das; der Generaldirektor die Zustimmung des Präsidenten voraussetzeu konnte. Die zweite Instanz, das Zivillandes- gcricht, bestätigt, obwohl der Präsident des Verwaltungsrates bei seiner obenerwähnten Behauptung verblieb, das erstrichterliche Urteil, indem angenommen wurde, das; die näheren Details dem Gedächtnis des Vielbeschäftigten Präsidenten entfallen seien, während auf die Erinneruirg des Generaldirektors ein Verlas; wäre. Das Wiener Handelsgericht hat das Konkursverfahren gegen den Burg vertag Adolf Schmieger, Wien I, Johannesgasse 4, eröffnet. Masseverwalter I)r. Richard Preßburger, l, Kärntnerring 12. Anmeldungsfrist bis 10. November; erste Gläubigerversammlung am 27. Oktober um 10 Uhr. Allgemeine Prüfungstagsahung am 24. No vember um 10 Uhr. 1298 Wie von einem Rechtsanwalt in Nooisad (S. H. S.) gemeldet wird, wurde über die Buchhandlung »Literatura« daselbst, In haber Hans Klemm, das Konkursverfahren eröffnet. Wien, 26. Oktober 1926. Friedrich Schiller. Billige Transporttarife für das französische Buch. — Seit einigen Wochen schon wird in der französischen Fachpresse ein an Intensität stäirdig zunehmender Feldzug für die Verbilligung der Transport tarife für Bücher geführt, man fordert auch für das Buch die An wendung des sogenannten Tarifs 0. V. 113, also des sehr niedrigen Tarifs für Zeitschriften und Zeitungen. Dieser Feldzug ist auch für Deutschland beachtenswert, da man sich einerseits vom Gelingen Er folge verspricht, die weit über die französischen Grenzen hinausgehen würden, und da mau ferner bei den Diskussionen des öfteren auf Deutschland Bezug nimmt. Es seien hier einige der Hauptgründe wiedergegeben, die jeweils ins Treffen geschickt werden. Die Verbilligung der Transporttarife für die Bücher wird als eine Frage von internationalem Interesse bezeichnet. Das französische Buch ist ein Werkzeug der französischen Propaganda allerersten Ranges, und deshalb müssen alle Möglichkeiten zur Steigerung dieser Propa ganda geboten werden. Genau wie die Zeitschrift und die Zeitung, die den Vorteil eines billigen Tarifs genießen, geht auch das Buch weit über die Grenzen Frankreichs hinaus, und dabei ist die Wirkung des Buches noch weit nachhaltiger als die des periodischen Druckerzeug nisses. »Der deutsche Staat«, so führte einer der Vorkämpfer für den billigen Tarif soeben aus, »hat dies sehr wohl verstanden und begünstigt das deutsche Buch mit allen Mitteln, während der franzö sische Staat nichts, rein gar nichts für die Propaganda des französischen Buches tut. Der deutsche Staat begünstigt das Buch dadurch, daß er ihm die Erleichterung eines raschen Transportes bei billigem Tarif gewährt. Die Frage des Transportes ist für das Buch aber aus zweierlei Gründen sehr wichtig: erstens ist das Buch ein billiges Pro dukt, das heute durch die Höhe des Tarifs fast erdrückt wird, sie be trägt jetzt bei uns das Sechseinhalbfache des Vorkriegs-Tarifs, während der Preis des Buches sich nur rund verdreifacht hat. Und der Buch händler hat nur dann Aussicht auf einen guten Absatz, wenn er immer in der Lage ist, das gewünschte Buch rasch zu liefern. Die Tarife für die Beförderung mit der Post, die einzige, die hier in Frage kommen kann, sind aber einfach proyibitiv«. Man verlangt nun aber auch noch andere Vergünstigungen. So zum Beispiel die Abschaffung der (in -der Tat höchst problematischen) Luxussteuer. »Diese Steuer hat den großen Nachteil, von der nichdfranzösischen Kundschaft gar nicht getragen zu werden. Ihre Einziehung ist langwierig, kostspielig und ohne richtig? Kontrolle, auch verursacht sie sowohl dem Verlag wie dem Buchhandel verwickelte Schwierigkeiten«. Ferner wird die Aufhebung des Zolls für jenes Papier verlangt, das dem Buchgewerbe zugeführt werden soll. Um den Staat für den Ausfall an Steuereinnahmen zu entschä digen, wird eine Steuer auf die Herausgabe französischer, der Allge meinheit verfallener Werke vorgcschlagen, und dies gleichviel, ob diese Herausgabe in Frankreich oder im Ausland erfolgt. »Diese Maß nahme würde dem Staate gewaltige Einnahmen verschaffen, und ein großer Teil dieser Einnahmen würde vom Ausland geliefert werden, wobei die Steuer derart niedrig sein könnte, daß sie der Verbreitung des französischen Gedankens keinen Abbruch tut. Ja, ganz im Gegen teil, die mit der Einziehung dieser Steuer beauftragte Stelle wäre in der Lage, nach und nach alle Propaganda-Abteilungen zu gruppieren und zu zentralisieren und damit einer Zersplitterung ein Elvöe zu machen, die sehr schädlich ist und das Resultat der Bemühungen oft illusorisch macht«. —r, Paris. Aus Großbritannien. Die beiden bekannten Verlagshäuser Ernest Benn Ltd. und Fisher Unwin Ltd. haben sich zusammengeschlosscm Beide Häuser kommen unter eine Leitung, behalten aber ihre Eigen arten und selbständigen Druckzeichen bei. Die Leiter von dem Verlag Fisher Unwin: Mr. T. Fisher Unwin und Mr. A. D. Marks treten in den Stab des Verlages Benn ein. Es wird gesagt, daß beiden Verlagsunternehmungen der Rat aller beteiligten Mitglieder des Stabes zugute kommen würde. Bei der Firma Benn sind fünf Direktoren. — Ein Mr. Spedding, der Zahlmeister auf dem großen Schiff Aquitania war, hat Erinnerungen herausgegeben, die den Titel führen: Erinnerungen von Uberseereisenden. Er erzählt, daß der be kannte New Aorker Verleger George H. Daran der Aquitania seine Klub-Bücherei geschenkt habe. Diese Bücherei habe gute Dienste ge leistet, und die wüsten Vergnügungen der Seeleute in den Hafenstädten hätten nachgelassen, sie wurden an das Lesen gewöhnt. Ein Jahr nach dieser Stiftung fuhr Doran mit der Aquitania nach Southampton..
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